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Tips für den Start eines online-Shops für NOS Fahrradteile

Ich meine wenn man Sammler/Hobby glaubhaft darlegen kann sollte das eigentlich gehen.
...also der nette Steuerberater hat mir vertickt, dass die Beweispflicht dann bei mir liegt und das wird schwer bei Teilen die man zum Teil vor 20 Jahren schon gebraucht bei Privat erworben hat.
Das kann sich ja so ein Beamter gar nicht vorstellen, was man so ansammeln kann - von wegen Horizont und so...
 

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Re: Tips für den Start eines online-Shops für NOS Fahrradteile
...also der nette Steuerberater hat mir vertickt, dass die Beweispflicht dann bei mir liegt und das wird schwer bei Teilen die man zum Teil vor 20 Jahren schon gebraucht bei Privat erworben hat.
Das kann sich ja so ein Beamter gar nicht vorstellen, was man so ansammeln kann - von wegen Horizont und so...
Willst du denn auch kaufen oder nur verkaufen? Soweit ich weiß, liegt gewerbemäßiger Handel nur dann vor, wenn man beides tätigt. Sammlungen, also Sachen die man vor längerem gekauft hat, veräußern geht eigentlich auch ohne Gewerbe. Besprich das aber am besten mit dem Amt, sagt dort aber eben auch dass es Sachen aus der Sammlung sind und kein dauerhaftes treiben.
 
Soweit ich weiß, liegt gewerbemäßiger Handel nur dann vor, wenn man beides tätigt. Sammlungen, also Sachen die man vor längerem gekauft hat
...der Beratungstermin mit dem Amt steht.
Wie ich bereits schrieb, bin ich aber wahrscheinlich in der Beweispflicht seit wann die Sachen in meiner Sammlung sind und das ist schlicht unmöglich.
Ich will nicht in die Situation kommen, dass das Finanzamt mich aufgrund einer Schätzung besteuert.
Aktuell habe ich aber die Reste einer Werkstattauflösung übernommen und das werde ich bestimmt nicht alles beseite legen oder entsorgen, sondern an "Bedürftige" veräußern ohne mich zu verstecken.
 
Aktuell habe ich aber die Reste einer Werkstattauflösung übernommen und das werde ich bestimmt nicht alles beseite legen oder entsorgen, sondern an "Bedürftige" veräußern ohne mich zu verstecken.
OK, wenn du die Sachen aktuell übernommen/gekauft hast, es also die Sammlung von wem anderen war, dann ist die Sachlage wieder anders. Schau zu, dass du gute Beratung bekommst. Viel Erfolg!
 
...also der nette Steuerberater hat mir vertickt, dass die Beweispflicht dann bei mir liegt und das wird schwer bei Teilen die man zum Teil vor 20 Jahren schon gebraucht bei Privat erworben hat.
Das kann sich ja so ein Beamter gar nicht vorstellen, was man so ansammeln kann - von wegen Horizont und so...
Ich bin kein Buchhalter, aber das wird spannend.
Für Deinen Gewinn musst Du ja die Kosten abziehen. Und das geht am besten, wenn Du einen Beleg hast.
Aber Du hast ja keine Rechnung vom Lieferanten.
 
...du sagst also, bei abhängig Beschäftigten geht ein Nebenerwerb mit Kleinunternehmenregelung und bei Selbstständigen wird Haupt- und Nebenerwerb gemeinschafftlich betrachtet und versteuert?
Richtig, Lohn aus nichtselbständiger Arbeit hat keinen Einfluss auf die KU Regelung.

Man hat immer nur ein Unternehmen, das aber mehrere "Gewerbe/Betriebe" umfassen kann.

Ist halt die Betrachtungsweise des UStG §2(1)S.2
"Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers."
 
Ich habe mir bis vor 10Jahren im nebengewerbe das Studium finanziert. Ich habe aber nicht nur Gebrauchtwaren an und verkauft (da wollte diestadt noch ein Führungszeugnis) , sondern unmengen von Dienstleistungen gemacht. Hatte auch das "Problem" am Anfang, das ich für die "ausgaben/Einnahmen"liste für manche Sachen keinen Nachweis mehr hatte, aber das hab ich dann halt... Ihr wisst schon. Das ging dann alles fein über Rechnungen Schreibung und gesammelte Werke ans Finanzamt. Da ich nur niedrige Beträge eingenommen habe... So um 10k im Jahr, war das alles nicht aufregend. 5min Aufwand pro Verkauf (ohne Versand) und die Räumlichkeiten (Büro, Werkstatt und Lager) auf ca. 60qm könnte ich auch steuerlich geltend machen. Genau wie Rechner, Drucker, Versand Material.
 
Ich habe mir bis vor 10Jahren im nebengewerbe das Studium finanziert. Ich habe aber nicht nur Gebrauchtwaren an und verkauft (da wollte diestadt noch ein Führungszeugnis) , sondern unmengen von Dienstleistungen gemacht. Hatte auch das "Problem" am Anfang, das ich für die "ausgaben/Einnahmen"liste für manche Sachen keinen Nachweis mehr hatte, aber das hab ich dann halt... Ihr wisst schon. Das ging dann alles fein über Rechnungen Schreibung und gesammelte Werke ans Finanzamt. Da ich nur niedrige Beträge eingenommen habe... So um 10k im Jahr, war das alles nicht aufregend. 5min Aufwand pro Verkauf (ohne Versand) und die Räumlichkeiten (Büro, Werkstatt und Lager) auf ca. 60qm könnte ich auch steuerlich geltend machen. Genau wie Rechner, Drucker, Versand Material.
Das Finanzamt erkennt auch selbstgeschriebene Zettel an, wenn ich etwas am Flohmarkt gekauft habe. Klingen, Werkzeug usw........
 
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