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Rennrad Unfall Gutachten

Eben, der Wiederbeschaffungswert wird zu Grunde gelegt und wenn es das Rad mit der entsprechenden Ausstattung und RG im Netz für 1500.- gibt, bekommt er die 1500.- und kann es da kaufen.
Das Rad war aber zum Zeitpunkt des Unfalls noch neu. Das es erst 1,5 Jahre später (!) vor Gericht verhandelt wurde ist die Schludrigkeit des Unfallopfers.
Wenn ich einen Autounfall habe, mich keine Schuld trifft und mein Auto z.B. ein wirtschaftlicher Totalschaden ist und mir z.B. 5000.- zustehen würden, heißt das nicht, dass ich das Geld auch überwiesen bekomme. Es ist nicht unüblich und vor allem rechtens, dass die Versicherung 2-3 Angebote nennt, von Leuten die Unfallwagen aufkaufen und z.B. 700.- bieten. Ich bekomme dann 4300.- und kann das Angebot des Händler’s annehmen, dann habe ich die 5000.-
Auch das ist klar. Die Versicherung hat das aber nicht getan und so hat mein Gutachter den Wert festgelegt. Ich hätte dem das Rad für die 100 Euro verkaufen können oder, was ich gemacht habe, die 100 Euro abschreiben und das Rad behalten. Ich hatte oben geschrieben das ich die 100 Euro auch noch bekommen habe. Das war natürlich nicht so. War ein Fehler von mir. Das Rad ist übrigens noch reparabel. werd ich nächstes Frühjahr mal angehen.
 

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Re: Rennrad Unfall Gutachten
Dass einem der Restwert quasi "geschenkt" wird, dürfte selten vorkommen. Und da sind die 50% für ein (fast) neuwertiges Rad im Ergebnis durchaus realistisch. Bei 1.500,00 € Neupreis liegen 1.000,00 € für ein entsprechendes gebrauchtes, fast neuwertiges Rad im normalen Bereich und bei neuwertigen Komponenten ist auch ein Restwert von 250,00 € nach einem wirtschaftlichen Totalschaden nicht ungewöhnlich. Das bekommt man alleine schon für eine neuwertige Ultegra über eBay. Da wären wir dann beim halben Neupreis als Entschädigungssumme. Wie es konkret aussieht, hängt dann natürlich immer vom Einzelfall ab, insbesondere, was nach dem Unfall noch an Teilen verwertbar ist.
 
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Dass einem der Restwert quasi "geschenkt" wird, dürfte selten vorkommen. Und da sind die 50% für ein (fast) neuwertiges Rad im Ergebnis durchaus realistisch. Bei 1.500,00 € Neupreis liegen 1.000,00 € für ein entsprechendes gebrauchtes, fast neuwertiges Rad im normalen Bereich und bei neuwertigen Komponenten ist auch ein Restwert von 250,00 € nach einem wirtschaftlichen Totalschaden nicht ungewöhnlich. Das bekommt man alleine schon für eine neuwertige Ultegra über eBay. Da wären wir dann beim halben Neupreis als Entschädigungssumme. Wie es konkret aussieht, hängt dann natürlich immer vom Einzelfall ab, insbesondere, was nach dem Unfall noch an Teilen verwertbar ist.
Muss ich als Geschädigter ein Gebrauchtrad akzeptieren, wenn das Rad neu war? Kann ich mir nicht vorstellen. Mein Gutachter und auch mein Anwalt haben mir übrigens gesagt das die Versicheung dann nen Käufer benennen muss. Ich hab jedenfalls von meinem Gutachter und auch vom Anwalt ganz andere Informationen als was Du hier erzählst. Ausserdem hatte das Rad nen Neupreis von 3000 Euro, nicht 1500 Euro. Die Versicherung hat ja auch kein gebrauchtes Rad vorgeschlagen sondern ein neues das zu dem Zeitpunkt für 1500 zu haben war.
Die Teile muss dann die Versicherung versuchen zu verkaufen. Das ist nicht Sache des Geschädigten. Die müssen nen Käufer benennen. Und den Restwert legt der Gutachter fest. Dafür gibt es ja das Gutachten. Akzeptiert die Versicherung das nicht kommt es zum Prozess.
 
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