AW: Macht Radfahren aggressiv?
Also Ingmar .... von Jura hast du keine präzise Kenntnis, sondern nur "gefährliches" Halbwissen, das steht fest ;-)
1. "Radfahrer müssen einen ausreichenden Sicherheitsabstand vom rechten Fahrbahnrand und insbesondere von parkenden Kraftfahrzeugen einhalten. Der Abstand muß so bemessen sein, daß den Radfahrer eine sich öffnende Autotür nicht in eine Gefahrensituation bringen kann (LG Berlin, Az. 24 O 466/95)."
Das Urteil habe ich jetzt nicht zur Hand. Die Formulierung legt aber nahe, dass der Radfahrer Schadensersatz von dem Autofahrer haben wollte, weil er durch die sich öffnende Tür verletzt worden ist. Den Schadensersatz hat das LG Berlin abgelehnt (oder IMHO wahrscheinlicher ein Mitverschulden des Radfahrers angenommen), weil den Radfahrer die Obliegenheit trifft, einen größeren Abstand zu halten. Obliegenheit ist etwas anderes als eine Pflicht. Der Unterschied besteht darin, dass man sich an eine Pflicht halten musst, an eine Obliegenheit dagegen nicht, wenn du es aber nicht tust, musst du Nachteile in Kauf nehmen (ist jetzt vielleicht ein bisschen Korinthenkackerei, aber der Unterschied ist vorhanden).
2. Es gibt keine rechtliche Bindung an irgendwelche Rechtsprechung in Deutschland. Ein Landgericht kann durchaus gegen die herrschende Rechtsprechung, auch des Bundesgerichtshofs, entscheiden. Wenn es sich um eine nicht rechtsmittelfähige Entscheidung handelt, kann es sogar sein, dass das Urteil bestehen bleibt. Es darf auch ein Gericht seine Rechtsprechung ändern - anders als meines Wissens im Bereich des Common Law (Großbritannien, USA). Faktische Bindungen an die Rechtsprechung höherer Gerichte gibt es natürlich schon. Schließlich lässt sich kein Gericht gerne aufheben. Bei gleichrangigen Gerichten gibt es keine Abstimmung, sehr oft sind hier gegenläufige Rechtsmeinungen anzutreffen, die kann es sogar zwischen einzelnen Kammern/Senaten ein und desselben Gerichts geben.
Aber die Linkliste zur Radfahrerrechtsprechung ist schon sehr umfassend .... du bist ja ein wahres Link-Lexikon ;-)