• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
"... Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen. Schuldig des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und der vorsätzlichen Körperverletzung, so Grünseisen.
Der Regenschirm-Rüpel muss nun eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 10 Euro ableisten...."

Sehr gut, aber noch zu wenig!
 
Der Radler war nun auch nicht ganz klug, bei Radfahrverbot (Problemzeile "Anger") in eine Kamera zu lächeln und nicht auf andere Leute zu achten, denen er hätte in die Hacken fahren können.
Was den Regenschirm-Typen getrieben hat, bleibt unklar. So eine vorsätzliche Körperverletzung. Da stimmt doch auch was im Kopf nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe mich heute wirklich nicht aufgeregt und vermutlich ist es mir nur aufgefallen, weil ich selber etwas ausladender (mit dem fully) unterwegs war.
Auf dem foto von gerade eben eine typische mrdza situation, welche eher noch harmlos ist, weil die lastenräder meiner meinung nach vollkommen ok sind in sachen breite.
Es kommt aber auch oft vor, dass die breiteren (für mich zu breiten lastenräder) die wege verstopfen.
Den abstand zu den parkenden autos kann der lastenrad eigentlich kaum einhalten und beim überholen fahre ich auf die straße.
Ich wäre für eine beschränkung der breite von lastenrädern zum einen und natürlich für bessere fahrradwege ohne den verkehr zu behindern.
Oftmals könnte man die fußwege etwas reduzieren und den gewonnen platz für den radweg nutzen.

Anhang anzeigen 1099842
Nunja... ich sehe da kein Problem. Den Mobilisten sollte doch klar sein, dass die gestrichelte Linie in beide Richtungen offen ist ;) Nee stattdessen quetscht man sich im cm Abstand aneinander vorbei - facepalm
 
Nunja... ich sehe da kein Problem. Den Mobilisten sollte doch klar sein, dass die gestrichelte Linie in beide Richtungen offen ist ;) Nee stattdessen quetscht man sich im cm Abstand aneinander vorbei - facepalm
Müssen Radfahrer beim Überholen 1,50 m Seitenabstand einhalten?
 
Müssen Radfahrer beim Überholen 1,50 m Seitenabstand einhalten?
Ehrlich gesagt, weiss ich das nicht. Aber da gehe ich als gutes Beispiel voran.
Denn meisten habe ich nen ordentlichen Geschwindigkeitsüberschuss als RRler, also fahre ich mit genügend Abstand dran vorbei. Und wenn es nicht geht, dann eben warten - wie oben beschrieben. Das Hindernis taucht ja schließlich nicht plötzlich auf, sondern ist weithin zu sehen ;)
Nichts regt mich mehr auf, als wenn meines gleichen der Meinung sind, sie wären jetzt im Rennen und könnten mit 2cm Abstand vorbeijagen. Mich wunderts ehrlich überhaupt nicht, warum ausgerechnet RRler immer als egoistische Arschlöcher von allen Seiten gesehen werden. Kotzt mich zwar an, aber ich versuche dem zumindest entgegenzuwirken.
 
Jetzt habe ich mal gesucht:

§5 StVO
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.

Die Mindestmaße 1,50 und 2,00 m gelten also für Kraftfahrzeuge. Für andere wie Radfahrer bleibt es bei dem vorherigen Satz:

Weiter gesucht:

https://verkehrslexikon.de/Module/Seitenabstand.php#20
und....

https://verkehrslexikon.de/Module/Seitenabstand.php#60Aus dem Urteil OLG Düsseldorf v. 11.05.2005.... Zu geparkten Fahrzeugen ist auch von Radfahrern ein situationsabhängiger Abstand einzuhalten, der in der Regel etwa 1 m beträgt."
 
Der Radler war nun auch nicht ganz klug, bei Radfahrverbot (Problemzeile "Anger") in eine Kamera zu lächeln und nicht auf andere Leute zu achten, die er hätte in die Hacken fahren können.
Was den Regenschirm-Typen getrieben hat, bleibt unklar. So eine vorsätzliche Körperverletzung. Da stimmt doch auch was im Kopf nicht?
Mich hätte jetzt noch interessiert, ob der Radfahrer ihn angezeigt hat oder jemand anderes, da der Radfahrer ja schweigend von dannen zog. Ich glaub ich wäre nicht so still gewesen :D
 
Der Radler war nun auch nicht ganz klug, bei Radfahrverbot (Problemzeile "Anger") in eine Kamera zu lächeln und nicht auf andere Leute zu achten, denen er hätte in die Hacken fahren können.
Was den Regenschirm-Typen getrieben hat, bleibt unklar. So eine vorsätzliche Körperverletzung. Da stimmt doch auch was im Kopf nicht?
Habe mir gerade das Video noch einmal angesehen. Wenn ich es richtig gesehen habe lächelt der Radfahrer nicht, sondern streckt die Zunge raus.
Was den Menschen mit dem Regenschirm getrieben hat will ich nicht gutheißen aber es wirkt auf mich so als hätte er ein geistiges Handicap. Würde auch sein späteres Verhalten so einschätzen.
Die Strafe ist angesichts der Einkommensverhältnisse schon deutlich. Bei einem Tagessatz von 10 EUR hat er ein Nettoeinkommen von 300 EUR monatlich, vielleicht ein Taschengeld wie bei Behinderten in Einrichtungen. Bei 3000 EUR Monatsnetto wären 5000 EUR zu zahlen. Und vielleicht wurde auch ein geistiges Handikap und das glimpflichen Ausgehen berücksichtigt.
 
Zum Regenschirmmann: Die Erklärung der relativ niedrigen Strafe wegen eines geringen Einkommens ist nachvollziehbar. Normales Verhalten war es bei beiden nicht, wie es aussieht. Doch, der Radfahrer grinst auch in die Kamera.

Aber wer ist schon normal. Voll normal?
 
Whataboutism in Reinkultur... sich selber nicht an die Regeln halten, aber mit dem Finger auf den vermeintlich schlimmeren Unhold zeigen... das ist Verhalten wie im Kindergarten.

Als jemand, der in einem Kindergarten arbeitet kann ich qualifiziert festhalten, dass das Sozialverhalten im Kindergarten dem in diesem Thread um Welten überlegen ist! Man muss fast schon von einer anderen Sozialisationsstufe sprechen!
 
Wenn Radfahrer aus beiden Richtungen kommen werden sie schnell übersehen.
Ich würde korrigieren: ... werden sie von zu schnell abbiegenden Autofahrern übersehen, die überhaupt nicht rechts gucken! Es ist immer damit zu rechnen, dass Kinder auf Fahrrädern kommen, weil die dort fahren müssen. Und deren Eltern bzw. Begleiter auch.
Um ordentlich gucken zu können, müsste man meistens anhalten, müssten überwiegend Stoppschilder statt Dreiecksschilder dort stehen. Das wollen Autofahrer nicht gern. Und wer stoppt eigentlich wirklich vor dem Stoppschild?

Es wäre besser, die Bayrische Polizei würde die Autofahrer entsprechend kontrollieren und mit Knöllchen schulen. Das zu tun, wäre aber eine Sache von tun wollen.

Der unachtsame Autofahrer in seiner Fahrgastzelle verletzt oder tötet andere im Falle des Zusammentreffens. Der sogenannte Geisterradfahrer gefährdet sich, ggf. auch andere Radfahrer sowie Fußgänger.
Aber: Er schützt sich selbst, wenn durch Linksfahren das mehrmalige Überqueren der Autostraße vermieden wird. Die interviewte Frau im Film sagt das auch zögerlich.
 
Geisterfahren verboten, weil ganz doll gefährlich, aber Radwege wechseln alle 200m die Straßenseite und man MUSS verpflichtend als Geisterfahrer unterwegs sein. Richtig clever.
Aber klar, Radfahrer kann man leichter abzi... ähm "schulen", weil die nicht so schnell abhauen können. Rotlichtverstöße oder Verstöße beim abbiegen sind, laut Polizeioberkomissar "schwer zu prüfen und werden deswegen extrem selten explizit geahndet". Heißt : Radfahrer wegen allem möglichen zur Kasse bitten, Autofahrer darf bei rot über die Ampel, ohne zu schauen abbiegen und im Regelfall auch zu schnell fahren. Kontrolliert eh keiner. :/
 
Es ist immer damit zu rechnen, dass Kinder auf Fahrrädern kommen, weil die dort fahren müssen. Und deren Eltern bzw. Begleiter auch.
Ich bin auch der Meinung, dass Fahrzeugführer beim Abbiegen verpflichtet sind vernünftig zu gucken. Die Gesetzesänderung, dass LKW nur noch in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen dürfen, wenn mit Fußgängern oder Radfahrern zu rechnen ist, ist irgendwie schon fast absurd. Wenn es nicht absolut übersichtlich ist, biege ich auch mit dem Kfz nicht schneller ab. Geht eigentlich gar nicht, wenn man wirklich Ausschau hält.

Kinder und deren Begleiter, die auf dem Gehweg fahren, müssen allerdings absteigen und schieben. Vorrang haben sie zwar immer noch, aber fahrend würde ich zumindest mit einer Teilschild rechnen.

Und Geisterfahrer sind eine Pest, gerade für andere Radfahrer. Das sehe ich jetzt nicht als Abzocke, wenn das auch mal geahndet wird.
 
Ich hätte heute gerne dem wisag fahrer mal seinen spiegel mit abbiege-assi ins gesicht gedrückt.

Zum glück hatte ich eine ahnung, dass er nicht schaut.

Was mich nur wurmt, ich fuhr neben ihm und sein abbiege/spur assi zeigte die ganze zeit das rote symbol an, doch dieser fahrer hat einfach beim abbiegen nicht in den spiegel geschaut.
Nicht mal in die richtung...oder war es absicht?
Ich hab noch immer puls

An genau dieser stelle gab es gestern einen unfall.
Hoffe den geschädigten geht es gut.

https://www.msn.com/de-de/nachricht...pc=U531&cvid=2984474fd4be4a6baba9516352eae216
 
Jetzt habe ich mal gesucht:
Ich weiß nicht, ob Du mit deinen Links auch das folgende Zitat meintest, aber ich würde zum Überholen v Radfahrern diese Verhaltensweise mitnehmen:

OLG Brandenburg v. 07.04.2011:
Die Größe des einzuhaltenden Seitenabstandes richtet sich nach der eigenen Fahrzeugart des Überholers, der Fahrgeschwindigkeit, den Fahrbahnverhältnissen, dem Wetter und nach den Eigenarten des Eingeholten, wobei die Seitenabstände zum Überholten und zum Gegenverkehr so groß sein müssen, dass sie Schreckreaktionen anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen. So ist beim Überholen von Radfahrern eine besondere Vorsicht geboten und - abhängig von der Fahrweise des Radfahrers und der eigenen Fahrgeschwindigkeit des Überholenden - ein Seitenabstand von mindestens 1,5 - 2 m einzuhalten.



Aber wenn wir grad mal das Thema "Überholen" haben:
Wie gilt eigentlich eine durchgezogene Mittellinie für Autos die Radfahrer überholen und wie gilt diese umgekehrt für Radfahrer, die z.B. andere Verkehrsteilnehmer, auch Autos, überholen (wollen)? Ich bin da bis dato tatsächlich nicht ganz sicher.

PS: Ersten Teil der Frage eben selbst beantwortet. Mit dem nötigen Sicherheitsabstand ist das überholen von Radfahrern bei durchgez. Mittellinie erlaubt.
Sehr amüsant aus einem Artikel: "Wer [...] eine durchgezogene Linie unberechtigterweise überfährt, muss mit teils drastischen Strafen rechnen. Überfahren Sie verbotswidrig die durchgezogene Linie, wird ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro erhoben, bei Unfallfolge sind es 35 Euro."
Potzblitz!
 
Ich zitiere mich ausnahmsweise mal selbst:
„Doof kann jeder, das ist der Punkt weswegen ich keine Feindbilder pflege. In meinem Radfahrerleben bin ich häufig, sowohl positiv als auch negativ, überrascht worden.
Diese Überraschungen erleb(t)e ich mit jeder Art von Verkehrsteilnehmer, Rücksichtslosigkeit und Egoismus sind ein Gesamtgesellschaftliches Problem.
Stimmt, man macht positive wie negative Erfahrungen als Radfahrer im Straßenverkehr.
Die positiven bestehen meist darin, dass einem die einem zustehende Vorfahrt gewährt wird, die negativen darin, dass einem die Vorfahrt nicht gewährt wird.
Spätestens wenn man mehrfach nach so einer negativen Erfahrung völlig unverschuldet zusammengefahren im Dreck liegt, gewichtet man positive und negative Erfahrungen nicht mehr gleich…
 
Die positiven bestehen meist darin, dass einem die einem zustehende Vorfahrt gewährt wird, die negativen darin, dass einem die Vorfahrt nicht gewährt wird.
Du wirst es nicht glauben, ich bin schon von Autofahrern vorgelassen worden, obwohl ich eigentlich hätte warten müssen. Und das passiert gar nicht mal so selten.
 
Stimmt, man macht positive wie negative Erfahrungen als Radfahrer im Straßenverkehr.
Die positiven bestehen meist darin, dass einem die einem zustehende Vorfahrt gewährt wird, die negativen darin, dass einem die Vorfahrt nicht gewährt wird.
Spätestens wenn man mehrfach nach so einer negativen Erfahrung völlig unverschuldet zusammengefahren im Dreck liegt, gewichtet man positive und negative Erfahrungen nicht mehr gleich…
Ich habe auch schon wegen Radfahrern und einem Fußgänger „im Dreck“ gelegen, wobei der vom Fußgänger verursachte Unfall mir ein gebrochenes Schlüsselbein und drei gebrochene Rippen beschert hat. Meine Aussage gilt für alle Verkehrsteilnehmer.
Die größte Verantwortung obliegt jedoch, als stärksten Verkehrsteilnehmern, den Autofahrern, da ist die Gefahr schlimmster Folgen am größten. Das ist dann aber wiederum kein Freibrief für alle anderen.
 
Du wirst es nicht glauben, ich bin schon von Autofahrern vorgelassen worden, obwohl ich eigentlich hätte warten müssen. Und das passiert gar nicht mal so selten.
Natürlich, passiert mir auch. Freu mich auch immer darüber und bedanke mich.
Dennoch, die beschriebenen negativen Erfahrungen und ihre Folgen wiegen nun mal deutlich schwerer.

Und da liegt eben auch der Unterschied, ob ein Radfahrer einen Regelverstoß begeht, der für die anderen Verkehrsteilnehmer folgenlos bleibt, oder ob jemand schwer verletzt oder schlimmer aus so einer „Erfahrung“ heraus geht.

Daher lasse ich es auch nicht gelten wenn jemand etwas sagt wie „ja wenn ihr euch auf dem Rad soundso verhaltet, braucht ihr euch nicht zu wundern, dass…“.
Macht (Gewalt) schafft Verantwortung und die ist nunmal mit einem potentiell tödlichen Werkzeug eine ganz andere als mit einem Fahrrad.

Edit: natürlich ist das kein Freibrief sich zu verhalten wie eine wilde Sau.
Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme haben Priorität zu haben, für alle Seiten.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück