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Immer Ärger mit ebay - Was tun? Fragen an die Experten/Anwälte

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reisberg

Falls jemand Ärger mit ebay Transaktionen hat oder Rat braucht, wäre dies der Ort dafür.

Zu meinem Fall:

Was ersteigert, Geld überwiesen, Ware kommt nicht, nachgefragt, Päckchen ist angeblich wieder zurück gekommen, dem Verkäufer angeboten noch mal Geld für Versand Nr. 2 zu überweisen, nix mehr gehört, Fall eröffnet, der wird in 5 Tagen auslaufen, kein PayPal, also auch kein Käuferschutz.

Was nun, bzw. welche weiteren Schritte müssen folgen? Anwalt nehmen? Lohnt das auch bei kleineren Geldbeträgen? Gibt es weitere (legale) Optionen?

Grüße

Reisberg
 
Reisberg.....hier gabs schon mal ein ähnliches Problem in Berlin, wo dann der Käufer irgendwo im Westen auch nicht recht weiter wusste und das hier zum Besten gab.
Aufgrund dessen und auch, dass die Adresse ( die hatte er zumindest) direkt bei mir um die Ecke war, bin ich direkt mal hin und alles hat sich dann ohne grossen Ärger ergeben. War halt ein völlig verplanter Typ, der ab und an ein wenig neben sich selbst stand. Vielleicht geht ja so etwas in der Art auch bei dir...ist der einfachste und effektivste Weg, falls möglich.

Immerhin gings da um ein ganzes Rad mit allem Drum + Dran.

Gruss Horst
 
Mahnantrag,
ganz schnell online ausgefüllt!!!
Hatte selbst leider schon mehrmals den Antrag ausfüllen müssen.
 
Mahnantrag,
ganz schnell online ausgefüllt!!!
Hatte selbst leider schon mehrmals den Antrag ausfüllen müssen.

Erzähl mir mehr/bzw. ich google mal.

Ich hab den Email Verkehr, der wird ja eh bei ebay gespeichert. Die Adresse des VK bekomme ich erst nach Ablauf des ebay Falls. Ich vermute, erst dann kann ich zivilrechtlich gegen ihn vorgehen.
 
Wenn er das Päckchen/Paket wirklich versendet hatte, müsste er Dir doch eigentlich eine Track-ID nennen können. Da kann man bei den meisten Anbietern noch Monate später den Sendungsverlauf einsehen.
 
Soweit ich weiß gibt es bei Päckchen bei der Deutschen Post KEINE Track ID (sondern nur bei Paketen)...
 
Die Adresse des VK bekomme ich erst nach Ablauf des ebay Falls. Ich vermute, erst dann kann ich zivilrechtlich gegen ihn vorgehen.

Name und Adresse des Verkäufers müßten eigentlich auf der ersten Nachricht von ebay nach dem Kauf stehen, ist zumindest mir so. Der Betreff der Nachricht lautet "Herzlichen Glückwunsch, der Artikel ... gehört Ihnen!". Dort stehen unter "Angaben zum Verkäufer" Name und Anschrift.

Ich denke, Du kannst auch vor Abschluß des ebay-Falles tätig werden, z.B. schriftlich eine Frist zur Lieferung setzen (evtl. mit Einschreiben).

Gruß,
Carsten
 
Hatte auch mal so einen ähnlichen Fall. Ende der Geschichte. Polizei->Anzeige. So ein Brief von einer Behörde kann Wunder wirken. Anwalt würde ich erst danach einschalten. Polizei ist ja erstmal umsonst;)
 
Hallo :)
Ich habe mir folgenden Rahmen auf EBay gschossen und zur Auktion gab es lediglich folgendes Bild und die Beschreibung
"rennrad rahmen centurion größe 59 cm

Privatverkauf, keine Rücknahme, keine Garantie!

Versand nur nach Deutschland
".
Eingestellt wurde er als "Gebraucht" und nicht als "Defekt". Als ich ihn heute abholte und zuhause den ganzen Staub entfernte ist mir aufgefallen, dass an den typischen Stellen für eine Stauchung in Ober- und Unterrohr die Anzeichen für einen vorangegangen Unfall sind. Also die Unterseite ist jeweils etwas gedellt (merkt man, wenn man mit em Finger rüberfährt) und an der Oberseite des Oberrohrs direkt hinter der Muffe ist eben auch der Lack ab (sieht man ja auf dem Bild - ich dachte aber, dass das ein gewöhnlicher Abplatzer ist, der nicht weiter tragisch ist).
Hat jemand schonmal vergleichbare Erfahrungen gemacht? Muss der Verkäufer den Rahmen zurücknehmen, auch wenn er es ausgeschlossen hat - aber ja den Schaden verheimlicht (oder nicht gemerkt) hat?

Danke für eure Ratschläge! :)


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<bin kein jurist>Nun dieser Ausschluss von Gewährleistung ändert nichts daran, dass Dinge die als funktionstüchtig verkauft werden, dies auch sein müssen. Sprich wenn dir das Ding beim Gebrauch kaputt geht (Gewährleistung), ist es etwas anderes, als wenn es defekt verkauft wird aber nicht so deklariert wird (Unwissen / Unachtsamkeit / Täuschung).</bin kein jurist>

Würde aber einfach mal normal Kontakt aufnehmen und sagen, dass nicht erwähnt wurde, dass es ein Unfallrahmen ist bzw. er so nicht funktionstüchtig ist. Danach würde ich mir erst weitere Gedanken machen .
 
<bin kein jurist>Nun dieser Ausschluss von Gewährleistung ändert nichts daran, dass Dinge die als funktionstüchtig verkauft werden, dies auch sein müssen. Sprich wenn dir das Ding beim Gebrauch kaputt geht (Gewährleistung), ist es etwas anderes, als wenn es defekt verkauft wird aber nicht so deklariert wird (Unwissen / Unachtsamkeit / Täuschung).</bin kein jurist>

Würde aber einfach mal normal Kontakt aufnehmen und sagen, dass nicht erwähnt wurde, dass es ein Unfallrahmen ist bzw. er so nicht funktionstüchtig ist. Danach würde ich mir erst weitere Gedanken machen .

Danke dir, so ähnlich hatte ich das auch noch aus zwei Semestern Recht für IT-Ingenieure in Erinnerung. Aber vielleicht hatte ja mal wer hier ähnliche Erfahrungen..
Geschrieben hab ich ihm natürlich schon sofort, als ich nach Hause kam und das festgestellt hab.
 
Würde aber einfach mal normal Kontakt aufnehmen und sagen, dass nicht erwähnt wurde, dass es ein Unfallrahmen ist bzw. er so nicht funktionstüchtig ist. Danach würde ich mir erst weitere Gedanken machen .
Genau das habe ich bereits mehrmals gemacht, allerdings nicht bei gebrauchten Fahrrädern, sondern bei gebrauchten Objektiven. In allen Fällen habe ich den Verkäufer freundlich angeschrieben und ihm geschildert, was nicht in Ordnung war und um einen Vorschlag gebeten, wie wir in der Angelegenheit verfahren wollen. Keine Vorwürfe, keine Drohungen! In allen Fällen habe ich problemlos eine für mich zufriedenstellende Regelung erreicht (Rückabwicklung oder Minderung).
 
Moah, mich hat es heute auch erwischt. Zusammengedrückte Gabel. Mal sehen was der VK sagt, wurde erst falsch verschickt und bla. Geil.:(
 
So mal am Rande : Das Verlustrisiko bei Lieferungen per DHL - PÄCKCHEN trägt immer der KÄUFER ( ebay Bestimmungen , und es gibt auch Urteile dazu !! )
Wer sich also für den Kauf entscheidet , und diese Versandart ist Angeboten , hat einfach Pech !
 
@ Flat Eric
Das ist nur richtig, solange es sich um einen privaten Verkäufer handelt; bei gewerblichen V. trägt das Verlustrisiko - unabhängig von der Versandart - immer der Verkäufer (§ 474 II BGB).

http://ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_8.html

Deswegen kaufe ich hochpreisige Sachen eigentlich nur noch bei professionellen Verkäufern.
Es gehört zu den typischen Risiken des Versendungskaufs, daß mal etwas anders läuft als erwartet.
Der "geschädigte" Käufer muß dann im "Verlustfall" ggf. hinterher versuchen, das gezahlte Geld wiederzubekommen.
Das funktioniert in diesem Land nur, wenn man weitere Zeit + Geld investiert:
Der klagende Käufer muß (auch im gerichtlichen Mahnverfahren) zunächst alle anfallenden Mahn-, Gerichts- und Vollstreckungskosten verauslagen,
ohne zu wissen, ob er das Geld je wiederbekommen wird.
Diese Zusammenhänge sollte man sich vorher klarmachen.
Wer das alles nicht will und "immer" Ärger mit ebay hat, dem empfehle ich, diese Plattform einfach zu vermeiden. Es geht auch ohne. Wirklich !
 
[quote="Sparkassendirektor, post: 2796237, member: 61705"
Wer das alles nicht will und "immer" Ärger mit ebay hat, dem empfehle ich, diese Plattform einfach zu vermeiden. Es geht auch ohne. Wirklich ![/quote]

So isses :daumen:
 
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