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Tarmac SL 7 Sattelstütze Probleme Replika?

Leider kann ich den Anspruch gegenüber buycycle nicht geltend machen, weil das nur bis zu 48h nach Lieferung möglich ist. Es handelt sich um ca. 400€ - Warum nur 400€ bei einem SL 7 Rahmen? Der Rahmen wurde ohne alles angeboten, d.h. ohne Gabel, Lenker, Sattelstütze, etc. pp. Daher hatte ich bei dem Preis auch weder große Bestrebungen Nachforschung zu betreiben, sondern wollte schnell sein - FOMO.
Ätzend für dich, aber danke für deinen Erfahrungsbericht und es stellt sich immer häufiger raus, was das für ein sch... Laden zu sein scheint.
Inwieweit ist das denn überhaupt rechtens bei geltendem EU Recht zum Thema Widerrufsrecht? Und bei Betrug?
 
Naja, da wird nicht viel Struktur/Kapital dahinter sein, weswegen man versucht, den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten. "Lean" eben. Vielleicht lernen sie ja mal dazu, wenn man ihnen juristisch ordentlich auf die Zehen steigt (und damit vermeidbaren Aufwand produziert).

Wobei die Kohle für Influencersponsorings recht locker sitzen dürfte. Gefühlt sponsern die gerade einige (ua Richie/Tobi).
 

Aus den AGBs:

Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass die von ihm eingestellten und verkauften Waren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrräder, Rahmensätze oder Komponenten, echt und frei von Fälschungsmerkmalen sind. Der Nachweis der Echtheit muss in Form einer Rechnung eines offiziellen Händlers oder einer offiziellen Marke, eines Fotos der Seriennummer, die direkt beim Hersteller überprüft werden kann, oder anderer von derPlattform als notwendig erachteter zusätzlicher Unterlagen erbracht werden. Wenn ein Verkäufer keinen ausreichenden Echtheitsnachweis erbringt oder die Echtheit eines Produkts nicht überprüft werden kann, behält sich die Plattform das Recht vor, den Verkauf zu stornieren und den Vorgang als vertragswidrig zu betrachten und eine Bearbeitungsgebühr von 85 € zusätzlich zu den Verkäufergebühren zu erheben.

Der Verkauf gefälschter Waren stellt gemäß der Durchsetzungsrichtlinie (2004/48/EG), die den Schutz und die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums regelt, einen Verstoß gegen das EU-Recht dar. Gemäß Artikel 61 des TRIPS-Übereinkommens ist die gewerbliche Nachahmung strafbar und wird mit Geld- und Freiheitsstrafen sowie der Vernichtung der rechtsverletzenden Waren geahndet. Solche Handlungen verstoßen gegen die EU-Rechtsvorschriften zum geistigen Eigentum und gegen die Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), die den Handel mit gefälschten Waren innerhalb der EU verbieten. In Fällen von bestätigten Fälschungen:


    1. Der Verkäufer trägt die vollen Versand- und Verpackungskosten sowohl für die Hin- als auch die Rücksendung.​

    2. Dem Verkäufer wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 85 € in Rechnung gestellt;​

    3. Für gefälschte Artikel besteht kein Anspruch auf Entschädigung bei Beschädigung während des Rücktransports.​

 
Wenn ein Verkäufer keinen ausreichenden Echtheitsnachweis erbringt oder die Echtheit eines Produkts nicht überprüft werden kann, behält sich die Plattform das Recht vor, den Verkauf zu stornieren und den Vorgang als vertragswidrig zu betrachten und eine Bearbeitungsgebühr von 85 € zusätzlich zu den Verkäufergebühren zu erheben.
Na das liest sich für mich doch so, als hätte der TE doch Chancen, hier gegen den Verkäufer vorzugehen / eine Rückabwicklung des Kaufes durchzuführen, oder? Denn es kann ja nicht angehen, hier eine Frist von 48 Stunden zu setzen, wo man es doch dem Käufer „umbindet“, sich hier um die Einholung von Nachweisen zu kümmern, dass es sich bei dem Rahmen um eine Fälschung handelt.

Geschlafen hat hier - meiner Meinung nach - die Plattform, denn einen belastbaren Nachweis dafür, dass der Rahmen echt sein soll, kann es doch nicht geben …
 
Ich habe Kontakt zur Plattform aufgenommen und halte euch auf dem Laufenden! Danke
Würde mich sehr interessieren, was denn da rauskommt - denn wenn da keine Lösung von Seiten der Plattform gesucht / geboten wird, dann bleibt mir für diese nur die einprägsame österreichische Frage: „Wo woar mei Leistung“ (Copyright Walter Meischberger), die bei uns zum Synonym ungenierten Faulseins geworden ist.

Und dann fragt man sich schon, wofür das Zwischenschalten einer Plattform beim Verkauf / Kauf tatsächlich gut sein soll …
 
Das mit den 48h hatte mir buycycle auch als Standardantwort zuerst geschrieben.
Bei mir hatte der Verkäufer eine falsche Rahmenhöhe geliefert, was mir auch nicht sofort aufgefallen ist.

Buycycle hat aber den Verkäufer kontaktiert, und er hätte den Rahmen zurück nehmen müssen, auc noch nach einer Woche.
Aber ich hab ihn dann doch behalten.

Von daher kann das schon noch ein gutes Ende für dich nehmen.
Ist ja auch im Interesse von buycycle, dass da keine Plagiate verkauft werden.
 
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