Entweder ist m.E. der ganze Weg ein Feldweg oder gar nicht. Vom Feldweg her gibt es nach § 8 STVO keine Vorfahrtsrechte. Die Polizei hat das in dem Bericht (vorschnell?) leider so dargestellt und den Weg Feldweg genannt. Das wird man anfechten können. Ein Hofzufahrt hätte ebenfalls keinen Vorrang. Der Begriff Feldweg definiert sich nicht am Belag.
Die andere Frage ist, wie muss sich der fahrende Verkehrsteilnehmer auf der durchgehenden Straße an dieser Stelle verhalten, wenn er korrekt sein will, und eine Fahrzeug von rechts herannahen sieht?
In Wikipedia wird unter "Feldweg" auf den Artikel Wirtschaftsweg verwiesen. Dort wird allerhand erklärt. Finde ich interessant.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftsweg
Die andere Frage ist, wie muss sich der fahrende Verkehrsteilnehmer auf der durchgehenden Straße an dieser Stelle verhalten, wenn er korrekt sein will, und eine Fahrzeug von rechts herannahen sieht? Was würdet Ihr als Autofahrer machen? Als Rennradfahrer, LKW kommt flott von rechts...? Ja klar,
bremsen, vor lassen?
Und die Fahrerin in diesem Fall oben? Sieht den Radfahrer und erschreckt, weil der auf die durchgehende Straße zuhält und deshalb bremst sie zu spät. Ich sage mal, der Radfahrer hatte nun auch keine Augen auf oder Hirn an. Für einen Zusammenstoß braucht es 2, zur Vermeidung reicht es oft, wenn einer von beiden reagiert und bremst. Der Rest ist für die Juristen.