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Rennrad und Radweg...was sagt das Gesetz?

Ferry

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hallo leutz,
in der letzten ausgabe unserer heimischen zeitung musste ich mit entsetzen lesen,: man darf nicht mit dem RR auf der hauptstrasse fahren, wenn es auch einen radweg für die selbe strecke gibt. das dickste kommt noch.....passiert ein unfall auf der hauptstrasse ( und der radfahrer hätte für diesselbe strecke einen radweg benutzen können) haftet unter umständen der radfahrer wenn es mal zum unfall kommen sollte.
wenn ich mal auf die radwege mit meinem RR ausweiche habe ich meine handschuhe sehr oft am vorder/hinterrad um die ganzen kleinen spitzen steinchen wegzuwischen.

kennt sich jemand genauer mit dieser gesetzeslage aus und schreibt mir mal was sache ist.

gruss Ferry

...wer später bremst, fährt länger schnell........
 
AW: Rennrad und Radweg...was sagt das Gesetz?

also doch,
wir werden mit unseren teuren und eben sehr empfindlichen (reifen, felgen) bikes auf radwege gezwungen die bestimmt nicht sicherer für uns sind.
danke euch für die informationen.

gruss
ferry


......wer später bremst, fährt länger schnell........
 
AW: Rennrad und Radweg...was sagt das Gesetz?

Mit der Regelung, dass man mit Rennrad auf Radwegen fahren muss, kann ich mich überhaupt nicht anfreuden. Ich wohne in Berlin und ein schlauer Mensch hat sich ausgedacht, dass Radwege mit so kleinen Steinen gepflastert werden. Dadurch ist es eigentlich unmöglich eine längere Zeit schnell zu fahren und der trainingseffekt liegt bei null. Und trainieren für Paris - Roubaix wollte ich auch nicht.

Somit schließt es sich aus, dass ich weiterhin die Radwege nutze.

Gruß Christian
 
AW: Rennrad und Radweg...was sagt das Gesetz?

Hallo, (zur Anmerkung von FrakorDrankonis)

vereinzelt gibt es zur der Novelle und der Radwegbeschaffenheit auch schon positive Gerichtsurteile (ich nehme an, da wo der Radfahrer zahlen sollte, weil einen beschissenen Radweg nicht nutzen wollte).
Das ist eine Hilfe für die Radwege, die halt nicht den Anforderungen entsprechen. Es gibt aber auch Radwege, die in Ordnung sind, auf denen es aber einfach nur nervig ist, mit dem Rennrad zu fahren.

Wer (als Rennrad-Sportler) hat den da schon mal Probleme mit einem Ordungshüter gehabt, oder wurde gar zur Kasse gebeten?

Gruß Volker
 
Volker,

die Geschichte mit dem Radweg hatten wir doch schon öfter.

Ich muß den Radweg nur benutzen, wenn dort dein Avatar hängt. Sonst muß ich es nicht. Nur dieses Schild zwingt mich zur Nutzung des Radweges.

Sollte der Weg nicht befahr- bzw. nutzbar sein bitte ein Brief an die Gemeinde schreiben mit der bitte um Überprüfung. Dann muß das Schild entfernt werden.
Weiterhin darf dieses Schild nicht an Radwegen stehen(hängen) die schmaler als 1,50 Meter sind, sollte es doch hängen - Brief an die Gemeinde. Schild muß entfernt werden. Ich habe mich am Wochenende sehr ausgiebig mit diesem Thema beschäftigt und dazu einen Fachmann von der Polizei zu rate gezogen, dieser sich mit nichts anderem als Verkehrsrecht beschäftigt.

Gruß

CS
 
Mittlerweile ist nun selbst mir klar geworden, dass ich ein Radweg (wenn ein entsprechendes Schild dort hängt) benutzen muss, andernfalls muss ich zahlen, wenn mich ein „Grünmensch” anhält… :o

Soweit so schlecht, aber was ich mich immer wieder frage (andere auch) und wo ich bisher noch keine wirklich klare Antwort zu bekommen habe ist folgendes: Ich fahre außerhalb einer Ortschaft auf einer recht stark befahrenen Bundes-, Land- oder Kreisstraße. In meiner Fahrtrichtung befindet sich kein Radweg, in Gegenrichtung aber schon – muss ich nun auf dem Radweg fahren, oder muss ich nicht? Gibt es dazu eine klare Regelung? :confused:

Ich suche mir mittlerweile so gut es geht nur noch Straßen ohne Radwege aus – da kann ja dann wohl keiner etwas gegen haben… ;)
 
Re: AW: Rennrad und Radweg...was sagt das Gesetz?

Ferry schrieb:
also doch,
wir werden mit unseren teuren und eben sehr empfindlichen (reifen, felgen) bikes auf radwege gezwungen die bestimmt nicht sicherer für uns sind.
Die "eben sehr empfindlichen" Reifen/Felgen sind fuer mich der letzte Grund den Radweg nicht zu benutzen. Die koennen so einiges ab...z.B. mit 30 Sachen in ein ausgehobenes Gleisbett der Strassenbahn...
oder eben Paris-Roubeaux.
Aber es gibt viele wirkliche Gruende den Radweg nicht zu benutzen, die alle unter das Stichwort Sicherheit fallen. Auch die Sicherheit, nach einer Buckelpistenralley noch Nachkommen zeugen zu koennen :D
 
anlup schrieb:
Mittlerweile ist nun selbst mir klar geworden, dass ich ein Radweg (wenn ein entsprechendes Schild dort hängt) benutzen muss, andernfalls muss ich zahlen, wenn mich ein „Grünmensch” anhält… :o

Soweit so schlecht, aber was ich mich immer wieder frage (andere auch) und wo ich bisher noch keine wirklich klare Antwort zu bekommen habe ist folgendes: Ich fahre außerhalb einer Ortschaft auf einer recht stark befahrenen Bundes-, Land- oder Kreisstraße. In meiner Fahrtrichtung befindet sich kein Radweg, in Gegenrichtung aber schon – muss ich nun auf dem Radweg fahren, oder muss ich nicht? Gibt es dazu eine klare Regelung? :confused:

Ich suche mir mittlerweile so gut es geht nur noch Straßen ohne Radwege aus – da kann ja dann wohl keiner etwas gegen haben… ;)


Wenn Du aus deiner Fahrtrichtung das blaue Schild siehst, dann ist dort Radwegbenutzungspflicht. Es muß aber auch genau an der Einmündung stehen , nicht erst 200 Meter später. Niemand kann von Dir verlangen, dein Rad über den Graben zu tragen um auf den Radweg zu kommen.

Das Schild muß an jeder Einmündung stehen, sonst kannst du es vergessen.

Gruß

CS
 
Aha, das bedeutet, sobald ich dieses tolle Schildchen sehen kann (ohne mich umzudrehen ;) ) muss ich anhalten, warten bis 2 Millionen Autos an mir vorbeigerast sind und die Straßenseite wechseln um auf einen Radweg zu kommen…:mad:

Was für ein Schwachsinn!!! :spinner:
 
aber Vorsicht: wenn plötzlich ein Fußgänger durch die Hecke vom Fußweg auf den Radweg springt, bist du auch schuld.. (ein Polizist beim Jogging hat das gemacht und ist einem Rennfahrer direkt vor das Rad gesprungen, der Rennfahrer bekam schuld weil er nicht so gefahren ist, dass er jederzeit anhalten kann).. also kannst auch gleich auf der Straße fahren.. :dope:
 
mich wollten so vertrottelte Autofahrer schon auf den Radweg schicken obwohl der noch im Bau und auch noch durch Baken gesperrt war.. :D im nächsten Ort haben diese Autos dann auf dem Radweg (hier war er nutzbar) dann verkehrswidrig geparkt..
 
Pave schrieb:
aber Vorsicht: wenn plötzlich ein Fußgänger durch die Hecke vom Fußweg auf den Radweg springt, bist du auch schuld.. (ein Polizist beim Jogging hat das gemacht und ist einem Rennfahrer direkt vor das Rad gesprungen, der Rennfahrer bekam schuld weil er nicht so gefahren ist, dass er jederzeit anhalten kann).. also kannst auch gleich auf der Straße fahren.. :dope:

aber nur, wenn es eine geteielter Weg für Fußgänger und Radfahrer ist.
Bei dem Schild mit dem Hollandrad ist er nur für Räder!

Gruß

CS
 
anlup schrieb:
Aha, das bedeutet, sobald ich dieses tolle Schildchen sehen kann (ohne mich umzudrehen ;) ) muss ich anhalten, warten bis 2 Millionen Autos an mir vorbeigerast sind und die Straßenseite wechseln um auf einen Radweg zu kommen…:mad:

Was für ein Schwachsinn!!! :spinner:

Ist doch alles gar nicht so dramatisch. Eine der Bedingungen für die Radwegebenutzungspflicht ist, daß die Nutzung des Radweges zumutbar ist. Und zwar in der konkreten Situation. Wenn Du also für einen 200 Meter langen Radweg zweimal eine viel befahrene Straße kreuzen mußt, was Dich vielleicht jeweils 30 Sekunden kostet, um dann gut 20 Sekunden auf dem Radweg zu sein, dann kannst Du wohl auf Unzumutbarkeit abstellen.

Und sollte er tatsächlich länger als 200 Meter sein wird es unterwegs bestimmt hinreichend viele Schadstellen geben, daß sich daraus dann die Unzumutbarkeit ableiten läßt...

Im Dunkeln kann Dir das Thema linksseitige Radwege sowieso völlig schnurz sein. Oder hast Du jemals mit einem StVZO-konformen Scheinwerfer ein linksseitiges Schild sehen können?
 
Ich bin bis jetzt ein einziges Mal angehalten worden, weil ich auf der Straße gefahren bin und nicht auf dem Radweg. Bezahlen mußte ich allerdings nichts.

Letztes Wochenende bin ich an derselben Stelle ausnahmsweise mal auf dem Radweg gefahren, weil auf der mehrspurigen Straße ziemlich viel Verkehr war (eigentlich ungewöhnlich für Sonntag nachmittag). Dabei mußte ich feststellen, daß der Radweg plötzlich endet, und am Ende ist der Bordstein keineswegs abgesenkt, sondern ca. 25-30 cm hoch. Dabei steht dann noch ein Schild "Radfahrer absteigen!". :spinner: Außerdem gibt es dort dann keine Möglichkeit mehr, sicher in der gewünschten Richtung weiterzufahren, sondern man müßte ungesichert eine Seiten-Straße überqueren.

Also den Radweg benutze ich sicher NIE WIEDER! Egal wie viel Verkehr auf der Straße.
 
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