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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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am schlimmsten sind die Fussgänger !

Eigentlich sind Fußgänger die Art Verkehrsteilnehmer die nur unter den anderen leiden muss. Sämtliche Regeln/Verkehrseinrichtungen/Gefahren sind nur für Fahrzeuge da. Fußgänger alleine brauchen das alles nicht, müssen aber warten und Gefahren ertragen weil andere schnell sein wollen.
 
Eigentlich sind Fußgänger die Art Verkehrsteilnehmer die nur unter den anderen leiden muss. Sämtliche Regeln/Verkehrseinrichtungen/Gefahren sind nur für Fahrzeuge da. Fußgänger alleine brauchen das alles nicht, müssen aber warten und Gefahren ertragen weil andere schnell sein wollen.

Wenn man das so philosophisch betrachtet hast Du natürlich recht.
Trotzdem kann ich die Biester nicht leiden, die mir immer auf den Radweg hüpfen oder zu viert nebeneinander gehen, so daß man nicht vorbei kann.
Außerdem haben die manchmal noch Hunde / Kinder dabei, die das Gefahrenpotential erheblich erhöhen.
Auch Kleintiere jedweder Art und Form kann ich nicht leiden.
Wenn ich ne Wespe sehe ist bei mir immer Alarmstufe Rot. Obwohl Alarmstufe Gelb angebrachter wäre. :(
 
Ohne jetzt fundiertes juristisches Wissen zu haben, gibt es das hier:

"Dolus eventualis („Eventual- oder bedingter Vorsatz“): Nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs ist der bedingte Vorsatz gegeben, wenn der Täter „den Taterfolg für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat“. Der Eventualvorsatz ist grundsätzlich ausreichend, um Vorsatz für eine Tat zu begründen."

Wenn ich dicht überhole und danach auf die Bremse steige, nehme ich doch wohl zumindest billigend in Kauf, dass der Verkehrsteilnehmer hinter mir mir hinten drauf kracht, schließlich ist es meine Absicht den hinter mir Fahrenden zumindest zum Bremsen zu zwingen. In meinen Augen müsste man dann doch eigentlich Vorsatz annehmen.
 
Aber Radfahrer dürfen eigentlich in Kleingruppen auch nicht nebeneinanderfahren ;).
Moin,
ich lesen den § 2 StVO aber anders:
(4) Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.Wenn man es in einer Kleingruppe es schafft, rechtzeitig einzeln hintereinander zu fahren, sehe ich kein Problem. Bisher haben die Damen und Herren der Rennleitung auch nichts gesagt, wenn wir zu zweit dann umgehend hintereinander gefahren sind.
 
Keine Konfi
Moin,
ich lesen den § 2 StVO aber anders:
(4) Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.Wenn man es in einer Kleingruppe es schafft, rechtzeitig einzeln hintereinander zu fahren, sehe ich kein Problem. Bisher haben die Damen und Herren der Rennleitung auch nichts gesagt, wenn wir zu zweit dann umgehend hintereinander gefahren sind.
Weil da nicht klar gesagt ist, was unter "wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird" zu verstehen ist, habe ich mal das Bundesministerium für Verkehr, Bla und Laber angemailt. Die Antwort war, wie zu erwarten, nutzlos: "Das hängt von dem Umständen ab." Sehr hilfreich, da sich mancher Spacke schon behindert fühlt, wenn er die linke Hand aus dem Schritt nehmen muss, um zu blinken. Während intellektuell weitergekommene Fahrer verstehen, wie wenig sie versäumen, wenn sie in einer 30er Straße mal 300 Meter nur 27 fahren können.
Im Grunde hilft nur Erziehung. Erziehung ist Bildung plus Kontrolle. ;)
 
Also in einem andere Land vor langer Zeit hatte ich mal gelernt das man in Gruppen nebeneinanderfahren soll um den überhollvorgang des nachfolgenden Verkehrs zu verkürzen.
Die Fahrspur müssen sie ja eh wechseln!
 
Also in einem andere Land vor langer Zeit hatte ich mal gelernt das man in Gruppen nebeneinanderfahren soll um den überhollvorgang des nachfolgenden Verkehrs zu verkürzen.
Die Fahrspur müssen sie ja eh wechseln!
Es gibt sogar aktuelle Stimmen, die genau das sagen:
Ein Radfahrer muss, der eigenen Sicherheit wegen, einen Abstand von rund 1 Meter vom Straßenrand halten. Fährt er weiter rechts, kann ihm eine Teilschuld zugesprochen werden, wenn vor ihm eine Autotür aufgestoßen wird und er dieser nicht ausweichen kann. Da der regelmäßig in der Rechtsprechung bestätigte Seitenabstand beim Überholen mindestens 1,5 Meter sein muss, ist ein Autofahrer verpflichtet, komplett den Fahrstreifen zu wechseln, um einen Radler zu überholen.
1 Meter Abstand vom Rand + rund 60 cm Radler + 1,5 Meter Abstand macht 3,1 Meter, damit ist der Fahrstreifen voll. Also können da auch zwei Radler nebeneinander fahren.
Das kriegt man aber in gefühlte 80% der Autofahrer-Hirne nur rein, wenn Fahrräder eine Paintball-Kanone montiert haben, die bei weniger als 1,5 Meter Seitenabstand automatisch nach links vorne Salven feuert. So was könnten diese Studenten in Freiburg mal entwickeln, statt eines Klötengrills.
 
. So was könnten diese Studenten in Freiburg mal entwickeln, statt eines Klötengrills.
Wärme am Hintern

Die Energie speist sich aus dem Dynamo und wird über Kabel zu einer Platine, die sich auf dem Fahrradsattel befindet, weitergeleitet. Je schneller man tritt, desto wärmer der Hintern.

Was für eine Schwachsinnserfindung, das passiert bei meinem Rennrad auch, je schneller ich trete, desto mehr heizt sich mein Körper auf.
 
Es gibt sogar aktuelle Stimmen, die genau das sagen:
Ein Radfahrer muss, der eigenen Sicherheit wegen, einen Abstand von rund 1 Meter vom Straßenrand halten. Fährt er weiter rechts, kann ihm eine Teilschuld zugesprochen werden, wenn vor ihm eine Autotür aufgestoßen wird und er dieser nicht ausweichen kann. Da der regelmäßig in der Rechtsprechung bestätigte Seitenabstand beim Überholen mindestens 1,5 Meter sein muss, ist ein Autofahrer verpflichtet, komplett den Fahrstreifen zu wechseln, um einen Radler zu überholen.
1 Meter Abstand vom Rand + rund 60 cm Radler + 1,5 Meter Abstand macht 3,1 Meter, damit ist der Fahrstreifen voll. Also können da auch zwei Radler nebeneinander fahren.
Das kriegt man aber in gefühlte 80% der Autofahrer-Hirne nur rein, wenn Fahrräder eine Paintball-Kanone montiert haben, die bei weniger als 1,5 Meter Seitenabstand automatisch nach links vorne Salven feuert. So was könnten diese Studenten in Freiburg mal entwickeln, statt eines Klötengrills.

Ich gebe dir ja grundsätzlich Recht, aber ein zweiter Radler neben dem ersten braucht nochmal einen Meter. Dann sind wir schon bei 4,1m. Plus ~2m Fahrzeugbreite + Abstand zum Fahrbahnrand 0,5m macht 6,6m. Ich kenne bei uns einige Kreisstraßen, die das nicht hergeben, von einer zugeparkten Straße in der Stadt gar nicht zu reden.
 
@Schwarzwaldyeti
Dann darf da halt nicht einfach überholt werden, sondern alle Beteiligten handeln nach §1 StVO. Die Dosenwurst wartet, bis die Radler sich hintereinander sortiert haben, überholt mit dem vorgeschriebenen Abstand und bedankt sich mit einem freundlichen Winken.
Jaja, dream on, guy... :rolleyes:
 
Ich hatte heute eine Begegnung der zweiten Art:
Auf dem schmalen Gehweg neben der Strasse lief mir ein barfüssiger Mann entgegen. In eine Decke gehüllt, vom Blick her etwas abwesend.
Den kann ich so nicht herumlaufen lassen, dachte ich mir, also nächste Möglichkeit raus und zurück gefahren. Ich habe versucht ihn mit einem maximal freundlichen "Guten Morgen!" anzusprechen, aber seine Reaktion war Flucht mit beschleunigtem Schritt. Auch andere Ansprech-Versuche waren erfolglos, also 110 angerufen, wo man schon von ihm wusste. Kollegen seinen schon unterwegs, also habe noch ein paar Minuten in sicherer Entfernung (um ihn nicht zu "verjagen") auf die "Kollegen" gewartet und bin dann weitergezogen.
Unverständlich war dabei, dass kein einziges Auto in den 5-10 Minuten auch nur langsamer geworden ist beim Passieren des Mannes (Landstrasse mit 70-100 km/h ohne Begrenzung/Grünstreifen neben der Fahrbahn). Tolle Gesellschaft. Wenigstens hatte min. 1 weitere Person die Polizei gerufen.
 
Ich weiss, ich bin doof, nächstes mal schubse ich denjenigen einfach vor einen LKW, dann hat er es hinter sich. :daumen:

;)
 
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