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Radwegbenutzungspflicht ist aufgehoben!!

Das sind Radwege mit Zeichen 240, in beide Richtungen aufgestellt. Innerorts und außerorts.

UND ich wollte das schon mal offiziell melden und da wollten sie mir gleich eine "Verwaltungsgebühr" berechnen. Dann hab ich das gelassen.

Wie bitte? Eine Behörde will eine "Verwaltungsgebühr" berechnen, wenn ein Bürger sie auf Missstände/Fehlbeschilderungen aufmerksam machen möchte? Die Gebühr hätten sie besser "Arbeitsabwehrgebühr" nennen sollen.....

Verkehrte Welt.....
 
Was soll dieser Thread???????
Das Thema wird in 2 anderen Threads bereits seit langem diskutiert und obige Aussage ist schlicht falsch. Am besten dieses Ding hier gleich wieder schliessen!
 
Hallo hier Doc,

ich weis das es ein Thema ist wo viele mit ihrer Meinung Recht haben. Ich aber auch.

http://www.geblitzt-was-tun.de/aktu...gspflicht-nur-bei-qualifizierter-gefahrenlage

http://www.adfc.de/news/archiv-news...rechendes-urteil-zur-radwegebenutzungspflicht

http://www.adfc-weyhe.de/radwege/benutzungspflicht.php

http://www.br.de/radio/bayern1/sendungen/mittags-in-muenchen/Radwege-100.html

Möglicherweise muss in jedem Einzelfall auch individuell entschieden werden. Die Rechslage ist bei deser Benuztungspflicht von 1934 mehr als fragwürdig. Ausserdem hat ein Rennradfahrer andere Ansprüche als ein normaler Radler.

Für alle diejenigen die sich über dieses Thema hier ärgern. Einfach nicht beteiligen.

Doc
 
Hallo hier Doc,

ich weis das es ein Thema ist wo viele mit ihrer Meinung Recht haben. Ich aber auch.

http://www.geblitzt-was-tun.de/aktu...gspflicht-nur-bei-qualifizierter-gefahrenlage

http://www.adfc.de/news/archiv-news...rechendes-urteil-zur-radwegebenutzungspflicht

http://www.adfc-weyhe.de/radwege/benutzungspflicht.php

http://www.br.de/radio/bayern1/sendungen/mittags-in-muenchen/Radwege-100.html

Möglicherweise muss in jedem Einzelfall auch individuell entschieden werden. Die Rechslage ist bei deser Benuztungspflicht von 1934 mehr als fragwürdig. Ausserdem hat ein Rennradfahrer andere Ansprüche als ein normaler Radler.

Für alle diejenigen die sich über dieses Thema hier ärgern. Einfach nicht beteiligen.

Doc

Etwas ironisch : Ich bin Rennfahrer im motorisierten Zweiradbereich , habe ich da Ausnahmen ? darf ich so richtig Kitt geben ?
Also wenn man nicht schnell fahren kann ( Strassenzustand , Verkehrsdichte und Regelung etc, ) muss man halt langsam fahren , das geht auch mit dem Rennrad .
Wenn ich meine Ansprüche dort nicht verwirklichen kann , muss ich wo anders fahren .

Oder verstehe ich dich miss.:eek:
 
Als motorisierte Verkehrsteilnehmer hast du doch auch andere Ansprüche als z.B. ein Fußgänger. Nichts anderes hat Doc geschrieben. Andere Ansprüche sind nicht gleich Ausnahmen.
Und doch wird auf die anderen Ansprüche in der StVO eingegangen und das will Doc auch für RR-Fahrer.
 
Es geht doch darum, dass man als RR-Fahrer durchaus auf der Straße sicher schnell fahren könnte, wenn man nicht mit unsinnigen Regelungen auf den Radweg gezwungen würde.

Das kann ich mit Hollandrad aber auch. Will ich das Rennrad für Rennen nutzen, dann ist es aber eigentlich immer eine blöde Idee, das im Geltungsbereich der StvO zu tun.

RR-Fahrer sind erstmal "nur" Radfahrer. Und so gelten die Regeln eben auch für alle Radfahrer. Selbst wenn du mit einem Rennwagen (mit Straßenzulassung) unterwegs bist, gelten die gleichen Verkehrsregeln, wie für den Fiat Punto Fahrer vor dir.

Nicht alle motorisierten Verkehrsteilnehmer halten sich immer an die StVO (Gescchwindigkeit) Verlangen es aber oft von uns, wenn wir sie bei ihrer Übertretung der StVO behindern.

Das Fehlverhalten des Einen rechtfertigt das Fehlverhalten des Anderen?
 
Wo gerade der ADFC angesprochen wurde.
Den würde ich als erstes ansprechen, wenn ich etwas gegen einen Radweg unternehmen möchte.
Das habe ich hier beim örtlichen ADFC schon mal bezüglich zweier wirklich gemeingefährlicher Radwege gemacht. Die haben sich das auch angeschaut und sind der gleichen Meinung. Obwohl sie sich wirklich viel Mühe gegeben haben, sind sie bei der örtlichen Verwaltung aber bisher auch nur gegen die oben schon öfters geschilderte Gummiwand aus Ignoranz und Aussetzen gerannt (und abgeprallt), mit der sich das zuständige Ordnungsamt umgibt. Bisher ist nicht mal der eigentlich schon vereinbarte Ortstermin zustande gekommen, zu dem ich als Betroffener (und damit Experte :D ) eigentlich hinzugezogen werden sollte.
 
Hallo hier Doc,

die Antwort für mimesn. Ich weis ja nicht wozu du eventuell Rennrad fährst, oder es kann ja sein das du kein Rennrad fährst. Der Unterschied ist der, das ich, wenn ich sportlich fahre eine Geschwindigkeit von 30-35 Kmh erreiche. Natürlich an manchen Stellen langsamer, aber dazu an einigen Passagen die 50kmh erreiche. Das bedeutet, das ich auf Farradwegen die größetenteils auch für Fussgänger ausgewiesen sind sehr gefährliche Situationen entstehen können. Deshalb habe ich für mich entschieden das ich zu 90% auf der Straße meinen Sport ausübe. Nur da wo der Radweg sicherer ist, da benutze ich ihn. Das ist genau das was de Straßenverkehrsordnung verlangt. Verantwortungsvoll so zu handeln und damit das Risiko so klein wie möglich halten.

Doc
 
Der Unterschied ist der, das ich, wenn ich sportlich fahre eine Geschwindigkeit von 30-35 Kmh erreiche. Natürlich an manchen Stellen langsamer, aber dazu an einigen Passagen die 50kmh erreiche.

Lieber Doc,

auch wenn es schon mehrfach geschrieben wurde: die Straßenverkehrsordnung verlangt, dass man die Geschwindigkeit der Situation (inkl. der Fahrbahnoberfläche und der Benutzungspflicht von Sonderwegen) anpasst, nicht umgekehrt (was du zurecht auch von PKWs verlangst).

Es ist absolut unerheblich, ob du gerade mit dem RR sportlich unterwegs bist oder es nutzt um im nächsten Supermarkt einen Liter Milch kaufen zu gehen. Solang die Benutzungspflicht angeordnet ist, hast du den Radweg erstmal zu nutzen und ggf. halt (wegen Fußgängern, Zustand des Untergrunds, mangelnder Breite...) langsamer zu fahren.

Das Urteil schafft keine neue Rechtslage. Es interpretiert die bestehende Rechtslage ("Novelle 97"), indem es Kriterien definiert, wann die Anordnung der Benutztungspflicht rechtens ist. Das bedeutet nicht, dass jetzt überall die Benutzungspflicht aufgehoben ist. Für neue Radwege und bei der Überprüfung alter Wege müssen die neuen, restriktiveren Kriterien künftig angewandt werden.

Du hast jetzt also keine neuen Rechte, sondern lediglich eine bessere Handhabe, wenn du bei den zuständigen Stellen deines Wohnortes Einspruch gegen eine Benutzungspflicht einlegen willst.

Beste Grüße
La Celestina

P.S: Ist dein Fahrrad übrigens StVZO koform? Wenn das Rad nicht verkehrssicher ist (Reflektoren, helltönende Glocke, Dynam betriebene Beleuchtung, bei RR unter 11 kg Batteriebeleuchtung die STÄNDIG mitzuführen ist), wird dir der nette Polizist bei der nächsten Vekehrskontrolle vielleicht doch noch ein paar Takte zu den Pflichten im Straßenverkehr sagen, wenn du so offensiv auf vermeindliche Rechte pochst.
 
Das sind Radwege mit Zeichen 240, in beide Richtungen aufgestellt. Innerorts und außerorts.

UND ich wollte das schon mal offiziell melden und da wollten sie mir gleich eine "Verwaltungsgebühr" berechnen. Dann hab ich das gelassen.

prince67: Ich habe noch mal nachgeschaut und muss Dir leider sagen, dass die Beschilderung zunächst mal in Ordnung ist. Die Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) schreibt dazu auf Seite 85 unter Punkt 6.1.7.5 'Straßenbegleitende Radwege'

RASt 06 schrieb:
Bei Zweirichtungsradwegen sind folgende Empfehlungen zu beachten:
  • Anordnung der Benutzungspflicht für Radfahrer durch Zeichen 237 StVO („Radfahrer“),
  • Hinweis für den einbiegenden und kreuzenden Verkehr durch die Zeichen 205 StVO („Vorfahrt gewähren!“) bzw. 206 StVO („Halt! Vorfahrt gewähren!“) und Zusatzzeichen 1000-32 StVO („Radfahrer kreuzen von rechts und links“) auf Radfahrer aus beiden Richtun- gen,
  • gegebenenfalls Hinweis für Radfahrer durch Zusatzzeichen 1000-33 StVO („Radfahrer im Gegenverkehr“) zu Zeichen 237 StVO mit senkrechten gegenläufigen Pfeilen oder durch Markierung gegenläufiger Pfeile auf dem Radweg auf möglichen Gegenverkehr.
Das Zusatzzeichen ist also eine Kann- und keine Muss-Regelung. Nach neuer StVO ist es allerdings bei anderen = nicht benutzungspflichtigen linksseitigen Wegen zwingend notwendig, um diese für den Zweirichtungsverkehr mit Fahrrädern freizugeben.

Die RASt legt auch Entwurfs- und Abwägungsgrundsätze bezüglich der empfohlenen Querschnitte fest (Punkt 5.1.2, S34f):

RASt 06 schrieb:
Der Auswahl und Anordnung von Radverkehrsanlagen wird besondere Beachtung geschenkt:
  • Bei Straßen mit Kraftfahrzeugverkehrsstärken unter 400 Kfz/h wird der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt.
  • Bei Kraftfahrzeugverkehrsstärken von 400 Kfz/h bis 1000 Kfz/h werden im Wesentlichen Schutzstreifen empfohlen.
  • Bei Kraftfahrzeugverkehrsstärken über 1000 Kfz/h werden vorwiegend Radfahrstreifen oder Radwege eingesetzt.
Bezüglich der Mitbenutzung von Gehwegen durch Radfahrer werden folgende Fallunterscheidungen getroffen und in den Querschnitten dargestellt:
  • Sind bei Verkehrsstärken von 400 Kfz/h bis 1000 Kfz/h keine Radverkehrsanlagen vorgesehen und beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit mehr als 30 km/h, wird der Gehweg für Radfahrer frei gegeben.
  • Sind bei Verkehrsstärken von 400 Kfz/h bis 1000 Kfz/h Schutzstreifen vorgesehen, wird der Gehweg nicht für Radfahrer frei gegeben.
  • Sind bei Verkehrsstärken von 800 Kfz/h bis 1800 Kfz/h Schutzstreifen vorgesehen, wird der Gehweg zusätzlich für Radfahrer frei gegeben.
Dabei erfolgt die Freigabe unter der Bedingung, dass dies unter Berücksichtigung der Bevorrechtigung der Fußgänger vertretbar ist.

Schöne Grüße von der Info-Mücke
 
doc,
ist es wirklich nötig, ein doch eher komplexes Thema auf so eine Überschrift verkürzt durchs Dorf zu treiben?
Ich dächte, für solchen Unfung wären wir mit einem Satz Fischeinwickelpapier mit 4Buchstaben bereits ausreichend versorgt....

Beim Fischpapier ist die politische Absicht ja inzwischen ausreichend klar.

Darf/Soll/Muss ich eine solche auch bei Dir hineininterpretieren?
 
Hallo hier Doc,

hallo whitewater. Hätte nicht gedacht, daß ich mit der Überschrift so viel aufgerührt wird. Ich habe meinen Standpunkt deutlich beschrieben. Die Verantwortung für mein Verhalten in dieser Sache trage ich natürlich selber. Es braucht mir keiner die Stange zu halten. Für alle die weiterhin auf dem Radweg (Rennrad) fahren, viel Glück. Das braucht man im überfluss wenn man mit dem Rennrad auf Fahhradwegen unterwegs ist. Und denjenign die sich an alle Richtlinien und Gebote gehalten haben und dann doch jemanden angefahren haben. Kein Problem, denjenigen wird man dann auch so oder so die Hose ausziehen.

Doc:bier:
 
Doc,
mir gehts da gar nicht um den Inhalt, lediglich um die Form.
Da wird man im Alter wohl empfindlich.:p
(Die inhaltliche Diskussion hab ich eh bis Unterkante Oberlippe über;))
 
Hallo hier Doc,

hallo whitewater. Hätte nicht gedacht, daß ich mit der Überschrift so viel aufgerührt wird. Ich habe meinen Standpunkt deutlich beschrieben. Die Verantwortung für mein Verhalten in dieser Sache trage ich natürlich selber. Es braucht mir keiner die Stange zu halten. Für alle die weiterhin auf dem Radweg (Rennrad) fahren, viel Glück. Das braucht man im überfluss wenn man mit dem Rennrad auf Fahhradwegen unterwegs ist. Und denjenign die sich an alle Richtlinien und Gebote gehalten haben und dann doch jemanden angefahren haben. Kein Problem, denjenigen wird man dann auch so oder so die Hose ausziehen.

Doc:bier:

So ein Unsinn. Du stellst mit dem Titel und dem Eingangspost Dinge als Fakten hin, die einfach nicht stimmen. Lies dir deinen ersten Post nochmal durch.
 
Hallo Freunde,

das mag sein das es so wie ich es hier dargestellt habe nicht stimmt. Es ist aber auch nicht richtig, das die Radwegbenutzungspflicht nicht mehr so besteht wie vor den Urteilen. Natürlich reagieren die Gemeinden nicht darauf. Die haben gerade noch soviel Geld ihr Tagesgeschäft zu erledigen (jedenfalls hier in Solingen) Zudem ist hier schon gepostet worden, daß die gar keine zusätzliche Arbeit mögen und eher reagieren wie ein Stuhlbein. Geschweige jetzt selbständig damit anzufangen alle Gegebenheiten aller Radwege neu zu bewerten. Das passiert ja wohl in München. Oder sehe ich das falsch. Ausserdem habe ich die Zeitschrift Tour zitiert, nichts weiter. Dann wurde hier das Schild dafür angemeckert. Ich sage doch die ganze Situation ist Weltfremd.

Das passt für einen Rennradfahrer nicht. Aber das ist doch auch gar nicht schlimm. Wir sind eine Minderheit im Verkehr. Es sollte dann das Bestreben eines jeden sein, jeden anderen Verkehrsteilnehmer so zu achten und beachten das sich niemand von Radrennfahrern gestört fühlt. Mal abgesehen von Paragaphenjunkies und denjenigen die Radrennfahrer auf der Fahrbahn so abdrängen das man fast mit dem Bordstein kollidiert, dann das Beifahrerfenster öffnen und herauschreien das man hier nichts zu suchen hätte, es gäbe ja einen Radweg. Das ist mir persönlich bei 50kmh passiert. Ich gehe davon aus das hier einige aus diesem Post dem beipflichten sich so im Straßenverkehr zu verhalten.

Die Situation hat sich geändert. Es gibt Urteile. Das ist zwar alles momentan Grauzone. Wird aber in aktuellen Problemfällen aufzuarbeiten sein.

Was mit Sicherheit zutrifft ist, die Praxis sieht ganz anders aus. Wer hier alle Pflichten eines Radfahrers immmer und zu allen Gegebenheiten befolgen will wird nach kurzer Zeit kein Rennradfahrer mehr sein. Ich kann mir meinen Sport hier nicht madig machen lassen. Zugegeben war das einstellen des Themas mit dieser Überschrift provokant. Trotzdem sollte man eins nicht vergessen. Wie sieht es denn in der Praxis aus. Hier ist in Mittelweg zu finden. Meinen habe ich gefunden. Mir würde es nichts bringen mit dem Rennrad auf einem Radweg der Situaton angepasst mit einem Puls von 90 durch die Gegend zu fahren. Dafür habe ich mir das Rad nicht gekauft.

Es macht mir sehr viel Spass auf dem Teil dahinzugleiten und nur das Abrollgeräusch und die Kette zu hören. Wenn ich natürlich mal in die Situation kommen sollte in der ich mich rechtfertigen muss, werde ich das nach diesen Urteilen auch mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln tun.

Nichts für ungut, bleibt ruhig. Aber die Radwegbenutzungspflicht ist nicht mehr so wie vorher. Natürlich besteht sie noch. Nur wo genau sagt im Moment niemand. Alte Regelungen würde ich deshalb anzweifeln.

Schönes Wochenende
 
Hallo hier Doc,

die Antwort für mimesn. Ich weis ja nicht wozu du eventuell Rennrad fährst, oder es kann ja sein das du kein Rennrad fährst. Der Unterschied ist der, das ich, wenn ich sportlich fahre eine Geschwindigkeit von 30-35 Kmh erreiche. Natürlich an manchen Stellen langsamer, aber dazu an einigen Passagen die 50kmh erreiche. Das bedeutet, das ich auf Farradwegen die größetenteils auch für Fussgänger ausgewiesen sind sehr gefährliche Situationen entstehen können. Deshalb habe ich für mich entschieden das ich zu 90% auf der Straße meinen Sport ausübe. Nur da wo der Radweg sicherer ist, da benutze ich ihn. Das ist genau das was de Straßenverkehrsordnung verlangt. Verantwortungsvoll so zu handeln und damit das Risiko so klein wie möglich halten.

Falsch! Wenn ein benutzungspflichtiger Radweg vorhnden ist, dann mußt du den auch weiterhin benutzen. Gurkst du auf dem Radweg mit o.g. Geschwindigkeiten rum und es kommt zu einem Unfall, dann hast du schnell mal die Ar...karte.
Für den Geschwindigkeitsbereich, wie du ihn aufführst, suche ich mir Strecken ohne benutzungspflichtigen Radweg. Denn da kann ich dann ganz legal auf der Fahrbahn "rasen". (Ausgenommen 30er-Zonen und verkehrsberuhigte Bereiche.)

Das Gesetz unterscheidet in dem Fall nämlich nicht zwischen sportlich fahrend wollendem Rennradler und der Hollandrad nutzenden 90jährigen.
 
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