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Bradley wars offensichtlich zu peinlich oder er hat es nicht gesehen. Jedenfalls hat er sich nix anmerken lassen.![]()
Ich denke, er ist an sowas gewöhnt. Wenn er auf solche Geschichten reagieren würde, käme er vermutlich gar nicht mehr zum Fahren.
Frage am Rande: Sind die Radarpistolen für Fahrräder zugelassen? Die Stirnfläche eines Radlers ist doch sehr anders als die eines Autos und auch kleiner als die eines Motorrads. Im lokalen Klub hat ein Radfahrer mal bezahlen müssen, als er schneller als die dort außerorts erlaubten 50 km/h schnell war. Zu den berühmten 50 km/h innerorts: In Deutschland gelten die nur für Kraftfahrzeuge. Wie sieht es in Österreich aus?Vorletzten Sonntag schon passiert: ich war mit dem Renner im Fitneßstudio in der Wiener City und fahre nun heimwärts. Die schnellste Strecke führt über den Gürtel (zwei Fahrspuren in jeder Richtung, trotzdem nur 50km/h erlaubt), der zur vermeintlichen Beschleunigung des PKW-Verkehrs immer wieder mal kreuzungsfrei geführt wird und die Querstraße unterquert. Nach der Unterfahrung des Südtiroler Platzes am Wiedener Gürtel stehen oben zwei Polizisten und einer hält demonstrativ seine Radarpistole auf mich als dort einzigen momentan fahrenden. Als ich an ihnen vorbeirolle ruft mir der Kollege zu "72! 72! Nächstes Mal etwas langsamer, ja?!" Ich gelobe Besserung und rolle weiter ...
LG
Rüdiger
Obwohl ich jetzt schon seit 1,5 Jahren in Österreich wohne, habe ich jetzt zum ersten Mal tatsächlich nachgeschaut, wie die Regelung ist.Für Radfahrerinnen/Radfahrer gelten grundsätzlich die gleichen Tempolimits wie für andere Fahrzeuglenkerinnen/Fahrzeuglenker:
- Ortsgebiet maximal 50 km/h
- Freilandstraßen maximal 100 km/h
Zum Nachlesen die Anlage 2 der STVO. Dort sind eindeutig alle Fahrzeuge erwähnt, im Gegensatz zu §3, der nur Kraftfahrzeuge benennt. Sogar die Ausnahme, das innerhalb der Ortschaft die Geschwindigkeit auf z.B. 70 km/h hochgesetzt wird, gilt für alle Fahrzeuge. Ein dicker Brummi darf dann innerorts schneller als die 60 km/h außerhalb fahren, der Fahrradfahrer aber auch nur noch 70 km/h statt unbegrenzt.Also man müsste mal in die STVO gucken.
Meines Erachtens gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen in D nach dem Wortlaut nur für Kraftfahrzeuge.
War bei dem Original-Post auch meine VermutungHa... schitt, wusste ichs doch, dass da mal was geändert wurde ^^
Danke für den Link
Trotzdem wirst du mir zustimmen, dass die Messung genug Spielraum für Widersprüche gibt!?
Noch schlimmer ist die verkehrsberuhigte Zone: Tempo 4-7 km/hHeißt also bei 30km/h und 30er Zone auf den Tacho achten?![]()
War bei dem Original-Post auch meine Vermutung
Noch schlimmer ist die verkehrsberuhigte Zone: Tempo 4-7 km/h![]()
Vor Schreck, wenn du vom Blitz getroffen wirst?Da falle ich ja um!![]()
Zum Nachlesen die Anlage 2 der STVO. Dort sind eindeutig alle Fahrzeuge erwähnt, im Gegensatz zu §3, der nur Kraftfahrzeuge benennt. Sogar die Ausnahme, das innerhalb der Ortschaft die Geschwindigkeit auf z.B. 70 km/h hochgesetzt wird, gilt für alle Fahrzeuge. Ein dicker Brummi darf dann innerorts schneller als die 60 km/h außerhalb fahren, der Fahrradfahrer aber auch nur noch 70 km/h statt unbegrenzt.
Aber laut STVO muss man am Fahrrad keinen Tacho haben, also wie soll ich wissen, wie schnell ich bin. Das ist doch bestimmt eine Diskussion wert.
Aber laut STVO muss man am Fahrrad keinen Tacho haben, also wie soll ich wissen, wie schnell ich bin. Das ist doch bestimmt eine Diskussion wert.
Ich habe noch nie von einem Radler gehört, der als Temposünder verknackt wurde. Im Zweifelsfall ist ein fehlender Tacho wahrscheinlich dein persönliches Problem. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.