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Neues Rad steuerlich absetzbar?

1. Schritt: Ein Gewerbe anmelden als Fahrradkurier
2. Schritt: Das Fahrrad bei der Steuererklärung als Arbeitsgerät angeben und innerhalb von 5 Jahren abschreiben.
Aber vorsicht, ist das FA nach 2-3 Jahren der Meinung, dass dein Gewerbe Liebhaberei ist, darfst du alle Abschreibungen zurückzahlen.
 
Mich würde es ja mal interessieren, ob ich als selbständiger Handwerker mein Fahrrad voll in das Betriebsvermögen aufnehmen kann und somit Abschreibungen nutzen und vor allem die Mehrwertsteuer abziehen kann. Im Internet habe ich da bisher keine klaren Angaben gefunden. Nutzen würde ich das Rad für Kundentermine und den Weg zur Firma. Somit bin ich zwar kein Fahrradkurier, aber mein Handy mache ich ja auch voll geltend, ohne ein Telekom-Mann zu sein.
 
Steuerberater fragen. Wenn man dem FA glaubhaft machen kann, dass man aus umweltschutzgründen zB statt eines Autos ein Rad anschaffen möchte mag das gehen, aber dann sollte es auch ein dem Bedarf angepasstes Rad sein und kein RR ;)
 
... Mehrwertsteuer abziehen kann ...
Du meinst die Mehrwertsteuer lt. Mehrwertsteuergesetz?

Letztendlich ist es bei einem Firmenradl bzw. Firmenauto so, daß es das Unternehmen abschreiben kann. Zwecks der Einfachheit kommt die 1% Regel zur Anwendung, was dazu führt, daß der Angestellte ordentlich blechen darf.

Ich, als Unternehmer, habe kein Firmenauto, weil es sich nicht lohnt, da ich die 1% Regel anwenden müßte.

Wäre nett, wenn ein z.B. Radlkurier vorrechnen könnte, daß es sich für ihn lohnt, wenn berücksichtigt wird, daß das Radl auch Privat genutzt wird.
 
Da ich in meinen Rechnungen die MWSTR ausweise kann ich natürlich die selbst gezahlte MWSTR abziehen und somit Netto einkaufen. Wenn das beim Fahrrad möglich wäre, wärs natürlich toll.
 
Mich würde es ja mal interessieren, ob ich als selbständiger Handwerker mein Fahrrad voll in das Betriebsvermögen aufnehmen kann und somit Abschreibungen nutzen und vor allem die Mehrwertsteuer abziehen kann. Im Internet habe ich da bisher keine klaren Angaben gefunden. Nutzen würde ich das Rad für Kundentermine und den Weg zur Firma. Somit bin ich zwar kein Fahrradkurier, aber mein Handy mache ich ja auch voll geltend, ohne ein Telekom-Mann zu sein.

Aus meiner Erfahrung als Freiberufler, der mal ein sehr altes Long Harry Lastenrad als Firmenfahrzeug hatte:
Wenn Du mit dem Rad nachweislich beruflich unterwegs bist, kannst Du es als Firmenfahrzeug ins Betriebsvermögen aufnehmen und die gezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend machen.
Wenn es ein Lastenrad ist, dürfte das auch einer Prüfung durch das FA eher standhalten als wenn da ein 4.000€ Rennrad auf der Rechnung steht. Ein vernünftiger Steuerberater wird ein teures Rennrad auch nicht unkommentiert als betriebliche Investition verbuchen, sondern nachfragen. Wenn Du belegen kannst, dass Du mit dem Rennrad zum Kunden fährst, weil Du keine 60 kg Werkzeug, sondern nur ein Notebook und Kleinkram brauchst, sollte das klappen. Einfach bei jedem Kundenbesuch das Fahrrad vor dem Firmenschild des Kunden mit dem Handy fotografieren.
Die Frage nach der privaten Nutzung ließe sich durch den Besitz eines zweiten (glaubwürdigen, also keine Bahnhofsschlampe) Rennrads für die Hobbytouren klären.
Es sind schon eine Menge Handelsvertreter und Fahrlehrer vor die Finanzgerichte gezogen, weil ihnen ein schlecht gelaunter FA-Mitarbeiter den Porsche nicht anerkennen wollte, nach dem Motto: Ein C-Klasse Mercedes oder Golf tut's auch. Es ist aber Entscheidung des Unternehmers, ob er Porsche oder Golf fährt. So wie es seine Entscheidung ist, ob er im Büro auf einem Vitra Alu-Chair für 1900€ sitzen möchte, oder auf einem "Luxus Chefsessel Kunstleder schwarz" aus dem Baumarkt, für 99.- €.
Das FA sollte es begrüßen, wenn nur 4.000€ und nicht 34.000€ abzuschreiben sind, und die Betriebskosten (Hefeweizen alk-frei :D) gar nicht.
 
Noch eine Anmerkung: Der Erlös aus einem eventuell erfolgenden Verkauf nach Ablauf der Abschreibungsfrist muss als Betriebsgewinn versteuert werden :)
 
Ich habe null Ahnung davon, aber es liest sich interessant.
Daher mal eine dumme Frage: Kann ich als Beamter auch mein Rad absetzen?
Geplant ist vorerst 2 Tage das Auto und 3 Tage das Rad für den Arbeitsweg zu nutzen.
 
Ok, also kein Problem - das Rennrad hat nur 2500 gekostet:)
2. und 3. - Rennrad und Stadtrad für privat sind auch vorhanden - steht somit alles auf " grün";)
 
Ich hab keine Ahnung von Details (Abschreibungsfristen) dafür gibts doch G....., mir sind lediglich einige der Prinzipien geläufig.
 
Ich habe null Ahnung davon, aber es liest sich interessant.
Daher mal eine dumme Frage: Kann ich als Beamter auch mein Rad absetzen?
Geplant ist vorerst 2 Tage das Auto und 3 Tage das Rad für den Arbeitsweg zu nutzen.
Ja, das ist vor ein paar Wochen mit großem Applaus durch die Presse gegangen. Schau auf auf www.adfc.de , da gibt es einen Artikel.
 
Ok, also kein Problem - das Rennrad hat nur 2500 gekostet:)
2. und 3. - Rennrad und Stadtrad für privat sind auch vorhanden - steht somit alles auf " grün";)
Trotzdem: Steuerberater fragen.
Vor den Finanzgerichten landen immer wieder lustige Fälle. Ein selbst. Handelsvertreter wollte den Beitrag für den Golfclub als Betriebsausgaben geltend machen, was beim FA natürlich auf Widerstand gestoßen ist. Das ging vor das Finanzgericht, wo der Handelsvertreter, der Flugticket-Kontingente an Firmenkunden verkaufte, ausreichend schlüssig darlegen konnte, dass er drei Viertel seiner Verkäufe beim Golfspielen anbahnt.
 
Ne, war auch nicht so ganz ernst gemeint - ich werde mich da natürlich noch mal erkundigen. Und da rückwirkend alles bis zum 1.1.12 berücksichtigt werden kann, bin ich evtl. noch mal gnädig und werde das nicht ganz so teure Stadtrad angeben - das dürfte ja eigentlich ohne Motze möglich sein.
Und zum Thema Betriebsgewinn: Ich verkaufe doch kein Fahrrad nicht;)
 
Ich habe null Ahnung davon, aber es liest sich interessant.
Daher mal eine dumme Frage: Kann ich als Beamter auch mein Rad absetzen?
Geplant ist vorerst 2 Tage das Auto und 3 Tage das Rad für den Arbeitsweg zu nutzen.

Ich kann mir gut vorstellen, dass mein Rad anstandslos von der Steuer abgesetzt wurde, weil ich gar kein Auto habe
und das Rad auch nicht extrem teuer war.
 
Weder als Beamter noch als Angestellter kannst du dein Fahrrad in irgendeiner Weise absetzen. Lediglich die Km-pauschale ist möglich, mehr nicht. Kann man durch einfaches Überlegen selber drauf kommen, oder war es bisher möglich auch den Privatwagen abzusetzen? Das gab es noch nie, es geht alsonur die km-Pauschale.
Dazu u.U. die Möglichkeit bei Unfallschäden (auf/von dem Weg zur Arbeit) diese als aussergewöhnliche Belastung abzusetzen .
Als Selbstständiger müsste das Rad durch die Berufsausübung begründbar sein, um es, dem Betriebsvermögen zugerechnet, über 5 Jahre abschreiben zu können.
 
Ok, also kein Problem - das Rennrad hat nur 2500 gekostet:)
2. und 3. - Rennrad und Stadtrad für privat sind auch vorhanden - steht somit alles auf " grün";)
Dann mußt Du auch mit Deinen privaten Rädern in die Firma fahren und erst dann auf Dein Firmenradl steigen, denn sonst landest Du wieder bei der 1% Regel oder einem Fahrtenbuch mit stundenlanger Rechnerei.
 
Ich habe null Ahnung davon, aber es liest sich interessant.
Daher mal eine dumme Frage: Kann ich als Beamter auch mein Rad absetzen?
Geplant ist vorerst 2 Tage das Auto und 3 Tage das Rad für den Arbeitsweg zu nutzen.
Doch wohl eher ne Hängematte:D

Im Ernst: Frag doch mal bei Dir im Amt, ob da einer mehr weiß.
 
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