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Neue Dopingvorwürfe gegen Pechstein und Radsportler

Wenn bis 2010 bei der WADA nichts aufgeführt war, kann es ja auch nicht verboten gewesen sein.
Ich meine, da hat in früheren Jahren ein kluger Kopf eine Lücke entdeckt und ausgenutzt.
Was aber wiederrum kein Verbot darstellt.
Es wird immer wieder kluge Köpfe geben, die ein Verbot umgehen, oder eine Lücke finden.
Aber ist das falsch, versuchen wir nicht auch im normalen Leben immer eine Lücke zu finden?
 
Moin!
Ich finde, der Knackpunkt ist die aktuell geltende "Intention der Leistungssteigerung". Zwar galt sie bis 2010 nicht, doch sie ist ein gutes Instrument zur Unterscheidung der Praktiken.
Wenn es hier um Stärkung des Immunsystems oder Bekämpfung von Infekten geht (und in diesem Bereich kann auch ich als Laie den Nutzen von UV-Bestrahlung nachvollziehen), so muss die Behandlungsmethode vom Dopingvorwurf befreit und per Definition erlaubt werden.
Christian
 
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