AW: Preisverpflichtung eines Händlers...
So kenne ich das auch.
Hallo,
die von Rheinberger beschriebene Vorgehensweise ist absolut korrekt. Der Händler vordert Dich auf, einen Preis abzugeben.
Wenn er Dir aber schriftlich den Preis und die genaue Artikelbezeichnung bestätigt hat, muß er auch das liefern, was zugesagt hat. Nur lieferung so lange Ware vorhanden ist, zieht hier auch nicht. Das hätte er nämlich vor der schriftlichen Bestätigung prüfen müssen. Hat er das auch nicht, ist das leider sein Problem. Da muß er dann meiner Ansicht dann durch.
Paulchen
So kenne ich das auch.