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Unfall mit/durch anderem Radfahrer

Seltsam der ganze Fred .
Wen man überholen möchte empfiehlt es sich sich bemerkbar zu machen , Fahrräder haben keinen Rückspiegel und Blinker , eine Winzklingel für 2€ hätte das Geschehen sicher verhindert , wer Überholt erzeugt ein Risiko und als Überholender muss man immer mit solchen Ereignissen rechnen .
Ich sage mal : Selbst Schuld
 

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Re: Unfall mit/durch anderem Radfahrer
Seltsam der ganze Fred .
Wen man überholen möchte empfiehlt es sich sich bemerkbar zu machen , Fahrräder haben keinen Rückspiegel und Blinker , eine Winzklingel für 2€ hätte das Geschehen sicher verhindert , wer Überholt erzeugt ein Risiko und als Überholender muss man immer mit solchen Ereignissen rechnen .
Ich sage mal : Selbst Schuld
Du kehst aber hier einiges um. Derjenige der die Spur wechselt hat sich doch wohl erst mal um zugucken (und Handzeichen zu geben) und kann nicht einfach raus ziehen. Hupst Du jeden an bevor Du überholst?:confused:
 
Gebühren für Kostenvoranschläge, sofern nicht ausdrücklich und individuell vereinbart

ich denke mal das nicht Vereinbart ist hier das Argument
stell dir mal vor du fährst mit dem Auto in die Werkstatt ,Fehlerbeschreibung : Auto geht aus während der Fahrt
dann bittest du um einen Kostenvoranschlag
ein Mechaniker sucht fünf Stunden bis er einen Kabelbruch findet .dann Kostenvoranschlag der ja gratis sein soll
da muss der händler ja schummeln um die fünf stunden irgendwie unter zu bringen
er kann ja schlecht auf der rechnung schreiben Quetschverbinder eins fuffzich zudrücken 400,-
Ich denke bei einem Unfallschaden ist das anders. Zu Deiner Argumentation: heute gibts nur noch Servicestecker!!
Kein Meister wird einen Gesellen oder Stift dazu abstellen 5 Stunden lang zu suchen. Einen schriftlichen KV wird es in Deinem Fall womöglich auch nicht geben. Warum wohl?
Sinn und Zweck der ganzen Sache ist die Entlastung der Gutachter und natürlich Kosteneinsparung. Es sollte also im eigenen Interesse des Fahrradhändlers sein auch für lau einen KV zu erstellen. Service am Kunden, Umsatz, Arbeit....usw..
Aber über dieses Thema kann man sich tagelang unterhalten. :bier:
 
Zum Beispiel wenn der Händler das Rad auch reparieren soll, sofern das kein Totalschaden ist. Die Versicherung zahlt die volle Summe eh nur gegen Rechnung. Wenn man selber repariert werden 19% abgezogen. Warum sollte ich das Rad erst mal abhohlen und nach Erhalt des Geldes wieder zum Händler bringen?

Du verstehst das scheinbar irgendwie nicht.
In Kurzform: Es gibt vier Beteiligte, nämlich
1. Geschädigter
2. Schädiger
3. Versicherung des Schädigers
4. Werkstatt / Händler (vom Geschädigten beauftragt)

4. hat mit 2. und 3. nichts am Hut. Zwischen denen bestehen keine Rechtsbeziehungen.
Kostenvoranschlag und Reparatur sind rechtlich zwei selbständige Vorgänge.
Weder muß der Händler das Zahlungsrisiko - also das "Ob" bzw. das "Wieviel" - tragen;
noch ist er kostenloses Zwischenlager für die Dauer einer etwaigen Auseinandersetzung zwischen 1. und 2.
Außerdem ist der Geschädigte auch nicht verpflichtet, alle im KV erwähnten Reparaturen durchführen zu lassen.
Bei uns ist es gar nicht selten, daß ein KV erstellt wird, der Geschädigte nur das Geld mitnimmt und die verunfallte
Karre weiterveräußert. Deshalb wird im Falle eines Kostenvoranschlags sofort vom Auftraggeber kassiert.
Ob und wann die Versicherung sich zum Schaden äußert oder irgendeine Deckungszusage macht, ist mir als ausführende Werkstatt herzlich egal:
Ich halte mich nur an den Auftraggeber. Das ist nicht die Versicherung.
 
Du kehst aber hier einiges um. Derjenige der die Spur wechselt hat sich doch wohl erst mal um zugucken (und Handzeichen zu geben) und kann nicht einfach raus ziehen. Hupst Du jeden an bevor Du überholst?:confused:

Man kann das nicht mit Autofahren vergleichen , Autos haben Rückspiegel und Blinker , die beide Beteiligten benutzen sollten.
An einer Stelle wo links abbiegen möglich ist , überhole ich nicht , da warte ich halt ein paar Meter , weil ICH mich nicht darauf verlasse , das der Vorderman sich "normal" verhält , das besonders beim Fahrradfahren , weil der normale Radler nicht mit einer grossen Geschwindigkeitsdifferenz rechnet ( rechnen muss )
Wenn es dann zu einem Crash kommt , bekommt man als Überholender sogar Teilschuld !!
Ich Hupe nicht , ich Überhole da einfach nicht.
Und das Argument " Da ich mit dem Rennrad schneller war , habe ich überholt" überzeugt nicht , 10m weiter , wäre das nicht passiert , man kann nicht einfach fahren so schnell wie man kann oder bezahlt hat , wer so fahren will hat eine besondere Sorgfaltspfplicht .
Verhindern hätte man das können , wenn man geklingelt hätte , auch das ist unstrittig.
 
das war an keiner Keuzung . so eher Dorfstraße rechte Seite bordstein und dann Deich
links kein gehweg alle 10meter eine grundstücksauffahrt
ich hätte also mehrere km warten müssen
übrigens währe ich auto gefahren währe der mann wohl ...wenn nicht schlimmer.
 
das war an keiner Keuzung . so eher Dorfstraße rechte Seite bordstein und dann Deich
links kein gehweg alle 10meter eine grundstücksauffahrt
ich hätte also mehrere km warten müssen
übrigens währe ich auto gefahren währe der mann wohl ...wenn nicht schlimmer.

Ja , das ist schlimm und auch nicht direkt vorhersehbar , aber mit etwas Antizipation vermeidbar gewesen , ehrlich obwohl das Ding potthässlich aussieht , ich habe eine Klingel am Rennrad , ok. wenn der Opa schwerhörig gewesen wäre , nützt das auch nix ....:eek::D
 
ja der hatte ein Hörgerät und ich habe sofort sehr laut gerufen als ich bemerkte das dieser ausschert
und klingeln verursacht sehr oft ein Umsehen mit gleichzeitigem starkem Schlenker
und ein Auto muß doch seinen Überholvorgang ja auch nicht mit hupen ankündigen.
außerdem bedeutet klingeln ,Hand vom Lenker und somit auch von der Bremse
man kann nicht alles vorhersehen
ich habe noch dieses Urteil gefunden

Ein Radfahrer, der einen vor ihm auf einem Radweg fahrenden anderen Radfahrer im Bereich einer Grundstücksausfahrt ohne Klingelzeichen überholen will, haftet grundsätzlich nicht für einen Unfall, der sich daraus ergibt, daß der eingeholte Radfahrer ohne Handzeichen und Rückschau plötzlich links abbiegt und dadurch mit dem Überholenden zusammenstößt. Das Unterlassen der Abgabe eines Klingelzeichens steht mit einem solchen Unfall in keinem haftungsrechtlichen Zusammenhang (OLG München, 10 U 3728/83).
 
Ja , alles richtig , nur was nutz das "Recht haben " wenn die Knochen splittern , ich wollte nur andeuten das der Ablauf nicht unvermeidbar gewesen ist.
Mehr nicht.
 
ich fahre eigentlich sehr defensiv verzichte auch mal auf Vorfahrt und weiche sogar Käfern aus
aber alles kann ich ebend nicht vorhersehen dann muß ich morgens im Bett bleiben
im nachhinein betrachtet finden sich immer bessere Wege da man die Wirkung einer Ursache ja schon kennt
in dem Moment hätte ich die Gefahrensituation eventuell ja erst mit dem klingeln auslösen können
ich hatte zBsp schon mit dem Mtb auf der Waldautobahn den Fall einer geht rechts einer links ,ich klingle und darauf der rechte nach links und der linke nach rechts
in dem Moment war das klingeln der Auslöser für die Gefahr
 
Heute hättes mich fast erwischt. Ich bin auf nem Feldweg unterwegs, vor mir geht ne Mutter mit Kind (ca. 4-5 Jahre alt), dass auf nem Kinderrädchen fährt. Die Mutter sagt dem Kind das es nach rechts an den Rand fahren soll, was es auch tut. Ich bin in dem Moment auf Höhe des Kindes, und was macht das Kind? Als es rechts ran fährt schlägt es den Lenker nach links und fährt mir beinahe vors Rad:mad: . Kinder sind wirklich unberechenbar und man kann gar nicht vorsichtig genug sein. Und trotz aller Vorsicht kann man noch auf die Nase fliegen. So ne Situation hatte ich schon öfter.

Wo Fahradverkehr ist sollten Eltern keine kleinen Kinder fahren lassen. Das kann man im Stadtpark machen.

Ich meine auch das cux nichts falsch gemacht hat. Man kann nicht jede Situation abschätzen oder mit der Dummheit anderer rechnen. Das Problem ist, dass " normale " Radfahrer sich selber oft nicht als Verkehrsteilnehmer begreifen, sondern meinen Sonderfreiheiten zu haben. Das ist zum größten Teil die Radwegebenutzungspflich schuld. Dadurch wiegen die Leute sich in Sicherheit und achten keinerlei Verkehrsregeln mehr. Ich bin selber schon oft in Beinaheunfälle mit Radfahren verwickelt worden. Auch, und gerade, beim Linksabbiegen.
 
Da ich selbst 4 Kinder großgezogen habe uns weiß wie sie sich u.U. verhalten, bin ich immer sehr vorsichtig wenn ich radelnde Eltern mit radelnde Kinder überhole. Ich sehe dies sportlich, rolle langsam vorbei um danach wieder kräftig zu beschleunigen, eine kleine Krafteinheit ist somit in die Tour eingebaut.
 
Da ich selbst 4 Kinder großgezogen habe uns weiß wie sie sich u.U. verhalten, bin ich immer sehr vorsichtig wenn ich radelnde Eltern mit radelnde Kinder überhole. Ich sehe dies sportlich, rolle langsam vorbei um danach wieder kräftig zu beschleunigen, eine kleine Krafteinheit ist somit in die Tour eingebaut.
Ich bin natürlich auch langsam an dem Kind vorbeigefahren. Aber der Schlenker zurück, in meine Richtung, da machste nix mehr.
 
Du verstehst das scheinbar irgendwie nicht.
In Kurzform: Es gibt vier Beteiligte, nämlich
1. Geschädigter
2. Schädiger
3. Versicherung des Schädigers
4. Werkstatt / Händler (vom Geschädigten beauftragt)

4. hat mit 2. und 3. nichts am Hut. Zwischen denen bestehen keine Rechtsbeziehungen.
Kostenvoranschlag und Reparatur sind rechtlich zwei selbständige Vorgänge.
Weder muß der Händler das Zahlungsrisiko - also das "Ob" bzw. das "Wieviel" - tragen;
noch ist er kostenloses Zwischenlager für die Dauer einer etwaigen Auseinandersetzung zwischen 1. und 2.
Außerdem ist der Geschädigte auch nicht verpflichtet, alle im KV erwähnten Reparaturen durchführen zu lassen.
Bei uns ist es gar nicht selten, daß ein KV erstellt wird, der Geschädigte nur das Geld mitnimmt und die verunfallte
Karre weiterveräußert. Deshalb wird im Falle eines Kostenvoranschlags sofort vom Auftraggeber kassiert.
Ob und wann die Versicherung sich zum Schaden äußert oder irgendeine Deckungszusage macht, ist mir als ausführende Werkstatt herzlich egal:
Ich halte mich nur an den Auftraggeber. Das ist nicht die Versicherung.
Alles klar, dann würde ich mich schon mal nicht an Dich wenden.

Alle Radhändler die ich kenne wären bereit als " kostenloses Zwischenlager " zu fungieren. Ein Händler hat das letztes Jahr über einige Monate für mich gemacht und ich habe das Rad - nach Erhalt der Zahlung von der Versicherung - anschliessend für fast 1000 Euro bei dem reparieren lassen.
 
Du verstehst das scheinbar irgendwie nicht.
In Kurzform: Es gibt vier Beteiligte, nämlich
1. Geschädigter
2. Schädiger
3. Versicherung des Schädigers
4. Werkstatt / Händler (vom Geschädigten beauftragt)

4. hat mit 2. und 3. nichts am Hut. Zwischen denen bestehen keine Rechtsbeziehungen.
Kostenvoranschlag und Reparatur sind rechtlich zwei selbständige Vorgänge.
Weder muß der Händler das Zahlungsrisiko - also das "Ob" bzw. das "Wieviel" - tragen;
noch ist er kostenloses Zwischenlager für die Dauer einer etwaigen Auseinandersetzung zwischen 1. und 2.
Außerdem ist der Geschädigte auch nicht verpflichtet, alle im KV erwähnten Reparaturen durchführen zu lassen.
Bei uns ist es gar nicht selten, daß ein KV erstellt wird, der Geschädigte nur das Geld mitnimmt und die verunfallte
Karre weiterveräußert. Deshalb wird im Falle eines Kostenvoranschlags sofort vom Auftraggeber kassiert.
Ob und wann die Versicherung sich zum Schaden äußert oder irgendeine Deckungszusage macht, ist mir als ausführende Werkstatt herzlich egal:
Ich halte mich nur an den Auftraggeber. Das ist nicht die Versicherung.
Auch für mich wärst Du keine Anlaufstelle.
nicht mal mehr für ne 50 Cent Mutter.
 
Als Händler hast Du wohl noch nie was von einer Abtretungserklärung gehört, hääää?
Es kann nicht jeder einen Totalschaden an einem 5000.- Euro Rad aus der Portokasse vorlegen, abgesehen von Dir und deiner Kundschaft natürlich .
 
DAvon war auch gar nicht die Rede: Sparkassendirektor hat da schon recht: Die Untersuchung des Rades und die Feststellung der Schäden ist eine abrechenbare Leistung. Ist auch in der Arbeitswerteliste Fahrrad so aufgeführt.

Das ist schließlich mit einiger Arbeitszeit verbunden.

Was nicht zulässig ist, ist eine Gebühr für die Erstellung des Kostenvoranschlages zu erheben - der Papierbverbrauch ist in den Werkstattkosten enthalten, wenn man so will. Das sind aber zwei verschiedene Paar Schuhe.

Wenn eine Werkstatt Dir das für lau macht, dann entweder weil man Dich kennt, oder der Auftrag verbindlich winkt. Erwarten sollte man das nicht.
 
die lösung Kostenvoranschlag gegen Geld würde ich sogar bevorzugen
ich habe mein Rad online gekauft und weiß auch noch nicht genau was und wie repariert wird
ich würde nie auf die Idee kommen eine kostenlose Überprüfung zu fordern
ich möchte mein rad auch nicht unbedingt 2 Monate im Radladen rumstehen lassen
bis eventuell mit dem Anwalt /Versicherung alles geklärt ist
es könnte ja auch der händler am ende ganz ohne umsatz da stehen und das ist nicht richtig
 
die lösung Kostenvoranschlag gegen Geld würde ich sogar bevorzugen
ich habe mein Rad online gekauft und weiß auch noch nicht genau was und wie repariert wird
ich würde nie auf die Idee kommen eine kostenlose Überprüfung zu fordern
ich möchte mein rad auch nicht unbedingt 2 Monate im Radladen rumstehen lassen
bis eventuell mit dem Anwalt /Versicherung alles geklärt ist
es könnte ja auch der händler am ende ganz ohne umsatz da stehen und das ist nicht richtig
Dann mach aber nicht den Fehler das Rad zu reparieren bevor die Kostenübernahme geklärt ist. Die Versicherung fordert eventuell ein Gutachten. Dann sollte das Rad noch in dem Zustand wie beim Unfall sein.
 
Das sollte sich von selbst verstehen. Wenn es sich um einen höheren Betrag als 200,- handelt, kann es sein, dass die Versicherung jemanden schickt, der das persönlich in Augenschein nimmt. Ganz bestimmt, wenn der Schaden in die tausende geht. Und der wendet sich im Zweifel auch an die Werkstatt.

Auch wenn das nicht unbedingt ein Sachverständiger in dem Sinne ist: der Kostenvoranschlag muß schon sorgfältig erstellt sein.
 
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