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Unfall beim Parken

Aber das "stand" ja nichts sondern lag. Also ev. schlecht zu sehen. Und jetzt kommt wieder der gute Anwalt.
Jetzt mal aus der Luft gegriffen, würdest Du in einem solchen fall dein Baby unbeaufsichtigt auf die Parkfläche legen? Ich weiß, ziemlich aus der Luft gegriffen, aber.
 
Ja, das siehst Du ganz falsch.
Bei der Gefährdungshaftung geht es ja gerade nicht um "Schuld":
Entscheidend ist die durch das Fahrzeug geschaffene Betriebsgefahr.
Wer nicht genau hinsieht, dann irgendwo gegenfährt und etwas beschädigt,
möge die von ihm verursachte Betriebsgefahr minimieren und evtl. zu Fuß gehen.
Außerdem gebietet die Rechtsordnung ja nicht: "Beschädige möglichst keine Autos."
Es wird kein Unterschied gemacht werden können, was genau auf dem Parkplatz abgestellt wurde.

Nach dieser o.g. "Logik" hätte die Frau auch einen Menschen umfahren können.
Der hätte da ja gar nicht sein dürfen. Schließlich werden auf Parkplätzen ja nur Fahrzeuge abgestellt. :)
 
Na gut, so hat jeder seine Meinung, belassen wir es dabei.
Es wäre aber schön, wenn der Threadersteller den Ausgang der Sache mal posten würde. Nur so zur Information.:)
 
Na gut, so hat jeder seine Meinung, ...

Nee, das sind weniger Meinungen sondern eher Wertentscheidungen des Gesetzgebers.
Wenn ich in einem gerichtlichen Verfahren argumentieren würde, daß auf dem Parkplatz ein Fahrrad gar nicht hätte sein dürfen,
sondern nur ein Auto - das dann ja auch beschädigt worden wäre - ...der Richter würde mich auslachen.
 
Über so eine Sache kann man lange und ausführlich debattieren und man kommt nie auf einen gemeinsamen Nenner.
Wenn alles so einfach wäre, wären in der Vergangenheit einige Gerichtsvehandlungen anders ausgegangen, von wegen alleinige Schuld und so.;)
Von wegen, Recht haben und Recht bekommen.
 
Nee, sorry. Das ist hier ganz klar. Aber den Rechtsgedanken der verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung mußt
Du auch nicht verstehen: Wenn das so einfach wäre, hätte ich den Kram nicht viele Jahre lernen müssen. :)
 
Inzwischen hat die Versicherung einen Gutachter geschickt, der sich das Rad (oberflächlich) angeschaut hat.
Äußerlich kann er keinen Riß erkennen, nur ein paar Kratzer, allerdings kann er einen nicht-sichtbaren Schaden aufgrund des Unfallhergangs nicht ausschließen.
Allerdings meinte er, dass ich für so einen Schaden in der Nachweispflicht bin und nicht die Versicherung. Die Versicherung wird nach dem Bericht des Gutachters sicher sagen, dass alles okay ist und der Fall ist erledigt. Toll! Jetzt darf ich das Rad erstmal auf eigene Kosten untersuchen lassen so wie es aussieht.
 
Inzwischen hat die Versicherung einen Gutachter geschickt, der sich das Rad (oberflächlich) angeschaut hat.
Äußerlich kann er keinen Riß erkennen, nur ein paar Kratzer, allerdings kann er einen nicht-sichtbaren Schaden aufgrund des Unfallhergangs nicht ausschließen.
Allerdings meinte er, dass ich für so einen Schaden in der Nachweispflicht bin und nicht die Versicherung. Die Versicherung wird nach dem Bericht des Gutachters sicher sagen, dass alles okay ist und der Fall ist erledigt. Toll! Jetzt darf ich das Rad erstmal auf eigene Kosten untersuchen lassen so wie es aussieht.
Geh zu nem Anwalt für Verkehrsrecht und schildere dem den Fall. Ne Erstberatung kostet, soviel ich weis, 180 Euro. Wenn der Anwalt Erfolgsaussichten sieht wird das ja verrechnet. Auf jeden Fall weist Du dann ob sich der Klageweg lohnt oder eher nicht.
 
Hallo tkat,

Äußerlich kann er keinen Riß erkennen, nur ein paar Kratzer, allerdings kann er einen nicht-sichtbaren Schaden aufgrund des Unfallhergangs nicht ausschließen.
Für eine solche Aussage, hätt's keinen Gutachter gebraucht!
Das hätte jeder andere auch, nicht nur hier im Forum, aufgrund eines Fotos mit derselben Aussagekraft behaupten können.

MfG
KLR
 
Äußerlich kann er keinen Riß erkennen, nur ein paar Kratzer, allerdings kann er einen nicht-sichtbaren Schaden aufgrund des Unfallhergangs nicht ausschließen.
Und Kratzer sind für ihn kein sichtbarer Schaden?

Allerdings meinte er, dass ich für so einen Schaden in der Nachweispflicht bin und nicht die Versicherung.
1. Schaden ist bereits festgestellt! (Kratzer)
2. Was ist das für ein Versicherungs-Gutachter, der dem Geschädigten nahe legt noch ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben, das dann letztendlich die Versicherung auch noch bezahlt?!

Oder befinden sich die festgestellten Kratzer gar nicht am möglicherweise beschädigten Teil (Rahmen/Gabel)?
 
So. Jetzt hat sich das Rad ein unabhängiger Fahrradgutachter angesehen und der meinte, dass alle sicherheitsrelevanten Teile getauscht werden müssen. Da darf man kein Risiko eingehen. Das wird er der Versicherung so mitteilen und aus seiner Erfahrung wird das dann auch bezahlt. Er hat die Sachbearbeiterin schon dahingehend aufgeklärt. Jetzt muss nur noch die Höhe der Entschädigung bestimmt werden, was allerdings nicht so einfach wird, da ich keine Rechnung mehr habe. Er wird das Rad anhand der Einzelteile aber schätzen können. Ich bin mal gespannt.
 
So. Jetzt hat sich das Rad ein unabhängiger Fahrradgutachter angesehen und der meinte, dass alle sicherheitsrelevanten Teile getauscht werden müssen. Da darf man kein Risiko eingehen. Das wird er der Versicherung so mitteilen und aus seiner Erfahrung wird das dann auch bezahlt. Er hat die Sachbearbeiterin schon dahingehend aufgeklärt. Jetzt muss nur noch die Höhe der Entschädigung bestimmt werden, was allerdings nicht so einfach wird, da ich keine Rechnung mehr habe. Er wird das Rad anhand der Einzelteile aber schätzen können. Ich bin mal gespannt.
Das dürfte doch Totalschaden bedeuten. Der Rahmen muss dann ja wohl auch getauscht werden. Also sollte das auf ein neues Rad hinaus laufen.
 
Ein neues Rad gibt es auf keinen Fall. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden gibt es die Wiederbeschaffungskosten, also das, was für ein vergleichbares Gebrauchtrad bezahlt werden muss. Und im Reparaturfall wird max. der Wiederbeschaffungswert zzgl. ca. 20% ersetzt.
 
Ein neues Rad gibt es auf keinen Fall. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden gibt es die Wiederbeschaffungskosten, also das, was für ein vergleichbares Gebrauchtrad bezahlt werden muss. Und im Reparaturfall wird max. der Wiederbeschaffungswert zzgl. ca. 20% ersetzt.
Bei mir hat die gegnerische Versicherung anstandslos die Reparatur mit Neuteilen bezahlt, ohne Abstriche.

@tkat Wie alt ist das Rad denn? Ist das selber zusammengestelllt oder ein Komplettrad? Jedenfalls dürfte das ein wirtschaftlicher Totalschaden sein. Was willste da noch reparieren wenn selbst der Rahmen fratze ist? Hast Du einen Anwalt oder machst Du das in Eigenregie? Ich würde das von nem Anwalt regeln lassen.
 
Das dürfte doch Totalschaden bedeuten. Der Rahmen muss dann ja wohl auch getauscht werden. Also sollte das auf ein neues Rad hinaus laufen.
Ja, stimmt. Nachdem was der Gutachter gesagt hat, sind Rahmen, Gabel, Lenker und hinteres Laufrad fällig.
Das Rad habe ich 2009 gekauft und war individuell zusammengestellt. Der Gutachter rechnet mit einem damaligen Wert von ca. 4000-5000 und nimmt dann noch einen Abschlag wegen des Alters des Rades vor. Anhand dieses Wertes wird er dann den zu zahlenden Betrag ermitteln.
Bis jetzt habe ich alles in Eigenregie gemacht. Erst wenn die Versicherung sich weigern sollte, den vom Gutachter ermitelten Wert zu zahlen, geht es zum Anwalt. Das hält er aber für unwahrscheinlich. Alles andere macht erst mal für mich keinen Sinn.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein neues Rad gibt es auf keinen Fall. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden gibt es die Wiederbeschaffungskosten, also das, was für ein vergleichbares Gebrauchtrad bezahlt werden muss. Und im Reparaturfall wird max. der Wiederbeschaffungswert zzgl. ca. 20% ersetzt.
Klar, dass es kein neues Rad gibt. Ich will ja nicht mehr als mir zusteht.
Und die Versicherung hätte es günstiger haben können, wenn sie sich gleich kulant gezeigt hätte. Jetzt kommen die gleichen Kosten plus zwei Gutachter hinzu. Ich arbeite ja auch in der Branche und weiß wie das immer abläuft. Bei meinem letzten nicht verschuldeten Unfall, habe ich der Versicherung gleich gesagt, dass ich nicht um jeden Euro feilschen will. Und am Ende haben wir uns in 100er Euro-Schritten von den zuerst angebotenen 0 Euro auf 3500 Euro geeinigt.
 
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