BSA
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Bei Privatverkäufen steht nicht ohne Grund häufig ein Zusatz wie "keine Gewährleistung und Rücknahme". Ohne derartigen Zusatz ist der Verkäufer zur Rücknahme verpflichtet, wenn der Käufer das - warum auch immer - wünscht. Jedenfalls ist das mein Verständnis der Rechtslage.
Jetzt muss ich hier auch mal etwas ablassen...Der eigentlichen juristischen Rechtslage ist es egal, ob der Verkäufer derartige Zusätze bringt. Ich weiß nicht, warum das aktuelle denken dahin geht, dass man glaubt sich mit einem solchen Zusatz alles erlauben zu können....ABER wenn der Artikel fehlerhaft ist, oder nicht der Beschreibung entspricht, dann hat der Käufer einen Anspruch auf Ersatz, Kaufpreisminderung oder Rückgabe der Sache. Das gilt sowohl für gewerbliche, als auch private Verkäufer! Drum sollte man, wenn man wirklich keine Ahnung von der angebotenen Ware hat als Verkäufer den technischen Zustand vorsichtshalber als defekt angeben..............