K
KetteRechts.de
AW: Musik auf dem Rennrad
Der Verweis auf die STVO greift nicht!
Wie schon an anderer Stelle bemerkt hört ein Autofahrer in seinem Auto (evtl auch noch mit Radio an) weniger als ein Radfahrer mit beidseitigem Kopfhörer (nicht Stöpsel!).
Zudem ist im Auto (plus Radio an) auch noch der Gebrauch von Headsets fürs Handy erlaubt.
Wer also am Rad nur einseitig Musik hört (dann auch mit inEar Hörer) bekommt vom Verkehr mehr mit als der hier zitierte Autofahrer. HAt im übrigen die Polizei nichts dagegen!
Was tatsächlich gefährlich ist, da stimme ich zu, ist die Bedienung des Players unterwegs. Wer hier meint mittels Display bestimmte Titel suchen zu müssen agiert gefährlich.
Mein Ipod klebt hinten am Helm, da ist nur Bikemusik drauf. Anschalten und laufen lassen, und wenn ich ihn nicht nutze klemme ich nur den Stöpsel hinter den Helmriemen.
Ich finde diese Diskussion schon erstaunlich da §23 Abs.1 StVO hier eine klare Aussage trifft.
Der Verweis auf die STVO greift nicht!
Wie schon an anderer Stelle bemerkt hört ein Autofahrer in seinem Auto (evtl auch noch mit Radio an) weniger als ein Radfahrer mit beidseitigem Kopfhörer (nicht Stöpsel!).
Zudem ist im Auto (plus Radio an) auch noch der Gebrauch von Headsets fürs Handy erlaubt.
Wer also am Rad nur einseitig Musik hört (dann auch mit inEar Hörer) bekommt vom Verkehr mehr mit als der hier zitierte Autofahrer. HAt im übrigen die Polizei nichts dagegen!
Was tatsächlich gefährlich ist, da stimme ich zu, ist die Bedienung des Players unterwegs. Wer hier meint mittels Display bestimmte Titel suchen zu müssen agiert gefährlich.
Mein Ipod klebt hinten am Helm, da ist nur Bikemusik drauf. Anschalten und laufen lassen, und wenn ich ihn nicht nutze klemme ich nur den Stöpsel hinter den Helmriemen.