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Tips für den Start eines online-Shops für NOS Fahrradteile

...also der nette Steuerberater hat mir vertickt, dass die Beweispflicht dann bei mir liegt und das wird schwer bei Teilen die man zum Teil vor 20 Jahren schon gebraucht bei Privat erworben hat.
Das kann sich ja so ein Beamter gar nicht vorstellen, was man so ansammeln kann - von wegen Horizont und so...
Ich bin kein Buchhalter, aber das wird spannend.
Für Deinen Gewinn musst Du ja die Kosten abziehen. Und das geht am besten, wenn Du einen Beleg hast.
Aber Du hast ja keine Rechnung vom Lieferanten.
 

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Re: Tips für den Start eines online-Shops für NOS Fahrradteile
...du sagst also, bei abhängig Beschäftigten geht ein Nebenerwerb mit Kleinunternehmenregelung und bei Selbstständigen wird Haupt- und Nebenerwerb gemeinschafftlich betrachtet und versteuert?
Richtig, Lohn aus nichtselbständiger Arbeit hat keinen Einfluss auf die KU Regelung.

Man hat immer nur ein Unternehmen, das aber mehrere "Gewerbe/Betriebe" umfassen kann.

Ist halt die Betrachtungsweise des UStG §2(1)S.2
"Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers."
 
Ich habe mir bis vor 10Jahren im nebengewerbe das Studium finanziert. Ich habe aber nicht nur Gebrauchtwaren an und verkauft (da wollte diestadt noch ein Führungszeugnis) , sondern unmengen von Dienstleistungen gemacht. Hatte auch das "Problem" am Anfang, das ich für die "ausgaben/Einnahmen"liste für manche Sachen keinen Nachweis mehr hatte, aber das hab ich dann halt... Ihr wisst schon. Das ging dann alles fein über Rechnungen Schreibung und gesammelte Werke ans Finanzamt. Da ich nur niedrige Beträge eingenommen habe... So um 10k im Jahr, war das alles nicht aufregend. 5min Aufwand pro Verkauf (ohne Versand) und die Räumlichkeiten (Büro, Werkstatt und Lager) auf ca. 60qm könnte ich auch steuerlich geltend machen. Genau wie Rechner, Drucker, Versand Material.
 
Ich habe mir bis vor 10Jahren im nebengewerbe das Studium finanziert. Ich habe aber nicht nur Gebrauchtwaren an und verkauft (da wollte diestadt noch ein Führungszeugnis) , sondern unmengen von Dienstleistungen gemacht. Hatte auch das "Problem" am Anfang, das ich für die "ausgaben/Einnahmen"liste für manche Sachen keinen Nachweis mehr hatte, aber das hab ich dann halt... Ihr wisst schon. Das ging dann alles fein über Rechnungen Schreibung und gesammelte Werke ans Finanzamt. Da ich nur niedrige Beträge eingenommen habe... So um 10k im Jahr, war das alles nicht aufregend. 5min Aufwand pro Verkauf (ohne Versand) und die Räumlichkeiten (Büro, Werkstatt und Lager) auf ca. 60qm könnte ich auch steuerlich geltend machen. Genau wie Rechner, Drucker, Versand Material.
Das Finanzamt erkennt auch selbstgeschriebene Zettel an, wenn ich etwas am Flohmarkt gekauft habe. Klingen, Werkzeug usw........
 
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