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Ich glaube, der Schüler führt das Fahrzeug nicht im Sinne des Gesetzes. Voll verantwortlich ist der Fahrlehrer und wird auch für alle Vergehen belangt.
Woher willst du das wissen? Wenn beide dicke sind dann lügen sie einfach zusammen und dann hast du schlechte Karten.Ja, und der Fahrlehrer wird dazu sicher lügen. Der Schüler eher nicht.
Ich denke und hoffe das der Fahrlehrer ein ordentliches Problem bekommt. Das hat er sich redlich "verdient".
Woher willst du das wissen? Wenn beide dicke sind dann lügen sie einfach zusammen und dann hast du schlechte Karten.
Die Landstraße ist eng, kurvig, Tempo 50, Überholverbot, durchgezogene Linie über den ganzen Verlauf.
Von Recht wegen darf da nicht am Rad vorbeigefahren werden weil dann entweder der Abstand nicht eingehalten oder die Linie überfahren wird. Streckenlänge ca 1,5 km.
Nötigung durch dichtes Auffahren und langes Hupen.Sowie das gefährliche Überholen, insbesondere bei sintflutartigem Regen, das Wasser stand locker 2cm hoch auf der Straße.
Hätte mit Fahrlehrer und Schüler gesprochen, ich wäre selber schuld, hätte den LKW ja vorher auch dicht überholt, dann müsste ich dichtes Überholen halt ertragen.
"Wir haben mehrmals kurz gehupt, damit sich der arme Radler beim Überholen nicht erschreckt. Dann haben wir den Überholvorgang mit deutlichem Abstand durchgeführt." Also Aussage gegen Aussage. Der Fahrschüler wird den Teufel tun und den Fahrlehrer hinhängen, ausser er will anschließend die Fahrschule wechseln (so viele gibt es nicht für LKW).Vom ganzen Ablauf her muss da was "rauskommen".
"Wir haben mehrmals kurz gehupt, damit sich der arme Radler beim Überholen nicht erschreckt. Dann haben wir den Überholvorgang mit deutlichem Abstand durchgeführt." Also Aussage gegen Aussage. Der Fahrschüler wird den Teufel tun und den Fahrlehrer hinhängen, ausser er will anschließend die Fahrschule wechseln (so viele gibt es nicht für LKW).
Die Landstraße ist eng, kurvig, Tempo 50, Überholverbot, durchgezogene Linie über den ganzen Verlauf.
Von Recht wegen darf da nicht am Rad vorbeigefahren werden weil dann entweder der Abstand nicht eingehalten oder die Linie überfahren wird. Streckenlänge ca 1,5 km.
Okay, das mit dem Überholverbot hatte ich überlesen.Geht aber nicht da es diese Verkehrslage gab:
Er muss ja mind. 2 m Abstand einhalten. Wie sollen die beiden das Überholen StVO konform begründen?
Das ist die Frage. Wenn einer LKW lernt hat er ja normalerweise schon einen anderen Führerschein.
Mir ist dieses neue Schild noch nicht begegnet und nur das zeigt wohl auch das Überholverbot für Zweiräder aller Art an.
Kein Schwachsinn. Das Autoüberholverbotsschild erlaubt ja das überholen von Radfahrern, das relativ neue Schild verbietet das.Schwachsinn!
Die durchgezogene Linie reicht da genau genommen schon aus dafür das er @MarBo nicht hätte überholen dürfen.
Nein, Du müsstes anhalten.Darf ein Autofahrer mich bei durchgezogener Linie trotzdem überholen wenn ich ihn durchwinke?
Deswegen schreib ich ja unabhängig davon. Schon klar, dass fehlender Abstand und durchgezogene Linie ausreichen.Schwachsinn!
Die durchgezogene Linie reicht da genau genommen schon aus dafür das er @MarBo nicht hätte überholen dürfen.
Kein Schwachsinn.