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Kein Schwachsinn.
Nur wenn er die Linie mit genügend Abstand nicht überfährt und das neue Schild nicht dort steht.Darf ein Autofahrer mich bei durchgezogener Linie trotzdem überholen wenn ich ihn durchwinke?
Ich hasse es wenn andere wegen mir warten müssen, mir ist es auch völlig Schnuppe wenn ich mit 1cm Abstand überholt werde.
Ich glaube du liest grad nicht richtigEr behaptet das dieses Schild dastehen muss das es ein Überholverbot für Zweiräder gibt. Diese Aussage ist nunmal Schwachsin.
Ich glaube du liest grad nicht richtig
Unabhängig von nicht genügenden Abstand beim Überholen und der durchgezogenen Linie - welches Schild stand dort denn bzgl Überholverbot:
https://www.stvu.info/radfahrer.html#:~:text=Die StVO nimmt hierauf Rücksicht,nicht von Fahrrädern und Motorrädern.
Mir ist dieses neue Schild noch nicht begegnet und nur das zeigt wohl auch das Überholverbot für Zweiräder aller Art an.
Es ging dabei nur um das Schild. Und wenn ansonsten genügend Platz gewesen wäre bis zur Linie, was dort nicht war, ist es ein Überholverbot für Zweiräder. Ansonsten nicht.Wie soll man das:
sonst verstehen? Das klingt doch so das du der Meinung bist das nur wenn dieses Schild dasteht der Zweiradfahrer nicht überholt werden darf?
Wenn es geht - na hoffentlich überholt er. Lieber ist das Auto weg als dauerhaft hinter mirDie Diskussion über geschlossene Mittellinie und Überholen von Radfahrern halte ich für ziemlich sinnfrei, weil so gut wie jedes Auto den Radfahrer trotz der Linie überholt.
Mache ich als Radler sicherlich auch manchmal, rechne anschließend aber auch damit, dass ich knapper als Vorschrift überholt werde. Und habe dann auch kein Problem damit.Direkt aus einem Carbrain:
Da schämt sich selbst die Frau.
Im Gegenteil: das Schild steht gerade dann rechtskonform, wo das Überholen verboten werden muss, obwohl der Platz zum Überholen eigentlich ausreichen würde. Also zB vor einer schlecht erkennbaren Spurzusammenführung, oder bei längs verlaufenden Straßenbahnschienen. Abgesehen davon könnte es, weil es auch das Überholen von Krafträdern verbietet, im Grenzbereich eingesetzt werden, wo zwar wegen der 1,5/2m-Regel Fahrräder bereits so gerade schon nicht mehr überholt werden dürfen, aber man an Krafträdern durchaus noch vorbeikäme. OK, letzteres ist schon eine seeehr abstrakte Möglichkeit.Dieses Fahrrad-Überholverbotsschild ist nichts anderes als ein Hinweis mit dem Zaun für den letzten dümmsten Autofahrer, dass es an der angezeichneten Engstelle ganz wirklich echt wahr zu eng ist um mit genug Abstand zu überholen.
Dieses Fahrrad-Überholverbotsschild ist nichts anderes als ein Hinweis mit dem Zaun für den letzten dümmsten Autofahrer, dass es an der angezeichneten Engstelle ganz wirklich echt wahr zu eng ist um mit genug Abstand zu überholen.
Das heißt aber nicht, dass der Abstand nicht auch an anderen Stellen zu eng sein kann , auch wenn da kein Schild hängt..Aufhängen könnte man das nämlich an ganz schön vielen Stellen.
Sowas ist die personifizierte Inkompetenz, da müssen ja offenbar sehr viele ihren Lappen erwürfelt habenZu meinem Casus: hatte direkt nach dem Ereignis Polizei und Fshrschule angerufen. Polizei meinte; Online Anzeige erstatten habe ich gemacht.
Fahrschule nicht kooperativ, Chef rief gegen 17.00 zurück. Hätte mit Fahrlehrer und Schüler gesprochen, ich wäre selber schuld, hätte den LKW ja vorher auch dicht überholt, dann müsste ich dichtes Überholen halt ertragen.
Das war am Schutzstreifen vor roter Ampel, ca 1 km vor dem späteren Tatort. Mit dem Rad habe ich da eine Haltelinie 1m weiter vorne.
Hupen wäre auch ok, ich sollte halt auf dem Radweg fahren (den es da nicht gibt, nur Fußweg mit Fahrrad freigegebenen).
Die Landstraße ist eng, kurvig, Tempo 50, Überholverbot, durchgezogene Linie über den ganzen Verlauf.
Von Recht wegen darf da nicht am Rad vorbeigefahren werden weil dann entweder der Abstand nicht eingehalten oder die Linie überfahren wird. Streckenlänge ca 1,5 km.
Meine Frau hat das Gespräch mitgehört...
Habe mich dann schnell wegen sinnlos verabschiedet.
Schaun wir mal
90 Prozent der Autofahrer hält sich nicht an das faktisch geltende Überholverbot aufgrund durchgezogener Mittellinie - ich kann es mir nicht erklären, aber offenbar scheinen viele der Meinung zu sein, dass diese beim Überholen von Radfahrern nicht gelten.Kein Schwachsinn. Das Autoüberholverbotsschild erlaubt ja das überholen von Radfahrern, das relativ neue Schild verbietet das.
Die geschlossene Linie verbietet das drüberfahren. Falls die Fahrbahn nicht ausnahmsweise superbreit ist, ist die Linie das schärfere Überholverbot. Aber welcher Autofahrer hält sich denn daran? Die einen wissen es nicht, die anderen interessiert es nicht.
Die Tatsache, dass man einen Führerschein erworben hat, bedeutet ja nicht, dass man die STVO-Regeln kennt.
Nein, Du müsstes anhalten.
Das wird in Spanien auch offiziell so gemacht. Durchgezogene Linie darf überfahren werden, hauptsache der Abstand zum Radfahrer passt. m.E. die sinnvollste Lösung.Normales Überholverbot, das Fahrradüberholverbot ergibt sich faktisch durch Fahrbahnbreite und durchgezogene Linie. Ich fahre die Strecke täglich 2mal, wenn normal überholt wird bestehe ich nicht auf der durchgezogenen Linie.
Was? Links abbiegen? Warum ist das ein Grund zu knapp überholt zu werden?Mache ich als Radler sicherlich auch manchmal [...]