Die Bevorrechtigung für den Radfahrer gilt nicht, wenn er - wie vorgesehen - den Radweg befährt.
Hast du für diese Aussage eine Quelle oder Beleg? Das kommt mir nämlich seltsam vor, da im Gesetzestext ja ausdrücklich steht "[...] auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren."