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Helmpflicht bei RTF´s?

Ich bin heute beim RTF fast schwer verunglückt: beim Gang auf die Toilette wäre ich mit meinen zum Laufen untauglichen Schuhen fast auf einer Treppe ausgerutscht und gestürzt. Zum Glück hab ich einen Helm getragen!

Aber mal ernsthaft: Die HelmPFLICHT scheint bei den Veranstaltern noch nicht angekommen zu sein: auch auf dem Kärtchen heute stand nur die Empfehlung Helm zu tragen und nichts von einer Pflicht.
Könnte der Veranstalter im Schadensfall dann nicht Probleme bekommen?
 
Üblicherweise fährst Du auf eigene Gefahr mit, egal ob ein Rennen oder eine RTF oder was auch immer..........

Was nichts daran ändert, dass derjenige, der entgegen der Vorschrift ohne Helm fährt, seine Ansprüche aus Versicherungsleistungen, sei es Haftpflicht- oder Unfallversicherung, auf's Spiel setzt. Wenn es da z.B. um Rentenzahlungen wegen Erwerbsunfähigkeit geht, ist das kein Spaß.
 
Das ist, unabhängig von pro oder contra, nicht richtig. Die Versicherungen versuchen sicher, ihr eigenes Spielchen zu treiben. Aber versuche mal, eine Unfallversicherung zu überzeugen, auch mögliche Schäden aus Radrennen abzudecken. Da machen die erst mal völlig zu: "........ das wird doch vom Verband, vom Veranstalter usw........". Ist natürlich nicht, aber wen interessiert das schon.

Unfallversicherungen sind m.E. ohnehin rausgeschmissenes Geld.

Erwerbsunfähigkeit ist eine völlig andere Geschichte und Arbeitsunfähigkeits-Rente / resp. Frührente wegen eben dem, erst recht. Diese Dinge bezieht man eben aufgrund höherer Gewalt oder eben auch aus Eigenverschuldem.

Und dann sind wir wieder bei dem, welche Kompetenzen ein Veranstalter gegenüber den Teilnehmern haben kann. Und das halte ich mindestens für strittig.
 
Es geht nicht um Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer privaten BUZ, sondern um Schadenersatzansprüche ggü. Unfallgegnern und Zahlungen der Unfallversicherung bei Invalidität.
 
Auch das ist eher fragwürdig, wie sich schon einmal gezeigt hat.

Abgesehen davon, nimmst Du nicht nur auf eigene Gefahr für Dich selber teil, sondern haftest auch für die Schäden, die Du anrichtest, falls Du welche anrichtest.

Und wenn Du an einer Veranstaltung teilnimmst, die sich im öffentlichen Verkehrsraum abspielt, gelten die entsprechenden Regeln und nicht, was sich irgend ein "Veranstalter" ausgedacht hat.

Muß ja kein "Teilnehmer" sein, der umgelatzt wird.
 
@lagaffe
Als ich mir einen Finger abgerissen hatte, der nicht mehr angenäht werden konnte, war ich ebenso froh eine UV zu haben, wie bei einem selbstverschuldetem Autounfall.
Wenn man davon ausgeht, dass man selbst sowas nie erlebt, ist natürlich jede Versicherung überflüssig.
Sowas muss jeder für sich entscheiden, da gibt es kein schwarz oder weiß, wie bei der Frage Helm oder kein Helm ;)
 
Auch das ist eher fragwürdig, wie sich schon einmal gezeigt hat.

Abgesehen davon, nimmst Du nicht nur auf eigene Gefahr für Dich selber teil, sondern haftest auch für die Schäden, die Du anrichtest, falls Du welche anrichtest.

Und wenn Du an einer Veranstaltung teilnimmst, die sich im öffentlichen Verkehrsraum abspielt, gelten die entsprechenden Regeln und nicht, was sich irgend ein "Veranstalter" ausgedacht hat.

Muß ja kein "Teilnehmer" sein, der umgelatzt wird.

Und nochmals, dass ist falsch. Der Veranstalter kann verlangen, dass Du einen Helm tragen musst, er darf Dir nicht erlauben ohne Licht zu fahren.
Wie und ob das überprüft wird ist eine andere Sache. Ebenso die Frage, ob das Teilnehmer anzieht oder abschreckt.
 
Das unterschreibe ich Dir immer noch nicht! Solange der sich im öffentlichen Raum bewegt, gelten die allgemeinen Regeln.

Der kann ja verlangen, was er will. Konsequenzen hat das nicht. Und um die ging es in den letzten Beiträgen.

Abgesehen davon, dass es unwahrscheinlich ist, überhaupt zu irgendwelchen schweren Verletzungen zu kommen: Da haftet nicht der Veranstalter, sondern erstmal die Beteiligten.
 
@lagaffe
Als ich mir einen Finger abgerissen hatte, der nicht mehr angenäht werden konnte, war ich ebenso froh eine UV zu haben, wie bei einem selbstverschuldetem Autounfall.
Wenn man davon ausgeht, dass man selbst sowas nie erlebt, ist natürlich jede Versicherung überflüssig.
Sowas muss jeder für sich entscheiden, da gibt es kein schwarz oder weiß, wie bei der Frage Helm oder kein Helm ;)

Ich hatte mal eine ( lange her und mein alter Herr hatte die für mich abgeschlossen) und habe die dann gekündigt, weil es eigentlich ausgeschlossen war, jemals in den "Genuß" irgendwelcher Leistungen zu kommen. Zu viele Ausschluß-Klauseln.
Für mich gehört das in die Kategorie "überversichert".

EDIT: Wenn es bei Dir gepasst hat, hat es eben gepasst.
 
Das unterschreibe ich Dir immer noch nicht! Solange der sich im öffentlichen Raum bewegt, gelten die allgemeinen Regeln.

Der kann ja verlangen, was er will. Konsequenzen hat das nicht. Und um die ging es in den letzten Beiträgen.

Abgesehen davon, dass es unwahrscheinlich ist, überhaupt zu irgendwelchen schweren Verletzungen zu kommen: Da haftet nicht der Veranstalter, sondern erstmal die Beteiligten.

Er kann Dich von der Veranstaltung ausschließen Punkt!!!
Es gibt hier nur auf einer Seite Betonköpfe.
 
@fuerdieenkel
Wenn wir ehrlich sind, sind wir Rennradfahrer an den Genehmigungsauflagen selbst Schuld. Bei fast jeder RtF gibt es welche die ein Rennen fahren, Rotlcht mißachten, Fußgängerüberwege für Strassengraffiti halten, zu dritt nebeneinander radeln und sich unterhalten ......
 
Da dies so ziemlich der einzige Punkt ist, den ich mit Beharrlichkeit vertrete, NEIN :D
Ich erkläre auch keinem Schuster, wie die Sohle zu reparieren ist ;)
 
Na ja, ich weiß nicht, wie es Dir geht, aber ich halte den BDR nicht unbedingt für das Kompetenzzentrum in juristischen Angelegenheiten. Die haben ja nicht mal eine Ahnung vom Rad fahren.

Was ich definitiv weiß, dass er nicht der Gesetzgeber ist.

Und ich erinnere Dich mal an meine Formulierung, dass ich das für mindestens für fragwürdig halte, was ein Veranstalter im öffentlichen Raum für Auflagen erteilen kann.

Der kann eine "Kleiderordnung" vorschreiben und dann in seinem Ermessen die Teilnahme entscheiden. Er darf aber zum Beispiel niemanden aufgrund seiner Hautfarbe, seines Glaubens etc., ausschließen, um mal was relativ eindeutiges zu nennen. Es ist auf keinen Fall völlig beliebig. Nicht einmal in "geschlossenen Räumen" oder auf einer abgesperrten Strecke.

Wirklich endgültig klären wird diese Frage allerdings nicht einmal ein Voll-Jurist.

EDIT: der eigentliche Witz ist ja, dass ohnehin alle Teilnehmer auf eigene Gefahr unterwegs sind und mit Sicherheit auch selber für den "ordnungs-gemäßen" Zustand ihrer Fahrräder verantwortlich sind, also der Veranstalter hier eigentlich immer fein raus ist.
 
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