prince67
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Er hat dem Austausch ja zugestimmt. Vor der Zustimmung hätte er sich den Reifen zeigen lassen können.Wäre gut, wenn der Freundliche den Altreifen bei Radabholung gezeigt hätte, bin kein Verbraucherspezialist, aber meine, er hätte bei Nachfrage auch die Verpflichtung hierzu.
Aber imho geht es ihm nicht um den Austausch sondern nur um die Ventilverlängerung.
Da hätte es vorher auch eine Zustimmung gebraucht, vorallem wenn die Ventilverlängerung nicht getauscht werden kann ohne der Reifen wieder abzuziehen.
Falls man die Ventilverländerung aber auch so wechseln kann, dann ist die Sache keine Aufregung wert.