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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Naja es gibt schon Vorteile für Radfahrer, zum Beispiel.

- nebeneinander fahren erlaubt, Kfz muss überholen nicht ermöglicht werden
-Kfz müssen sich an Tempo der Radfahrer anpassen
-max. Tempo 30 für Kfz

Und das auch nur, wenn Kfz überhaupt erlaubt sind (Zusatzzeichen)
Ich weiß nicht, ob das flächendeckend so ist, aber hier laufen die Fahrradstraßen auch so, dass man immer Vorfahrt hat. Eine Straße z.B. war bevor sie zur Fahrradstraße wurde, in einer 30-Zone, also mit Rechts-vor-Links - nun kann man da durch "feuern" ohne ständig antreten zu müssen.
 
Ich weiß nicht, ob das flächendeckend so ist, aber hier laufen die Fahrradstraßen auch so, dass man immer Vorfahrt hat. Eine Straße z.B. war bevor sie zur Fahrradstraße wurde, in einer 30-Zone, also mit Rechts-vor-Links - nun kann man da durch "feuern" ohne ständig antreten zu müssen.
aber mit beiden Händen an den Bremsen. Sonst hast Du zwar Recht, liegst aber unter'm Auto ...
 
Ich weiß nicht, ob das flächendeckend so ist, aber hier laufen die Fahrradstraßen auch so, dass man immer Vorfahrt hat. Eine Straße z.B. war bevor sie zur Fahrradstraße wurde, in einer 30-Zone, also mit Rechts-vor-Links - nun kann man da durch "feuern" ohne ständig antreten zu müssen.
Nein, leider nicht flächendeckend so...
Siehe sehr informativ dazu:
https://www.stvo2go.de/breite-fahrradstrasse/(Falls der Fremdlink nicht i.O. bitte kurz ansagen, bin hier noch Recht neu..)
 
-nebeneinander fahren erlaubt, Kfz muss überholen nicht ermöglicht werden
-Kfz müssen sich an Tempo der Radfahrer anpassen
-max. Tempo 30 für Kfz
In dieser konkreten Straße:
  • kein Platz zum nebeneinander fahren
  • eh kein Platz zum Überholen
  • folglich Geschwindigkeitsanpassung unumgänglich
Ich wohne in einer Einbahnstraße mit Anlieger frei. Der Effekt ist in dem Falle der gleiche.
 
Ich weiß nicht, ob das flächendeckend so ist, aber hier laufen die Fahrradstraßen auch so, dass man immer Vorfahrt hat.
Vorsicht. Für Fahrradstraßen gelten die allgemeinen Vorfahrtsregeln. Wenn keine Schilder aufgestellt sind (jeweils einmalige Vorfahrt), gilt auch in Fahrradstraßen rechts vor links.
 
Vorsicht. Für Fahrradstraßen gelten die allgemeinen Vorfahrtsregeln. Wenn keine Schilder aufgestellt sind (jeweils einmalige Vorfahrt), gilt auch in Fahrradstraßen rechts vor links.
So ist das hier auch. Als Fahrradstraße klassifizierte Einbahnstraße mit erlaubtem Radverkehr in beide Richtungen und mehreren Querstraßen. Da noch einseitig geparkt werden darf, ist das alles auch nur mäßig einsehbar. Es gilt theoretisch rechts vor links, de facto aber Mutter mit Kindergartenkind im SUV vor allen anderen Autos vor rechts vor links.
 
Mensch Solution, Offenbach. Da fährt man ja auch nich durch.

Andererseits, wer es da schafft, schafft es auch durch Frankfurt. :D
 
Gerade in Offenbach gesehen.... Das soll ja wohl ein Witz sein?


Der ursprüngliche Sinn einer Fahrradstraße war, dass dort kein Kraftverkehr stattfindet. Ggf. bis auf geringe Ausnahmen.

Nebenstraßen mit "Anlieger/Anwohner frei" als Fahrradstraße auszuweisen ist sinnbefreit, weil es -abgesehen von der zulässigen Rad-Nebeneinanderfahrt- keinerlei Unterschied zur normalen Straße macht. Tempo 30 stimmt übrigens nicht, gemäßigte Fahrt heißt es, was immer das ist. Rechtsfahrgebot gilt, und rechts vor links, wenn dies nicht explizit durch Verkehrszeichen geändert wurde.

Der Aktionismus dient primär dazu, "guck mal wir hier in unserer tollen Stadt tun was für Radfahrer, Klimaziele usw., schon wieder eine Fahrradstraße eingerichtet".

Was übrigens auch vom BMVI gefördert wird. Sprich, gibt Geld für das aufmalen des Zeichens 244 (Sonderprogramm Stadt und Land). Nach Sinnhaftigkeit wird dabei ja nicht gefragt.

Zweifelsohne erhöht aber jedes sichbare Fahrradymbol eine gewisse Akzeptanz oder ruft die Sache ins Bewusstsein.

Muss direkt mal prüfen, ob das Zeichen 244 auch im NAVI als Warnsymbol angezeigt wird. Wette aber 2 Kölsch, dass nicht...
 
Das kommt darauf an, welche Stadt man meint.

In einer 120.000 Einwohner Stadt, gebe ich dir recht. In Berlin muss ich definitiv @Sesselpupser recht geben
Ich muss mich mal selbst zitieren.

Heute wieder ein Prachtexemplar erlebt.

Seestraße in Berlin Richtung bornholmer. Ich hatte grün auf dem baulich getrennten Radweg noch vor der Müllerstraße, also relativ schöner Radweg. Verkehr auf der Seestraße selbst kam zum erliegen. Plötzlich zieht aus einer Nebenstraße ein Radfahrer quer durch die stehenden Autos und mir direkt vors Rad. Ich also vollbremsung. Nächste Nebenstraße will ein Handwerker rechts rein. Besagter Radfahrer klingelt wie bekloppt und Gestikuliert wild Richtung des Fahrers, dieser ist auch ohne dessen zutun vorbildlich stehen geblieben! Kreuzung Müllerstraße, umkurvt der Radfahrer über den Gehweg dort wartende Passanten um 3m weiter vorne ebenfalls an der roten Ampel zu stehen, überfährt also eine rote Ampel nur um 3m voran zu kommen. Somit achtet dieser nur auf die Fußgängerampel welche nicht für ihn zuständig ist, und fährt beinahe ein Kind um weil er durch die Fußgängerfurt fährt. Ecke Turiner Straße biegt er dann ab, Kopfsteinpflasterstraße, und fährt seelenruhig über den Gehweg....

Also äh ja.... In Großstädten wie Berlin sind genau solche idioten das größte Problem und ich wünsche mir Desöfteren, den LKW, der diese Leute direkt bestraft....
 
Guten Morgen,

wollte hier mal schlaue Antworten sammeln. Gestern fuhr einer fast um. Er war ja so anständig und entschuldigte sich. Allerdings mit dem Zusatz ich sei so schnell mit dem Rad gewesen.

Was habt Ihr da für schlaue/lustige Antworten?
 
Guten Morgen,

wollte hier mal schlaue Antworten sammeln. Gestern fuhr einer fast um. Er war ja so anständig und entschuldigte sich. Allerdings mit dem Zusatz ich sei so schnell mit dem Rad gewesen.

Was habt Ihr da für schlaue/lustige Antworten?
Vergiss schlaue Antworten. Sei froh daß er sich entschuldigt hat. Eigentlich sollte das selbstverständlich sein, aber Einsicht in eigene Fehler ist selten. Wünsche den seltenen Exemplaren einen schönen Tag und ziehe deiner Wege.
Am Sonntag hatte ich genau den gegenteiligen Fall. Wurde bei Gegenverkehr überholt. Für 2 Pkw und ein Rad war da absolut kein Platz. Gegenverkehr hat glücklicherweise gebremst. An der übernächsten Kreuzung Stand der Arsch dann. Er meinte es wäre ihm egal, ich hätte den geschotterten Waldweg nehmen sollen.
 
Guten Morgen,

wollte hier mal schlaue Antworten sammeln. Gestern fuhr einer fast um. Er war ja so anständig und entschuldigte sich. Allerdings mit dem Zusatz ich sei so schnell mit dem Rad gewesen.

Was habt Ihr da für schlaue/lustige Antworten?
Ich glaube auch, dass ich zu der Sache selbst gar nichts groß sagen würde, weil die Person ja offensichtlich gemerkt hat, was passiert ist und da keinen Kommentar mehr braucht. Ggf. würde ich noch ausdrücken, dass es mich freut, dass er sich sich entschuldigt hat, weil wir das als Radfahrer leider nicht gewöhnt sind.

Dass er deine Geschwindigkeit mit ins Spiel bringt, ist wohl aus psychologischer Sicht einfach dadurch bedingt, dass der Mensch unterbewusst immer bestrebt ist, seine eigenen Aktionen vor sich selbst zu rechtfertigen - wenn man dann eine "willkommene Ausrede" hat, fällt das natürlich leichter.

Freut mich auf jeden Fall, dass dir nichts passiert ist!
 
Vergiss schlaue Antworten. Sei froh daß er sich entschuldigt hat. Eigentlich sollte das selbstverständlich sein, aber Einsicht in eigene Fehler ist selten. Wünsche den seltenen Exemplaren einen schönen Tag und ziehe deiner Wege.
Am Sonntag hatte ich genau den gegenteiligen Fall. Wurde bei Gegenverkehr überholt. Für 2 Pkw und ein Rad war da absolut kein Platz. Gegenverkehr hat glücklicherweise gebremst. An der übernächsten Kreuzung Stand der Arsch dann. Er meinte es wäre ihm egal, ich hätte den geschotterten Waldweg nehmen sollen.
In so einem Fall würde ich mir die Autonummer notieren, das Gesicht hast Du Dir bestimmt eingeprägt. Und dann in der Anzeige das Gespräch wahrheitsgemäß schildern. Und im letztem Satz "deutlichen Alkoholgeruch wahrgenommen." erwähnen.
 
Und im letztem Satz "deutlichen Alkoholgeruch wahrgenommen." erwähnen.
Mal abgesehen von aller Moral ist die Höchststrafe für falsche Verdächtigung (§164 StGB) höher als jene für Nötigung (§240 StGB). Im Falle der falschen Verdächtigung entsteht der Gesellschaft auch ein tatsächlicher Schaden im Gegensatz zur (hier folgenlosen) Nötigung.
 
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