hallo leutz,
in der letzten ausgabe unserer heimischen zeitung musste ich mit entsetzen lesen,: man darf nicht mit dem RR auf der hauptstrasse fahren, wenn es auch einen radweg für die selbe strecke gibt. das dickste kommt noch.....passiert ein unfall auf der hauptstrasse ( und der radfahrer hätte für diesselbe strecke einen radweg benutzen können) haftet unter umständen der radfahrer wenn es mal zum unfall kommen sollte.
wenn ich mal auf die radwege mit meinem RR ausweiche habe ich meine handschuhe sehr oft am vorder/hinterrad um die ganzen kleinen spitzen steinchen wegzuwischen.
kennt sich jemand genauer mit dieser gesetzeslage aus und schreibt mir mal was sache ist.
gruss Ferry
...wer später bremst, fährt länger schnell........
in der letzten ausgabe unserer heimischen zeitung musste ich mit entsetzen lesen,: man darf nicht mit dem RR auf der hauptstrasse fahren, wenn es auch einen radweg für die selbe strecke gibt. das dickste kommt noch.....passiert ein unfall auf der hauptstrasse ( und der radfahrer hätte für diesselbe strecke einen radweg benutzen können) haftet unter umständen der radfahrer wenn es mal zum unfall kommen sollte.
wenn ich mal auf die radwege mit meinem RR ausweiche habe ich meine handschuhe sehr oft am vorder/hinterrad um die ganzen kleinen spitzen steinchen wegzuwischen.
kennt sich jemand genauer mit dieser gesetzeslage aus und schreibt mir mal was sache ist.
gruss Ferry
...wer später bremst, fährt länger schnell........