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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Bei mir in der Gegend ist es aufjedenfall so, dass manchmal die Radwege an Landstraßen deutlich besser asphaltiert sind, als die Straße selber. Da fahre ich dann gerne auf dem Radweg. Dann gibt es da aber immer die Autofahrer, die aus einer Nebenstraße auf die Große Straße wollen. Die meisten halten nicht vor dem Radweg um zu gucken ob da ein Fahrrad kommt, sie fahren meist sehr schnell bis an die Straße. Ich habe schon so viele Autos gesehen die immer kurz vor mir bis an die Straße gefahren sind. Vor 2 Wochen ist mal so knapp ein Auto vor mir auf die Straße gefahren dass ich so grade eben vor dem Auto noch bremsen konnte. Als ich dann gerufen/geschrien hab "ey aufpassen!" hatte der Typ im Auto sich fürchterlich über mich aufgeregt, und ist dann mit 15 Sekunden dauerhupen weggefahren.

Seitdem fahre ich nur noch wenn es wirklich sein muss auf dem Radweg. Wie sieht das bei euch aus, gibt es bei euch auch so Vollidioten?
 
kenne das absolut genauso. Versteh da mal einer die Autofahrer.... alles was man macht sei falsch
 
Die meisten halten nicht vor dem Radweg um zu gucken ob da ein Fahrrad kommt, sie fahren meist sehr schnell bis an die Straße.
Ist ja auch leider oft genug “korrekt“ so: wenn sich genug Autofahrer konsequent weigern, auf den Radweg zu achten, dann werden früher oder später kleine “Vorfahrt achten“ Schilder für den Radweg aufgehängt (*). Das, liebe Kinder, ist wie man eine Waffe einsetzt um seine Interessen durchzusetzen.

(*) und dort, wo jemandem aufgefallen ist, dass man dem straßenbegleitenden Radweg eigentlich gar keinen geringeren Vorrang geben darf als der begleiteten Straße werden kurzerhand unzählige Radweg-Ende/Radweg Pärchen aufgestellt: dann ist die Querung der Nebenstraße plötzlich eine Einmündung und man braucht nicht mal mehr Vorfahrt achten aufzuhängen um dem Autofahrer seine blutig erkämpfte Narrenfreiheit zu geben.
 
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Wie sieht das bei euch aus, gibt es bei euch auch so Vollidioten?
Nein hier in der Gegend verhalten sich ausnahmslos alle KFZ-Lenker regeltreu, vorbildlich und rücksichtsvoll gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern.:rolleyes:

Was glaubst Du, wie dieser Thread auf 728 Seiten gekommen ist?
 
Ist ja auch leider oft genug “korrekt“ so: wenn sich genug Autofahrer konsequent weigern, auf den Radweg zu achten, dann werden früher oder später kleine “Vorfahrt achten“ Schilder für den Radweg aufgehängt (*). Das, liebe Kinder, ist wie man eine Waffe einsetzt um seine Interessen durchzusetzen.

(*) und dort, wo jemandem aufgefallen ist, dass man dem straßenbegleitenden Radweg eigentlich gar keinen geringeren Vorrang geben darf als der begleiteten Straße werden kurzerhand unzählige Radweg-Ende/Radweg Pärchen aufgestellt: dann ist die Querung der Nebenstraße plötzlich eine Einmündung und man braucht nicht mal mehr Vorfahrt achten aufzuhängen um den Autofahrer seine blutig erkämpfte Narrenfreiheit zu geben.

Diese Schilder bedeuten für uns Rennradler vor allem eins: Dieser Radweg ist nicht mehr Teil der (Vorfahrt-)straße. Und das bedeutet das ein irgendwo abseits dieser Straße stehendes Radwegschild für einen nicht zur Straße gehörenden Weg kein Fahrbahnverbot auf dieser Straße begründen kann.
 
Diese Schilder bedeuten für uns Rennradler vor allem eins: Dieser Radweg ist nicht mehr Teil der (Vorfahrt-)straße. Und das bedeutet das ein irgendwo abseits dieser Straße stehendes Radwegschild für einen nicht zur Straße gehörenden Weg kein Fahrbahnverbot auf dieser Straße begründen kann.

Kennst Du dazu entsprechende Gerichtsurteile? Es wäre ja von Vorteil sich auf ein solches Urteil berufen zu können.
 
Ja, irgendwie ist das alles nicht eindeutig ....

Dieser Link ist vielleicht auch interessant. U.a. wird da ein Urteil erwähnt nachdem Radstreifengeisterfahrer Vorfahrt haben, wenn der Radstreifen zu einer vorfahrtberechtigten Straße gehört.
 
Auf dem Papier ließe sich auch fein herumphilosophieren, dass ein straßenbegleitender Radweg vielleicht auch direkt von der Straße zugänglich sein sollte statt einfach nur zwei Nebenstraßen zu verbinden. Auf das Urteil der ganzen Hobbyrichter am Gaspedal hat das nur leider überhaupt keinen Einfluß.

Einfach nur weg mit dem doppeldeutigen Mist und konsequent “Fahrrad frei“ draus machen, bei den wenigen tatsächlich Situationen mit besonderer Gefährdung im Sinne des Gesetzes gehört eigentlich sowieso eine Kraftfahrstraße ausgeschildert - oder sind diese Situationen für Mofas und Reiter aus irgend einem Grund weniger gefährlich?
 
Kann euch gerade nicht ganz folgen ...

Geht es euch darum, dass ein straßenbegleitender verpflichtender Radweg eigentlich keiner sein kann, wenn der Radweg durch Seitenstraßen unterbrochen wird, da es dort abgesenkte Bordsteine hat und abgesenkte Bordsteine die Vorfahrt negieren? Es sozusagen zu anderen Vorfahrtsrechten auf dem Radweg kommt, als der Straße zustehen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf dem Papier ließe sich auch fein herumphilosophieren, dass ein straßenbegleitender Radweg vielleicht auch direkt von der Straße zugänglich sein sollte statt einfach nur zwei Nebenstraßen zu verbinden. Auf das Urteil der ganzen Hobbyrichter am Gaspedal hat das nur leider überhaupt keinen Einfluß.

Einfach nur weg mit dem doppeldeutigen Mist und konsequent “Fahrrad frei“ draus machen, bei den wenigen tatsächlich Situationen mit besonderer Gefährdung im Sinne des Gesetzes gehört eigentlich sowieso eine Kraftfahrstraße ausgeschildert - oder sind diese Situationen für Mofas und Reiter aus irgend einem Grund weniger gefährlich?
"Fahrrad frei" auf einem weißem Schild versteht der "ich musste langsamer Fahren wg. des Radlers auf der Straße" wütende Hobbyrichter am Gaspedal leider auch selten - selbst erlebt.
 
Kann euch gerade nicht ganz folgen ...

Geht es euch darum, dass ein straßenbegleitender verpflichtender Radweg eigentlich keiner sein kann, wenn der Radweg durch Seitenstraßen unterbrochen wird, da es dort abgesenkte Bordsteine hat und abgesenkte Bordsteine die Vorfahrt negieren?

Nach den entsprechenden Verordnungen ist es genau so. Aber wer kümmert sich schon um Verordnungen und Gesetze... ;)
 
es wurde in dem Artikel aber daraufhingewiesen, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung gehalten hat und nicht verallgemeinert werden kann.
 
es wurde in dem Artikel aber daraufhingewiesen, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung gehalten hat und nicht verallgemeinert werden kann.
Gerichtsentscheidungen - und erst Recht solche des in Rechtskreisen "berüchtigten" OLG Hamm - sind immer "Einzelfallentscheidungen" in diesem Land.
Die Rechtskraft eines gerichtlichen Urteils erstreckt sich immer nur auf die am Verfahren direkt beteiligten
Parteien. Nur die obsiegende Partei kann dieses Urteil vollstrecken, wenn es rechtskräftig ist und
kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann.
Alle anderen müssen selber klagen - notfalls bis zum BGH oder BVerwG.
Das oft zu lesende Wort "Grundsatzurteil", nach dem sich alle anderen zu richten hätten, ist Blödsinn.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es ist aber auch so, dass Richter sich in ihrem Urteil durch vorangegange Urteile in ähnlichen Sachverhalten leiten lassen und sich schwer tun, grundsätzlich anders zu entscheiden, als in den x vorangegangen Urteilen entschieden wurde.
 
Es ist aber auch so, dass Richter sich in ihrem Urteil durch vorangegange Urteile in ähnlichen Sachverhalten leiten lassen und sich schwer tun, grundsätzlich anders zu entscheiden, als in den x vorangegangen Urteilen entschieden wurde.
Nein. Geradezu das Gegenteil ist richtig, auch weil es selten 2 vollkommen identische Sachverhalte gibt,
die gleich zu beurteilen wären.
Gerade Untergerichte neigen dazu, auch mal anders zu entscheiden und - so formulierte mal ein ausbildender Richter - "ein paar Pfeile nach oben zu schießen".
Das hier zitierte OLG Hamm ist ganz berühmt dafür. Deshalb immer Vorsicht beim OLG Hamm !;)
Das Zauberwort heißt "Rechtskraft":
Es gibt eben auch sehr viele "abnorme"/falsche untergerichtliche Urteile, die durch eine "andere"
Rechtsanwendung zu anderen Ergebnissen kommen.
Sobald dieses Urteil rechtskräftig ist, sind die an ihm beteiligten Parteien daran gebunden -
unabhängig davon, was andere Gerichte in gleichgelagerten Fällen entschieden haben.
Abgesehen davon: Auch bei den (Ober-)Gerichten ist nichts in Stein gemeißelt.
Da heißt es dann lapidar: "Der BGH gibt seine bisherige Rechtsprechung auf."
Und dann steht man da, und alles ist auf einmal genau andersherum als gedacht. :confused:
 
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