AW: Unfallgegner hatte kein Licht!
Ja, dem Rennradfahrer wird genau wie allen anderen Teilnehmern im Strassenverkehr zugemutet, seine Geschwindigkeit der Situation anzupassen.
Das hat aber nichts mit meinem Argument der Gefährdung zu tun.
größter knackpunkt bei der rechtsprechung wäre wohl, dass man es einem rennradfahrer durchaus zumuten kann, auf radwegen die geschwindigkeit anzupassen (was uns allen natürlich extrem missfällt).
Ja, dem Rennradfahrer wird genau wie allen anderen Teilnehmern im Strassenverkehr zugemutet, seine Geschwindigkeit der Situation anzupassen.
Das hat aber nichts mit meinem Argument der Gefährdung zu tun.