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da_cycologist

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14 September 2023
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Hallo zusammen,

Ich hatte vor 2 Monaten einen Verkehrsunfall mit dem Rennrad und bin dabei von einem Auto angefahren worden, was für mich mit einem Becken- und Schambeinbruch geendet hat.

Ich war bei der Radtour mit einem fremden Rad unterwegs, und habe zum Aufzeichnen der Strecke meinen Wahoo Elemnt Roam am Lenker befestigt, jedoch keine weiteren Sensoren (Geschwindigkeitssensor, etc.) genutzt. Somit wurde meine Geschwindigkeit nur per GPS-Messpunkte ermittelt.

Der Unfall passierte in einer 30er Zone. Ich hatte ca. 200m vor dem Unfall ca 40km/h auf dem Tacho und habe dann abgebremst, kurz darauf bin ich mit dem Auto zusammengestossen.

Die Polizei hat die Daten aus meinen Wahoo ausgewertet und die Geschwindigkeit beim Zusammenstoss auf 40 km/h bestimmt. Meines Erachtens kann diese Messung allerdings nicht stimmen, denn nach dem Zusammenstoss (abrupter Stillstand des Rades) zeigen die Messdaten immer noch eine Geschwindigkeit von zwischen 5-10 km/h an.

Nun stellt sich mir die Frage, ob die von der Polizei ausgewerteten Messergebnisse eine genügend präzise Messgenauigkeit des Gerätes vorweisen (auch ohne spezifische Geschwindigkeitssensoren), so dass sie für die Beweislage verwendet werden können?

Kann mir irgendjemand hierzu weiterhelfen - ich Netz finde ich nichts Brauchbares, was ich als Argument für die mangelnde Messgenauigkeit ohne Sensor und nur über GPS Messpunkte verwendbar wäre.

Letztendlich geht es darum, dass mich, wenn das Gerät ohne Sensoren nicht präzise misst, mich keine Teilschuld trifft, was auch bedeutet, dass mein Führerschein (worst case) nicht gefährdet ist.

Besten Dank für eure Hilfe,
Daniel
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von manndat

Hilfreich
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Erstmal gute Besserung.

30er Zone innerorts, Bäume oder hohe Häuser, enge Bebauung?

RoamV1 oder V2?

Grundsätzlich ist eine Messung nur mit GPS umso ungenauer, je langsamer man fährt, v.a. dann wenn der GPS-Empfang gestört wird.

Die 5-10 km/h sind vmtl. der GPS-Drift, wobei 10 i.d.R. dafür zu hoch sind.
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von manndat

Hilfreich
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Der einzige der dir weiter helfen kann ist ein Anwalt für Verkehrsrecht der sich damit auskennt. Das wäre der einzig richtige Schritt denn du machen kannst.
 
Die Polizei darf diese Daten ohne richterliche Anordnung oder deine Zustimmung nicht nehmen oder auswerten. Wie kommen die an diese Daten? Im Zweifel musst über den Anwalt diese Daten anzweifeln lassen und schauen dass das Gericht einen Gutachter beauftragt ein Sachverständigengutachten über die Genauigkeit dieser Daten zu erstellen. Dein Anwalt kann aber auch versuchen diese Beweise zu annullieren, da sie unrechtmäßig erlangt wurden. Ohne Anwalt wirst aber nichts erreichen
 
Die Polizei darf diese Daten ohne richterliche Anordnung oder deine Zustimmung nicht nehmen oder auswerten. Wie kommen die an diese Daten? Im Zweifel musst über den Anwalt diese Daten anzweifeln lassen und schauen dass das Gericht einen Gutachter beauftragt ein Sachverständigengutachten über die Genauigkeit dieser Daten zu erstellen. Dein Anwalt kann aber auch versuchen diese Beweise zu annullieren, da sie unrechtmäßig erlangt wurden. Ohne Anwalt wirst aber nichts erreichen
„Nach heutiger Gesetzeslage wäre es möglich, dass die Ermittlungsbehörden nach einem Unfall die Daten eines Fahrzeuges auslesen und beschlagnahmen“, sagt Dr. Daniela Mielchen von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Quelle: anwaltauskunft.de
 
und habe dann abgebremst, kurz darauf bin ich mit dem Auto zusammengestossen
Das müsste doch in der Aufzeichnung zu sehen sein. Aber grundsätzlich hängt die GPS-Geschwindigkeit sowieso immer eine oder mehrere Sekunden nach, sieht man ganz prima bei Dashcam-Aufnahmen.
 
Hallo zusammen, erst einmal herzlichen Dank für die wertvollen Beiträge und auch die Genesungswünsche (@:CL).

Ich bin in der Schweiz verunfallt, laut meiner Recherche gilt hier auch die selbe Regelung wie die deutsche, von "Rennradler1" zitierte.

Mir geht es darum einen Beleg dafür zu bekommen, dass das Wahoo Elemnt Roam V1 GPS Gerät eine gewisse Messungenauigkeit aufzeigt, insbesondere, da es ohne Sensor genutzt wurde, und auch nicht so geeicht ist, wie eine Radarpistole der Polizei.

Evtl. kann mir ja jemand mit einem Beitrag hierzu weiterhelfen, respektive als "Experte" ein Statement abgeben, dass ich als Beweis vorlegen kann. Ich habe bereits einen Anwalt eingeschaltet und glücklicherweise besteht noch kein Urteil, welches mir die Schuld zuweist, allerdings wurde der Unfallrapport von klar Radler-unfreundlichen Polizisten aufgenommen, und ich als Deutscher stehe hier in der CH eh schlechter da, als der einheimische Fahrzeuglenker...
 
Hallo zusammen, erst einmal herzlichen Dank für die wertvollen Beiträge und auch die Genesungswünsche (@:CL).

Ich bin in der Schweiz verunfallt, laut meiner Recherche gilt hier auch die selbe Regelung wie die deutsche, von "Rennradler1" zitierte.

Mir geht es darum einen Beleg dafür zu bekommen, dass das Wahoo Elemnt Roam V1 GPS Gerät eine gewisse Messungenauigkeit aufzeigt, insbesondere, da es ohne Sensor genutzt wurde, und auch nicht so geeicht ist, wie eine Radarpistole der Polizei.

Evtl. kann mir ja jemand mit einem Beitrag hierzu weiterhelfen, respektive als "Experte" ein Statement abgeben, dass ich als Beweis vorlegen kann. Ich habe bereits einen Anwalt eingeschaltet und glücklicherweise besteht noch kein Urteil, welches mir die Schuld zuweist, allerdings wurde der Unfallrapport von klar Radler-unfreundlichen Polizisten aufgenommen, und ich als Deutscher stehe hier in der CH eh schlechter da, als der einheimische Fahrzeuglenker...
Wenn Du auf das Fit File des Wahoos zugreifen kannst, so kann man den Record-Messages pro Messpunkt auch die sogenannte GPS_Accuracy entnehmen.

Auf die generelle GPS bedingte Ungenauigkeit hat das natürlich keinen Einfluß, aber wenn direkt beim oder vor dem Impact die GPS-Accuracy Werte auf einen - kurzfristigen - schlechten GPS-Empfang schließen lassen, dann hättest Du schon mal ein erstes Indiz, das man sicherlich argumentativ einbringen kann.

Sollte die GPS-Aufzeichnung aber wirklich bei Gericht (?) Verwendung finden, dann wird es wohl eh auf eine gutachterliche Einschätzung hinauslaufen, oder?

Wahoo FAQ zum Thema:
https://wahoofitness.yonyx.com/y/conversation/?id=086402d0-53dd-11e8-8f6c-bc764e10d166
PS: Drücke Dir natürlich die Daumen, dass das für Dich gut ausgeht.
 
Auch von mir Genesungswünsche. Aus meiner Sicht müsste jemand vom Fach die Unterschiede klar darlegen können. Ich fahre alle meine Räder mit Speedsensor und merke an einer verzögerten Geschwindigkeitsanzeige immer das meine Batterie im Sensor leer ist, also klarer Unterschied zur Messung mit GPS und deshalb aus meiner Sicht nicht brauchbar als Beweis. Die Differenz wird um so größer je dichter die Bebauung bzw. Je mehr Bäume. Vielleicht hilf auch ein Statement von Wahoo direkt.
 
Hallo zusammen, erst einmal herzlichen Dank für die wertvollen Beiträge und auch die Genesungswünsche (@:CL).

Ich bin in der Schweiz verunfallt, laut meiner Recherche gilt hier auch die selbe Regelung wie die deutsche, von "Rennradler1" zitierte.

Mir geht es darum einen Beleg dafür zu bekommen, dass das Wahoo Elemnt Roam V1 GPS Gerät eine gewisse Messungenauigkeit aufzeigt, insbesondere, da es ohne Sensor genutzt wurde, und auch nicht so geeicht ist, wie eine Radarpistole der Polizei.

Evtl. kann mir ja jemand mit einem Beitrag hierzu weiterhelfen, respektive als "Experte" ein Statement abgeben, dass ich als Beweis vorlegen kann. Ich habe bereits einen Anwalt eingeschaltet und glücklicherweise besteht noch kein Urteil, welches mir die Schuld zuweist, allerdings wurde der Unfallrapport von klar Radler-unfreundlichen Polizisten aufgenommen, und ich als Deutscher stehe hier in der CH eh schlechter da, als der einheimische Fahrzeuglenker...
Nimm einen Rechtsanwalt und beantrage ein Sachverständigengutachten bezüglich der Ungenauigkeit.
Natürlich ist das Ding ungenau. Bei GPS-Ausfällen im Wald oder in Häuserschluchten habe ich manchmal 20km/h Abweichung. Auf Abbremsvorgänge reagiert das GPS ohnehin nicht.
 
Hallo zusammen, besten Dank nochmals für, auch die weiteren Genesungswünsche, wie auch die weiteren Meinungen und Stellungnahmen.
Falls irgend jemand einen Sachverständnigen kennt, der mir hier mit einer spezifischen Aussage weiterhelfen könnte, wäre ich sehr dankbar.
 
„Nach heutiger Gesetzeslage wäre es möglich, dass die Ermittlungsbehörden nach einem Unfall die Daten eines Fahrzeuges auslesen und beschlagnahmen“, sagt Dr. Daniela Mielchen von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Quelle: anwaltauskunft.de
Aber das gilt sicherlich nicht für Fahrräder und ein ungenaues GPS-Gerät (allg. bekannter Stand der Technik).
 
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