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Radwegebenutzungspflicht - Hoffnungsvolles Grundsatzurteil in Bayern

AW: Radwegebenutzungspflicht - Hoffnungsvolles Grundsatzurteil in Bayern

Warten wir es mal ab.

Ich habe immer noch die schwache Hoffnung, dass man irgendwann einmal feststellen wird, dass Radfahrer an den meisten Straßen einfach sicherer sind wenn sie eben diese auch benutzten dürfen und nicht auf den Radweg verbannt werden.
 
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Gemeinsamer 2-Richtungsradweg in einer 30-er Zone. :D

Wer das angeordnet hat gehört suspendiert. Wenn das Ding jetzt noch durchgehend unter 2,5m breit ist, hat der Sachbearbeiter gegen alle möglichen Punkte der VwV verstoßen.

Und wieder stellt sich die Frage: Was macht der Verkehrsplaner eigentlich beruflich?
 
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Naja, da wir in Deutschland kein "case law" praktizieren duerfte das trotzdem nur eine von viellen Entscheidungen dazu bleiben.
 
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Nein, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist nicht das Amtsgericht Pusemuckel. Seine Stimme hat schon Gewicht innerhalb der Juristenfraktion. So lange es kein gegenteiliges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts als nächster Instanz gibt, kann man sich schon mit guter Aussicht auf Erfolg darauf berufen.
 
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In diese Richtung gab es ja schon einige Urteile:

Der Grundtenor ist, dass die meisten Lollis rechtswidrig aufgestellt sind, wenn sie aber stehen, muss der Radweg trotzdem benutzt werden. Das einzige was man als Radfahrer tun kann, ist bei der Stadt die Entfernung des Schilds zu verlangen. Solange das Schild aber steht, muss der Radweg benutzt werden.
 
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Das spricht doch schon Bände, wenn man bis zum Bayerische Verwaltungsgerichtshof gehen muss, bis man einen offensichtlich nicht gesetzeskonformen Radweg wegklagen will.
So stur können Stadtväter sein.
 
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Die Radwegbenutzungspflicht besteht nur dann, wenn der Radweg gefahrlos zu befahren ist.

Wenn z.B. zerbrochenes Glas darauf liegt, dann darf ich auf die Straße ausweichen. Und mal ehrlich, so ein paar kleine Scherben liegen doch trotz Pfandsystem auf jedem Radweg.

Wer also nicht auf dem Radweg fahren möchte, der kann es getrost sein lassen, mit etwas Fantasie sollte man eigentlich immer im Recht bleiben.

Dass es dann und wann aber doch sicherer ist auf dem Radweg, bezweifle ich nicht, ich fahre so oft es geht dort!
 
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Das ändert aber nichts daran, dass benutzungspflichtige Radwege einfach ignoriert werden dürfen.
Dort wo der blaue Lolli steht muss man fahren, in der jetztigen Jahreszeit liegt nasses Laub auf den Wegen, dann muss man langsamer fahren, bei Scherben reicht das nicht mehr aus, das ist klar.

Seit 1.09.09 hat sich doch sowieso die Gesetzeslage etwas geändert, bezüglich der Ausschilderung solcher Wege, muss jetzt tatsächlich eine Gefährdung der Radfahrer vorliegen.
Das Urteil bestätigt also nur die Gesetzesänderung, diese ist Bundesweit.
 
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Wer also nicht auf dem Radweg fahren möchte, der kann es getrost sein lassen, mit etwas Fantasie sollte man eigentlich immer im Recht bleiben.

Und Du bist so naiv zu glauben, dass Dir diese Phantasie im rechtlichen Streitfall noch irgendwie wirklich weiterhelfen könnte? Schon lustig. :-)
 
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