Dann genauer: Wenn dir die Deutungshoheit der Richter nicht passt, dann sorge für eine Klarstellung durch den Gesetzgeber. Kapisch?
Dann erkläre ich Dir das noch einmal genauer: Jener Richter hat sich ganz offenkundig schlicht einer "Meinungs-Sphäre" angeschlossen. Die legale Grundlage besagt aber, dass es keine Helmpflicht gibt.
Ein Richter kann oder muß im Zweifel eine Ermessensentscheidung treffen, wenn die rechtliche Grundlage dies erfordert, weil sie uneindeutig ist. Eine "Deutungshoheit" hat er nicht. Als Privatmensch hat er wiederum zu Thema XY sicher eine eigene Meinung, die er zu Hause zu lassen hat ( was natürlich so nicht funktioniert).
@Kaugirl : Ein Rennradfahrer ist auch nur ein ganz "normaler" Radfahrer / Verkehrsteilnehmer. Es gibt auch hier keine einzige eindeutigen Grundlage in dem Fall zu irgendwelchen Sonderregeln oder -rechten.
Ein Fahrrad ist ein Fahrrad. Das auseinander zu dividieren ist eher ein Ausdruck einer unterentwickelten Verkehrskultur, wenn man das so sagen kann. Oder anders ausgedrückt: Wer die motorisierte Dominanz auf der Fahrbahn gewöhnt ist, ist mit der Anwesenheit von Radfahrern eben völlig überfordert. Geschweige denn, dass man Funktionsweise und Technik einschätzen kann oder überhaupt nachvollziehen kann, wie das denn sei, auf einem rein muskelbetriebenen Gefährt unterwegs zu sein. Das muß ja kreuzgefährlich sein.
Und das sind bei uns offenkundig noch sehr, sehr viele.......
Nur nebenbei: Vor einiger Zeit, ist mir bei einer Trainingsfahrt eine Gruppe begegnet ( Kreisstraße im Umland von Berlin, sehr geringes Verkehrsaufkommen), über die ich dann doch sehr grinsen mußte:
Eine Schar Rad fahrender Menschen etwa 15-max. 20, ein paar Kinder darunter), alle auf irgendwelchen City- Tourenrädern, eine Art "Guide" vorne an, alle mit Warnwesten ( der Führende hatte eine rote, alle anderen gelb), alle mit
Helm, alle wie an einer Perlenschnur aufgefädelt, hintereinander, am äußerst, wirklich äußerst rechtem Rand der Fahrbahn ( sic) und als Abschluß ein Kombi als Begleitfahrzeug mit eingeschaltetem Warnblinker ( sic, sic).
Ungefähr so muß man sich vorstellen, wenn sich der durchschnittliche Wohlstandsbundesbürger das Rad fahren denkt: Nur in der Freizeit, möglichst nicht auf der Straße und wenn, unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen.