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RAF = radeln against freilassung

AW: RAF = radeln against freilassung

ati, damn, too much doitsch for me, but sounds like texas that you are talking about here, smoke some weed, don't do no CRACK!!!!

go out ride a bike !!!:dope: ;)
 
AW: RAF = radeln against freilassung

Oh...mein lieber Schwan, Ati, was haste denn hier wieder angerichtet....:eek:

Zu Moni und diese lieben Menschenkinder will ich mich nicht weiter äußern :D

Ati, nimm doch einfach mal ne Knarre und schieß diesen Kapitalverbrechern aus nächster Nähe unmittelbar in den Kopf. Aber schaue dem Baby dabei in die so fiesen Augen. Muss ein betörendes Gefühl ultimativer Befriedigung sein, wenn man alle christlichen / aufgeklärt-humanistischen Werte anfurzt.

Sorry, bin dir sicher nicht böse. Aber eine solch animalische und unchristliche Position werde ich niemals verstehen. Ich bin sonst gewiss für eine relativ harte Gangart....aber Todesstrafe??? Nein, zu endgültig, eine Nummer zu groß für uns und hat noch NIEMALS etwas Positives bewirkt.
Befriedigt wird ausschließlich Rachsucht. Sicher, Rache ist ein reales, menschliches und berechtigtes Gefühl, das durch schlaue Reden nicht arrogant übergangen sein darf. Jedoch sollte es nicht überbewertet werden, womöglich das gesamte Geschehen und Erleben dominieren. So wie ich das sehe, verschafft eine auf dieses Motiv reduzierte Emotionslage nur kurzzeitig Entlastung, eben den schnellen Kick. Sobald Ruhe einkehrt, etwas Distanz geschaffen ist, wird deutlich: der Sohn, die Tocher - wer auch immer - bleibt im Grabe. Das Klagelied wird auf ewig gesungen, die tiefste Trauer bleibt und es wächst die fatale Erkenntnis, mit dem Tode eines weiteren Menschen nichts gewonnen zu haben. Ist es ausgeschlossen, dass sich weitere Schuldgefühle einstellen? Nein nein, wer legt Hand an, einen Menschen zu verbrennen? Wer will selbstherrlich in einem Anfall bornierter Eitelkeit über Leben und Tod entscheiden?

Nun höre ich schon die Gegenstimmen: so sei es ja nicht, es solle selbstverständlich nach rechtsstaatlichen Maßstäben gehandelt und geurteilt werden, Ziel sei es gerade, die "großen" Werte zu bewahren und zu verteidigen.

Klar, ist so wie ihr meint. Fühlt euch nur wohl in diesem System geteilter Zuweisungen und organisierter Verantwortungslosigkeit. Der die Hinrichtung fordernde Angehörige urteilt ja nicht mit. Das Gericht betreibt ein rechtsstaatliches Verfahren nach Maßgabe der Regeln, die viele Politiker in geheimer Abstimmung in zwei verschiedenen Kammern (BT / BR) ersonnen haben, mit Staatsanwälten und vielen Richtern (Kammer / Senat), die von Gutachtern, die lediglich einen Erkenntnisbeitrag leisten, beraten werden, jedoch mangels eigener Fachkompetenz (med.-psychologischer Bereich) ihr Verdikt eben auf diese Gutachten gründen. Die/der HenkerIn wird anonym ihr/sein Werk verrichten, nicht nur vermummt, sondern unter Ausschluss jeglicher Öffentlichkeit - schließlich widerspricht es der ordre public, einen Menschen zu töten......häääää???

Gruß Debakelo
 
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[…]aber leute wie fiets tivo und schwergewicht wären wahrscheinlich die ersten die nach rache schreien, wenn ihrer familie was angetan wird.[…]

Und zu recht! Nochmal: Es ist Rechtsstaat, dass eben nicht die Angehörigen urteilen, das wäre nämlich Rache ... die wäre absolut verständlich, darauf kann sich aber kein Gemeinwesen gründen.

Ich bin klar dafür, dass die rechtsstaatlichen Regeln angewendet werden, ich bin klar gegen die Todesstrafe. Wenn ich Kinder hätte und jemand meinen Kindern etwas antun würde, dann könnte ich nicht garantieren, gewaltfrei zu bleiben. Das ist kein Widerspruch.

Hier mal der Artikel über den Sohn des 1977 ermordeten Siegfried Buback, der ja nun definitiv ein Betroffener und ein Opfer ist: please read


Und, sorry, jetzt werde ich ausfällig: Diesen Spruch mit dem "rechte Wange hinhalten, wenn auf die linke geschlagen wird" - ich kann ihn nicht mehr hören und finde ihn zum kotzen, weil dermaßen unpassend. Richtig schöner Totschlagspruch.
 
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Das hat ein kluger Kopf für Geschworene niedergeschrieben. Das kann auch als Aufklärung für das Volksempfinden dienen.

Merkblatt für Geschworene

Nachdruck erbeten

Wenn du Geschworener bist, dann glaube nicht, du seist der liebe Gott. Daß du neben dem Richter sitzt und der Angeklagte vor euch steht, ist Zufall – es könnte ebensogut umgekehrt sein.

Wenn du Geschworener bist, gib dir darüber Rechenschaft, dass jeder Mensch von Äußerlichkeiten gefangen genommen wird – du auch. Ein Angeklagter mit brandroten Haaren, der beim Sprechen sabbert, ist keine angenehme Erscheinung; laß ihn das nicht entgelten.

Wenn du Geschworener bist, denk immer daran, dass dieser Angeklagte dort nicht der erste und einzige seiner Art ist, tagtäglich stehen solche Fälle vor andern Geschworenen; fall also nicht aus den Wolken, dass jemand etwas Schändliches begangen hat, auch wenn du in deiner Bekanntschaft solchen Fall noch nicht erlebt hast.

Jedes Verbrechen hat zwei Grundlagen: die biologische Veranlagung eines Menschen und das soziale Milieu, in dem er lebt. Wo die moralische Schuld anfängt, kannst du fast niemals beurteilen – niemand von uns kann das, es sei denn ein geübter Psychoanalytiker oder ein sehr weiser Beicht-Priester. Du bist nur Geschworener: strafe nicht – sondern schütze die Gesellschaft vor Rechtsbrechern.

Bevor du als Geschworener fungierst, versuche mit allen Mitteln, ein Gefängnis oder ein Zuchthaus zu besichtigen; die Erlaubnis ist nicht leicht zu erlangen, aber man bekommt sie. Gib dir genau Rechenschaft, wie die Strafe aussieht, die du verhängst – versuche, mit ehemaligen Strafgefangenen zu sprechen, und lies: Max Hölz, Karl Plättner und sonstige Gefängnis und Zuchthauserinnerungen. Dann erst sage deinen Spruch.

Wenn du Geschworener bist, laß nicht die Anschauung deiner Klasse und deiner Kreise als die allein mögliche gelten. Es gibt auch andre – vielleicht schlechtere, vielleicht bessere, jedenfalls andre.

Glaub nicht an die abschreckende Wirkung eures Spruchs; eine solche Abschreckung gibt es nicht. Noch niemals hat sich ein Täter durch angedrohte Strafen abhalten lassen, etwas auszufressen. Glaub ja nicht, dass du oder die Richter die Aufgabe hätten, eine Untat zu sühnen – das überlaß den himmlischen Instanzen. Du hast nur, nur, nur die Gesellschaft zu schützen. Die Absperrung des Täters von der Gesellschaft ist ein zeitlicher Schutz.

Wenn du Geschworener bist, vergewissere dich vor der Sitzung über die Rechte, die du hast: Fragerechte an den Zeugen und so fort.

Die Beweisaufnahme reißt oft das Privatleben fremder Menschen vor dir auf. Bedenke: wenn man deine Briefe, deine Gespräche, deine kleinen Liebesabenteuer und deine Ehezerwürfnisse vor fremden Menschen ausbreitete, sähen sie ganz, ganz anders aus, als sie in Wirklichkeit sind. Nimm nicht jedes Wort gleich tragisch – wir reden alle mehr daher, als wir unter Eid verantworten können. Sieh nicht in jeder Frau, die einmal einen Schwips gehabt hat, eine Hure; nicht in jedem Arbeitslosen einen Einbrecher; nicht in jedem allzuschlauen Kaufmann einen Betrüger. Denk an dich.

Wenn du Geschworener bist, vergiß dies nicht: echte Geschworenengerichte gibt es nicht mehr. Der Herr Emminger aus Bayern hat sie zerstört, um den Einfluß der ›Laien‹ zu brechen. Nun sitzt ihr also mit den Berufsrichtern zusammen im Beratungszimmer.

Sieh im Richter zweierlei: den Mann, der in der Maschinerie der juristischen Logik mehr Erfahrung hat als du – und den Fehlenden aus Routine. Der Richter kennt die Schliche und das Bild der Verbrechen besser als du – das ist sein Vorteil; er ist abgestumpft und meist in den engen Anschauungen seiner kleinen Beamtenkaste gefangen – das ist sein Nachteil. Du bist dazu da, um diesen Nachteil zu korrigieren.

Laß dir vom Richter nicht imponieren. Ihr habt für diesen Tag genau die gleichen Rechte; er ist nicht dein Vorgesetzter; denke dir den Talar und die runde Mütze weg, er ist ein Mensch wie du. Laß dir von ihm nicht dumm kommen. Gib deiner Meinung auch dann Ausdruck, wenn der Richter mit Gesetzesstellen und Reichsgerichtsentscheidungen zu beweisen versucht, dass du unrecht hast – die Entscheidungen des Reichsgerichts taugen nicht viel. Du bist nicht verpflichtet, dich nach ihnen zu richten. Versuche, deine Kollegen in deinem Sinne zu beeinflussen, das ist dein Recht. Sprich knapp, klar und sage, was du willst – langweile die Geschworenen und die Richter während der Beratung nicht mit langen Reden.

Du sollst nur über die Tat des Angeklagten dein Urteil abgeben – nicht etwa über sein Verhalten vor Gericht. Eine Strafe darf lediglich auf Grund eines im Strafgesetzbuch angeführten Paragraphen verhängt werden; es gibt aber kein Delikt, das da heißt ›Freches Verhalten vor Gericht‹ Der Angeklagte hat folgende Rechte, die ihm die Richter, meistens aus Bequemlichkeit, gern zu nehmen pflegen: der Angeklagte darf leugnen; der Angeklagte darf jede Aussage verweigern; der Angeklagte darf ›verstockt‹ sein. Ein Geständnis ist niemals ein Strafmilderungsgrund –: das haben die Richter erfunden, um sich Arbeit zu sparen. Das Geständnis ist auch kein Zeichen von Reue, man kann von außen kaum beurteilen, wann ein Mensch reuig ist, und ihr sollt das auch gar nicht beurteilen. Du kennst die menschliche Seele höchstens gefühlsmäßig, das mag genügen; du würdest dich auch nicht getrauen, eine Blinddarmoperation auszuführen – laß also ab von Seelenoperationen.

Wenn du Geschworener bist, sieh nicht im Staatsanwalt eine über dir stehende Persönlichkeit. Es hat sich in der Praxis eingebürgert, dass die meisten Staatsanwälte ein Interesse daran haben, den Angeklagten ›hineinzulegen‹ – sie machen damit Karriere. Laß den Staatsanwalt reden. Und denk dir dein Teil.

Vergewissere dich vorher, welche Folgen die Bejahung oder Verneinung der an euch gerichteten Fragen nach sich zieht.

Hab Erbarmen. Das Leben ist schwer genug.

(Ignaz Wrobel, Pseudonym von Kurt Tucholsky, 1929)
 
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atibat:
Die Möglichkeit der Begnadigung von Straftätern gibt es nicht überall. Auch hierzulande haben Menschen im Kampf für diesen Humanismus ihr Leben gelassen. Oft schätzt man etwas erst richtig, wenn man es verloren hat. Ich bin jedenfalls froh, in einem Land zu leben, wo das Rechtsstaatprinzip einigermaßen eingehalten wird. Ich empfehle dir mal, etwas zu nah an den iranischen Hoheitsgewässern zu segeln, in Malaysia aus Gefälligkeit Kurierdienste zu übernehmen oder in St. Petersburg an einer Schwulendemo teilzunehmen. Viel Spaß!
Dafür, dass du hier vor staatlicher Willkür geschützt bist, wirst du - ob es dir gefällt oder nicht - in Kauf nehmen, dass auch Straftäter als Menschen behandelt werden.

Nicht, dass ich mit den Methoden der RAF sympathisieren würde, aber ehemalige RAF-Mitglieder in einem Satz mit Kinderschändern zu nennen, ist nicht nur reaktionäres Stammtischniveau, sondern zeugt von einer einfältigen Weltsicht. Mich würde mal interessieren, was du beruflich machst.

PS:
Politische Diskussionen im Internet führen zu nichts, aber kommentarlos kann darf diesen provokativen 'Aufruf' nicht stehen lassen.
 
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Wenn ich auf irgendetwas stolz bin in Deutschland, dann darauf, dass wir hier keine Todesstrafe haben. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass es für Frau Mohnhaupt keine Sonderregelung geben sollte. Wie jeder Mörder, der mutmaßlich keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt, sollte sie die Chance erhalten, auf Bewährung freizukommen.

Ich glaube, 24 Jahre im Knast zu sitzen ist schon eine furchtbare Strafe, die sich die meisten von uns, zum Glück, gar nicht vorstellen können.

Dieser Meinung kann ich mich nur anschließen.
 
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@debakolo: schön, dass es auch sachlich geht

@taigatrommel: schönes merkblatt, sehr interessant und wirklich lesenswert. das meine ich ernst. wobei ich auch sagen muss, dass mir die fettgedruckte passage: schütze die Gesellschaft vor Rechtsbrechern - besonders gut gefallen hat.

@piratpilot:ich weiss nicht, was meine berufliche geldeinnahmequelle mit diesem thema zu tun hat. egal was ich dir antworten würde (ob bauarbeiter, ing, oder dr) du würdest mit sicherheit dies zu deinen gunsten bzw. zu deiner vorgefertigten meinung auslegen. so ist die menshcheit. das ich nicht frei davon bin zeigt meine signatur, aber ich besitze die intelligenz dies zu wissen. ferner habe ich kinderschänder nicht mit raf leuten gleich gesetzt, sondern habe nur die frage beantwortet, für welche verbrechen ich die t-strafe bevorzugen würde.

Politische Diskussionen im Internet führen zu nichts, aber kommentarlos kann darf diesen provokativen 'Aufruf' nicht stehen lassen.
DAS STIMMT; ABER DAS IST DOCH DAS SCHÖNE AN DER DEMOKRATIE. MANCHE KÖNNEN SICH EBEN GEPFLEGT ÄUSSERN UND ANDERE EHER NICHT:
 
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Ich bin klar dafür, dass die rechtsstaatlichen Regeln angewendet werden, ich bin klar gegen die Todesstrafe. Wenn ich Kinder hätte und jemand meinen Kindern etwas antun würde, dann könnte ich nicht garantieren, gewaltfrei zu bleiben. Das ist kein Widerspruch.

ach nein was denn dann? wenn meine kinder betroffen sind will ich rache und gewalt und bei anderen die rechtsstaatlichkeit. schon klar ich mach mir die welt wie sie mir gefällt....


ati
 
AW: RAF = radeln against freilassung

ach nein was denn dann? wenn meine kinder betroffen sind will ich rache und gewalt und bei anderen die rechtsstaatlichkeit. schon klar ich mach mir die welt wie sie mir gefällt....
ati
Ich glaube du hast den Artikel von Tucholsky nicht so genau gelesen wie du vorgibst. Denn dort steht, dass man bedenken soll, dass die Rollen auch genau anders herum verteilt sein könnten.

Das wird sich leider nicht verhindern lassen. Ich wäre aber dafür, zumindest jegliche Einnahmen welche auf der bestraften Tag beruhen (also auch Talkshow-Gagen etc.) zu verbieten, oder dem Staat zu übereignen.

Ich sehe das Problem nicht darin, dass Frau Mohnhaupt in Talk-Shows auftritt. Ich halte es aber nicht für richtig, wenn sie mit ihrer Straftat sogar im Nachhinein noch Geld verdienen würde.

Man sollte sich jedoch fragen wie dies überhaupt möglich ist. Die Antwort liegt in unserer Gesellschaft. Würde keiner so etwas sehen wollen, würde es auch nicht im im TV zu sehen sein.
Aber so sehr die Gesellschaft solche Taten verabscheut, so geil und begierig ist sie darauf es am besten noch Live (z.B. Irak-Krieg) zu verfolgen und jedes noch so kleine Detail ja nicht zu verpassen.
 
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@ atibat: Kurt Tucholsky war Jurist und ich finde seine Worte auch sehr klug. Er war ja kein Anarchist oder Träumer. Es gibt Rechtsbrecher, das Recht setzt die Gesellschaft, die auch weg gesperrt werden müssen. Die RAF war beileibe kein harmloser Geflügelzüchterverein. Die Mitglieder waren Terroristen nach klassischer Definition. Und wenn jemand andere Menschen umbringt, stellt er eine Gefahr für die Gesellschaft dar und gehört eingesperrt. Sie hat ihr Urteil vor 24 Jahren bekommen. Aber jetzt nach eingehender Prüfung (sachgerechte Entscheidung) durch die Justiz (eine Säule unseres Rechtsstaats) stellt sie keine Gefahr mehr dar. Deshalb wird sie freigelassen. Fertig ist die Laube. Und der Staat spart sogar noch Kosten (für die weitere Unterbringung). Sie wird durch Fernsehshows tingeln (Kerner, Maischberger, Jauch ...). Das mag einige nicht freuen, aber dadurch kriegt sie auch etwas Kohle, aber die benötigt sie, weil man im Gefängnis keine Altersvorsorge aufbauen kann oder Startkapital fürs Leben danach hat (deshalb werden auch viele Kriminelle nach der Entlassung sofort wieder rückfällig, weil es keine gute Resozialisierung gibt und sie gleich wieder im Milieu landen).

Was die RAF betrifft, lehne ich die völlig ab. Sie haben der Demokratie, dem demokratischen Rechts- und Sozialstaat geschadet. Die Grundrechte wie Brief- und Fernmeldegeheimnis, Unverletzlichkeit der Wohnung etc. wurden durch die Anschläge Zug um Zug eingeschränkt. Man siehe sich nur die Entwicklung durch die Islamisten an. Durch die "Kofferbomber" haben wir eine ausufernde Videoüberwachung bekommen. Ich kann nicht mal mehr in Ruhe einen Baum anpinkeln - ohne gefilmt zu werden :) Schäuble will bspw. unbedingt Flugzeuge mit unschuldigen Zivilisten abschießen. Usw.

Trotzdem, jede/r hat Anspruch auf ein faires juristisches Verfahren und ein Grundrecht auf Menschenwürde und die Todesstrafe ist auch abgeschafft. Ich persönlich gehöre sogar zu denjenigen, die die öffentliche Forderung nach Einführung der Todesstrafe für verfassungswidrig halten (enge Auslegung). Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Aber die Einschränkung der Grundrechte durch die Meinungsfreiheit ist nicht gedeckt. Ich kann also nicht jeden Mist öffentlich verzapfen. Das ist nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Den Holocaust öffentlich zu leugnen, ist z. B. eine Straftat.

Lieber atibat, ich will bei deiner Forderung nach der Todesstrafe einen Nachdenkprozess anstossen. Es geht mir nicht um einen persönlichen Angriff.

Also, um zum Schluss zu kommen. Ich bin überzeugt davon, dass der demokratische Rechtsstaat die Mittel hat, um mit ihren Feinden (RAF) umzugehen.

Grüße

TT
 
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ach nein was denn dann? wenn meine kinder betroffen sind will ich rache und gewalt und bei anderen die rechtsstaatlichkeit. schon klar ich mach mir die welt wie sie mir gefällt....


ati
Okay, vielleicht unklar ausgedrückt:

Bei anderen akzeptiere ich auch die Rache: Ich verstehe die Gefühle der Angehörigen, und ich kann den Wunsch nach Rache nachvollziehen. Dennoch gilt die Rechtsstaatlichkeit. Genauso natürlich auch für mich. Ich will eben keine Sonderregel.

Es ist schlicht eine Trennung von persönlichen Gefühlen und rechtsstaatlichen Regeln, die ich natürlich auch für mich akzeptiere. Mehr wollte ich nicht ausdrücken.

Gruß
Holger
 
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atibat:

Auf das wichtigste bist du natürlich nicht eingegangen. Bist du bereit, für deine Forderung auf die Sicherheit des Rechtsstaates zu verzichten? Würdest du die Todesstrafe an einen RAF-Täter eigenhändig vollstrecken? Gibt es in deiner Welt überhaupt etwas wie Reue und Vergebung? Ich vermute, du erwiderst darauf, dass es dafür Grenzen gibt. Ziehst du die? Bist du unfehlbar?

Das mit deinem Beruf ist tatsächlich reine Neugier (du darfst nicht von deinem (Schubladen-)denken auf andere schließen) und hat nichts mit dem Thema zu tun. Genau so könnte ich fragen, was die hier von dir losgetretene Diskussion in einem Rennradforum zu suchen hat?
 
AW: RAF = radeln against freilassung

atibat:

Auf das wichtigste bist du natürlich nicht eingegangen. Bist du bereit, für deine Forderung auf die Sicherheit des Rechtsstaates zu verzichten? Würdest du die Todesstrafe an einen RAF-Täter eigenhändig vollstrecken? Gibt es in deiner Welt überhaupt etwas wie Reue und Vergebung? Ich vermute, du erwiderst darauf, dass es dafür Grenzen gibt. Ziehst du die? Bist du unfehlbar?

Das mit deinem Beruf ist tatsächlich reine Neugier (du darfst nicht von deinem (Schubladen-)denken auf andere schließen) und hat nichts mit dem Thema zu tun. Genau so könnte ich fragen, was die hier von dir losgetretene Diskussion in einem Rennradforum zu suchen hat?

1) verzichten nein
2) das kommt wahrscheinlich auf die immunität bzw. unerkanntheit an :) ich weiß nicht ob ich in letzter konsequenz fähig wäre einem menschen das leben zu nehmen...habe es noch nicht mal ansatzweise probiert
3) ja natürlich auch ich bin nicht unfehlbar...aber vergebung nicht für alle
4) nein bin nicht unfehlbar, aber ich morde, entführe und schände auch nicht
5) habe ein kleines ingenieurbüro für haustechnik
6) tja......berechtigte frage....meinungsbildung, interesse was andere dazu sagen.

ati
 
AW: RAF = radeln against freilassung

Hallo @ all!

Es gibt Dinge im Leben, die versucht manN/frau zu verdraengen. Besonders dann, wenn man Opfer war..... Mir isses heut' Nachmittag wieder "eingefallen" :eek:

Kurzform:
Im Dezember 1995 wurde ich Opfer eines bewaffneten Ueberfalls. Mir hielt morgens um 7:30h eine vermummte Knalltuete eine Pistole vor die Nase (Abstand hoechstens 30cm!). Er wollte das Geld aus meiner Registrierkasse haben und ich war vor Schreck wirklich gelaehmt; konnte mich zuerst nicht bewegen. Er bediente sich an der Kasse und verschwand mit der 2.Person, die zu ihm gehoerte.
Irgendwie schaffte ich es dann doch die Polizei anzurufen und meinen damaligen Mann an seinem Arbeitsplatz. Das Polizeiaufgebot war groß und als man dann in meinem Laden war, kam der naechste Hilferuf aus einem Nachbardorf (ca. 4km entfernt).
Nach einer Verfolgungsjagd hat man das Trueppchen (4 o. 5 Leute) geschnappt: sie brauchten Geld fuer Drogen; wollten schnell nach Holland rueber.

Die Verhandlung vor dem Landgericht in MG kam; ich mit einer Scheißangst*sorry* als Zeugin dahin und dann kam auch das Urteil. Ich weiß heute nicht mehr, wieviel die Leute an Haftstrafe bekommen haben.
Nein, ich konnte die Reue eines Angeklagten waehrend seiner Haftzeit nicht annehmen!
Nein, ich hatte und habe kein Verstaendnis fuer solche Taten; egal aus welchem sozialem Bereich die Taeter kamen!
Nein, ich konnte und kann bis heute nicht verzeihen! Dafuer hatte man mir schon zu viel "Lebensqualitaet genommen". Ich lebte lange Zeit mit einer großen Angst; konnte nicht mit meinem Hund (den ich mir nach dem Ueberfall holte) richtig spazieren gehen. Wenn mir mehr als 1 Person entgegen kam, kam in mir Panik hoch....
Noch heute spuere ich diese Panik (in der Dunkelheit nicht alleine raus gehen zu koennen) und ich versuche dagegen zu steuern.

Egal wie lange der Taeter in Haft war:
es ist nicht wieder "gut zu machen", was er mir antat = wie sehr ich unter seiner Tat zu leiden hatte.

So wie ich das Recht habe, mich zu wehren, so hatten die Taeter auch ihre Rechte und ich hoffe, sie sind auf Entzug gekommen und nimmer rueckfaellig geworden.

Sollte mir aber noch einmal so etwas geschehen, kann ich fuer nix garantieren!!! Aber wenn ich dann demjenigen ein Messer in den Bauch steche, isses dann fuer mich als Notwehr vor Gericht zu sehen oder bin ich dann schon mit Vorsatz aus dem Haus gegangen, weil ich ein Messer hatte??

Mensch sollte sich ziemlich viele Gedanken machen wie es ist, wenn man auf der anderen Seite steht.

Egal wie hoch die Strafe fuer eine Tat angesetzt wird; wie lange abgesessen wurde: das, was geschehen ist - ist nicht mehr rueckgaengig zu machen!(Wem nutzt da also die Todesstrafe?)

Gruß,
Heike

P.S.:
Auch "Oma's" haben noch einiges parat!
 
AW: RAF = radeln against freilassung

das Problem in diesem "Rechtsstaat" ist doch, wenn man für 9 fachen Mord, 5mal Lebenslänglich +15 Jahre Strafvollzug bekommt. Dann nach 24-26 Jahren wieder rauskommt......................:kotz:
Das ist ja fast ein "Sonderangebot" Da lohnt es sich doch Terrorist zu werden...............Wäre ich Angehöriger eines Opfers. Mensch, würde ich mich freuen.
Thomas
 
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