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Noname-Carbongabel

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ZIch will die Weihnachtspause bei FAT abwarten, auch wenn dann die 2 Wochen Rücksendefrist vorbei sind. Falls die Gabel wirklich einen wertmindernden Mangel darstellt, darf ich wohl auch später zurücksenden – denke ich (da ich telefonisch bestellt habe, habe ich die AGBs weder gelesen noch ihnen zugestimmt oder sie gar per Unterschrift akzeptiert).


Du bist aber lieb naiv!!:D :D (nichts für ungut!)

Gruß k67
 
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Hallo

Ich arbeite im Einzelhandel, allerdings in einer anderen Branche und habe auch ein wenig mit Versand zu tun.

Abgesehen davon, daß Ich nach dem hin und her auch keine Lust mehr hätte die Gurke zu fahren:

Es ist ganz egal, ob es ein Individualaufbau ist oder nicht!
Im Versandhandel (vorausgesetzt, es ist eine Bestellung als Versand gewesen!) hat der Kunde GRUNDSÄTZLICH ein Rückgaberecht!
OHNE Angabe von Gründen.

Außeren:
Wenn das Produkt eine ausdrücklich vom Verkäufer zugesicherte Eigenschaft NICHT hat (hier die Gabel), hat der Verkäufer beim Kauf über die Ladentheke (theoretisch) die ZWEIMALIGE Chance das Produkt nachzubessern.
Nach der zweiten missglückten Nachbesserung hat man das Recht auf Geldrückgabe, ohne wenn und aber.

Also nix wie zurück damit!
Das hört man ja von FAT nicht zum ersten mal.
Schau doch mal bei www.vortrieb.com (Bike-Components).
Individueller geht kaum noch und die geben sich Müheauch bei Sonderlösungen.

Viel Glück
 
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t fällt die Antwort von FAT ja doch positiv aus und die Gabel ist in Wirklichkeit ein Ultra-High-Performance-Teil,

Grüße an alle!

Glaubst Du das bei den Vorerlebnissen?!:eyes:

Ich würde, als Druckmittel, die Rückgabefrist nutzen.
Wenn nicht die VEREINBARTE Gabel geliefert wird...dann..:(

Das die Urlaub haben sollte die Frist verlängern.

Wie schon geschrieben informieren!

btw. Ich habe auch noch ein paar Edelteile hier:
Spin Rahmen auf dem Kinesis steht, Assos Klamotten auf denen Shamp steht, Chris King Teile auf denen Quando steht
und noch einiges mehr. Güüünstig!!! :lol: :lol:
scnr
 
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Jedem seine Chance - auch FAT .

Deinen Langmut und Deine Gelassenheit möchte ich haben...

(Ich GLAUBE die gesetzliche Rückgabefrist bei Versand beträgt 14 Tagehttp://si5.mtb-news.de/forum/images/smilies/confused.gif
:confused:, siehe aber AGB von FAT. Die falsche Gabel sollte diese aber verlängernhttp://si5.mtb-news.de/forum/images/smilies/confused.gif
:confused:)
 
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Moin,

pack das Rad in den Karton und schicke es zurück mit Fristsetzung wegen der Rückzahlung. Das keiner im Laden ist nicht Dein Problem. Eine Firma muss 24 Stunden am Tag und 365/366 Tage im Jahr erreichbar sein.
14 Tage sind 14 Tage. Da macht der Gesetzgeber keinen Unterschied zwischen Werk/Arbeits/Wochen oder Urlaubstagen. Also das Rad MUSS innerhalb der 14 Tage bei der Post sein.

Gruß k67

Gruß k67
 
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Moin,

pack das Rad in den Karton und schicke es zurück mit Fristsetzung wegen der Rückzahlung. Das keiner im Laden ist nicht Dein Problem. Eine Firma muss 24 Stunden am Tag und 365/366 Tage im Jahr erreichbar sein.
14 Tage sind 14 Tage. Da macht der Gesetzgeber keinen Unterschied zwischen Werk/Arbeits/Wochen oder Urlaubstagen. Also das Rad MUSS innerhalb der 14 Tage bei der Post sein.

Gruß k67

Gruß k67

Zur Fristwahrung reicht IMO die fristgerechte Erklaerung der Rueckgabe. Dann muss die Ware aber natuerlich auch unverzueglich zurueckgeschickt werden.
 
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Die Rücksendefrist von 2 Wochen beim Online-Kauf ist für den Fall gedacht, dass die Ware nicht gefällt, weil sie in echt doch anders aussieht als im Netz. Aber wenn man einen Staubsauger bestellt und erhält eine Kaffeemaschine (lt. Lieferschein "Staubsauger"), dann ist die Lieferung falsch. Eine unmittelbare Information an den Händler, mit der Aufforderung zur Nachbesserung, bzw. zur Nachlieferung des richtigen Teils müsste reichen. Der Kauf ist nicht gültig, auch wenn die 2 Wochen vorbei sind, wenn der Händler den Brief mit der Reklamation öffnet. Zumindest ist das mein verständnis.

Ich möchte das Rad ja eigentlich behalten - aber mit einer brauchbaren Gabel.
 
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Moin,

pack das Rad in den Karton und schicke es zurück mit Fristsetzung wegen der Rückzahlung. Das keiner im Laden ist nicht Dein Problem. Eine Firma muss 24 Stunden am Tag und 365/366 Tage im Jahr erreichbar sein.
14 Tage sind 14 Tage. Da macht der Gesetzgeber keinen Unterschied zwischen Werk/Arbeits/Wochen oder Urlaubstagen. Also das Rad MUSS innerhalb der 14 Tage bei der Post sein.

Gruß k67

Gruß k67
es handelt sich um 14 werktage. der gesetzgeber unterscheidet sehr wohl.
 
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Zwischenzeitlich schon mal allerbesten Dank an alle Athletinnen und Athleten für die rege Anteilnahme an meinem Problem. Das Rad zurückschicken ist sicher eine Option, die ich ins Auge fasse. Auch würde ich nicht davor scheuen, einen Anwalt einzuschalten, wenn es denn notwendig wäre. Aber vielleicht fällt die Antwort von FAT ja doch positiv aus und die Gabel ist in Wirklichkeit ein Ultra-High-Performance-Teil, das lediglich optische Mängel aufweist. Ich will die Weihnachtspause bei FAT abwarten, auch wenn dann die 2 Wochen Rücksendefrist vorbei sind. Falls die Gabel wirklich einen wertmindernden Mangel darstellt, darf ich wohl auch später zurücksenden – denke ich (da ich telefonisch bestellt habe, habe ich die AGBs weder gelesen noch ihnen zugestimmt oder sie gar per Unterschrift akzeptiert).

Lieber wäre es mir, ich behalte das Rad, FAT schickt mir die richtige Gabel zu und übernimmt die Rechnung für deren Einbau in meiner örtlichen Fahrradwerkstatt. An das helle Blau des Rahmens hab ich mich schon richtig gewöhnt, ich finde es mittlerweile attraktiver als das bestellte Dunkelblau. Die schweren Ausstattungskomponenten kann ich notfalls auch akzeptieren, ich fahre keine Rennen. Ärgerlich ist nur, dass ich in dieser Gewichtsklasse auch für 200 EUR weniger zum Zug gekommen wäre.

Wenn ich die Kappe auf dem Vorbau entferne, sehe ich den Gabelschaft. Er ist schwarz, aber ohne die typische Gewebestruktur. Klingt beim Klopfen mit einem Schraubendreher metallisch, kann aber täuschen. Daran kratzen oder eine Materialprobe entnehmen will ich nicht, wegen der eventuellen Rückgabe.

Vielleicht findet sich ja doch noch ein Radler, der eine solche Gabel schon mal gesehen hat.

Grüße an alle!

Was für ein Rad ist es eigentlich? Hellblau sagst Du?
Ein Bild vom ganzen Rad wäre nicht schlecht, mal sehen ob noch was auffällt.
Wenn Du kein Gewebe siehst ist das Teil meiner Meinung nach Billigmüll.
 
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Was für ein Rad ist es eigentlich? Hellblau sagst Du?
Ein Bild vom ganzen Rad wäre nicht schlecht, mal sehen ob noch was auffällt.
Wenn Du kein Gewebe siehst ist das Teil meiner Meinung nach Billigmüll.

Ist wohl schon aus dem Programm 2008; neue Farbe, neuer Schriftzug. War am Telefon nicht die Rede davon. Wundert mich etwas, da ich mich bei der Bestellung auf ein spezielles Herbstangebot mit reduziertem Preis bezogen habe.
 

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Stimmt, die haben ja heutzutage einen Sack voller Farben sehe ich gerade. Schriftzug ist ein wenig groß auf dem Oberrohr für meinen Geschmack.
Warst Du immer mit dem selben oder mit mehreren Leuten im Gespräch?
 
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Ist wohl schon aus dem Programm 2008; neue Farbe, neuer Schriftzug. War am Telefon nicht die Rede davon. Wundert mich etwas, da ich mich bei der Bestellung auf ein spezielles Herbstangebot mit reduziertem Preis bezogen habe.

Moin,

ist das Rad noch nicht eingestellt oder warum hängt der Sattel so tief auf dem Rad? Wenn das der fahrfertige Zustand ist, dann ist das Rad gut eine Nummer zu groß.

Gruß k67
 
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Damit hier nicht weiter über das Widerrufsrecht spekuliert wird: Lest doch einfach §355 BGB. Dort steht klipp und klar: Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware muß entweder die Erklärung über den Widerruf abgeschickt oder gleich die Sache selbst zurückgesendet werden. Hat man die Widerrufsbelehrung nicht vor Vertragsschluß in Papierform erhalten, was bei den meisten Fernabsatzgeschäften der Fall ist, hat man sogar einen Monat lang Zeit für die Ausübung des Widerrufs. Hat man gar keine Belehrung erhalten, gelten sogar die üblichen Verjährungsfristen.

An der Absendung wird man aber nicht durch die Betriebsferien des Verkäufers gehindert, insofern gibt es hierdurch keine Fristverlängerung.

Im Unterschied zum Widerruf, für den es keiner weiteren Begründung bedarf, gibt es hier aber sehr wohl einen Grund zur Beschwerde: Es wurde nicht das geliefert, was bestellt wurde, und selbst die erste Nachbesserung ("Dann verbauen Sie mir als Ausgleich halt eine ganz bestimmte Carbon-Gabel.") ist offenbar schon daneben gegangen.

Wenn es also nur an der Gabel liegt, würde ich eine zweite Nachbesserung verlangen (nämlich das Montieren der vereinbarten Gabel). Wenn das wieder nicht funktioniert, würde ich den Kauf rückabwickeln.
 
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Stimmt, die haben ja heutzutage einen Sack voller Farben sehe ich gerade. Schriftzug ist ein wenig groß auf dem Oberrohr für meinen Geschmack.
Warst Du immer mit dem selben oder mit mehreren Leuten im Gespräch?

Waren 2 Leute, Namen möchte ich hier nicht nennen. Einer der beiden machte einen sachkundigen Eindruck.

Eingestellt ist übrigens noch nichts. Die Schrauben habe ich ohne Werkzeug angezogen, damit das Rad ggf. als fabrikneu zurückgehen kann.
 
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Hallo

Die rechtliche Seite ist jetzt ja wohl klar.

Deshalb solltest Du FAT auf jeden Fall unverzüglich unmissverständlich und eindeutig mitteilen, schriftlich mit Eingangsbestätigung des Mails bzw. Brief als Einschreiben, daß Du mit dem Kaufvertrag und Handelsgeschäft nicht einverstanden bist, weil:

a) die Gabel nicht dem Kaufvertrag entspricht

b) das Fahrrad 800 g mehr wiegt als angegeben
Was das Gewicht betrifft, gibt es sicher eine Toleranz!
Ob die bei ca. knapp 10% liegt kann ich aber nicht sagen, ich würde es einfach mit ansprechen.
Vieleicht bezieht sich die Gewichtsangabe im Netz auf die niedrigste Rahmenhöhe und mit den schwereren Teilen kommt da schnell deutlich mehr auf die Waage.

Denn nur, wenn Du das FAT klar mitteilst hälst Du Dir alles offen, indem Du die rechtlichen Formalien einhälst - ganz unabhängig davon, wie Du Dich später entscheidest.

Ich denke, die sollten Dir aus Kulanzgründen und den ganzen Ärger irgendwie entgegenkommen - auch das würde ich ansprechen.

Ich habe täglich mit sehr zufriedenen und auch mit unzufriedenen Kunden zu tun.
Ich wäre froh, wenn alle meine Kunden so umgänglich wären.

Ich muss Dir mal bescheinigen, dass Du als Kunde ausgesprochen gutmütig und geduldig bist - ich würde sagen über das normale Maß an Fairnis hinaus!
Das ist auch in Ordnung.
Aber Denke auch daran, daß Du auch Rechte hast, die Du (auf Deine sehr faire Weise) "einklagen" kanst.

Damit meine ich NICHT den Rechtsanwalt, sondern lediglich, das FAT Dir Deine Fairnis ihnen gegenüber mindestens genauso fair vergelten sollte!

Ansonsten guten Rutsch

Björn
 
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Vielen Dank nochmal an alle, die hier Ihren Beitrag gegeben haben. Ich kann jetzt abschließend über den Ausgang der Geschichte berichten:

FAT hat sich nach der Weihnachtspause unverzüglich gemeldet. Ich hätte das ganze Rad zum Wechsel der Gabel kostenlos zurückschicken können. Da ich mir aber zutraute, eine Gabel selbst zu wechseln, habe ich nur die Gabel ausgebaut und diese zurückgeschickt. Eine Woche später war die richtige Gabel bei mir. Habe sie montiert und besitze seit heute ein Rennrad, mit dem ich in die Saison starten kann.

Die alte Gabel war übrigens aus Vollcarbon, wog 360 g. Die neue Columbus Carve (auch Vollcarbon) knapp 400 g. Für mich sind diese 40 Zusatzgramm okay, ich hätte einfach kein Vertrauen in ein Bauteil gehabt, das ohne Herstellerangabe daherkommt.

Alles in allem: Nochmal gut gegangen, mein nächstes Rad kaufe ich aber trotzdem wieder beim Händler. Wenn ich mir den ganzen Ärger ersparen kann, lege ich für ein gleichwertiges Teil gern 100 Euro drauf.

Viele Grüße an alle Athletinnen und Athleten im Forum.
 
AW: Noname-Carbongabel

Trotzdem viel Spaß damit! Bauen gute Räder finde ich. Versand ist halt oft ein Nervenkitzel wenn's mal wo hakt, aber das ist gut gegen niedrigen Blutdruck ;)
 
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