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Lupine Rotlicht International - normal oder Max Version

Ich grab das Ding hier mal aus, weil er einer der überschaubareren Threads zu dem Thema ist und sich die Teilnehmer noch nicht gegenseitig angezündet haben.

Ich frage mich gerade, wie die zivilrechtliche Bewertung in folgenden Fällen aussieht. Hat hier jemand Informationen/Erfahrungen?

1. Was, wenn ich in unserem schönen Autoland ein Non-stvzo-Rücklicht benutze und jemand in einer Unfallsituation behauptet, er sei geblendet worden? Klingt zwar irrsinnig, aber ich denke, ich kann mir die Frage selbst beantworten.
2. Erneut im Unfall, rechtlich, aber auch versicherungstechnisch: Benutze ich ein non-stvzo-Rücklicht, gelte ich dann als "gar nicht beleuchtet", also quasi so, als hätte ich gar kein Licht am Fahrrad montiert, und trage deswegen automatisch zumindest eine Teilschuld?

Ich denke, das wird eine riesige Grauzone sein und ein wenig Glücksspiel wie Pokern oder Roulette. Ich frage mich insbesondere, ob das Risiko verwaltbar ist, also Poker, oder fatal, eher vergleichbar mit "russischem" Roulette?
 
Ich grab das Ding hier mal aus, weil er einer der überschaubareren Threads zu dem Thema ist und sich die Teilnehmer noch nicht gegenseitig angezündet haben.

Ich frage mich gerade, wie die zivilrechtliche Bewertung in folgenden Fällen aussieht. Hat hier jemand Informationen/Erfahrungen?

1. Was, wenn ich in unserem schönen Autoland ein Non-stvzo-Rücklicht benutze und jemand in einer Unfallsituation behauptet, er sei geblendet worden? Klingt zwar irrsinnig, aber ich denke, ich kann mir die Frage selbst beantworten.
2. Erneut im Unfall, rechtlich, aber auch versicherungstechnisch: Benutze ich ein non-stvzo-Rücklicht, gelte ich dann als "gar nicht beleuchtet", also quasi so, als hätte ich gar kein Licht am Fahrrad montiert, und trage deswegen automatisch zumindest eine Teilschuld?

Ich denke, das wird eine riesige Grauzone sein und ein wenig Glücksspiel wie Pokern oder Roulette. Ich frage mich insbesondere, ob das Risiko verwaltbar ist, also Poker, oder fatal, eher vergleichbar mit "russischem" Roulette?
Dazu müsste ein Polizist bei der Unfallaufnahme so geistesgegenwärtig sein und auf deinem Licht nach dem Prüfzeichen suchen...glaub der hat bei nem Unfall bei dem's um was geht auch besseres zu tun😉
 
Die die Versicherungen die Zahlen müssen immer nach einer Möglichkeit suchen um Geld zu sparen werden die eine Nichtzugelassene Beleuchtung sicher zu Sprache bringen. In wie weit da dein Anwalt dann Möglichkeit sieht dir daraus zu Helfen mußt wohl einen Anwalt fragen.
 
Dazu müsste ein Polizist bei der Unfallaufnahme so geistesgegenwärtig sein und auf deinem Licht nach dem Prüfzeichen suchen...glaub der hat bei nem Unfall bei dem's um was geht auch besseres zu tun😉
Wenn Personenschäden vorhanden sind und die Fahrzeug sichergestellt werden schaut sich ein Gutachter alles und wirklich alles an. Vor allem wenn es in der Nacht/Dunkelheit/Schlechte Sicht zum Unfall kam.
 
Ich grab das Ding hier mal aus, weil er einer der überschaubareren Threads zu dem Thema ist und sich die Teilnehmer noch nicht gegenseitig angezündet haben.

Ich frage mich gerade, wie die zivilrechtliche Bewertung in folgenden Fällen aussieht. Hat hier jemand Informationen/Erfahrungen?

1. Was, wenn ich in unserem schönen Autoland ein Non-stvzo-Rücklicht benutze und jemand in einer Unfallsituation behauptet, er sei geblendet worden? Klingt zwar irrsinnig, aber ich denke, ich kann mir die Frage selbst beantworten.
2. Erneut im Unfall, rechtlich, aber auch versicherungstechnisch: Benutze ich ein non-stvzo-Rücklicht, gelte ich dann als "gar nicht beleuchtet", also quasi so, als hätte ich gar kein Licht am Fahrrad montiert, und trage deswegen automatisch zumindest eine Teilschuld?

Ich denke, das wird eine riesige Grauzone sein und ein wenig Glücksspiel wie Pokern oder Roulette. Ich frage mich insbesondere, ob das Risiko verwaltbar ist, also Poker, oder fatal, eher vergleichbar mit "russischem" Roulette?
Das kommt ganz darauf an wo du lebst. Ausserhalb von Deutschland kannst du problemlos mit deinem Rotlicht International am Strassenverkehr teilnehmen.
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Bin damit jeden Tag in der Schweiz unterwegs.
 
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Da wartet ja auch nichts als der Tod auf Dich :oops:. Ist das da unter der Schneedecke, vor dem Abgrund, ein Radweg?
Ich hoffe, die Eidgenossen zeigen mehr Solidarität (auch im Straßenverkehr) als wir Teutonen.

Spaß beiseite: Schon bei der Formulierung der Frage ist mir irgendwie klar geworden, dass sie nicht eindeutig zu beantworten ist :-/. Danke euch, ich denke, ich vergleiche mal die einzelnen Helligkeitsstufen der verfügbaren (DE-)stvzo-Lampen und mache mir dann Gedanken darüber, ob ich lieber einen Versicherungsstreit gewinne, oder einfach nur froh bin, mit dem Leben davonzukommen.

Hintergrund: Einmal bin ich schon auf die Haube genommen worden, da bliebs bei ein paar Knochenbrüchen. Seitdem fordere ich das Schicksal nicht mehr so gern heraus.
 
Meine Lösung: StVO konformes Licht am Bike, Blinki am Trikot/Rucksack/Helm

Lupine SL AF vorn, Sigma Blaze hinten, Lezyne strip drive pro am Mann

ideal wäre noch einen Cliphalter für das Garmin Radar, damit das an die Trikottasche kann. Es funktioniert aber auch durch den Stoff durch in der Trikottasche, nur leider dann nicht mehr so hell.

rechtlich dürftest du damit safe sein, der Sichtbarkeitsfaktor ist trotzdem enorm
 
Da wartet ja auch nichts als der Tod auf Dich :oops:. Ist das da unter der Schneedecke, vor dem Abgrund, ein Radweg?
Ich hoffe, die Eidgenossen zeigen mehr Solidarität (auch im Straßenverkehr) als wir Teutonen.
Das ist ein Radweg und im Winter habe ich 240 Spikes pro Rad. Und mit den Autofahrern ist es leider durchwachsen. Am schlimmsten sind aber die Motorradfahrer, insbesondere deutsche und italienische Fahrer. Die verwechseln die Alpen mit dem Nürburgring.
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Ja, das tun die hier im Mittelgebirge ebenfalls - Wir nennen sie liebevoll fliegende Organspenden. katastrophaler Zustand. Ich glaube, ich wähle notgedrungen die mehrschichtige Lösung, klingt wirklich sinnvoller. Nachteil: Ich hab jetzt schon Stau an den Ladegeräten :-(
 
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