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Sturz wegen ungesichertem Sandhaufen

AW: Sturz wegen ungesichertem Sandhaufen

Also ich will ja ungern klugscheissern, aber würden die Herren von der angepassten-Geschwindigkeits-Fraktion einmal in ihrer Argumentationskette berücksichtigen, daß der Radhund nicht in den Sandhaufen hineingefahren ist, sondern auf dem auf der Straße befindlichen Sand, der vom Sandhaufen darhin geweht wurde, ausgeglitten ist.

Mal ein anderes Beispiel, hat sicher jeder von Euch schon beobachtet und es handelt sich um stationäre Fallen, nicht um vagabundierende.

Baustellenausfahrt, Lastwagen mit eingeschlammten Reifen fahren aus ihrer legalen Baustelle legalerweise auf die anschließende Straße und verschmutzen diese. Die Baufirma reinigt die Straße regelmäßig, obwohl da auch ein Schild steht: Achtung Baustellenausfahrt.

Warum reinigen die die Straße?

( ) weil sie saubere Straßen lieben
( ) weil sie sonst beim anfahren nicht so gut beschleunigen können
( ) weil sie dem Motto >>unsere Stadt soll sauber bleiben<< frönen
( ) weil sie ansonsten für Unfälle haften
( ) weil sie gute Menschen sind und nach dem Verursacherprinzip handeln

Mehrere Antworten können richtig sein, aber nur eine ist wirklich lebensnah und relevant.
 
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@ Jelly,
das erkläre ich Dir doch gerne. Schaust Du unter #1 dort steht was von im Jahre 1980 kostete die Uhr unter 1200 DM und damals gabs mehr als 10 DM/h Helferlohn.
Heute (2008) kostet die Uhr 4500€ bei einem Mindestlohnniveau von 7,50€/h.

Ansonsten danke ich Dir herzlich für Deinen aufschluß-, hilfreichen und informativen Input.

okay hab ich gesehen!!!

ich war so fixiert auf den post wo du das rechenbeispiel drinnen hast und dort stehen nur die 4,5k:o
 
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Kurzer Zwischenbericht:
Die Versicherung hat ohne Anerkenntnis einer Schuld eine Eintrittspflicht erklärt!!?? da die nicht abgesicherte Gefährdungsstelle und die Verschmutzung der Straße alleinig ihrem Versicherungsnehmer zuzurechnen sei. Man geht zur Zeit davon aus, dass der Unfall durch den Sand auf der Straße und unabhängig von einer gefahrenen Geschwindigkeit passiert ist, dass der trockene Sandstaub auch bei Schrittgeschwindigkeit ursächlich für den Sturz war.
 
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Wenn ich mir das alles hier so durchlese, dann muss ich Ingmar mit seiner Einschätzung recht geben.

Der Sandhaufenbauer hat seine Verkehrssicherungspflicht - und zwar gröblichst - vernachlässigt. Du bist möglicherweise zu schnell gefahren, vor allem, wenn man berücksichtigt, dass in Feldwegen (so sieht das ganze für mich jedenfalls aus) schnell mal in Kurven Sand liegen kann. Man wird also zu einer Abwägung der Verschuldensanteile kommen müssen - und da wiederum glaube ich, dass du gute Karten hast. Das letzte Schreiben der Versicherung scheint das ganze zu bestätigen. Dass sie eine Einstandspflicht bejahen, heißt, dass sie die Schuld bei ihrem Versicherungsnehmer sehen. Inwieweit die dann Regress nehmen, kann dir ja egal sein.

Für dich wird es jetzt wohl nur noch darum gehen, die Höhe deines Schadens zu berechnen. Hast du dir selbst eigentlich wehgetan? Schmerzensgeld gibt's ja auch ....
 
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Für dich wird es jetzt wohl nur noch darum gehen, die Höhe deines Schadens zu berechnen. Hast du dir selbst eigentlich wehgetan? Schmerzensgeld gibt's ja auch ....

Jau, vor allem die nun vor jeder Kurve auftretenden Phantomschmerzen.

Was mich bei den Kosten noch interessiert, für ein defektes Auto gibt es für die Dauer der Reparatur einen Leihwagen oder eine Nutzungsausfallsentschädigung. Wie stehts da mit meinem Zeiteisen? Gibts hier einen Rechtskundigen, der mir die Höhe und Dauer für diese Entschädigung bei einer gehobenen-Preissegment-Uhr nennen kann?

Klarstellung: es handelt sich hier nicht um einen Feldweg, sondern um eine Kreisstraße als Verbindungsstraße zwischen zwei Dörfern und für 40 anliegenden Häuser.
 
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Gibts hier einen Rechtskundigen, der mir die Höhe und Dauer für diese Entschädigung bei einer gehobenen-Preissegment-Uhr nennen kann?

Wenn ich mich nicht sehr täusche: 0,00 EUR. Ich kenn jetzt die genaue Begründung nicht, aber beim Auto geht's wohl darum, dass man das einfach zum Erwerb "braucht", bei Luxuswaren wie deiner Uhr trifft das kaum zu.

Im übrigen verstehe ich nicht, wieso du mit der Uhr herumfährst. Ist nämlich nicht nur riskant, wie sich ja zeigte, sondern du schleppst sogar unnützes Gewicht mit dir herum - diese Automatikuhren sind ja nicht so ganz leicht. Auch die Funktionalität ist nicht so toll, denn eine vernünftige Stoppuhr wird die nicht haben. Ich habe beim Sport nie (!) meine teure Uhr an, immer nur eine billige aus dem Supermarkt.
 
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Wenn ich mich nicht sehr täusche: 0,00 EUR. Ich kenn jetzt die genaue Begründung nicht, aber beim Auto geht's wohl darum, dass man das einfach zum Erwerb "braucht", bei Luxuswaren wie deiner Uhr trifft das kaum zu.

Na ja, das Argument kann ich nicht nachvollziehen, denn - Analogie -

- beim Auto gibt es eine Nutzungsausfallsentschädigung, beziffert eine Klasse unter der geschädigten Kfz-Klasse. Wenn das "brauchen" und das Stichwort "Luxusware" da relevant wäre, gäbe es für normale PKW-Schäden (kein Transporter, kein Zugwagen, kein sonstiges spezielles Features) nur eine Einheits-Nutzungsausfallsentschädigung, denn auch die Hausfrau braucht nicht zwingend den Audi A6 des Gatten zum Einkauf und auch der Zahnarzt muß nicht zwingend mit seinem Jaguar zur Praxis fahren, täts ja auch mal ein Fiat 500 oder ein Polo.

- dann wird bei der Bemessung der Nutzungsausfallsentschädigung doch nicht gefragt, ob ich das Auto zwingend und nachweislich jeden Tag und 24 Stunden brauche, sondern mir steht für die Zeit in der mir meine Investition durch Dritte verschuldet nicht zur Verfügung steht, eine der Investition angepasste Entschädigung zu.

Ich brauche meine Uhr ganz zwingend für die Zeitanzeige und für mein Ego. Für mein Ego täts vielleicht auch eine nicht mehr funktionierende Uhr am Arm und eine zusätzliche für die Zeitanzeige;)

Und mit meinen Ängsten in Kurvenfahrten - sollte ich hier vielleicht psychologische Hilfe in Anspruch nehmen ;)
 
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Na ja, das Argument kann ich nicht nachvollziehen, denn

Ich zwar auch nicht, aber darauf kommt es nicht an. Ich habe es gerade extra für dich nachgeschaut: Es ist so, wie ich gesagt habe. Eine nachvollziehbare Begründung gibt es nicht, es ist als Ergebnis richterlicher Rechtsfortbildung hinzunehmen.

Im übrigen bin ich zwar selbst Anwalt, habe aber mit Verkehrsunfällen nichts zu tun, bin also nicht so der Experte hier.
 
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Ein Auto wird als wichtig für den Kern der Lebensgestaltung angesehen (Das Kfz hat hierzulande einfach einen hohen Stellenwert). Darum wird allein schon die Tatsache, daß ich ein eigenes Auto jederzeit zur Verfügung habe, als wichtiger Vermögenswert angesehen, der im Schadensfalle ersatzfähig ist, ohne daß man detailliert darlegen muß, inwiefern sich das Fehlen des Kfz für einen gewissen Zeitraum vermögensschädigend ausgewirkt hat.

Diese Rechtsprechung gibt es bei Luxusuhren nicht. Diese werden als nicht dermaßen relevant für die Lebensführung angesehen, so daß das Fehlen einer solchen nicht schon abstrakt einen Vermögensschaden darstellt, sondern im Einzelfalle dargelegt u. ggf. nachgewiesen werden muß, in welcher Hinsicht durch die zeitweise fehlende Zugriffsmöglichkeit auf die Uhr ein Schaden entstanden ist. Kann mir kaum einen Fall vorstellen, in dem solch ein Nachweis möglich ist.
 
AW: Sturz wegen ungesichertem Sandhaufen

Ich zwar auch nicht, aber darauf kommt es nicht an. Ich habe es gerade extra für dich nachgeschaut: Es ist so, wie ich gesagt habe. Eine nachvollziehbare Begründung gibt es nicht, es ist als Ergebnis richterlicher Rechtsfortbildung hinzunehmen.

Danke für den Input. Habe ja nur gedacht, hätte doch sein können .... Vielleicht bist Du ja auch Zahnarzt, da Du mir diesen Zahn so formvollendet gezogen hast;).
 
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Es gibt hier im Forum einen Hirnchirurgen, der kann noch ganz andere Dinge ziehen.....:D
Kohle wegen Ausfall der Uhr:confused:

Was lernen wir aus Deinem Beitrag? Nichts!! Leider.
Trotzdem vielen Dank.

Meine Frage nach der Nutzungsausfallentschädigung (z.B. für die Uhr) und die entsprechende Bewertung von Kwak, sein persönliches Unverständnis für die geltende richterliche Rechtsfortbildung, ebenso wie die begründete Einschätzung von Geisterfahrer (auch aufrichtigen Dank hierfür) helfen wirklich weiter. Denn jetzt wissen alle Mitleser, dass es für Luxusgüter (hierzu kann man auch unsere Rennräder zählen) wohl keine Nutzungsausfallentschädigung gibt.
 
AW: Sturz wegen ungesichertem Sandhaufen

Was lernen wir aus Deinem Beitrag? Nichts!! Leider.
Trotzdem vielen Dank.

Meine Frage nach der Nutzungsausfallentschädigung (z.B. für die Uhr) und die entsprechende Bewertung von Kwak, sein persönliches Unverständnis für die geltende richterliche Rechtsfortbildung, ebenso wie die begründete Einschätzung von Geisterfahrer (auch aufrichtigen Dank hierfür) helfen wirklich weiter. Denn jetzt wissen alle Mitleser, dass es für Luxusgüter (hierzu kann man auch unsere Rennräder zählen) wohl keine Nutzungsausfallentschädigung gibt.

Sorry das ich so plump:jumping: war, aber das wußte ich schon lang!
Mit ein wenig Menschenverstand................:rolleyes:,Nutzungsausfall für eine Uhr??? Wenn Du die beruflich bräuchtest;), dann könnte ich ja noch zustimmen, aber einfach so?
 
AW: Sturz wegen ungesichertem Sandhaufen

Nutzungsausfall für eine Uhr??? Wenn Du die beruflich bräuchtest;), dann könnte ich ja noch zustimmen, aber einfach so?

Richtig erkannt, Du hättest damals, oder bist Du noch in dem Unterwasser-Gewerbe aktiv, mit Sicherheit Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung, wenn dies mit Deiner Sea-Dweller passiert wäre.

Zu dem "aber einfach so" kann man stehen wie man will. Es ist ein Schaden entstanden. Bis dieser behoben ist, steht Dir Dein Eigentum NICHT zur Verfügung. Dafür steht Dir eine Entschädigung zu. Dass diese Entschädigung nicht für alle Schäden durch Richtermeinung gedeckelt wird, für PKWs (auch Dein Dritt- und Viertwagen) wohl, nicht aber für anderen Kram, den man so hat und nicht zwingend braucht, dafür nicht - das ist nicht plausibel, aber anscheinend gängige Rechtsprechung.

Und dies hat nichts mit gesundem Menschenverstand zu tun.
 
Zwischenbericht

Die Versicherung hat ohne Anerkenntnis einer Schuld eine Eintrittspflicht erklärt!!?? da die nicht abgesicherte Gefährdungsstelle und die Verschmutzung der Straße alleinig ihrem Versicherungsnehmer zuzurechnen sei. Man geht zur Zeit davon aus, dass der Unfall durch den Sand auf der Straße und unabhängig von einer gefahrenen Geschwindigkeit passiert ist, dass der trockene Sandstaub auch bei Schrittgeschwindigkeit ursächlich für den Sturz war.

Die Versicherung hat nun ihre Eintrittspflicht zurückgezogen nachdem sie mehr über die Höhe des Schadens gelernt hat. Begründung:

Unser Versicherter bestreitet nach wie vor jegliche "Beteiligung" an diesem Unfall. Nach seinen Angaben lag kein Sand pp. auf der Fahrbahn, sonst hätte er von Seiten der Anwohner und der Gemeinde vorher schon Hinweise bekommen.

Diese Schutzbehauptung ist absurd, denn gerade die Gemeinde (der Baulastträger) hat diesen Herrn als Verursacher und Eigentümer des Sandhaufens und der Verschmutzung festgestellt und ihn zur Entfernung selbiger aufgefordert, ansonsten es die Gemeinde leisten und ihm die Kosten in Rechnung stellen würde.

Wir werden nun klagen.

Da hat doch heute eine Richterin des BGH im Interview gesagt: >>Es ist guter Rechtsbrauch, dass derjenige, welcher eine Gefahrenquelle eröffnet, diese abzusichern und auch zu kontrollieren hat.<< Soviel zur Gefährdungshaftung/Verkehrssicherungspflicht und den Herren hier, die dies so abwegig fanden. Aus einem anderen Rechtsbereich (WaffenG und JagdG) hier dieser Kommentar (Pardey/Blume NJagdG):

Auch die allgemeine Verkehrssicherungspflicht kann zu Ansprüchen eines Geschädigten führen. Wer eine Gefahrenquelle oder einen gefährlichen Zustand schafft oder andauern lässt, hat alle zumutbaren Vorkehrungen zum Schutz der Rechtsgüter Dritter zu ergreifen. Geschieht dies nicht, ist der deswegen entstandene Schaden zu ersetzen. Deshalb ist es z.B. geboten, in angemesseer Entfernung von der Gefahrenquelle die Teilnehmer am Straßenverkehr durch Warnschilder an Straßen auf unvorhersehbare Gefahrenquellen aufmerksam zu machen.

Stay tuned

Velodog
 
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Was ist jetzt eigentlich aus der albernen Angeberuhr geworden?
 
AW: Sturz wegen ungesichertem Sandhaufen

Moin,

ich kann Velodog (FA 3") seine Argumentation voll nachvollziehen und würde zu 100% genau so handeln. Wo kommen wir denn hin, wenn jeder seinen Dreck auf die Straße kippen kann (in diesem Fall auch noch gewerblich) und dann wenn ein Unfall passiert sich auf den Standpunkt zurück zieht "fahr doch langsamer". Mit der gleichen Begründung könnte auch ein Flughafenbetreiber zu den Anwohnern sagen, "halt Dir die Ohren zu wenn Dir die 747 um 24 Uhr zu laut ist".
Stellt Euch mal unsere Welt vor, wenn diese Auffassung Rechtsnorm würde.

Gruß k67
 
AW: Sturz wegen ungesichertem Sandhaufen

Komisch, in dem Thread neulich, wo es darum ging, dass ein Autofahrer unerlaubt auf Wirtschaftswegen fährt, wo ein Verbotsschild für Autofahrer, aber ein Erlaubnisschild für Radler stand, der Autofahrer die Radler umgeholzt hat, hieß es übereinstimmend im Forum:

"Den Stress hätten sich die Radler sparen können, wären sie langsamer gefahren".

Wieso wird hier im Forum immer mit zweierlei Maß gemessen? Den Stress hätte er sich auch sparen können, wäre er bei der (siehe sein eigenes Bild) derart uneinsichtigen 90° Kurve einfach so gefahren, dass er hätte langsamer fahren können.


Mit Sand muss ich nun wirklich auf JEDER Straße rechnen, hier werden permanent Straßen saniert, da liegt immer Sand rum, auf nahezu jeder Landstraße liegt Dreck (und Sand) durch Traktoren, Mähdrescher und Viehtransporter herum.

Wer damit nicht rechnet, muss mit Unfällen rechnen.
 
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