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Unangeleinte gefährliche Hunde aus nicht umzäuntem Grundstück

peter.frisia

Spaß mit den Bergen!
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Freiburg
Letzten Freitag habe ich eine kleine Tour auf mir unbekannten Nebenstrecken zwischen Freiburg und Waldkirch gemacht. Aus Neugier und Spaß bin ich verschiedene asphaltierte Nebenstraßen die Berge rauf gefahren, soweit der Asphalt reichte.

Eine Straße in Wildtal begann als öffentliche Straße, die schließlich in eine Privatstraße überging mit Schild (etwa "Privatweg. Durchfahrt verboten, Anlieger frei"). Immerhin war hier ein Wanderweg ausgeschildert, durch Plaketten mit gelben Rauten. Hier darf man also wandern, warum nicht auch radfahren, dachte ich. Gerade als ich an so einem Wanderwegschild, an einer Hausecke befestigt, vorbeifuhr, sprangen zwei Hunde auf mich zu, bedrängten mich wütend, und sprangen an mir hoch. Mit Besonnenheit, souveränem Zureden, und langsamer Flucht, kam ich schließlich aus dieser Klemme heraus. Gebissen wurde ich nicht, aber die Situation war bedrohlich.

Es war nirgendwo ein Hinweis auf freilaufende gefährliche Hunde, kein Schild, nichts. Das Grundstück war nicht eingezäunt, und vermutlich gehörten diese Hunde zu dem Haus auf dem Grundstück. Das Wanderwegschild an der Ecke des betreffenden Hauses suggerierte, daß man hier durch dürfe.

Ist das legal? Sollte es nicht irgendein Gesetz geben, das solche Gefährdung von Radfahreren und Wanderern unterbindet? Was kann man da machen? Anzeige?
 
Wenn du auf dem privaten Weg - und sei er noch so sehr als Wanderweg ausgeschildert - unterwegs bist, hat der Besitzer schon mal einige Vorteile. Da muss er auch nichts einzäunen. Meine Erfahrung mit solchen Hütehunden ist auch, dass sie das eigene Gelände nicht verlassen. Wohne selbst auf einem solchen Gelände. Falls doch, dann um abzuhauen und nie wieder zu kommen... Krawall zu machen ist ihr Job, nicht z beißen auch. den ersten erledigen sie meistens äußerst zuverlässig, den zweiten auch ziemlich...
Insofern würde ich sagen: Deine Situation wirkte bedrohlich, aber sie war es nicht unbedingt. Das ist ja mehr oder weniger der Sinn und Zweck dieser Tiere auf abgelegenen Höfen.

Cool bleiben ist da erste Radlerpflicht - ist brutal schwer. Gelegentlich hilft ein "Todesschrei", gib, was deine Stimmbänder hergeben. Meiner Erfahrung nach bändigt sie das.

Es handelt sich bei diesen Tieren immerhin nicht um das, was gelegentich unter "Kampfhunde" durch die Presse jagt, auch wenn sie einem einen unfassbaren Schrecken einjagen können. Noch ein Gesetz mehr würde ich nicht wollen...
 
1) Wenn da ein offizieller Wanderweg ist, ist sowas in keiner Weise akzeptabel! Sofort bei der Polizei anrufen und mitteilen, dass man auf einem Wanderweg von freilaufenden Hunden ohne Halter in Sicht angegangen/angegriffen wurde und die Tiere weiter dort rumlaufen (weiterhin bestehende Gefahr für andere Personen). Wenn die Polizei nicht kommen will, in Ruhe am nächsten Tag die Presse informieren (die Schreiberlinge freuen sich immer, wenn die mal wieder Hundepanik machen dürfen).

2) Wenn ein ein Privatgrundstück ist, welches Du widerrechtlich betreten hast, (Vorsicht meine Meinung!): Pech gehabt und selber schuld ;-)

Ich bin übrigens selber Hundehalter, also ausdrücklich kein Hundehasser.
Solche Erfahrungen schüren aber die Hundeangst und den Hundehass in der Bevölkerung, weshalb man dagegen kompromisslos vorgehen sollte.
 
Das kann dir im Allgäu auch passieren, da überall irgendwelche Aussiedlerhöfe stehen. Kenn ich noch aus meiner Studienzeit. Unterwegs mit dem MTB man fährt einfach mal so die unbekannten Wege und findet sich plötzlich inmitten einer scheinbar verlassenen Hofstelle mit zwei knurrenden unangeleinten Hunden wieder.
Als Nichthundebesitzer und noch weniger Liebhaber eine echt doofe Situation, die einem dem Spass am radeln gründlich vermiesen kann.
Gebissen bin ich nie geworden, allerdings sind mir schon Hunde aus so nem Hof beim vorbeiradeln hinterhergeschossen, was kurzzeitig meine Spitzengeschwindigkeit immens steigerte. Der Hund und ich - wir werden wohl nie wirklich Freunde werden ;)
 
Auf Grund des Wanderweges unterstelle ich mal, dass ein (öffentliches) Wegerecht besteht. Dann darfst zumindest dort durch. Eine Anzeige deinerseits wird wahrscheinlich nur möglich sein, wenn ein Sach- oder Personenschaden eingetreten ist.
 
Dann darfst zumindest dort durch. Eine Anzeige deinerseits wird wahrscheinlich nur möglich sein, wenn ein Sach- oder Personenschaden eingetreten ist.

Genau. Das ist typisch für Deutschland, es muss immer erst was passieren.
Man muss sich als argloser Fussgänger, Radfahrer oder was auch immer erst mal von ungezogenen Dreckstölen anbellen, begeifern und wenns ganz dumm läuft anfallen lassen, bevor mal jemand auf die Idee kommt verantwortungslose Tierhalter in die Schranken zu weisen.

Es wundert einen nicht, dass Deutschland mittlerweile eine der niedrigsten Geburtenraten und dafür eine täglich steigende Köterpopulation, gut versorgt aus z.T. illegalen Zuchtfarmen im ehemaligen Ostblock, hat. Ganz klar, wenn Babywindeln mit dem doppelten Steuersatz von Tiernahrung belastet werden. Dass sich daran was ändert versucht die Tiernahrungsindustrie mit Lobbyarbeit seit Jahren zu verhindern.

Ist etwas überspitzt formuliert, aber sonst merkt hierzulande ja keiner mehr was. :rolleyes:
 
Moin,

Was sagt die Hundeverordnung/Hundegesetze oder wie auch immer deines Bundeslandes?
Zuständig ist, zu mindest in Hamburg und Schleswig-Holstein ein Bezirksamt, Ordnungsamt, Gemeindeamt, Stadtverwaltung oder Ähnliches.

In Hamburg steht im § 2 : "Gefährliche Hunde sind darüber hinaus Hunde, die ein der Situation nicht angemessenes oder ausgeprägtes Aggressionsverhalten gegen Menschen oder Tiere zeigen, insbesondere Hunde,...
...
3. die in Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben oder" Zitatende.

Für HH oder S-H bedeutet dies: Behörde informieren, dass dich auf dem Wanderweg 2 Hunde angegriffen haben.
 
Ich würd gern den begriff Deeskalation in den Raum werfen. Wenn der Grundstückbesitzer uneinsichtig ist und auch nicht gewillt ist daran etwas zu ändern, kann man immernoch die hier angesprochenen Schritte gehen. Aber gleich darüber zu diskutieren wie man denjenigen am besten am S*ck packt ohne es in betracht zu ziehen das, wenn möglich, normal zu klären... Da kann ich echt nur mit dem Kopf schütteln.
 
Ich würd gern den begriff Deeskalation in den Raum werfen. Wenn der Grundstückbesitzer uneinsichtig ist und auch nicht gewillt ist daran etwas zu ändern, kann man immernoch die hier angesprochenen Schritte gehen. Aber gleich darüber zu diskutieren wie man denjenigen am besten am S*ck packt ohne es in betracht zu ziehen das, wenn möglich, normal zu klären... Da kann ich echt nur mit dem Kopf schütteln.
Dann rufe den Hunden doch mal "Deeskalation" zu, und freue Dich auf die Reaktion...;)
 
Er wurde nicht von den Hunden verletzt, also sehe ich auch kein Grund nicht erst das Gespräch mit dem Besitzer zu suchen.
Wenn Hunde ohne Kontrolle frei laufen und Menschen bedrohen, verletzt der Hundehalter seine Sorgfaltspflicht. Wollen wir mal noch nicht von Gefahr für die öffentliche Sicherheit reden. Ganz abgesehen dass das i.d.R. auch ein Verstoß gegen die jeweiligen örtlichen Bestimmungen ist. Muß denn immer jemand verletzt werden?
Z.B. Nötigung im Straßenverkehr ist ein Straftatbestand, da muß nicht erst jemand verletzt werden.
Denk vielleicht nochmal drüber nach.

Ne durchaus hundefreundliche Jrooß - Thomas
 
Das mit den Hunden geht ja mal ganicht.
Was ist, wenn sich der Wanderer oder Radfahrer unwissentlich "falsch" benimmt und die Tiere das als Bedrohung wahrnehmen und dementsprechend handeln?
 
sowas hatte ich auch mal auf einer immer wieder von mir benutzten Strecke. Nach dem dritten Vorfall unter dem Gelächter der Hunde-/Hofbesitzer mit Vollgas entkommen habe ich immer Pfefferspray dabei gehabt, bis sich der Vorfall wiederholte. Jetzt geht der Köter immer auf Abstand und kläfft nur noch wenn ein Radfahrer kommt. Er hats gelernt.
 
sowas hatte ich auch mal auf einer immer wieder von mir benutzten Strecke. Nach dem dritten Vorfall unter dem Gelächter der Hunde-/Hofbesitzer mit Vollgas entkommen habe ich immer Pfefferspray dabei gehabt, bis sich der Vorfall wiederholte. Jetzt geht der Köter immer auf Abstand und kläfft nur noch wenn ein Radfahrer kommt. Er hats gelernt.

Und du hast Glück gehabt,hätte ne Anzeige wegen Tierquälerei geben können.

Bin selbst Hundebesitzer, was nicht heißen soll, das ich das Verhalten des Hofherren gutheiße. Ganz im Gegenteil.
Ist alles eine Frage der Erziehung und zum Teil auch des Wesen des Tiers. Habe ihn morgens beim Jogging immer dabei.1.Unser Flokati läuft nur auf Leute zu,die er kennt. Und nur nach Erlaubnis. Das ist Erziehung.
2. Bei Fremden ist sie zu erst mal misstrauisch und bleibt von sich aus an meiner Seite. Das ist nun mal ihr Wesen, macht die Sache natürlich einfacher.

Aber auf alle Fälle kann man ein paar kleine Leckerlis mitnehmen, das hat nach meinen Erfahrungen bisher immer geholfen.
 
Blödsinn!!!! Sorry aber das muss ich so sagen und die Rechtsprechung gibt mir da eindeutig recht. Haben auch selbst jahrelang grosse Hunde gehalten. Die Anzeige wäre anders herum gelaufen, denn wer seine Viecher nicht im Griff hat, heisst sie daran hindert gefährdend in den verkehr einzugreifen, der bekommt eine Anzeige. Meine Aktion war Notwehr.
Tierquälerei ist per Definition sowieso etwas anderes.
Da du ja auch Hundebesitzer bist weiss du auch dass alle Hunde nur spielen wollen :D
M.E. müssten alle Hundebesitzer einen Hundeführerschein haben, da ihre Tölen zu 90% unerzogen sind und bei den grossen Hunden viele nach weniger oder mehr erfolgreicher Abrichtung im Hundeverein zu guten Schutzhunden (ich sage lieber gezielten Beissern) erzogen wurden.
Aber jetzt driftet die Diskussion ab.
In dem Moment, wo mich ein grosser Hund auf offener Strasse attackiert ist die Polizei gefragt und sonst gar nichts. Der Hundebesitzer ist in der Pflicht, nicht der Passant. Mehr gibts dazu eigentlich nicht zu sagen.
 
Ich sagte ja, ich heiße das Verhalten des Besitzers nicht gut. Mit den nicht erzogenen Tieren gebe ich dir auch absolut Recht.
Das Problem mit der Rechtsprechung ist allerdings auch so, das wer zuerst die Anzeige stellt, auch normalerweise Recht bekommt. Habe dieses schon mehrfach erlebt.
Und stimmt, meiner beißt nicht, er frisst am Stück.:p
 
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