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Probleme mit Fahrrad-Verkäufer. Drohung mit dem Anwalt.

Kjuiss

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Ein Bekannter aus dem Ausland meldet sich bei X und weist auf ein im Internet inseriertes Rennrad hin welches er gerne hätte, da es sich um ein sehr seltenes Stück mit sehr wertvoller und seltener Campagnologruppe handelt. Der Bekannte spricht kein Deutsch weshalb X anbietet mit dem Verkäufer Y in Kontakt zu treten. Da der Verkäufer nur die Selbstabholung des Rades akzeptiert bietet X an sich selbst um die nötige Speditionsfirma zu kümmern und die Verantwortung für den Transport zu übernehmen. Y verlangt sofort eine verbindliche Zusage für den Kauf des Rades. X kann diese garnicht geben, da er sich nicht als Käufer sieht sondern nur als Vermittler und Übersetzer, weshalb er darauf auch nicht eingeht. X bietet Y jedoch 150€ als Vorauszahlung an. Der Bekannte aus dem Ausland hat zwischenzeitlich ein kleines Geldproblem und frägt X ob er Y nicht um einen kleinen Aufschub bitten könnte, oder das Rennrad für 700€ anstelle der 800€ hergeben würde. X kam bisher auch noch nicht zum Überweisen der 150€ Vorauszahlung, ist von dem Verhalten des Bekannten aber auch nicht begeistert, weshalb er Y das alles auch genau so schildert und ihm freistellt ob er das Rennrad an jemand anderen verkauft oder nicht. (Y erwähnte mehrfach div. Interessenten für das Rad die bereit wären mehr dafür zu bezahlen.) X denkt er tut Y damit einen Gefallen. Y antwortet und verlangt die Einhaltung des Vertrages da er allen weiteren Interessenten abgesagt hätte und diese sich nun schon ein anderes, gleichwertiges Rennrad gekauft hätten. Dies findet X äußerst fraglich da es sich um ein sehr seltenes Rad mit einer seltenen Ausstattung handelt welches normalerweise nicht zu diesem Preis zu haben ist und für welches auch nicht einfach innerhalb von wenigen Tagen Ersatz gefunden werden kann. Y setzt X also eine 7 Tägige Frist für die Bezahlung des Rades, anderfalls würde er rechtliche Schritte einleiten. Dies teilt X seinem Bekannten im Ausland so mit, woraufhin dieser sich das nötige Geld für das Rennrad leiht und anbietet es sofort zu bezahlen um X weitere Probleme zu ersparen. X erklärt dies Y noch am selben Tag, woraufhin dieser am nächsten Tag, antwortet er hätte das Rad bereits für 680€ verkauft. Weiterhin verlangt Y von X die 120€ Differenz zum vereinbarten Verkaufspreis von 800€ als Schadensersatz. Das alles findet innerhalb von 6 Tagen statt. X versteht die Welt nicht mehr, hat weder Anwalt noch Rechtsschutzversicherung und frägt sich ob Y damit nun durchkommt. Es geht ihm dabei weniger um die 120€ da diese von dem Bekannten im Ausland beglichen werden könnten der diesen Schlamassel mit eingebrockt hat, sondern um die Frage inwiefern solch eine Forderung durchsetzbar ist. Hätte Y das Rennrad theoretisch also auch für 1€ verkaufen können und die Differenz von X einfordern? Wie sieht es mit der von Y selbst gesetzten Frist von 7 Tagen zur Erfüllung des Vertrags aus, die er jedoch selbst nicht eingehalten hat, da er das Rad einfach am nächsten Tag für WENIGER als von X Bekannten gebotene 700€ weiter verkauft hat. Mails die die Richtigkeit dieser Geschichte belegen sind vorhanden.

Falls solche Fragen hier fehl am Platz sind bitte löschen oder darauf aufmerksam machen damit ich den Thread sofort entfernen kann. Andernfalls wäre es super wenn jemand mit Ahnung von der Materie antworten könnte. Frage ist welche Schritte X einleiten sollte. Y hat wieder eine Frist für die Bezahlung der 120€ gesetzt welche X verstreichen ließ. Y hat sich übrigens selbst in einem bekannten Rennrad-Forum angemeldet um die Möglichkeit zu nutzen den Wert seines Rades schätzen zu lassen.
 
Er hat doch eine 7-tätige Frist gesetzt und noch vor Ablauf dieser das Rad seinerseits anderweitig veräußert. Damit ist der Fall doch klar, oder?
 
AW: Probleme mit Fahrrad-Verkäufer. Drohung mit dem Anwalt.

...hätt ich übrigens gern gehabt das rad... würd ich jetzt mal so behaupten...
 
AW: Probleme mit Fahrrad-Verkäufer. Drohung mit dem Anwalt.

Puhhhh, in aller kürze: Der Verkäufer könnte nur dann Schadenersatz verlangen wenn er trotz Fristsetzung eine Weigerung zur Zahlung des Kaufpreises erhalten hätte. Insofern hat Dein Gefühl hier recht. Mehr sag ich normalerweise nur gegen Bezahlung, ich leb ja von sowas.....:D
Aber schick mir mal eine PM mit Deiner Tel.-Nr. dann können wir telefonieren. Vermute ich richtig dass der Bekannte im Ausland Mitglied der CR-Liste ist?
 
AW: Probleme mit Fahrrad-Verkäufer. Drohung mit dem Anwalt.

Hi.

Ist es denn jemals zu einem Vertrag gekommen? Heißt wurde denn etwas unterzeichnet? Klang doch alles eher nach lockeren eMail absprachen und anfragen ob der Verkäufer mit dieser und jener Modalität einverstanden is. Der is wiederum drauf eingegangen.

Also ich würde mir da erstmal keine Sorgen machen, wenn kein Vertrag da is kann man nichts brechen.

Naja und außerdem hat er sich ja selber nicht an seine 7Tage-Frist gehalten...auch Vertragsbruch...kann man ihn genauso belangen!! Könnte jetzt ein teureres gleiches Rad kaufen und ihm dann die Differnz aufdrücken....

Also...is ja wohl nen Witz!

Trotzdem viel Glück!
 
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Hey,

mach' dir darum keinen Stress! Selbst wenn alles so sein sollte wie Y behauptet hätte er wohl keinen Schaden erlitten, den er geltend machen kann. Wenn es denn nämlich wirklich so viele Interessenten für das Rad gegeben hätte, die auch noch bereit gewesen wären mehr dafür zu zahlen, hätte er es anschließend nicht Hals-über-Kopf für erheblich weniger verkaufen dürfen. Da gibt's auch sowas wie eine Schadensminderungspflicht.
Also, ruhig Blut.

VG,
vent
 
AW: Probleme mit Fahrrad-Verkäufer. Drohung mit dem Anwalt.

Auch mündliche Vereinbarungen sind gültig. Ich frag mich auch gerade: Gibt es etwas schriftliches oder Zeugen?

Deine beiden Bekannten hatte doch eine Frist von 7 Tagen, die 700/800,- € zu bezahlen. Wenn der Verkäufer das Rad vor dieser Frist verkauft, hat er Pech gehabt. Deine Bekannten waren doch gewillt zu bezahlen.
Ich würd dem ganzen gelassen entgegen sehen. Der Rechtsanwalt würde ca. 65-80,-€ kosten wenn es denn soweit käme...
 
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@AlbrechtR: Das habe ich mir in dem Fall auch gedacht und gleichzeitig auch darauf hingewiesen, daß nie jemand wirklich von dem Kauf zurückgetreten ist. Also wenn dann höchstens ich die Möglichkeit hätte ihn anzuklagen, da er seine Frist nicht eingehalten hat. Darauf hin war er aber wohl erst recht sauer.

@fjohrd: Deiner Signatur nach zu urteilen, JA. =) Für mich ist es aber eher nichts.

@drexl: PN ist unterwegs.

@Iridium: Unterzeichnet wurde nichts. Es wurde nur per e-Mail / Telefon / SMS kommuniziert. Meines Wissens nach können Verträge aber auch mündlich voll wirksam abgeschlossen werden. Die eMails und SMS liegen vor.

@vent: Er behauptet ja, dass er den Interessenten nach meiner Zusage abgesagt hätte und diese sich nun bereits ein anderes Rad zugelegt hätten. (Sehr fadenscheinig)
 
AW: Probleme mit Fahrrad-Verkäufer. Drohung mit dem Anwalt.

@vent: Er behauptet ja, dass er den Interessenten nach meiner Zusage abgesagt hätte und diese sich nun bereits ein anderes Rad zugelegt hätten. (Sehr fadenscheinig)

Yepp. Was ich meine ist: Scheinbar gibt es ja einen (beträchtlichen) Käuferkreis für dieses Rad. Auch wenn er den anderen Interessenten bereits abgesagt hatte, hätte er anschließend versuchen müssen das Rad zu einem möglichst hohen Preis anderweitig zu verkaufen. Nie und nimmer hätte er es aber sofort am nächsten Tag für einen erheblich geringeren Betrag "verschleudern" dürfen. Das es gar keinen weiteren Interessenten gegeben hat konnte er in der kurzen Zeit nicht feststellen. Und damit bleibt er auf der Differenz sitzen und hat Pech gehabt. Also, mach dir keine Sorgen darum.
 
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Ich lasse das jetzt mal so auf mich zukommen und sitze es aus. Ist allerdings schon erschreckend was es da für Leute gibt. Käme mir nie in den Sinn wegen eines Fahrrades solch einen Terz zu machen.
 
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Ich würde als Käufer den Betrag innerhalb der 7 Tage überweisen und auf Erfüllung des Vertrages bestehen. Wenn er es zwischenzeitlich anderweitig verkauft hat, muss er halt für gleichwertigen Ersatz sorgen. Ist so mein Empfinden. Drexl, könnte man sowas mit viel Langeweile und nem befreundeten Anwalt durchziehen mit etwas Aussicht auf Erfolg?

Ich weiss z.B. von Onlineauktionen, bei denen zu einem geringen Preis ein Vertrag zustande kam und der Verkäufer dann behauptet, den Artikel gäbe es gar nicht. Freundin hätte ihn ausversehen eingestellt....... am Ende hat der Verkäufer die Differenz zwischen Auktionspreis und gleichwertigem Ersatz zahlen müssen. @Kjuiss: das musst du wohl nicht, denn der Verkäufer erfüllt ja offenbar den Vertrag nicht, nicht umgekehrt.
 
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Ich würde als Käufer den Betrag innerhalb der 7 Tage überweisen und auf Erfüllung des Vertrages bestehen.

Besser nicht. Denn dann hättest du zwei Probleme: Das erste wäre, dass du von diesem Verkäufer das Rad kaum bekommen würdest, da der ja scheinbar auf Krawall gebürstet ist. Vielmehr hättest du dann das weitere Problem, dass er von dem Betrag einfach die 120€ als "Schadensersatz" behalten würde, und da müsstest du dann auch hinterherlaufen, um die zurückzubekommen...
 
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@axel78
Ich könnte ihm so viel Geld auf einen Schlag garnicht überweisen. So viel habe ich garnicht flüssig. Das weiß der Verkäufer aber auch. Wobei ich sagen muss, dass mir die Idee auch schon gekommen ist.
 
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@axel78: Könnte man durchaus dran denken sowas durchzuziehen, ist aber nicht grad spannend bei der Konstellation.
Hatte mal für einen Freund einen ebay-Kauf eingeklagt. Doppelvergaser für einen Golf die dann angeblich gestohlen worden waren. Hab dann die Vorlage der Anzeige bei der Polizei verlangt und vorsichtig darauf hingewiesen dass diese Behauptung auch als Vortäuschen einer Straftat gesehen werden können. Ein paar Tage später waren die Vergaser dann da......
 
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Ich merk grad mir fehlt ein Anwalt im Freundeskreis. =)
 
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... der dann vielleicht auch feststellen kann, ob es dieses Rad überhaupt gibt...
 
AW: Probleme mit Fahrrad-Verkäufer. Drohung mit dem Anwalt.

Denke schon, dass es das Rad gibt oder zumindest einmal gab. Immerhin wurde es hier ja einem fachkundigen Publikum präsentiert, um seinen Wert schätzen zu lassen. Kann mir nicht vorstellen, dass dies Teil eines abgekarterten Spiels war. Vielleicht will der Käufer auch einfach nur seine neue Rechtschutzversicherung auf die Probe stellen oder ähnliches. Einfach nur streitlustig... ?!
 
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Hey,

mach' dir darum keinen Stress! Selbst wenn alles so sein sollte wie Y behauptet hätte er wohl keinen Schaden erlitten, den er geltend machen kann. Wenn es denn nämlich wirklich so viele Interessenten für das Rad gegeben hätte, die auch noch bereit gewesen wären mehr dafür zu zahlen, hätte er es anschließend nicht Hals-über-Kopf für erheblich weniger verkaufen dürfen. Da gibt's auch sowas wie eine Schadensminderungspflicht.
Also, ruhig Blut.

VG,
vent

Hallo,
sorry ich hätte dein Peugeot auch gern zu regulären ebay Regeln erworben, aber da es ja so Leute wie dich gibt, war dies leider nicht möglich:mad:. Ich frage mich gerade , warum gerade du hier meinst rechtliche Tipps geben zu müssen:confused::confused:.
Grüße
Chris
 
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... er wird doch sicher den Verkauf des Rads schriftlich mit Käufer, Verkaufspreis und Verkaufsdatum nachweisen können. :D

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