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Rad-Rambos - Artikel in der AutoBild

§1 Rennradverordnung:
Für Rennräder unter 11 kg und mit Rennlenker und der damit verbundenen eingeschränkten Sicht nach oben gilt bei Ampeln nur das untere Licht. Bei Grün ist die Autokolonne mit hohen Tempo rechts oder links zu überholen. Ist das grüne Signal erloschen, so ist die Geschwindigkeit leicht zu reduzieren und unter Beachtung der notwendigen Sorgfalt zügig weiterzufahren.
:duck:
 
Schonungsloser Enthüllungsjournalismus auf Boulevardnivau. :blabla:
Da steh' ich doch drüber! :D

Alex
 
Warum liest du überhaupt solche Kasper-Zeitungen? Steht doch eh nur Schmarrn drin. Boah, der neue Porsche fährt 400000 kmh und n Radio hat er auch, ole ole. Kann mein Fahrrad beides nicht, ich finds trotzdem cooler. Kauf dir lieber n Playboy oder n Asterixheft. Wenn da son Blödsinn drinsteht, dann wenigstens lustig oder mit ner nackichen Frau daneben.
 
kuota schrieb:
Zur Radwegbenutzung gibt es einige Ausnahmen:
1) Amateurfahrer mit Rennmaschinen unter X kg (wobei ich X nicht mehr genau im Kopf habe, glaube 10kg)
2) Wenn Mindestbreite < 1,50m,siehe oben
3) Wenn aufgrund des Zustandes nicht benutzbar, siehe oben

Und ich habe kein Verständnis dafür wenn RR nebeneinander fahren wenn sie hören dass von hinten Verkehr kommt und nicht in der Lage sind kurz hintereinander zu fahren. Ist das denn so schwer? Bei mir klappts doch auch.

Und Autofahrer: Haltet Abstand, schaut vielleicht mal in die StVO zu diesem Thema "wieviel", unterschätzt die Geschwindigkeit von RRs nicht - und setzt euch vielleicht selbst mal "eurem" Streß aus. Ich verleihe dazu gerne mein (altes) Rad wenn es hilft eure Einstellung den RRs gegenüber zu ändern.

Hi,

zu 1,2+3: sobald das schöne blaue Schild mit dem weißen Rad da ist mußt du den Radweg benutzen, sollte er nicht in dem geschilderten Zustand sein kannst du schriftlich verlangen das er in diesen Zustand gebracht wird oder das Schild entfernt wird, ändert aber nichts an dem Benutzungsgebot solange das Schild da ist.
Die Rennmaschine unter 11Kg braucht nur keine gesetzlich vorgeschriebene Lichtanlage, Reflektoren, Schutzbleche, Klingel usw.

Wenn du einen Radfahrer überholst solltest du einen ausreichenden Seitenabstand halten, mind. 1-1,5m, der Radfahrer darf einen Sicherheitsabstand vom Rand halten, bis zu 0,8 m .
Das h. du mußt mind. 1,8-2,3m vom rechten Fahrbahnrand fahren, selbst 2 Fahrer nebeneinander benötigen keine 1,80m, also willst du überholen wo es nicht geht, und das ist schlecht.
Deshalb beim Überholen immer komplett auf die Gegenfahrbahn, dann ist egal wo der/die Radfahrer fahren, und wenn das nicht geht bedeutet das die Verkehrslage lässt nicht zu das du jetzt überholst, also die 10-60 Sek. langsam machen, cool bleiben und dann überholen wenns sicher ist.

Gruß
Michael
 
kuota schrieb:
Wo soll denn das stehen? Völliger Schwachsinn.
Den:

1) Schon mal eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Radwegen gesehen?
Dazu gibt es Gerichtsurteile, maximal 15km/h sind auf Radwegen erlaubt. Wer schneller fährt bekommt automatisch eine Teilschuld bei einem Unfall zugesprochen.
 
tjp schrieb:
Dazu gibt es Gerichtsurteile, maximal 15km/h sind auf Radwegen erlaubt. Wer schneller fährt bekommt automatisch eine Teilschuld bei einem Unfall zugesprochen.
Hast Du diese Urteile irgendwie griffbereit? Das wäre nämlich ein echtes Todesurteil für die RWBP!

Ein Radweg muss Rad-gerechten Geschwindigkeiten genügen. Und die hören nun mal nicht bei 15 km/h auf! Schon gar nicht bergab!!
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Don Jusi schrieb:
Hast Du diese Urteile irgendwie griffbereit? Das wäre nämlich ein echtes Todesurteil für die RWBP!

Ein Radweg muss Rad-gerechten Geschwindigkeiten genügen. Und die hören nun mal nicht bei 15 km/h auf! Schon gar nicht bergab!!
.

Wieso meinst du, daß damit die Benutzungspflicht nicht mehr gilt? Eine Autobahn muß auch autogerechten Geschwindigkeiten genügen. Dank moderner Fahrzeugtechnik sind das 250 km/h und mehr. Trotzdem bekommt man eine Teilschuld, wenn man mehr als 130 km/h drauf hatte.
 
lelebebbel schrieb:
Wer einen Artikel in einer AUTO Zeitung über Radfahrer liest und zum Anlass nimmt, um sich aufzuregen, der ist echt zu beneiden. Schön, dass ihr keine anderen Sorgen habt :)

Tip: Vegetarier? Kauft doch mal die neue "Wild und Hund".
Nun hört mal auf bitte!

Ich bin: Begeisteter Radsportler, Autofahrer und Motorradfahrer in einer Person!

Ich rege mich auf über: Bekloppte Radfahrer, Autofahrer und Motorradfahrer!!

Und noch mal: AutoBild ist kein Käseblatt. Das schreiben nur Leute, die nur die BILD kennen (60% Käse oder mehr), nicht aber die AutoBild! Aber natürlich kann in einer jeden Zeitung Käse auftauchen, auch im Stern, Spiegel, Focus (lese ich auch).
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cbk schrieb:
Wieso meinst du, daß damit die Benutzungspflicht nicht mehr gilt? Eine Autobahn muß auch autogerechten Geschwindigkeiten genügen. Dank moderner Fahrzeugtechnik sind das 250 km/h und mehr. Trotzdem bekommt man eine Teilschuld, wenn man mehr als 130 km/h drauf hatte.
Aber nur, weil es dort eine Richtgeschwindigkeit gibt und auch nur, wenn der Verkehr eine höhere Geschwindigkeit eigentlich nicht zugelassen hätte. Außerdem kann man ja bei Tempo 130 nicht gerade von langsam sprechen, ich will hier ja keine Tempo 90 für Rekord-Liegeradfahrer auf Radwegen fordern!

Auf einem Radweg hat man allerdings überhaupt keine Rechte. Hier gilt keine StVO, sondern nur das Recht des Schwächsten Verkehrsteilnehmer! Das sind normalerweise die Fußgänger!

Dennoch: Werde ich von einem Auto, dass aus der Hofeinfahrt fährt, abgeschossen und bekomme nachher Teilschuld, weil ich 22 gefahren bin, hat das in Zeiten der RWBP nichts mehr mit Gerechtigkeit zu tun, sondern ist nur noch Schikane!
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langlang schrieb:
Hi,

zu 1,2+3: sobald das schöne blaue Schild mit dem weißen Rad da ist mußt du den Radweg benutzen, sollte er nicht in dem geschilderten Zustand sein kannst du schriftlich verlangen das er in diesen Zustand gebracht wird oder das Schild entfernt wird, ändert aber nichts an dem Benutzungsgebot solange das Schild da ist.
Die Rennmaschine unter 11Kg braucht nur keine gesetzlich vorgeschriebene Lichtanlage, Reflektoren, Schutzbleche, Klingel usw.

Wenn du einen Radfahrer überholst solltest du einen ausreichenden Seitenabstand halten, mind. 1-1,5m, der Radfahrer darf einen Sicherheitsabstand vom Rand halten, bis zu 0,8 m .
Das h. du mußt mind. 1,8-2,3m vom rechten Fahrbahnrand fahren, selbst 2 Fahrer nebeneinander benötigen keine 1,80m, also willst du überholen wo es nicht geht, und das ist schlecht.
Deshalb beim Überholen immer komplett auf die Gegenfahrbahn, dann ist egal wo der/die Radfahrer fahren, und wenn das nicht geht bedeutet das die Verkehrslage lässt nicht zu das du jetzt überholst, also die 10-60 Sek. langsam machen, cool bleiben und dann überholen wenns sicher ist.
Hey, Du kennst dich aber wirklich gut aus!

Kennst Du schon unser Programm von Cycleride? Gibt es auf unserer HP.

@Kuota: Du kommst ja aus Ditzingen und Deine Erfahrungen decken sich mit meinen (Großraum Stuttgart). Wäre unsere Erkundungstour was für Dich? http://www.rennrad-news.de/forum/showthread.php?t=14816
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Don Jusi schrieb:
Aber nur, weil es dort eine Richtgeschwindigkeit gibt und auch nur, wenn der Verkehr eine höhere Geschwindigkeit eigentlich nicht zugelassen hätte. Außerdem kann man ja bei Tempo 130 nicht gerade von langsam sprechen, ich will hier ja keine Tempo 90 für Rekord-Liegeradfahrer auf Radwegen fordern!

Auf einem Radweg hat man allerdings überhaupt keine Rechte. Hier gilt keine StVO, sondern nur das Recht des Schwächsten Verkehrsteilnehmer! Das sind normalerweise die Fußgänger!

Dennoch: Werde ich von einem Auto, dass aus der Hofeinfahrt fährt, abgeschossen und bekomme nachher Teilschuld, weil ich 22 gefahren bin, hat das in Zeiten der RWBP nichts mehr mit Gerechtigkeit zu tun, sondern ist nur noch Schikane!
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Ja, auf der Autobahn ist es doch kaum anders. Da mußt von 200 auf 80 runter (mit z.T. heftigstem Bremseinsatz), weil ein LKW da mit 1,5km/h Geschwindigkeitsüberschuß einen anderen LKW überholen will. Anschließend darfst wieder beschleunigen und 2km später geht das Spielchen von vorne los. ;)
Oder du hast da nen Fiat 500 vor dir, dessen Fahrer es zu mühsam findet die Spur zu wechseln, weil 1km vor ihm ist ja der nächste LKW zu überholen und da bleibt er gleich links drauf.
Da gilt auch das Recht des Schwächeren bzw. Langsameren.
 
Bin heute von einem lkw in den graben gedrängt worden und natürlich nicht rechtzeitig aus den pedalen gekommen. ich liege also im dreck und die mistsau hupt noch zweimal und fährt einfach weiter.

das zum thema rücksicht!

die autobild sollte sich lieber mal umgekehrt mit dem thema beschäftigen, wieviele schäden an menschen und fahrrädern jährlich entstehen, weil rücksichtslose autofahrer es nicht für nötig halten, mal kurz abzubremsen oder ein bisschen abstand beim überholen halten.
 
mccook schrieb:
Bin heute von einem lkw in den graben gedrängt worden und natürlich nicht rechtzeitig aus den pedalen gekommen. ich liege also im dreck und die mistsau hupt noch zweimal und fährt einfach weiter.
Wenn du die Nummer hast und einen Zeugen, dann ist er seinen Führerschein los.
 
nee das kennzeichen hab ich nicht sehen können. war ein speditions-laster von "dachser".

der hat schon gehupt, bevor er zum überholen angesetzt hat. ich fahr also GANZ RECHTS um ihm wirklich genug platz zu lassen. es kam wohlgemerkt kein gegenverkehr! und er schneidet mich so knapp, dass ich wirklich nur noch rechts in graben fahren konnte, sonst hätte er mich berührt. und da is der graben allemal gesünder. naja, ich lieg also da und er hupt noch zweimal und gibt wieder gas.

was mich noch total geärgert hat, war dass noch (während ich wieder aufstehe) ein anderer autofahrer wild hupend an mir vorbei gefahren ist.
keine ahnung warum die alle so aggressiv sind.

und ich war definitiv nicht auf der autobahn ;o) war ne stinknormale landstrasse.
 
Lansky schrieb:
Dafür ja einen Zeugen!

Was nutzt dir der Zeuge?
Ein Kollege von mir hat an einer Kreuzug einen Radfahrer übersehen und ihn überrollt. Anschließend ist er weitergefahren. Vor Gericht hieß es vom Gutachter nur: Für einen Fahrer ist es nicht bemerkbat, wenn er einen Radfahrer überrollt, weil der dem LKW keinen spürbaren Widerstand leistet. Folglich war es auch keine Fahrerflucht. Bei dem Graben wird es ähnlich sein. Der merkt gar nicht, daß er dich berührt.
 
cbk schrieb:
Was nutzt dir der Zeuge?
Ein Kollege von mir hat an einer Kreuzug einen Radfahrer übersehen und ihn überrollt. Anschließend ist er weitergefahren. Vor Gericht hieß es vom Gutachter nur: Für einen Fahrer ist es nicht bemerkbat, wenn er einen Radfahrer überrollt, weil der dem LKW keinen spürbaren Widerstand leistet. Bei dem Graben wird es ähnlich sein. Der merkt gar nicht, daß er dich berührt.

er hats auf jeden fall bemerkt. warum sollte er sonst kurz abbremsen und noch zweimal hupen?
 
Tja, cbk da könntest Du leider Recht haben. Bislang ist erst einer meiner Kollegen in einen Unfall verwickelt worden. Motorradfahrer, ihm wurde von einem älteren Herrn die Vorfahrt genommen. Der Opa meinte das Motorrad wäre nicht da gewesen und eh viel zu schnell. Zwei Zeugen haben dann aber für meinen Kumpel ausgesagt. Tschüß Führerschein!

Jetzt mal zurück zum Thema.

Wo fahrt ihr eigentlich lang das ihr so oft auf aggresive Autofahrer trefft? Irgendwas scheint da echt im argen zu liegen. Ich gehe mal davon aus das ihr so fahrt wie jeder andere RR auch, sprich auf der Straße ganz rechts und fein am kurbeln. Oder was macht Ihr da?
 
Don Jusi schrieb:
Und noch mal: AutoBild ist kein Käseblatt.

Natürlich nicht! Und die Computer Bild ist ein führendes Medium im Bereich Hard-/Software!
Du hast nicht zufällig den Bericht in SternTV über das neue Sicherheitssystem der S-Klasse gesehen (schon etwas her), nach welchem der Chefredakteur(?!) der AutoBild seinen Platz räumen durfte (natürlich nur weil es aufgeflogen ist)?
Du hast schon recht, die AutoBild ist eine der innovativsten, unabhängigsten und investigativsten Zeitschriften auf dem deutschen Markt!

Gruß,
Der Kaiser von China
 
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