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Rennrad Unfall Gutachten

eldi

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22 Mai 2012
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Hallo
Hatte einen Rennradunfall. Die Schuldfrage ist geklärt, der Autofahrer hat 100% Schuld. Hab mir einen Reperaturkostenvoranschlag von einer Fahrradwerkstatt machen lassen - Ca. 2500 Eur. Da das RR ein 15 Jahre altes Trek 2000 ist, macht die Reparatur zu diesen Preis wenig Sinn. Der Zeitwert mit Berechnungsmethoden aus dem KFZ-Gewerbe geht gegen 150 Eur. Wiederbeschaffungswert des RR=?. Hab einen Rechtsanwalt beauftragt. Frage: Wie komme ich zu einem realistischen Wert, den dann die gegnerische Versicherung akzeptiert?
Danke
Reinhold
 

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Re: Rennrad Unfall Gutachten
Such Dir (am besten) einen spezialisierten Fahradgutachter. Hatte diesen Sommer auch nen unverschuldeten Unfall. Der Gutachter hat nen Wert von 1300 Euro abzüglich 100 Euro Zeitwert festgelegt, das Rad fotografiert und alles meinem Anwalt geschickt. Mein Rad war aber 15 Jahre alt! Ich hab das komplette Geld bekommen. Neben dem Rad werden auch Helm und Klamotten ersetzt. Der Helm wird, laut Rechtssprechung immer zu 100% ersetzt. Nen Gutachter findest du mit etwas googeln. Vieleicht kann auch der ADFC weiterhelfen?
 
Zuallererst: Hoffentlich keine gesundheitlichen Schäden davon getragen? Gute Besserung!

Vor der Beauftragung eines Gutachters solltest du über deinen Rechtsbeistand mit der gegnerischen Versicherung kurz Rücksprache halten. Die Kosten des Gutachtens können deutlich höher liegen als der Zeitwert deines Rads, so dass die Versicherung die Verhältnismäßigkeit anzweifeln könnte. Da du den Gutachter beauftragst könntest du im Extremfall auf diesen Kosten sitzen bleiben.

Der Helm wird, laut Rechtssprechung immer zu 100% ersetzt.

Nicht nur der Helm, auch Handschuhe werden als Schutzkleidung gewertet und ebenfalls zu 100% ersetzt.
 
Die Kosten des Gutachtens können deutlich höher liegen als der Zeitwert deines Rads, so dass die Versicherung die Verhältnismäßigkeit anzweifeln könnte. Da du den Gutachter beauftragst könntest du im Extremfall auf diesen Kosten sitzen bleiben.
Mein Gutachten hat 450 Euro gekostet. Wurde anstandslos übernommen.
 
Was sagt denn dein Anwalt? Ich habe mit Anwälten die Erfahrung gemacht dass die das Maximum heraus holen.
 
Mein Arbeits und Radfehrerkollege hatte vor zweich Jahren einen Radunfall. Autofahrer hat ihm beim Abbiegen die Vorfahrt genommen und abgemäht. Rahmen und Gabel gebrochen. Laufräder auch Schrott. Rad war 4 Wochen alt und hatte einen Kaufpreis von 3.000 €. Die ganzen Verhandlungen, hin- und her zog sich bis vor einem halben Jahr hin. Autofahrer hatte 100 % Schuld. Der Wiederbeschaffungswert wurde vom Gericht auf 1.500 € festgelegt, da es dieses Rad auf einer Internetseite für den Preis gab. Sprich er hat dann diese 1.500 € bekommen. Fair finde ich das nicht...
Daher glaube ich das dur für dein 15 Jahre altes Rad maximal die 150 € bekommst. Bei einem Auto ist es ja genauso. Wenn die Reperaturkosten den Wiederbeschaffungswert (was dem Zeitwert zzgl. Fracht, Aufschläge, Finanzierungskosten und dgl. entspricht) übersteigen (bzw. bis maximal 30 % darüber - 130 % Regel - bei Fremdverschulden) bekommst du nur noch den Widerbeschaffungswert ersetzt, bzw. maximal erhälst du diesen deines Autos, bzw. bei Fremdverschulden und einem angenommenen Zeitwert deines Rades von 150 € (zzgl. ggf. 30 € Versand), damit 234 € zur Reperatur oder Wiederbeschaffung.
 
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Mein Arbeits und Radfehrerkollege hatte vor zweich Jahren einen Radunfall. Autofahrer hat ihm beim Abbiegen die Vorfahrt genommen und abgemäht. Rahmen und Gabel gebrochen. Laufräder auch Schrott. Rad war 4 Wochen alt und hatte einen Kaufpreis von 3.000 €. Die ganzen Verhandlungen, hin- und her zog sich bis vor einem halben Jahr hin. Autofahrer hatte 100 % Schuld. Der Wiederbeschaffungswert wurde vom Gericht auf 1.500 € festgelegt, da es dieses Rad auf einer Internetseite für den Preis gab. Sprich er hat dann diese 1.500 € bekommen. Fair finde ich das nicht...
Daher glaube ich das dur für dein 15 Jahre altes Rad maximal die 150 € bekommst. Bei einem Auto ist es ja genauso. Wenn die Reperaturkosten den Wiederbeschaffungswert (was dem Zeitwert zzgl. Fracht, Aufschläge, Finanzierungskosten und dgl. entspricht) übersteigen (bzw. bis maximal 30 % darüber - 130 % Regel - bei Fremdverschulden) bekommst du nur noch den Widerbeschaffungswert ersetzt, bzw. maximal erhälst du diesen deines Autos, bzw. bei Fremdverschulden und einem angenommenen Zeitwert deines Rades von 150 € (zzgl. ggf. 30 € Versand), damit 234 € zur Reperatur oder Wiederbeschaffung.
Sehr merkwürdig gelaufen bei deinem Kollegen. Das fängt schon damit an das ein normaler Unfallschaden vor Gericht kommt. Bei nem Schaden in DER Höhe wird normalerweise aussergerichtlich reguliert und gezahlt. Was war denn der Grund dafür, dass das vor Gericht ging? Und das ein neues Rad mit 50% Wiederbeschaffungswert beurteilt wird hab ich auch noch nie gehört. Da dürfte normal gar nichts abgezogen werden Hatte dein Kollege keinen Anwalt und Gutachter? Ich hätte mir das nicht gefallen lassen und wäre eine Instanz höher gegangen. Meine Rechtsschutzversicherung hätte das gezahlt.

Und was Deine Einschätzung zum Rad des TE an geht. Ich hatte, wie gesagt, im Sommer nen unverschuldeten Unfall. Mir hat ein Autofahrer beim rückwärts ausparken die Vorfahrt genommen. Polizei hat den Unfall aufgenommen. Ich hab mir nen Anwalt genommen und nen Gutachter gesucht. Der hat mein 15 Jahre altes COLNAGO (!) mit 1300 Euro Wiederbeschaffungswert minus 100 Euro Restwert bewertet. Ich hab das Geld und auch die 100 Euro voll bekommen. Ich kenne aber das Trek nicht und weis nicht was das damals gekostet hat? Mein COLNAGO war höchstwarscheinlich sehr viel teurer. Also: Als erstes nen Fachanwalt nehmen. Zweitens: nen, auf Fahräder spezialisierten, Gutachter suchen. Die sind rar aber es gibt welche. Gutachter aus dem KFZ Bereich sind für unsere RR ungeeignet! Ich hatte das Glück das es in meiner weiteren Umgebung einen Fahradgutachter gibt. Der kam zu mir raus und hat fotografiert, das Gutachten erstellt. Knapp drei Wochen später hatte ich das Geld auf dem Konto.

Eigentlich sollte ein Gutachten bei einem neuen Rad, wie bei Deinem Kollegen, aber überflüssig sein. Da reicht ein Kaufbeleg.
 
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Das höhere Alter eines Fahrrades ergibt nicht automatisch einen geringen Wiederbeschaffungswert.
Es wird auch darauf ankommen, in welchem Zustand das verunfallte Rad war: Gibt es Belege über vorgenommene Wartungen bzw. ausgetauschte/erneuerte Teile ?
Mein Gutachten hat 450 Euro gekostet. Wurde anstandslos übernommen.
450 € nur für das Gutachten ? Da ging es aber sicher nicht um ein verunfalltes Fahrrad, oder ?
Ich schreibe manchmal selber auch Gutachten (u.a. für den TÜV). 450 € haben die bei mir noch nie bezahlt. :)
 
Sehr merkwürdig gelaufen bei deinem Kollegen. Das fängt schon damit an das ein normaler Unfallschaden vor Gericht kommt. Bei nem Schaden in DER Höhe wird normalerweise aussergerichtlich reguliert und gezahlt. Was war denn der Grund dafür, dass das vor Gericht ging? Und das ein neues Rad mit 50% Wiederbeschaffungswert beurteilt wird hab ich auch noch nie gehört. Da dürfte normal gar nichts abgezogen werden Hatte dein Kollege keinen Anwalt und Gutachter? Ich hätte mir das nicht gefallen lassen und wäre eine Instanz höher gegangen. Meine Rechtsschutzversicherung hätte das gezahlt.

Und was Deine Einschätzung zum Rad des TE an geht. Ich hatte, wie gesagt, im Sommer nen unverschuldeten Unfall. Mir hat ein Autofahrer beim rückwärts ausparken die Vorfahrt genommen. Polizei hat den Unfall aufgenommen. Ich hab mir nen Anwalt genommen und nen Gutachter gesucht. Der hat mein 15 Jahre altes COLNAGO (!) mit 1300 Euro Wiederbeschaffungswert minus 100 Euro Restwert bewertet. Ich hab das Geld und auch die 100 Euro voll bekommen. Ich kenne aber das Trek nicht und weis nicht was das damals gekostet hat? Mein COLNAGO war höchstwarscheinlich sehr viel teurer. Also: Als erstes nen Fachanwalt nehmen. Zweitens: nen, auf Fahräder spezialisierten, Gutachter suchen. Die sind rar aber es gibt welche. Gutachter aus dem KFZ Bereich sind für unsere RR ungeeignet! Ich hatte das Glück das es in meiner weiteren Umgebung einen Fahradgutachter gibt. Der kam zu mir raus und hat fotografiert, das Gutachten erstellt. Knapp drei Wochen später hatte ich das Geld auf dem Konto.

Eigentlich sollte ein Gutachten bei einem neuen Rad, wie bei Deinem Kollegen, aber überflüssig sein. Da reicht ein Kaufbeleg.

Alle Einzelheiten von dem Fall kenne ich nicht. Aber es war so das er es zunächst ohne Anwalt versuchte abzuwickeln - Rechtsschutz hat er keine. Er war sich auch mit dem Unfallverursacher einig und dieser hat alle Schuld auf sich genommen. Mein Kollege schickte ihm dann alle Kosten die aus dem Unfall entsatanden sind (Rad, Helm, Hose, Schuhe ... ). Schmerzensgeld wurde auch noch beantragt, da er 6 Wochen Arbeitsunfähig war. Aber das wurde seperat verhandelt. Warum weiß ich nicht genau.
Es passierte ewig nichts und dann wollte die Versicherung nur 50% der Schuld tragen, weil das Rennrad angeblich so nicht STVO konform gewesen wäre. Dann ging das ganze doch über einen Anwalt und wurde verhandelt. Die Verhandlung war dann ca. 1,5 Jahre nach dem Unfall und die Versicherung zog ein Angebot einer Internetseite aus dem Koffer, auf welcher das Rad als Auslaufmodell noch 1500 € kostete. Diese wurde ihm dann als Schadenssumme vom Gericht zugesprochen. Sicherlich wäre es bestimmt anders besser für ihn gelaufen, aber er glaubt halt noch an das gute im Menschen.
 
... Bei nem Schaden in DER Höhe wird normalerweise aussergerichtlich reguliert und gezahlt. Was war denn der Grund dafür, dass das vor Gericht ging? ...
Du hast manchmal seltsame Vorstellungen. So etwas geht dann vor Gericht, wenn der Schädiger nicht oder weniger bezahlt, als dem Geschädigten nach seiner Überzeugung zusteht. Es gibt Versicherungen, die bleiben grundsätzlich einen Restbetrag schuldig und lassen es darauf ankommen, ob das eingeklagt wird oder nicht.
... Und das ein neues Rad mit 50% Wiederbeschaffungswert beurteilt wird hab ich auch noch nie gehört. ...
In dem Augenblick, in dem ein neues Rad den Laden verlässt, beträgt der Wertverlust schon ungefähr ein Drittel des Kaufpreises. Das ist eine rein wirtschaftliche Betrachtung und hat mit dem Nutzwert oder Zustand wenig zu tun.
 
Das höhere Alter eines Fahrrades ergibt nicht automatisch einen geringen Wiederbeschaffungswert.
Es wird auch darauf ankommen, in welchem Zustand das verunfallte Rad war: Gibt es Belege über vorgenommene Wartungen bzw. ausgetauschte/erneuerte Teile ?
Richtig. Das floss ja auch alles mit in das Gutachten ein. Mein Rad war top gepflegt und teilweise waren neue Teile verbaut. Belege hatte ich zwar nicht, ging aber auch so.
450 € nur für das Gutachten ? Da ging es aber sicher nicht um ein verunfalltes Fahrrad, oder ?
Ich schreibe manchmal selber auch Gutachten (u.a. für den TÜV). 450 € haben die bei mir noch nie bezahlt. :)
Doch. Es ging um das Fahrad welches bei dem Unfall mit dem Autofahrer zu Schrott ging der mir die Vorfahrt genommen hatte. Die generische Versicherung ´hat das anstandslos gezahlt.
 
Alle Einzelheiten von dem Fall kenne ich nicht. Aber es war so das er es zunächst ohne Anwalt versuchte abzuwickeln - Rechtsschutz hat er keine. Er war sich auch mit dem Unfallverursacher einig und dieser hat alle Schuld auf sich genommen. Mein Kollege schickte ihm dann alle Kosten die aus dem Unfall entsatanden sind (Rad, Helm, Hose, Schuhe ... ). Schmerzensgeld wurde auch noch beantragt, da er 6 Wochen Arbeitsunfähig war. Aber das wurde seperat verhandelt. Warum weiß ich nicht genau.
Es passierte ewig nichts und dann wollte die Versicherung nur 50% der Schuld tragen, weil das Rennrad angeblich so nicht STVO konform gewesen wäre. Dann ging das ganze doch über einen Anwalt und wurde verhandelt. Die Verhandlung war dann ca. 1,5 Jahre nach dem Unfall und die Versicherung zog ein Angebot einer Internetseite aus dem Koffer, auf welcher das Rad als Auslaufmodell noch 1500 € kostete. Diese wurde ihm dann als Schadenssumme vom Gericht zugesprochen. Sicherlich wäre es bestimmt anders besser für ihn gelaufen, aber er glaubt halt noch an das gute im Menschen.
Da hat Dein Kollege so ziemlich alles falsch gemacht was man falsch machen kann. Anwalt nehmen ist das erste was man macht. Den muss eh die gegnerische Versicherung zahlen. Erst wenn es vor Gericht gehen sollte braucht man ne Rechtsschutz, bzw.muss das Prozessrisiko tragen. Der Glaube an das Gute im Menschen war aber ganz schön teuer. Stell Dir mal vor Dein Kollege wäre nach dem Unfall dauerhaft berufunfähig? Da kann es um sechstellige Beträge gehen. Das ohne Anwalt machen? Die Versicherung freut sich.

Edit. Ohne Rechtsschutz musste Dein Kollege auch noch die Anwalt- und Prozesskosten tragen? Teure Erfahrung. Dann muss der ja noch mit Minus da raus gegangen sein?
 
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Du hast manchmal seltsame Vorstellungen. So etwas geht dann vor Gericht, wenn der Schädiger nicht oder weniger bezahlt, als dem Geschädigten nach seiner Überzeugung zusteht. Es gibt Versicherungen, die bleiben grundsätzlich einen Restbetrag schuldig und lassen es darauf ankommen, ob das eingeklagt wird oder nicht.
Und Du bist ein Oberschlauer. Natürlich geht es vor Gericht wenn ne aussergerichtliche Einigung fehlschlägt. Ist aber bei so nem "Bagatellschaden", denn was anderes ist das für die Versicherung nicht, unnormal. Ich hatte schon zweimal mit Unfallregulierung zu tun. Beide Male hat mein Anwalt das Maximum rausgeholt, ohne Gerichtsverhandlung. Kann passieren das die Versicherung spekuliert das der Gegner keine Rechtsschutz hat und sich deshalb stark fühlt und weniger zahlt. Deshalb sollte auch jeder Verkehrsteilnehmer die paar Euro für ne Rechtsschutz übrig haben.
 
In dem Augenblick, in dem ein neues Rad den Laden verlässt, beträgt der Wertverlust schon ungefähr ein Drittel des Kaufpreises. Das ist eine rein wirtschaftliche Betrachtung und hat mit dem Nutzwert oder Zustand wenig zu tun.
In dem Augenblick wird der Wiederbeschaffungswert zu Grunde gelegt. Und der beträgt wohl kaum 50%.
 
Was ist schon normal? Vielleicht solltest Du Deine zwei Erfahrungen nicht verallgemeinern. Und ich kann Dir versichern, dass ich schon mit sehr viel mehr Schadensregulierungen zu tun hatte, als Du es jemals haben wirst. Wie schon erwähnt, es gibt Versicherungen, da weiß man schon am Anfang, dass sich am Ende die Frage stellen wird, ob wegen 5% - 10% vom Gesamtschaden geklagt werden soll, weil das bei denen zum Geschäftsmodell gehört.
 
Was ist schon normal? Vielleicht solltest Du Deine zwei Erfahrungen nicht verallgemeinern. Und ich kann Dir versichern, dass ich schon mit sehr viel mehr Schadensregulierungen zu tun hatte, als Du es jemals haben wirst. Wie schon erwähnt, es gibt Versicherungen, da weiß man schon am Anfang, dass sich am Ende die Frage stellen wird, ob wegen 5% - 10% vom Gesamtschaden geklagt werden soll, weil das bei denen zum Geschäftsmodell gehört.
Um so wichtiger dann ne Rechtsschutzversicherung zu haben.
 
Kann man auch nicht verallgemeinern, Rechtsschutzverträge ohne Selbstbeteiligung werden zum Neuabschluss so gut wie nicht mehr angeboten und wenn, dann nur sündhaft teuer. Und mit den üblichen 300,00 € Selbstbeteiligung nützt eine Rechtsschutzversicherung bei der Beantwortung der Frage, ob man z. B. 200,00 € Restbetrag einklagen will, nicht wirklich. Und alte Verträge ohne Selbstbeteiligung setzt man dafür auch nicht gerne aufs Spiel, denn bei Inanspruchnahme besteht die Gefahr, dass die Versicherung den Vertrag kündigt und gerade solche für den Kunden günstige Verträge wollen die Versicherer loswerden.
 
Kann man auch nicht verallgemeinern, Rechtsschutzverträge ohne Selbstbeteiligung werden zum Neuabschluss so gut wie nicht mehr angeboten und wenn, dann nur sündhaft teuer. Und mit den üblichen 300,00 € Selbstbeteiligung nützt eine Rechtsschutzversicherung bei der Beantwortung der Frage, ob man z. B. 200,00 € Restbetrag einklagen will, nicht wirklich. Und alte Verträge ohne Selbstbeteiligung setzt man dafür auch nicht gerne aufs Spiel, denn bei Inanspruchnahme besteht die Gefahr, dass die Versicherung den Vertrag kündigt und gerade solche für den Kunden günstige Verträge wollen die Versicherer loswerden.
Das ist natürlich richtig. Lohnt sich nur bei teurern Schäden. Aber ganz ehrlich? Welche Versicherung macht so ein Theater bei nem 200 Euro Schaden? Hab ich auch bei Anderen hier im Forum noch nicht gehört. Wenn, dann ist das natürlich ne Sauerei. Ich hab, wenn ich nicht irre, 150 Euro Selbstbeteilung. Müsste ich mal nachgucken.
 
In dem Augenblick wird der Wiederbeschaffungswert zu Grunde gelegt. Und der beträgt wohl kaum 50%.

Eben, der Wiederbeschaffungswert wird zu Grunde gelegt und wenn es das Rad mit der entsprechenden Ausstattung und RG im Netz für 1500.- gibt, bekommt er die 1500.- und kann es da kaufen.

Wenn ich einen Autounfall habe, mich keine Schuld trifft und mein Auto z.B. ein wirtschaftlicher Totalschaden ist und mir z.B. 5000.- zustehen würden, heißt das nicht, dass ich das Geld auch überwiesen bekomme. Es ist nicht unüblich und vor allem rechtens, dass die Versicherung 2-3 Angebote nennt, von Leuten die Unfallwagen aufkaufen und z.B. 700.- bieten. Ich bekomme dann 4300.- und kann das Angebot des Händler’s annehmen, dann habe ich die 5000.-

Natürlich gibt es auch Versicherungen, die die volle Summe auszahlen. Dann sagt man Danke und freut sich.
 
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