Ein Bekannter aus dem Ausland meldet sich bei X und weist auf ein im Internet inseriertes Rennrad hin welches er gerne hätte, da es sich um ein sehr seltenes Stück mit sehr wertvoller und seltener Campagnologruppe handelt. Der Bekannte spricht kein Deutsch weshalb X anbietet mit dem Verkäufer Y in Kontakt zu treten. Da der Verkäufer nur die Selbstabholung des Rades akzeptiert bietet X an sich selbst um die nötige Speditionsfirma zu kümmern und die Verantwortung für den Transport zu übernehmen. Y verlangt sofort eine verbindliche Zusage für den Kauf des Rades. X kann diese garnicht geben, da er sich nicht als Käufer sieht sondern nur als Vermittler und Übersetzer, weshalb er darauf auch nicht eingeht. X bietet Y jedoch 150€ als Vorauszahlung an. Der Bekannte aus dem Ausland hat zwischenzeitlich ein kleines Geldproblem und frägt X ob er Y nicht um einen kleinen Aufschub bitten könnte, oder das Rennrad für 700€ anstelle der 800€ hergeben würde. X kam bisher auch noch nicht zum Überweisen der 150€ Vorauszahlung, ist von dem Verhalten des Bekannten aber auch nicht begeistert, weshalb er Y das alles auch genau so schildert und ihm freistellt ob er das Rennrad an jemand anderen verkauft oder nicht. (Y erwähnte mehrfach div. Interessenten für das Rad die bereit wären mehr dafür zu bezahlen.) X denkt er tut Y damit einen Gefallen. Y antwortet und verlangt die Einhaltung des Vertrages da er allen weiteren Interessenten abgesagt hätte und diese sich nun schon ein anderes, gleichwertiges Rennrad gekauft hätten. Dies findet X äußerst fraglich da es sich um ein sehr seltenes Rad mit einer seltenen Ausstattung handelt welches normalerweise nicht zu diesem Preis zu haben ist und für welches auch nicht einfach innerhalb von wenigen Tagen Ersatz gefunden werden kann. Y setzt X also eine 7 Tägige Frist für die Bezahlung des Rades, anderfalls würde er rechtliche Schritte einleiten. Dies teilt X seinem Bekannten im Ausland so mit, woraufhin dieser sich das nötige Geld für das Rennrad leiht und anbietet es sofort zu bezahlen um X weitere Probleme zu ersparen. X erklärt dies Y noch am selben Tag, woraufhin dieser am nächsten Tag, antwortet er hätte das Rad bereits für 680€ verkauft. Weiterhin verlangt Y von X die 120€ Differenz zum vereinbarten Verkaufspreis von 800€ als Schadensersatz. Das alles findet innerhalb von 6 Tagen statt. X versteht die Welt nicht mehr, hat weder Anwalt noch Rechtsschutzversicherung und frägt sich ob Y damit nun durchkommt. Es geht ihm dabei weniger um die 120€ da diese von dem Bekannten im Ausland beglichen werden könnten der diesen Schlamassel mit eingebrockt hat, sondern um die Frage inwiefern solch eine Forderung durchsetzbar ist. Hätte Y das Rennrad theoretisch also auch für 1€ verkaufen können und die Differenz von X einfordern? Wie sieht es mit der von Y selbst gesetzten Frist von 7 Tagen zur Erfüllung des Vertrags aus, die er jedoch selbst nicht eingehalten hat, da er das Rad einfach am nächsten Tag für WENIGER als von X Bekannten gebotene 700€ weiter verkauft hat. Mails die die Richtigkeit dieser Geschichte belegen sind vorhanden.
Falls solche Fragen hier fehl am Platz sind bitte löschen oder darauf aufmerksam machen damit ich den Thread sofort entfernen kann. Andernfalls wäre es super wenn jemand mit Ahnung von der Materie antworten könnte. Frage ist welche Schritte X einleiten sollte. Y hat wieder eine Frist für die Bezahlung der 120€ gesetzt welche X verstreichen ließ. Y hat sich übrigens selbst in einem bekannten Rennrad-Forum angemeldet um die Möglichkeit zu nutzen den Wert seines Rades schätzen zu lassen.
Falls solche Fragen hier fehl am Platz sind bitte löschen oder darauf aufmerksam machen damit ich den Thread sofort entfernen kann. Andernfalls wäre es super wenn jemand mit Ahnung von der Materie antworten könnte. Frage ist welche Schritte X einleiten sollte. Y hat wieder eine Frist für die Bezahlung der 120€ gesetzt welche X verstreichen ließ. Y hat sich übrigens selbst in einem bekannten Rennrad-Forum angemeldet um die Möglichkeit zu nutzen den Wert seines Rades schätzen zu lassen.