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[Biete] Alte Räder/Rahmen/Teile

Bei Privatverkäufen steht nicht ohne Grund häufig ein Zusatz wie "keine Gewährleistung und Rücknahme". Ohne derartigen Zusatz ist der Verkäufer zur Rücknahme verpflichtet, wenn der Käufer das - warum auch immer - wünscht. Jedenfalls ist das mein Verständnis der Rechtslage.
ne eigentlich nicht, aber wenn man halt mal was unbrauchbares verkauft hat kann man als privater Veräufer auch mal was zurücknehmen, sofern der Verkäufer glaubwürdig erscheint und sich korrekt verhält...
 

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Re: [Biete] Alte Räder/Rahmen/Teile
Bei Privatverkäufen steht nicht ohne Grund häufig ein Zusatz wie "keine Gewährleistung und Rücknahme". Ohne derartigen Zusatz ist der Verkäufer zur Rücknahme verpflichtet, wenn der Käufer das - warum auch immer - wünscht. Jedenfalls ist das mein Verständnis der Rechtslage.

Jetzt muss ich hier auch mal etwas ablassen...Der eigentlichen juristischen Rechtslage ist es egal, ob der Verkäufer derartige Zusätze bringt. Ich weiß nicht, warum das aktuelle denken dahin geht, dass man glaubt sich mit einem solchen Zusatz alles erlauben zu können....ABER wenn der Artikel fehlerhaft ist, oder nicht der Beschreibung entspricht, dann hat der Käufer einen Anspruch auf Ersatz, Kaufpreisminderung oder Rückgabe der Sache. Das gilt sowohl für gewerbliche, als auch private Verkäufer! Drum sollte man, wenn man wirklich keine Ahnung von der angebotenen Ware hat als Verkäufer den technischen Zustand vorsichtshalber als defekt angeben..............
 
Ich glaube bei den Beträgen um die es hier geht ist die Rechtslage ziemlich unerheblich.
Wenn jemand einem Sch** für Butter verkauft (ob bewusst oder nicht ist eigentlich egal, wenn er es nicht zurück nimmt), dann kauft man da eben nicht mehr und kann natürlich bei Bedarf die anderen warnen. Dabei sollte allerdings die Sachlage offengelegt werden, dann können sich potentielle Käufer selbst ein Bild machen.
 
Jetzt muss ich hier auch mal etwas ablassen...Der eigentlichen juristischen Rechtslage ist es egal, ob der Verkäufer derartige Zusätze bringt. Ich weiß nicht, warum das aktuelle denken dahin geht, dass man glaubt sich mit einem solchen Zusatz alles erlauben zu können....ABER wenn der Artikel fehlerhaft ist, oder nicht der Beschreibung entspricht, dann hat der Käufer einen Anspruch auf Ersatz, Kaufpreisminderung oder Rückgabe der Sache. Das gilt sowohl für gewerbliche, als auch private Verkäufer! Drum sollte man, wenn man wirklich keine Ahnung von der angebotenen Ware hat als Verkäufer den technischen Zustand vorsichtshalber als defekt angeben..............


Dazu kann ich was lustiges erzählen, ich habe in der Bucht mal zwei Frequenzumrichter als defekt angeboten, jemand hatte sie ersteigert wollte dann aber sein Geld zurück.

Grund: die Frequenzumrichter seien ja defekt :D
Er sagte dann noch zusätzlich das ja oft Teile als defekt beschrieben werden, dann aber doch funktionieren - ich sagte ihm dann, wenn ich DEFEKT schreibe heisst es das auch ...
 
Die Dummheit ist offenbar genau so grenzenlos wie die zu dieser späten Stunde vorherrschende Diskussionsfreudigkeit. ;)
Ich erlaube mir, an diesen obigen Beitrag zu erinnern, der doch wieder Frieden im Forum stiften sollte:
Das mit der Kommunikation klappt jetzt zwischen lampenfieber und mir und wir klären das unter uns. :daumen:
Gibts hier evtl. noch einen netten italienischen Rahmen...so in Rh. 55 oder 56 ?
Ich brauche noch etwas Nachschub für Weihnachten... .;)
Edit: Eine C-Record - Gruppe brauche ich auch noch.
 
Alle wollen über was anderes reden, ich will immer noch über den angeblich viel zu günstigen Preis der Bremsen reden. Noch mal genau hingeguckt, wird natürlich nur eine BR-7403 ohne die passende Einstellschraube angeboten. Die zweite Bremse hat kein "Gumminippel" und auch keine passende Stellschraube, weil da eine BR-A550 als Teileträger verwendet wurde. Aber s.o.
Denn das sieht man ja auf dem Foto der Rückseite.

*edit* Und das hat @Koga_79 ja auch schon geschrieben, ich habe es unter dem anderen Text überlesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gut, aber wo ziehst Du Grenze? Ich finde, wenn eine Sache das Wort "gebraucht" einschließt, ist es klar daß mit Abnutzungserscheinungen zu rechnen ist, oder?

Mit Abnutzungserscheinungen ja, aber auf Fehlfunktion sollte doch dennoch explizit hingewiesen werden, findest Du nicht?

Einfaches Beispiel: Du kaufst ein Colnago Mexico; gebraucht. Der Verkäufer sagt "steht super da und ist frisch gewartet", und kaum steht es bei Dir, stellst Du fest dass ein Reparatur-Innenlager verbaut ist weil das Gewinde von Gehäuse im Eimer ist, das Schaltauge verbogen und ein kleiner Riss in der Steuerrohr-Muffe - ist ja klar, schließlich ist es gebraucht und kann Abnutzungserscheinungen haben.
Fahren tut es noch, wie lange allerdings die andere Frage. Für mich wäre der Zustand etwas übertrieben angegeben worden, vom Verkäufer, trotz des Wissens, dass es um ein Rad geht, das 30 Jahre in Gebrauch gewesen sein kann.


Und jetzt mal im Ernst: wenn hier Dinge angeboten werden , sind die Preise meist unter Marktniveau! iund die meisten Leute offerieren um der Gemeinschaft hier eine Möglich zui bieten, Teiel günstig zu erwerben.
O.k. villeicht bin ich etwas naiv und blauäugig, aber so habe ich das bisher hier erlebt.

Nee, so kenne ich das auch, und deshalb mag ich es hier. Deshalb, und weil man imZweifel auch hinterher darüber quatschen kann, wenn einem etwas am Artikel nicht passt.
Denn auch im Ernst: gerade wenn ich einen Artikel unter Marktniveau anbiete, nehme ich ihn bei Nichtgefallen im Zweifel auch wieder zurück. Denn loswerden tue ich ihn dann dennoch definitiv wieder, weil wegen unter Marktniveau.
 
Hmm, ich glaube mir haben die gleiche Ansicht- nur unser Blickwinkel mag ein anderer sein.
Mir geht es , als jemand der hier nur kauft, um Verkäuferschutz! Das hört sich vielleicht unlogisch an, aber wie geschrieben, ist es hier doch eher so, daß der Käufer ein Schnäppchen macht und obendrein die Gefahr "abgezockt zu werden" doch eher gering ist.

Gruß,

Axel
 
ne eigentlich nicht, aber wenn man halt mal was unbrauchbares verkauft hat kann man als privater Veräufer auch mal was zurücknehmen, sofern der Verkäufer glaubwürdig erscheint und sich korrekt verhält...

Jetzt muss ich hier auch mal etwas ablassen...Der eigentlichen juristischen Rechtslage ist es egal, ob der Verkäufer derartige Zusätze bringt. Ich weiß nicht, warum das aktuelle denken dahin geht, dass man glaubt sich mit einem solchen Zusatz alles erlauben zu können....ABER wenn der Artikel fehlerhaft ist, oder nicht der Beschreibung entspricht, dann hat der Käufer einen Anspruch auf Ersatz, Kaufpreisminderung oder Rückgabe der Sache. Das gilt sowohl für gewerbliche, als auch private Verkäufer! Drum sollte man, wenn man wirklich keine Ahnung von der angebotenen Ware hat als Verkäufer den technischen Zustand vorsichtshalber als defekt angeben..............

Vertragliche Beschränkung der gesetzlichen Mängelansprüche
Bis auf den Schadensersatzanspruch sind alle gesetzlichen Mängelansprüche verschuldensunabhängig. Das heißt der Verkäufer haftet auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung auch, wenn er den Mangel nicht zu vertreten hat. Er haftet somit auch, wenn er den Mangel nicht kennt oder er die Sache eines Dritten weiterverkauft. Der Verkäufer hat daher ein verständliches Interesse daran, das Risiko, wegen Mängeln der Kaufsache haften zu müssen, möglichst überschaubar zu gestalten. Eine Beschränkung der Mängelansprüche ist auch gemäß § 437 BGB grundsätzlich möglich. Hier ist geregelt, dass der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften haftet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. Das heißt, dass die Parteien vom Gesetz abweichende Vereinbarungen treffen dürfen. Ob eine solche Begrenzung der gesetzlichen Haftung aber wirksam ist, hängt entscheidend davon ab, ob

 
Die Verkäufer hier sind nicht zu beneiden:
Sie erzielen beim Verkauf nicht nur einen geringeren "Forumspreis";
jetzt werden hier auch schon links zu Rechtsanwaltskanzleien gepostet.
Zur Erinnerung: Streitgegenständlich war ein gebrauchter Schraubkranz, und die beiden Beteiligten regeln das gerade !

Es wäre m.E. schlauer zu betonen, daß die allermeisten Verkäufe hier vollkommen reibungslos ablaufen.
Anwälte können dann ja bei ebay-Käufen bemüht werden.
Hier brauchen wir diese - ganz offensichtlich - nicht:
Es funktioniert auch so. Unglaublich, aber es scheint so zu sein.
 
Die Verkäufer hier sind nicht zu beneiden:
Sie erzielen beim Verkauf nicht nur einen geringeren "Forumspreis";
jetzt werden hier auch schon links zu Rechtsanwaltskanzleien gepostet.
Zur Erinnerung: Streitgegenständlich war ein gebrauchter Schraubkranz, und die beiden Beteiligten regeln das gerade !

Es wäre m.E. schlauer zu betonen, daß die allermeisten Verkäufe hier vollkommen reibungslos ablaufen.
Anwälte können dann ja bei ebay-Käufen bemüht werden.
Hier brauchen wir diese - ganz offensichtlich - nicht:
Es funktioniert auch so. Unglaublich, aber es scheint so zu sein.
:daumen:
 
ich hoffe, ich störe hier nicht:D
dura ace pedale, binda riemen, lager gut 50 € zzgl. versand
edit: ein interessent nähme die riemen, pedale und hacken( :D ) gäbe es auch für 40 €
IMG_4971.JPG
IMG_4972.JPG
IMG_4973.JPG
 
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So, ein Angebot, ja ein Angebot, und ganz ohne Juristerei, wer bei mir kauft, der ist so verloren, der schaut sich die Bilder an und dann ist alles gesagt:
Nuovo Gran Sport
Umwerfer 1 guter zustand, dafür sind die Federchen und die Schrauben mit ein wenig Rost, mit Öl geht das weg: 15 Euro reserviert
Umwerfer 2 mit selbst (nicht ich!) gemachten Verschönerungen, vorne ist sogar der Chrom ein wenig gebrochen 10 Euro reserviert
Bremshebel Super Record, angeschrabbelt, Rest sieht aber gut aus 10 Euro reserviert

Damit ihr alle schlecht schlaft noch ein paar Horrorbilder:
Kore-Vorbau 12 Grad nach oben lese ich 5 Euro
Vierkant-Kurbel M340, nackig, 170mm 5 Euro
Bremsen Weinmann Symetric, ich finde sie schrecklich, vielleicht will sie ja jemand 0 Euro

Wer mehrere Teile nimmt ist im Vorteil, ansonsten zählt die Reihenfolge.

LG,

Stalky









 
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Die Verkäufer hier sind nicht zu beneiden:
Sie erzielen beim Verkauf nicht nur einen geringeren "Forumspreis";
jetzt werden hier auch schon links zu Rechtsanwaltskanzleien gepostet.
Zur Erinnerung: Streitgegenständlich war ein gebrauchter Schraubkranz, und die beiden Beteiligten regeln das gerade !

Es wäre m.E. schlauer zu betonen, daß die allermeisten Verkäufe hier vollkommen reibungslos ablaufen.
Anwälte können dann ja bei ebay-Käufen bemüht werden.
Hier brauchen wir diese - ganz offensichtlich - nicht:
Es funktioniert auch so. Unglaublich, aber es scheint so zu sein.

Es wundert mich gerade, dass dieser Einwand von Dir kommt. Immerhin gibst Du "als Jurist" hier häufiger einmal Deine Einschätzungen zum Besten.

Die Qualität eines Vertrages steigt nicht mit abnehmender Anzahl der Tippfehler !
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Als Jurist habe ich sogar Verträge erlebt, die - aus rechtlicher Sicht - mit
jedem orthographischen Patzer immer besser wurden. ;)

Ich. :D

Die oben skizzierte Rechtslage ist im übrigen nicht neu.
Im Rechtsverkehr ist ein Angebot nun mal ein Angebot,
das nur unter bestimmten Voraussetzungen - und nicht nach Belieben - zurückgenommen werden kann.
Das müssen auch Verkäufer verstehen.

Entschuldigung, aber Deine Ausführungen sind auch in diesem Punkt rechtlich falsch:
Auch eine "versuchte Sachbeschädigung" ist eine Sachbeschädigung. Deshalb wird eben auch der Versuch unter § 303 III StGB
subsumiert. Ich habe mit meinem post nur darauf hingewiesen, daß es diese Versuchsstrafbarkeit auch bei der Sachbeschädigung gibt.
Es gehört zur Eigenart der Versuchsstrafbarkeit dazu, daß das Delikt eben nicht vollendet ist.
Wenn Du das "Nonsens-Juristerei" nennst, hast Du offenbar mit dem juristischen Arbeitsalltag entweder zu wenig oder gar nicht zu tun:
"Nonsens" ist dort täglich business, das manchmal bis zum Absurden reicht.
Daß das bloße "Anklopfen" an eine Scheibe keine Sachbeschädigung sein kann, hatte ich bereits geschrieben.
Insoweit gibt es - erst Recht von Deiner Seite - keinerlei Grund, die Qualität meiner Kommentare abfällig zu bewerten.
 
Es wundert mich gerade, dass dieser Einwand von Dir kommt. Immerhin gibst Du "als Jurist" hier häufiger einmal Deine Einschätzungen zum Besten.

Meine Fresse...was hat das eine mit dem anderen zu tun ?
In dem einen von Dir zitierten Fall ging es um einen Konflikt im Straßenverkehr; in dem
anderen um ein Kreditgeschäft.
Hier geht es um einen Forumskauf, bei dem wir m.E. keine Juristen brauchen.
Ist das so schwer zu verstehen ?
Du vermengst meine Beiträge aus mehreren freds, um uns hier - ellenlang - im Biete-fred was zu sagen ?
Gerade als gelernter Jurist weiß ich sehr gut, daß juristisches Denken nicht immer lösungsorientiert ist.
Jetzt ist aber wirklich mal gut.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Verkäufer hier sind nicht zu beneiden:
Sie erzielen beim Verkauf nicht nur einen geringeren "Forumspreis";
jetzt werden hier auch schon links zu Rechtsanwaltskanzleien gepostet.
Zur Erinnerung: Streitgegenständlich war ein gebrauchter Schraubkranz, und die beiden Beteiligten regeln das gerade !

Es wäre m.E. schlauer zu betonen, daß die allermeisten Verkäufe hier vollkommen reibungslos ablaufen.
Anwälte können dann ja bei ebay-Käufen bemüht werden.
Hier brauchen wir diese - ganz offensichtlich - nicht:
Es funktioniert auch so. Unglaublich, aber es scheint so zu sein.
Dazu gehört aber auch, dass man sich hier nicht unbedingt auf einen Haftungsausschluss berufen muss. Man kann auch einfach davon ausgehen, dass der Käufer einen auch nicht übervorteilen möchte, wenn er eine Unzufriedenheit mit dem Gekauften äußert.
Vertrauen in beide Richtungen sollte in einem nicht kommerziellen Forum möglich sein.
Ich finde nicht, dass man das freundliche Tauschen von Teilen mit Teilen oder Geld im Forum wie eine Lotterie verstehen muss.
 
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Meine Fresse...was hat das eine mit dem anderen zu tun ?
In dem einen von Dir zitierten Fall ging es um einen Konflikt im Straßenverkehr; in dem
anderen um ein Kreditgeschäft.
Hier geht es um einen Forumskauf, bei dem wir m.E. keine Juristen brauchen.
Ist das so schwer zu verstehen ?
Du vermengst meine Beiträge aus mehreren freds, um uns hier - ellenlang - im Biete-fred was zu sagen ?
Gerade als gelernter Jurist weiß ich sehr gut, daß juristisches Denken nicht immer lösungsorientiert ist.
Jetzt ist aber wirklich mal gut.

Ich habe nicht die Absicht die Idylle irgendwie zu stören, aber ganz offensichtlich gibt's "hier" unterschiedlichliche Auffassungen zur Rechtslage. Da darf man seine eigene Meinung aussprechen und mit einer Quelle untermauern, oder nicht?
 
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