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Nichtbenutzung Fahrradweg - Teilschuld?

Spinat

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Hallo, nu ist es auch mir mal passiert.
Ich bin nach einer Ausfahrt auf dem Weg nach Hause mit einer Jugendlichen (auch auf einem Fahrrad) zusammengestoßen. Ich fuhr auf der Straße, sie kam hinter einem weißen Sprinter direkt vor meine Nase auf die Straße gefahren, ohne zu gucken. Ausweichen ging nicht, da auf der Anderen Straßenseite ein Auto stand. Ich bin nicht schnell gewesen, etwa 15 - 20 aber es war quasi ungebremst und hat für einen Überschlag gereicht. Schäden sind bei ihr eine 8 im Vorderrad, bei mir ein Vorne + Hinten und diverse Kratzer an Ergos, Lenkerband hinüber usw, am Körper nur Blessuren (Tapete ab).
Jetzt kommt der Knackpunkt: Die Straße hat an beiden Seiten eine Fahrradweg. Der ist zwar wirklich unbenutzbar, die Wahrscheinlichkeit gedoored zu werden ist gleich 1, und da es nur einen etwa 50cm breiten Streifen für Fußgänger gibt, gehen diese immer auf dem Fahrradweg (Ach ja, massig Baumwurzeln).
Nun zum Rechtlichen: Trotzdem gilt ja mit Sicherheit die Fahrradwegbenutzungspflicht, ansonsten hätte sie meiner Meinung nach volle Schuld. Wie sieht es nun aus? Wieviel Prozent liegen bei mir?

Für den Unfall selbst ist es jetzt eigentlich garnicht so arg. Ich meine, wenn es bei den beiden Achtern bleibt, zieh ich mir die auch selber wieder gerade. Aber es interessiert mich, auch für zukünftige hoffentlich ausbleibende Probleme dieser Art, wahrscheinlich den einen oder anderen hier auch.
 
AW: Nichtbenutzung Fahrradweg - Teilschuld?

nur ein kleiner hinweis:

falls nicht zufällig jemand genau die gleiche konstellation hatte, ist "rechtsberatung" bei verkehrsangelegenheiten reines kaffesatzlesen. nicht mal anwälte sind in der lage den ausgang vorher zu bestimmen.

die schuldteilung/-höhe hängt sicherlich von den folgekosten für die versicherungen ab...
 
AW: Nichtbenutzung Fahrradweg - Teilschuld?

ohne lichtbilder/skizze des radwegs, der beschilderung, der örtlichkeit des unfalls, der schäden und der aussage der anderen unfallbeteiligten kann KEINER eine konkrete aussage machen.

mfg
frank
 
AW: Nichtbenutzung Fahrradweg - Teilschuld?

Die Rechtslage ist leider wirklich eine ABM für Juristen und Versicherungsheinis. Konkrete Info also leider nur im konkrezen Fall mit konkretem Juristen.

Ganz unkonkret aber: Die Benutzungspflicht des Radwegs ist dann nicht wirksam, wenn die Benutzung KONKRET nicht zumutbar war. Ein Foto des Radweges an der Unfallstelle am Unfalltag (oder einen Tag später) könnte ggf. hilfreich sein. Es muss dann aber erst (in einem ja hoffentlich vermeidbaren Rechtstreit) konkret entschieden werden, ob Dir durch die Nichtbenutzung des benutzungspflichtigen aber unzumutbaren Radweges dennoch eine Teilschuld am Unfall zugesprochen wird...:cool:
 
AW: Nichtbenutzung Fahrradweg - Teilschuld?

Ich erinnere mich an einen Bericht über einen Hamburger Radweg, wo sogar von offizieler Seite gesagt worde, das es aufgrund des schlechten Zustands des Radwegs, keinerlei verpflichtung mehr gibt diesen zu nutzen.
 
AW: Nichtbenutzung Fahrradweg - Teilschuld?

Ich erinnere mich an einen Bericht über einen Hamburger Radweg, wo sogar von offizieler Seite gesagt worde, das es aufgrund des schlechten Zustands des Radwegs, keinerlei verpflichtung mehr gibt diesen zu nutzen.

Dann sollte die "offizielle Seite" aber auch so konsequent sein und die entsprechenden Schilder abmontieren lassen ;)
 
AW: Nichtbenutzung Fahrradweg - Teilschuld?

Wo denn ? ich bin auch aus Gö ..
Scheiss Radwege hier grr.

viel Glück, und geh zum Anwalt.

Aus meiner Sicht...die Tusse hat volle Schuld, das dumme Gör...
 
AW: Nichtbenutzung Fahrradweg - Teilschuld?

Danke erstmal für die Antworten.
Ich hab gestern Abend noch ein wenig recherchiert und bin recht schnell auf die auch hier im Forum schon öfters genannte Regelung "wenn keine Fahrradwegschilder dranstehen, ist die Benutzungspflicht nicht gegeben" gestoßen. An dem Fahrradweg (Für Radmän: Rosdorfer weg in Gö, Verlängerung des Brauwegs richtung Innenstadt., die Roten streifen auf dem Bürgersteig ... kennst dann sicher) stehen keine, somit ist die Schuldlage eigentlich klar.

Aber von meinem Fall jetzt abgesehen, ist es wirklich so individuell geregelt? Ich meine, wenn ich einen benutzungspflichtigen Radweg nicht benutze, und es geschieht ein Unfall an dem ich ansonsten keine Schuld trage, dann kann meine prozentuale Schuld ja nicht von dem Unfall abhängen, oder?
 
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