peter.frisia
Spaß mit den Bergen!
Letzten Freitag habe ich eine kleine Tour auf mir unbekannten Nebenstrecken zwischen Freiburg und Waldkirch gemacht. Aus Neugier und Spaß bin ich verschiedene asphaltierte Nebenstraßen die Berge rauf gefahren, soweit der Asphalt reichte.
Eine Straße in Wildtal begann als öffentliche Straße, die schließlich in eine Privatstraße überging mit Schild (etwa "Privatweg. Durchfahrt verboten, Anlieger frei"). Immerhin war hier ein Wanderweg ausgeschildert, durch Plaketten mit gelben Rauten. Hier darf man also wandern, warum nicht auch radfahren, dachte ich. Gerade als ich an so einem Wanderwegschild, an einer Hausecke befestigt, vorbeifuhr, sprangen zwei Hunde auf mich zu, bedrängten mich wütend, und sprangen an mir hoch. Mit Besonnenheit, souveränem Zureden, und langsamer Flucht, kam ich schließlich aus dieser Klemme heraus. Gebissen wurde ich nicht, aber die Situation war bedrohlich.
Es war nirgendwo ein Hinweis auf freilaufende gefährliche Hunde, kein Schild, nichts. Das Grundstück war nicht eingezäunt, und vermutlich gehörten diese Hunde zu dem Haus auf dem Grundstück. Das Wanderwegschild an der Ecke des betreffenden Hauses suggerierte, daß man hier durch dürfe.
Ist das legal? Sollte es nicht irgendein Gesetz geben, das solche Gefährdung von Radfahreren und Wanderern unterbindet? Was kann man da machen? Anzeige?
Eine Straße in Wildtal begann als öffentliche Straße, die schließlich in eine Privatstraße überging mit Schild (etwa "Privatweg. Durchfahrt verboten, Anlieger frei"). Immerhin war hier ein Wanderweg ausgeschildert, durch Plaketten mit gelben Rauten. Hier darf man also wandern, warum nicht auch radfahren, dachte ich. Gerade als ich an so einem Wanderwegschild, an einer Hausecke befestigt, vorbeifuhr, sprangen zwei Hunde auf mich zu, bedrängten mich wütend, und sprangen an mir hoch. Mit Besonnenheit, souveränem Zureden, und langsamer Flucht, kam ich schließlich aus dieser Klemme heraus. Gebissen wurde ich nicht, aber die Situation war bedrohlich.
Es war nirgendwo ein Hinweis auf freilaufende gefährliche Hunde, kein Schild, nichts. Das Grundstück war nicht eingezäunt, und vermutlich gehörten diese Hunde zu dem Haus auf dem Grundstück. Das Wanderwegschild an der Ecke des betreffenden Hauses suggerierte, daß man hier durch dürfe.
Ist das legal? Sollte es nicht irgendein Gesetz geben, das solche Gefährdung von Radfahreren und Wanderern unterbindet? Was kann man da machen? Anzeige?

