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Probleme mit Radladen aus Bocholt

AW: Probleme mit Radladen aus Bocholt

Leute lest euch doch mal die AGB durch der Läden. Bei allen wird ganz groß drinstehen, dass Mängel schriftlich anzuzeigen sind und das eine zweimalige Nachbesserung erfolgen muss, nach welcher erst vom Kaufvertrag zurückgetreten werden kann. Wenn der Händler also reagieren soll, muss eine schriftliche am besten posturkundliche Anzeige mit angemessener Fristsetzung (ca. 4 Wochen) erfolgen. Auf diese dann widerum eine Nachfrist, wenn der Händler aber nachweisen kann, dass die Besserung länger dauert und er selber beim Hersteller warten kann, dann ist das einfach so, dass im Endeffekt die Sache am HERSTELLER hängt. KEIN Händler ist verpflichtet defekte Ware sofort umzutauschen. Und nur wenige große Händler werden dies machen, da die Chance auf den Sachen hängen zu bleiben ziemlich groß ist.

Für mich ist es deswegen wesentlich wichtiger, dass der Hersteller taugt. Es nutzt der beste Händler nichts, wenn man genau weiss, dass der Hersteller eine schlechte Reklamationsabwicklung betreibt.

Viel Erfolg bei der Reklamation trotz allem.

Gruss
Waldfee
 
AW: Probleme mit Radladen aus Bocholt

Leute lest euch doch mal die AGB durch der Läden. Bei allen wird ganz groß drinstehen, dass Mängel schriftlich anzuzeigen sind und das eine zweimalige Nachbesserung erfolgen muss, nach welcher erst vom Kaufvertrag zurückgetreten werden kann. Wenn der Händler also reagieren soll, muss eine schriftliche am besten posturkundliche Anzeige mit angemessener Fristsetzung (ca. 4 Wochen) erfolgen. Auf diese dann widerum eine Nachfrist, wenn der Händler aber nachweisen kann, dass die Besserung länger dauert und er selber beim Hersteller warten kann, dann ist das einfach so, dass im Endeffekt die Sache am HERSTELLER hängt. KEIN Händler ist verpflichtet defekte Ware sofort umzutauschen. Und nur wenige große Händler werden dies machen, da die Chance auf den Sachen hängen zu bleiben ziemlich groß ist.

Für mich ist es deswegen wesentlich wichtiger, dass der Hersteller taugt. Es nutzt der beste Händler nichts, wenn man genau weiss, dass der Hersteller eine schlechte Reklamationsabwicklung betreibt.

Viel Erfolg bei der Reklamation trotz allem.

Gruss
Waldfee
Man mag vieles in die AGB schreiben, davon wird aber die Gewährleistungspflicht nicht berührt. Dies versuchen viele Händler auch, aber seit 2002 sind ihnen hier enge Grenzen gesetzt, die die Händler aber oft nicht wahrhaben wollen. Die AGB sind zwar Bestandteil der Kaufvertrages, wo sie aber gegen geltendes Recht verstossen einfach unwirksam. Also nicht einfach mit Hinweis auf die AGB ins Bockshorn jagen lassen !


Der Händler ist gegenüber dem Kunden zur Nachbesserung verfplichtet und dies auch in angemessener Zeit. Hier ist es völlig unerheblich wie schnell er selbst Eratz vom Hersteller bekommt, die Gewährleistung bei Minderkaufleuten und Privatpersonen kann nicht beliebig in den AGB's definiert werden, sie unterliegt strengen Vorschriften. Eine zweimalige 4wöchige Nachbesserungsfrist ist mit sicherheit nicht angemessen. Die Frist setzt im übrigen nicht der Verkäufer sondern der Käufer, siehe im Detail auch hier: Justizportal der Landes NRW

Prinzipiell gilt allerdings, schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung. Anschliessend Anspruch auf Wandlung anmelden und Rückzahlung einfordern.
 
AW: Probleme mit Radladen aus Bocholt

Noch ein Nachtrag:

hier der entsprechende Paragraph aus den AGB des Ladens:
7. Gewährleistung

Sichtbare Material- oder Herstellungsfehler sowie Transportschäden sind sofort zu reklamieren. Während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist hat der Kunde zunächst das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Sollte es notwendig sein, tauschen wir den Artikel ganz oder teilweise um. Wird ein Fehler innerhalb angemessener Frist nicht behoben, hat der Kunde die Wahl zwischen Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) und Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises).

Also dies entspricht den Bestimmungen des geltenden Rechtes. Die korrekte Vorghensweise ist :

1. Fristsetzung für die Nachbesserung , ich denke das drei oder vier Wochen hier sicher angemessen sind.
2. Ist nach dieser Frist keine Nachbesserung erfolgt, Rücktritt vom Kaufvertrag Erklärung und die Rückerstattung aller enstanden Kosten fordern. Dies bedeutet nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die Kosten für die Rücksendung, Telefonate, Schreiben etc.
 
AW: Probleme mit Radladen aus Bocholt

Wobei CSC ja schon im Dezember den Schuh einschickte...:(
Also lief die Frist für die Nachbesserung seit Dezember. Nun haben wir aber Februar und es ist noch keine Reaktion seitens des Händlers erfolgt, der sich nunmal nicht auf den Hersteller berufen kann, sondern selbst für den Mangel haftet. M.E. greifen hier auch nicht die AGBs des Händlers, zumal ja eine Haftungsbeschränkung im Hinblick auf die Sachmängelhaftung in der Form nicht zulässig ist. :D
Ich finde also, CSC sollte nun, wenn er die Schnauze von dem Laden voll hat, in einem ruhigen Telefonat/Schreiben dem Händler klar machen, dass er ihm eine allerletzte Frist zur Nachbesserung/Umtausch setzt und anschließend das Klage beim zuständigen Amtsgericht erhebt.
 
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das Problem ist aber das der Schuh bereits wieder bei mir ist, sie haben den zuückgeschickt ohne mir überhaupt Bescheid zu sagen, dass sie ihn einfach zurückschicken.

Auf jedenfall vielen Dank für die Hilfe. Werde heute mal einen Brief schreiben und den dann am Montag losschicken, nur wie ich das mit dem Schuh der ja bei mir ist mache, weiß ich nicht.
 
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das Problem ist aber das der Schuh bereits wieder bei mir ist, sie haben den zuückgeschickt ohne mir überhaupt Bescheid zu sagen, dass sie ihn einfach zurückschicken.

Auf jedenfall vielen Dank für die Hilfe. Werde heute mal einen Brief schreiben und den dann am Montag losschicken, nur wie ich das mit dem Schuh der ja bei mir ist mache, weiß ich nicht.

Genau das ist der richtige Weg. Ohne schriftlich und ohne Frist hatte das bisher eh keinen Wert. Also in den Brief alles vom ersten Versuch rein und ganz klar im Brief festhalten, dass dies von Dir als 2. Versuch der Nachbesserung betrachtet wird. Frist mind. 3 Wochen setzen, mit Enddatum. Gleich dazu schreiben, dass Du bei Fehlschlag der zweiten Nachbesserung vom Kaufvertrag zurücktreten wirst. Am besten gleich Bankverbindung und eine vorläufige Aufzählung Deiner Kosten mit angeben.

Dazu schreibst Du am Besten, dass wenn es dem Händler nicht möglich sei den Artikel nicht nachzubessern, Du aus Kulanz dem Händler gegenüber auf 50% der Dir zustehenden entstandenen Sonderkosten wie Porto verzichtest und mit ihm teilst und der Betrag dann auch sofort angewiesen werden kann.

Hinweise auf rechtliche Schritte, Amtsgerichtsgelaber und Rechtsanwalt kannst Du Dir sparen, wenn das sauber formuliert ist merkt er oder denkt er eh, dass Du eine Ahnung hast.

Übrigens: Anwalt brauchst Du keinen. Wenn nicht nach 3 Wochen nachgebessert, oder zurücküberwiesen wurde stellst Du eine zweiwöchige Frist auf Rückzahlung (posturkundlich!!!), dann eine Mahnungnach weiteren zwei Wochen (wieder posturkundlich) und wenn die nicht bezahlt wurde ein Schreiben mit dem Hinweis auf Zwangsvollstreckung durch das Amtsgericht... wenn dann immer noch nix geht, dann einfach einen Vollstreckungsbescheid anfordern, ausfüllen und fertig. Der Vollzugsbeamte holt Dir dann Dein Geld.

Klingt alles ziemlich hart, aber so in diese Richtung läufts halt wenn die nicht mitspielen.

Viel Erfolg
Waldfee
 
AW: Probleme mit Radladen aus Bocholt

dann muss ich den Schuh ja wieder mitschicken?

Ja wie sollen die denn sonst die Ware nachbessern? Nachbessern kann auch reparieren sein. Ab zu nem guten Schuhmacher und fertig ist die Laube. Also auf jeden Fall solltest da mal anrufen, wieso der Schuh kaputt zurück kam. Vorsicht! nicht Sachgemäße Handhabung schließt die Gewährleistung aus, kann sein, dass die auf diese Schiene einbiegen... wie auch immer viel Erfolg!

Gruss Waldfee
 
AW: Probleme mit Radladen aus Bocholt

sie sagen das ich den nicht gepfelgt habe und das der Schuh einfach kaputt geht nach so einer Zeit.
 
AW: Probleme mit Radladen aus Bocholt

Wenn noch Garantie (d.h. gesetzliche Gewährleistung) besteht, so können die das lange sagen. Mach's so wie "Der Waldfee" es empfiehlt. Er kennt sich aus. Zu überlegen wäre eventuell, ob Du dir den Aufwand (und Ärger) nicht ersparst und den Schuh zum Schuhmacher bringst. Die Sohle wieder anzukleben wäre ja auch nicht so ein Riesending. Über den Sch...laden aus Bocholt wissen wir ja nun alle Bescheid und als Vereinsfahrer hast Du ja auch genügend Konnektions, so dass dem Händler seine mangelnde Kulanz doch ziemlich teuer zu stehen kam. ;) ;)
Ich wenigstens weiß jetzt, wo ich besser nicht bestelle.
 
AW: Probleme mit Radladen aus Bocholt

sie sagen das ich den nicht gepfelgt habe und das der Schuh einfach kaputt geht nach so einer Zeit.

Wie jetzt? Haben die den Schuh zurückgeschickt und das dazu geschrieben? Oder hast da heute angerufen oder hat das irgendwann mal irgendwer am Telefon gesagt? Oder hast Du den Verdacht, dass die das so sagen?

Bitte schreib mal dazu nochmal was...

P.S. Eine Sohle kann man in diesem Sinne nicht pflegen, da müssen die dir das schon mit Einsatz der nicht durch Gewährleistung abgedeckt ist begründen. Etwa Einsatz als Lizenzfahrer oder bei Rennen... und die die da wirklich fahren kaufen ihr Zeug nicht im Radladen. Also wie auch immer, ganz klar Materialfehler, oder sogar Konstruktionsschwäche.

Wäre gut wenn Du mal genau hier schreibst wie das jetzt gelaufen ist insgesamt.


Gruss
Waldfee
 
AW: Probleme mit Radladen aus Bocholt

Also es war so, habe den Schuh eingeschickt, irgendwann kam er dann zurück, ohne Brief oder Erkläerung etc. Daraufhin habe ich angerufen und gesagt das ich das nicht einsehen und man hat mir versprochen das zu klären, und dem Vertreter meine Nummer zu geben, damit ich es mit ihm noch einmal klären kann.

Der Vertreter hat mich allerdings nie angerufen. Daraufhin habe ich nochmal mit Rose Bocholt telefoniert und gesagt das ich einen neuen Schuh möchte wegen Garantie etc. Dann hat man mir versprochen zurückzurufen, dass hat man auch am selben Tag gemacht. In diesem Telefonat hat man mir zugesagt einen neuen Schuh zuzuschicken, da sie noch einen in meiner Größe da hätten. Daraufhin passierte eine Weile nichts (waren galub 2 Wochen).

Auf meine Nachfrage hin, hat man gesagt das man das recherchieren würde. Als ich dann noch einmal anrufte sagt man mir, dass das der Herr von der Versandabteilung machen würde, der aber gerade nicht zu Verfügung stehe. Er war eig. immer entweder in der Mittagspause oder nicht da. Einige Zeit später meinte man dann die Angestellte das ich mit dem Chef sprechen müsste, da er das entscheiden würde. Habe sehr oft angerufen.

Der Chef sagte das sie sich lächerlich machen würden, wenn sie so etwas einschicken würden.

Laut der Frau die mit mir telefonierte hat es der Nike Vertreter nicht eingesehen, also hat man es doch eingeschickt. Laut dem Chef aber nicht.
 
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