Bremen1971
Ich schwitze nicht - mein Fett weint!
Ich habe heute einen Rennradfahrer getroffen, welcher mal eine echt alternative Art und Weise hatte seinen Sohn zu transportieren.
Kindersitz am Hollandrad - gab es schon,
Trekkingbike und Kind auf dem Gepäckträger - auch alt,
Auf der Stange oder dem Lenker - wir sind ja nicht bei Sarasani im Zirkus...
Wenn alle diese Möglichkeiten ausscheiden, dann kann man sich auch das Rennrad schnappen und sich den Spross auf den Rücken schnallen.
Wir haben das Thema dann "kontrovers diskutiert"...
§ 21 Absatz 3 StVO sagt folgendes aus:
Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch die Radverkleidung oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, daß die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können. Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden. Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes.
Lange Rede kurzer Sinn,was haltet ihr rechtlich oder auch persönlich von der Aktion?
Ich fand es ungefährlocher als mangelhaft fixierte Römersitze, jedoch sehr gefährlich, falls der Fahrer stürzt und hierbei auf das Kind fällt.
Freue mich auf eure Meinung!
P.S. den Link zum Treat bekommt der Fahrer, da auch ihn die Meinung Dritter hierzu interessiert- die Freigabe der Fotos für dieses Forum liegt vor. Übt bitte gegebenenfalls sachliche Kritik in angemessener Form. Danke!
Kindersitz am Hollandrad - gab es schon,
Trekkingbike und Kind auf dem Gepäckträger - auch alt,
Auf der Stange oder dem Lenker - wir sind ja nicht bei Sarasani im Zirkus...
Wenn alle diese Möglichkeiten ausscheiden, dann kann man sich auch das Rennrad schnappen und sich den Spross auf den Rücken schnallen.
Wir haben das Thema dann "kontrovers diskutiert"...
§ 21 Absatz 3 StVO sagt folgendes aus:
Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch die Radverkleidung oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, daß die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können. Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden. Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes.
Lange Rede kurzer Sinn,was haltet ihr rechtlich oder auch persönlich von der Aktion?
Ich fand es ungefährlocher als mangelhaft fixierte Römersitze, jedoch sehr gefährlich, falls der Fahrer stürzt und hierbei auf das Kind fällt.
Freue mich auf eure Meinung!
P.S. den Link zum Treat bekommt der Fahrer, da auch ihn die Meinung Dritter hierzu interessiert- die Freigabe der Fotos für dieses Forum liegt vor. Übt bitte gegebenenfalls sachliche Kritik in angemessener Form. Danke!