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Tips für den Start eines online-Shops für NOS Fahrradteile

fuerdieenkel

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Hallo,

vielleicht kämpfen hier auch einige mit dem Problem größere Mengen an überzähligen RR-Teilen zu verkaufen.

Vorab:
auf Börsen ober Flohmärkten ist das ja kein Problem aber komischerweise wird es auf dem einschlägigen Internet-Portalen wohl an die Finanzämter gemeldet, wenn Privatverkäufer größere Umsätze generieren.

Weil ich demnächst einiges zu verkaufen gedenke, kam mir der Gedanke ein Nebengewerbe nach der Kleinunternehmerregelung zu starten, um evtl. Ärger aus dem Wege zugehen (Stichwort Gewinnerzielungsabsicht).

Vielleicht kennt sich unter den Mitlesern jemand besser aus oder hat Erfahrungen, was man bei Gewährleistung, Rechnungsstellung und AGBs besonders beachten sollten.
Ein Gespräch mit meinen örtlichen Finanzamt steht noch aus.
 
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Re: Tips für den Start eines online-Shops für NOS Fahrradteile
Hilfreichster Beitrag geschrieben von mr.bibendum

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Vielleicht kennt sich unter den Mitlesern jemand besser aus oder hat Erfahrungen, was man bei Gewährleistung, Rechnungsstellung und AGBs besonders beachten sollten.
Ein Gespräch mit meinen örtlichen Finanzamt steht noch aus.
Du brauchst - neben der online-Päsenz - Verpackungsmaterial und wasserdichte AGB. Diese sollte unbedingt ein Profi erstellen bzw. gegenlesen. Daneben bist Du gewährleistungspflichtig und mußt kalkulatorisch einpreisen, wenn der Käufer von seinem ihm zustehenden Widerrufsrecht Gebrauch macht. Natürlich muß auch die aufgewendete Zeit irgendwie eingepreist sein, auch wenn Du zur Erstellung einer "Rechnung" nach UStG nur bei gewerblichen Kunden verpflichtet bist. Was ich sagen will: Das ganze neu auf die Beine zu stellen, ist relativ aufwändig und lohnt letztlich nur, wenn ein höherer 5-stelliger Warenbestand vorhanden ist. Meine Empfehlung wäre, die Teile einfach auf Börsen oder eben hier zu verklappen, sofern nicht ein sehr hoher Warenbestand zum Verkauf steht.
 
Ein Bekannter von mir betreibt das An- und Verkaufen recht regelmäßig und in größerem Stil, aber gerade noch so im Hobbybereich.
Er hat sich auch mal irgendwann ans Finanzamt gewendet und gefragt, ob er es mit seinem Umsatz melden solle. Die haben abgewinkt, würde sich nicht lohnen/ nicht nötig.

Ich kenne natürlich deine Zahlen nicht und weiß auch nicht, wieviel Umsatz der Kollege so hat im Jahr.
Aber sich dorthin wenden ist sicherlich ne gute Idee.
Es geistern ja viele Kriterien durchs Netz (Regelmäßigkeit, Gewinnabsicht, Werbung,...) aber das finde ich alles immer recht schwammig..
Würd mich interessieren, was bei dir am Ende rauskommt beim F-Amt
 
Du darfst im Rahmen deines Gewerbes bis zu (20%?) In fremden Gewerbe wildern.
Bei uns Raumausstatter ,kann Möbel aufbauen und sogar im kleinen Rahmen ein Schuppendach einschweißen.
Mach dich mal in diese Richtung schlau.
 
Meine Empfehlung wäre, die Teile einfach auf Börsen oder eben hier zu verklappen, sofern nicht ein sehr hoher Warenbestand zum Verkauf steht.
...ich möchte die Teile aber tatsächlich gewinnbringend veräußern und möchte nicht am Finanzamt vorbei agieren, weshalb ich auch das offene Gespräch mit dem Amt im Vorfeld führe.
Ich hatte das auch mit einem Steuerberater erörtert und der tendiert zum Rat "Nummer sicher":
ab in den Container mit dem alten Zeug, wie es auch Amazon macht.

Ich dachte da eher an ein großes Auktionshaus um den eigenen Shop zu umgehen, da die meisten Sachen hier und im gelben Forum sicher nicht von Interesse sind. Die Taktik ist bei mir den Ball möglichst flach zu halten.
Für AGBs und Impressum habe ich schon gute Tools gefunden.
 
Du darfst im Rahmen deines Gewerbes bis zu (20%?) In fremden Gewerbe wildern.
Bei uns Raumausstatter ,kann Möbel aufbauen und sogar im kleinen Rahmen ein Schuppendach einschweißen.
Mach dich mal in diese Richtung schlau.
...aber dann bin ich doch in der Mehrwertsteuerfalle:
Von Privat eingekauft und über mein Firma mit Mehrwertsteueraufschlag weitergereicht.
Daher die Idee mit dem Nebengewerbe bis 22.000€ Umsatz.
 
...aber dann bin ich doch in der Mehrwertsteuerfalle:
Von Privat eingekauft und über mein Firma mit Mehrwertsteueraufschlag weitergereicht.
Daher die Idee mit dem Nebengewerbe bis 22.000€ Umsatz.
Da mußt du die Frau ohne MwSt vorschicken und ihr seid dann erst bei der Einkommensteuer dran.(gemeinsames Einkommen)
Ich würde da den Steuerberater fragen. Im Notfall mach ich das bei meinem am Montag.
Nichts per PN, denn da lesen welche mit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vorab: auf Börsen ober Flohmärkten ist das ja kein Problem aber komischerweise wird es auf dem einschlägigen Internet-Portalen wohl an die Finanzämter gemeldet, wenn Privatverkäufer größere Umsätze generieren.
Ich dachte da eher an ein großes Auktionshaus um den eigenen Shop zu umgehen
Stichwort: Plattformen-Steuertransparenzgesetz ab 1.1.2023, vgl.
https://www.ebay.de/verkaeuferporta...-vorgaben/plattformen-steuertransparenzgesetz

Weil ich demnächst einiges zu verkaufen gedenke, kam mir der Gedanke ein Nebengewerbe nach der Kleinunternehmerregelung zu starten, um evtl. Ärger aus dem Wege zugehen (Stichwort Gewinnerzielungsabsicht). Vielleicht kennt sich unter den Mitlesern jemand besser aus oder hat Erfahrungen, was man bei Gewährleistung, Rechnungsstellung und AGBs besonders beachten sollten.
Beispiel NOS-Fahrradteileshop nach Kleinunternehmerregelung (existiert seit ca. 2015):
https://www.retrobikefranken.de

...ich möchte die Teile aber tatsächlich gewinnbringend veräußern und möchte nicht am Finanzamt vorbei agieren, weshalb ich auch das offene Gespräch mit dem Amt im Vorfeld führe. Ich hatte das auch mit einem Steuerberater erörtert und der tendiert zum Rat "Nummer sicher": ab in den Container mit dem alten Zeug, wie es auch Amazon macht.
So ?
1705675224466.png

Quelle: https://gpn.greenpeace.de/ausgabe/0318/vernichten-ist-billiger/
 
...aber dann bin ich doch in der Mehrwertsteuerfalle:
Von Privat eingekauft und über mein Firma mit Mehrwertsteueraufschlag weitergereicht.
Daher die Idee mit dem Nebengewerbe bis 22.000€ Umsatz.
Für die KU Regelung werden die Umsätze all deiner Unternehmen zusammengenommen. Ein Unternehmen KU Regelung und eines mit Regelbesteuerung geht nicht solange es der gleiche Unternehmer ist.

Wenn der Umsatz insgesamt über der Grenze ist bist du da raus

Darum auch KleinUNTERNEHMER-Regelung = Personenbezogen
 
Interessantes Thema.
Da stelle ich mal meinen Klappstuhl auf.
 
Wenn ich das richtig verstehe, willst Du doch nur größere Teilmengen loswerden, aber Dich nicht weiter langfristig mit dem Ankauf und Wiederverkauf beschäftigen? Also rein vom Kostenaufwand her kommt da unter dem Strich wirklich mehr substantiell mehr Gewinn bei heraus, als wenn Du die gesammelten Schätze einmalig als Konvolut verkaufst, z.B. an einen Teileshop?
 
Es ist IMMER eine Frage des Aufwands.
Einmal im Jahr ein Riesen Konvolut verkaufen als Sammlung geht auch als Privater.

Wenig Aufwand = wenig Erlös.( wahrscheinlich weniger in Summe als Du bezahlt hast)
Es kauft ein Gewerblicher , um einzeln weiterzuverkaufen.

Ein Anderer bestimmt die Preise, alles sofort verkauft.

Viel Aufwand : dann Einzelverkauf und Gewerbe anmelden, mehr Erlös aber auch Steuern bezahlen und Rechnungen schreiben..

Du bestimmst die Preise, es dauert aber und ist aufwändig

Vorteile und Nachteile liegen auf der Hand ( von beiden Lösungen)
 
Ich hatte mal meine Modellbahnsammlung umstrukturiert und habe in vielleicht 4 Wochen Sachen für ca. 4 mille über ebay+paypal verkauft. Paypal hatte mir dann das Geld blockiert und meinte ich sei gewerblich unterwegs, mein Status bei ihnen müsse auf professionell geändert werden und sie müßten das dem FA anzeigen. Ich habe sie dann überzeugt daß das alles Hobby ist, ich habe ja auch weiter gekauft. Das haben sie so akzeptiert, meinen Status ohne Meldung ans FA geändert. Ist aber ein paar Jahre her.
Ich meine wenn man Sammler/Hobby glaubhaft darlegen kann sollte das eigentlich gehen. Klar macht man da manchmal Gewinn, legt aber auch oft genug drauf.
 
Für die KU Regelung werden die Umsätze all deiner Unternehmen zusammengenommen. Ein Unternehmen KU Regelung und eines mit Regelbesteuerung geht nicht solange es der gleiche Unternehmer ist.

Wenn der Umsatz insgesamt über der Grenze ist bist du da raus

Darum auch KleinUNTERNEHMER-Regelung = Personenbezogen
...du sagst also, bei abhängig Beschäftigten geht ein Nebenerwerb mit Kleinunternehmenregelung und bei Selbstständigen wird Haupt- und Nebenerwerb gemeinschafftlich betrachtet und versteuert?
 
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