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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Zudem ist für mich klingt, dass der arme Kerl einfach so kamikazemäßig rüberfahren wollte, ohne sich über möglichen Verkehr zu vergewissern.:eek:

Nach dem was ich aus der Familie weiß, wollte er außerhalb des Dorfes auf den Radweg wechseln, gab Handzeichen, der PKW unmittelbar hinter ihm verlangsamte das Tempo und der LKW hat das miss gedeutet und hat den PKW überholt. Dabei ist dann der Unfall passiert.

edith sagt: HIER steht nichts von einem PKW
 
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Vielleicht könnt ihr mal eure Einschätzung zu einem Unfall geben.

Meine Freundin ist letzte Woche kurz vor einer Einmündung, Zone 30 und erlaubterweise gegen die Fahrtrichtung einer Einbahnstraße, in den linken Kotflügel eines abbiegenden 3er BMW gefahren. Glücklicherweise in Folge nur Prellungen. Ursächlich hat sie wohl rechts vor links nicht beachtet, aber wegen der Situation vor Ort würde ich halt schon sagen, dass die völlige Fehlplanung des Einmündungsbereich und die Unachtsamkeit der Autofahrerin mitschuld trägt.

Der Hondafahrer der da parkt, ist wohl auch Unfallbeteiligter. Er parkt keine 5 Meter von der Einmündung weg. Somit wurde sowohl deiner Freundin als auch dem BMW-Fahrer die Sicht genommen. Nicht umsonst muss man vor Kreuzungen und Einmündungen 5 Meter Platz lassen und darf erst dann parken.
 
Man hat aus der Perspektive sowohl des Autofahrers als auch des Radfahrers keine Einsicht in die Straße wegen parkender Autos und der BMW ist wohl zügig angefahren und hat beim Abbiegen die Kurve geschnitten - weil es ja eine Einbahnstraße ist - und meine Freundin deswegen auch nicht ausweichen konnte weil sie auf der Höhe des letzten parkenden Fahrzeugs war.

Als ich noch zur Fahrschule ging, hatte man sich mit dem Auto, wenn man aus einer Einbahnstrasse kommt und links abbiegt, links einzuordnen. Vermutlich, weil nicht mit Gegenverkehr zu rechnen war. Ob das heute noch so ist, oder vieleicht nicht gilt wenn die Einbahnstrasse für Radfahrer in Gegenrichtung freigegeben ist, weiss ich nicht. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass es fasst keiner weiss der das noch so gelernt hat wie ich.
Der Hinweis das auch ein Falschparker Teilschuld bekomme kann ist richtig. Aber es wird vermutlich niemand sagen können, was vor Gericht wirklich entschieden werden würde, denn unsere Gesetzgebung ist mitlerweile sehr schwammig was den Verkehr betrifft. Das liegt zum einen am Paragraphen 1 der STVO, der Sorgfaltspflicht und an der Gefährderhaftung. Wenn ein Unfall bei 2 Autos passiert geht es noch, aber sobald ein Radfahrer oder im worst case ein Kind beteiligt ist, hast du als Autofahrer immer schlechte Karten. Das gilt bei Kindern sogar dann, wenn du gar nicht fährst. Bei Radfahrern kann man auch dann eine Teilschuld bekommen, wenn man sich an die STVO gehalten hat, der Radfahrer aber nicht. Das kann zu, in meinen Augen, ziemlich absurden Urteilen führen. Daher kann man eigentlich nur noch raten was später wirklich in einem Urteil steht. Die Ermessensspielräume sind einfach zu gross.
 
Der Hondafahrer der da parkt, ist wohl auch Unfallbeteiligter. Er parkt keine 5 Meter von der Einmündung weg. Somit wurde sowohl deiner Freundin als auch dem BMW-Fahrer die Sicht genommen. Nicht umsonst muss man vor Kreuzungen und Einmündungen 5 Meter Platz lassen und darf erst dann parken.
Ich sehe da noch eine Sperrfläche hinter dem Honda und bei eingeschränkter Sicht muss die Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Von daher würde ich sagen, der fahrende Autofahrer ist zumindest mitschuldig, wenn er nicht sogar die Hauptschuld trägt
 
@:AriSafari:
Es sieht erst mal nicht so gut für Deine Freundin aus; sie hat die Vorfahrt nicht beachtet. Eine Mitschuld der Vorfahrtsberechtigten ist m.M. nicht ersichtlich, da sie sich die Vorfahrt ja nicht erzwungen hat, das sie unaufmerksam war, ist eine Unterstellung (schwierig zu beweisen), schließlich kann sie darauf vertrauen, das sich andere Verkehrsteilnehmer regelkonform verhalten und Deine Freundin hat das Auto ja auch gesehen. Bleibt m.M. nach eventuell nur eine kleine Teilschuld aus der Betriebsgefahr des Pkw.
 
der BMW ist wohl zügig angefahren und hat beim Abbiegen die Kurve geschnitten - weil es ja eine Einbahnstraße ist - und meine Freundin deswegen auch nicht ausweichen konnte weil sie auf der Höhe des letzten parkenden Fahrzeugs war.
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@:AriSafari:
Es sieht erst mal nicht so gut für Deine Freundin aus; sie hat die Vorfahrt nicht beachtet. Eine Mitschuld der Vorfahrtsberechtigten ist m.M. nicht ersichtlich, da sie sich die Vorfahrt ja nicht erzwungen hat, das sie unaufmerksam war, ist eine Unterstellung (schwierig zu beweisen), schließlich kann sie darauf vertrauen, das sich andere Verkehrsteilnehmer regelkonform verhalten und Deine Freundin hat das Auto ja auch gesehen. Bleibt m.M. nach eventuell nur eine kleine Teilschuld aus der Betriebsgefahr des Pkw.

@Helko Wie soll ich denn jemanden die Vorfahrt nehmen, wenn ich noch nicht mal auf Höhe der Strasse bin?
 
@framaba ba:
das schließe ich aus dem obigen Ausführungen "in den linken Kotflügel eines abbiegenden 3er BMW"; eine Unfallskizze oder -Fotos liegen ja nicht vor, um die genaue Position während des Unfalls festzustellen und ob und wie weit der BMW eventuell die Kurve geschnitten hat oder auf die Fahrspur der Radfahrerin gefahren ist. Daher scheint m.M. das Verhalten der Radfahrern erst mal hauptursächlich für den Unfall zu sein. Auf Grund der Unkenntnis der genauen Fakten kann ich daher natürlich keine wasserfeste juristische Einschätzung des Sachverhaltes abgeben.
 
Der Wagen steht tatsächlich nicht in der Sperrfläche parkt also regelkonform.

Man darf lt. StVO das vorfahrtsberechtigte Fahrzeug während des gesamten Abbiegevorgangs nicht behindern - die Ansicht von framaba hatte meine Freundin auch, aber es ist wohl so, dass sie weit genug vorher hätte warten müssen bis der Wagen abgebogen ist.

In der Fahrschule habe ich auch noch das links einordnen in Einbahnstraßen gelernt - denke nicht dass sich was geändert hat. Bei Radverkehr in die Gegenrichtung ist das natürlich gefährlich.

Wir wollen auch kein Zivilverfahren aufmachen - aber evtl. der Stadt mal schreiben, damit die Ecke entschärft wird.

Der BMW hat die Kurve soweit geschnitten, dass er so nah am Heck des parkenden Fahrzeug vorbei ist, dass meine Freundin nicht ausweichen konnte. Hat also quasi dicht gemacht.
 
Der BMW hat die Kurve soweit geschnitten, dass er so nah am Heck des parkenden Fahrzeug vorbei ist, dass meine Freundin nicht ausweichen konnte. Hat also quasi dicht gemacht.

Dann ist die Sache doch eigentlich eindeutig ...
Selbst wenn man Vorfahrt hat kann man nicht in eine Straße einbiegen, die nicht frei ist. Wenn man dann noch die Kurve so schneidet, dass man quasi auf der falschen Seite unterwegs ist und jemanden tritt, der sich noch gar nicht im Kreuzungsbereich befindet ...
Hoffentlich auch von der Polizei so aufgenommen worden!
 
Ich denke, ich würde hier auch schlicht mit Nichteinhaltung des Rechtsfahrgebotes argumentieren, statt mich auf eine Diskussion über Vorfahrtsregelung einzulassen, und damit an die gegnerische Versicherung herantreten (kaputtes Rad, Prellungen). Vielleicht war ja der Unfallpunkt gar nicht mehr der Kreuzungsbereich an sich. Genauso würde ich mit Ansprüchen gegen mich, bzw. meine hoffentlich vorhandene, Privathaftpflichtversicherung umgehen. Der Versicherung melden, aber auch die Stellungnahme dazu.
 
hätte der Autofahrer den wissen können das dort mit Radfahrern zu rechen ist
ist ja Einbahnstraße und ich seh erstmal kein "Achtung Radfahrer"
auch wenn er in der nähe wohnt muss er nicht jede Mülltonne kenne
ich bin eh kein Freund von freigegebenen Einbahnstraßen und fahr wenn dann lieber aufn Gehweg
 
ich seh erstmal kein "Achtung Radfahrer"
bin ich nicht mit einverstanden, auf Höhe der Sperrflächeist ein Rad eingezeichnet

upload_2014-4-9_13-11-30.png
 
@AriSafari
Die Stelle ist echt schwer einsehbar, für beide Seiten, und wegen der vielen parkenden Autos. In Unkenntnis der tatsächlichen Bremsbereitschaft, respektive Vorsicht und Geschwindigkeit der Beteiligten finde ich, dass die Schuldfrage hier schwer zu beantworten ist.

also ich seh da kein Radfahrer
Aber ein Fahrradsymbol ;). Bringt aber hier wahrscheinlich auch nicht wirklich viel, zumal man ja nicht auf den Boden guckt als Autofahrer. Besser wär's, das Parken in dem Abbiegebereich zu verbieten, damit mehr Platz auf der Fahrbahn bleibt.

ich bin eh kein Freund von freigegebenen Einbahnstraßen und fahr wenn dann lieber aufn Gehweg
Ztzt, das ist aber auch nicht korrekt ;). Ich fahr bei freigegebenen Einbahnstraßen einfach besonders vorsichtig, da ich immer damit rechne, dass Autofahrer nicht mit mir rechnen. An sich aber ne praktische Sache, wenn die Straße denn nicht so schlecht einsehbar und eng ist wie obiges Beispiel.
 
hätte der Autofahrer den wissen können das dort mit Radfahrern zu rechen ist
ist ja Einbahnstraße und ich seh erstmal kein "Achtung Radfahrer"

Doch, da könnte so ein Schild stehen:

http://www.hamburg.de/einbahnstrassen/1180640/einbahnstrassen.html

und dann könnte man als Autofahrer wissen welches Schild an der anderen Strassenseite steht. Diese Einbahnstrassenreglung hat nämlich einen weiteren dämlichen Nachteil:
Wenn du als Fahrradfahrer an der Stelle rauskommst, und dort Rechts vor links ist, hast du Vorfahrt. Das ist deshalb blöd, weil Autofahrer gar nicht damit rechnen das da überhaupt einer kommen kann, weil es ja eine Einbahnstrasse ist.o_O Daher rechenet man auch nicht mit Fahrzeugen die von rechts kommen, fährt ohne zu gucken...und boom.

Die Ausnahmereglungen für Radfahrer gefährden sie mehr als sie ihnen helfen. Am schlimmsten ist wohl die Erlaubnis an einer Schlange wartender Autofahrer (Ampel...)rechts vorbei zu fahren. Wird dann die Ampel grün rechnet man als Autofahrer nicht mit von rechts überholenden Verkehrsteilnehmern und dann knallt es. Wenn man nicht gerade in Münster ist, ist es in 999 Fällen ja auch so. Theoretisch müsste der Autofahrer einen Blick über die Schulter machen, aber die Unfälle zeigen eben, dass das nicht gemacht wird.

Edit: Wer selbst auch Auto fährt kann sich ja mal selbst fragen, ob er bei der Ampelsituation immer über die Schulter blickt.
 
(...) Am schlimmsten ist wohl die Erlaubnis an einer Schlange wartender Autofahrer (Ampel...)rechts vorbei zu fahren. Wird dann die Ampel grün rechnet man als Autofahrer nicht mit von rechts überholenden Verkehrsteilnehmern und dann knallt es..
MoooOOOment. Rechts an der Schlange vorbeifahren darf man nur, solange die Autos stehen. Wenn man das als Radfahrer so handhabt, gibt es meiner Erfahrung nach auch keine Probleme. Wer als Radfahrer direkt an ner Kreuzung gedankenlos rechts an nem anfahrenden Auto vorbeifährt, tut sich eh keinen Gefallen... deswegen sind diese Radwege (wo man ja, korrekterweise als Geradeausfahrender, auch Vortritt hat) ja auch so saugefährlich.
 
MoooOOOment. Rechts an der Schlange vorbeifahren darf man nur, solange die Autos stehen.
Da gibt es ja auch meist noch kein Problem, sondern wenn alle weiter fahren. Auch wenn du selbst schon zum stehen gekommen bist, hat dich der neben dem du stehst ggf. nicht gesehen. In sehr kurzen Schlangen ( z.B. bis 5 Autos) bringt es ja auch nicht viel. Die Grünphase wird man sicher auch schaffen wenn man einfach hinter dem letzten Auto bleibt. Und gewinnen tut man ein paar Meter und ein paar Sekunden.
Es muss jeder selbst wissen, aber ich versuche mich im Verkehr so zu verhalten, als wenn ich Auto fahren würde. Dann wissen die Autofahrer am ehesten was ich mache, und ich weiss auch ziemlich genau was die Anderen machen. 100%zig ist natürlich auch das nicht. Aber ich fühle mich dabei sicherer.
 
auch wenn ich noch so genau hinschaue seh ich kein Fahrradsymbol

vieleich weis der Ortskundige das da mal eins war aber ich seh nichts auf dem Suchbild
 
auch wenn ich noch so genau hinschaue seh ich kein Fahrradsymbol

vieleich weis der Ortskundige das da mal eins war aber ich seh nichts auf dem Suchbild

Hat er schon gemacht, und das Symbol ist zwar etwas verzerrt, aber zumindest für mich deutlich sichtbar

Hier nochmal ein Foto im Anhang aus der Perspektive meiner Freundin. (edit: und aus der Perspektive des BMW) Auf Höhe des Fahrradsymbols auf der Straße ist sie aufgeprallt.


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