str808
Gesendet vom elite direto
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Ich bin kein Buchhalter, aber das wird spannend....also der nette Steuerberater hat mir vertickt, dass die Beweispflicht dann bei mir liegt und das wird schwer bei Teilen die man zum Teil vor 20 Jahren schon gebraucht bei Privat erworben hat.
Das kann sich ja so ein Beamter gar nicht vorstellen, was man so ansammeln kann - von wegen Horizont und so...
Für Deinen Gewinn musst Du ja die Kosten abziehen. Und das geht am besten, wenn Du einen Beleg hast.
Aber Du hast ja keine Rechnung vom Lieferanten.