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Helmpflicht bei RTF´s?

  • Ersteller Ersteller Gelöschtes Mitglied 37900
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Steht aber IMHO in jeder Ausschreibung (sowas wie "Es gilt die STVO").
Selbst in Straßenverkehr riskieren es viele Radfahrer mit nicht StVZO konformen Fahrrädern in Falle eine (unverschuldeten) Unfalles in Regress genommen zu werden. Warum riskierst du das jetzt nicht auch bei RTF mit Helmpflicht.
Ziviler Ungehorsam nennt sich das.


Wenn dir das nicht passt, sorge dafür, dass der Gesetzgeber da für Klarheit sorgt. (mit der Gefahr, dass die Klarheit dir dann nicht passt) aber gibt nicht den Helmträgern dafür die Schuld.


Laut Statistik gibt es in D faktisch keine ernste Bedrohung von einem Blitz erschlagen zu werden, trotzdem stelle ich mich bei einem Gewitter nicht auf die freie Wiese.
Du kannst das allgemeine Ristko (laut Statistik) nicht mit dem persönlichen Risiko gleichsetzen. Um mein persönliches Risiko zu mindern, trage ich beim Radfahren einem Helm.

Ich bin ja gerne auch für eher heftigere Auseinandersetzungen zu haben. Aber bleibe doch bitte im Kontext, wenn Du meine Beiträge kritisierst.

DA ging es um "Deutungshoheit" und "Meinungsführerschaft" und über die Qualität der Debatte.
 
Der BGH argumentierte, dass es kein allgemeines Verkehrsbewusstsein gegeben habe, nach dem das Tragen eines Helms zum eigenen Schutz erforderlich sei, da nur etwa 11% aller Radfahrer seinerzeit einen Helm trugen. Für sportliche Fahrer, also auch und insbesondere Rennradfahrer, kann jedoch etwas anderes als für Alltagradler gelten - der BGH hatte das seinerzeit bewusst offen gelassen

Ich zitiere aus einem Urteil des OLG München:

"32Entgegen der Auffassung des Landgerichts spricht bei einem Radler, der ein Rennrad mit Klickpedalen im freien Gelände benutzt, bereits der Anscheinsbeweis für eine "sportliche Fahrweise", welche eine Obliegenheit zum Tragen eines Schutzhelms begründet. Auf die vom Landgericht zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 18.06.2007 (Az.: 1 U 278/06 unter Rn. 80 f., abzurufen bei Juris), welcher der Senat folgt, wird insoweit verwiesen. Für eine sportliche Fahrweise spricht im vorliegenden Fall auch der Schlussvermerk der polizeilichen Ermittlungsakte, wonach der Kläger "nach Spurenlage die linke Seite des Fuß- und Radweges, vermutlich mit zügiger Geschwindigkeit, befahren und nach links in die Ortsverbindungsstraße hat einbiegen wollen". Hierfür spricht desweiteren der Umstand, dass der Kläger in der mündlichen Verhandlung zweiter Instanz freimütig eingeräumt hat, damals Radsportkleidung getragen zu haben, da er in der Arbeit Gelegenheit zum Duschen und Umziehen hatte."

Das ist aber auch nur eine Annahme. Faktisch gibt es wieder nicht den geringsten Grund, einen "sportlichen Radfahrer" von einem "normalen Radfahrer" zu unterscheiden.

Der ist wie jeder andere auch, erst mal ein normaler Verkehrsteilnehmer. Diesen "Rennrad-Bonus", der ja gerne mal beansprucht wird, gibt es nicht und ist auch kaum zu begründen.

Es ist eine allgemein sehr seltsame ( Fehl) Einschätzung des Radfahrens ( gefährlich), vor denen Richter ganz offenkundig nicht sicher sind.
 
Dann genauer: Wenn dir die Deutungshoheit der Richter nicht passt, dann sorge für eine Klarstellung durch den Gesetzgeber. Kapisch?

Den anderen zitierten Absatz interpretiere ich als eine Meinungsäußerung von dir, weil
-Aufzählung von Beispielen von Deutungshoheiten nicht erkennbar ist
-Absätze dazwischen sind
 
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Das ist aber auch nur eine Annahme. Faktisch gibt es wieder nicht den geringsten Grund, einen "sportlichen Radfahrer" von einem "normalen Radfahrer" zu unterscheiden.

Ja sicher ist das eine Annahme, aber es würde sehr überraschen, würden die Versicherungen nicht versuchen, sich das Schlupfloch zunutze zu machen. Und doch, es gibt, folgt man der Argumentation des BGH, eben einen Unterschied: Das mangelnde Verkehrsbewusstein war eines von zwei Begründungen, warum die Frau keine Mitschuld am Schaden hat (das andere war, dass es keine Helmpflicht gibt). Unter Rennradfahrern ist der Helm aber weit verbreitet, die klare Mehrheit fährt mit Helm.
 
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Dann genauer: Wenn dir die Deutungshoheit der Richter nicht passt, dann sorge für eine Klarstellung durch den Gesetzgeber. Kapisch?

Dann erkläre ich Dir das noch einmal genauer: Jener Richter hat sich ganz offenkundig schlicht einer "Meinungs-Sphäre" angeschlossen. Die legale Grundlage besagt aber, dass es keine Helmpflicht gibt.

Ein Richter kann oder muß im Zweifel eine Ermessensentscheidung treffen, wenn die rechtliche Grundlage dies erfordert, weil sie uneindeutig ist. Eine "Deutungshoheit" hat er nicht. Als Privatmensch hat er wiederum zu Thema XY sicher eine eigene Meinung, die er zu Hause zu lassen hat ( was natürlich so nicht funktioniert).

@Kaugirl : Ein Rennradfahrer ist auch nur ein ganz "normaler" Radfahrer / Verkehrsteilnehmer. Es gibt auch hier keine einzige eindeutigen Grundlage in dem Fall zu irgendwelchen Sonderregeln oder -rechten.

Ein Fahrrad ist ein Fahrrad. Das auseinander zu dividieren ist eher ein Ausdruck einer unterentwickelten Verkehrskultur, wenn man das so sagen kann. Oder anders ausgedrückt: Wer die motorisierte Dominanz auf der Fahrbahn gewöhnt ist, ist mit der Anwesenheit von Radfahrern eben völlig überfordert. Geschweige denn, dass man Funktionsweise und Technik einschätzen kann oder überhaupt nachvollziehen kann, wie das denn sei, auf einem rein muskelbetriebenen Gefährt unterwegs zu sein. Das muß ja kreuzgefährlich sein.
Und das sind bei uns offenkundig noch sehr, sehr viele.......

Nur nebenbei: Vor einiger Zeit, ist mir bei einer Trainingsfahrt eine Gruppe begegnet ( Kreisstraße im Umland von Berlin, sehr geringes Verkehrsaufkommen), über die ich dann doch sehr grinsen mußte:

Eine Schar Rad fahrender Menschen etwa 15-max. 20, ein paar Kinder darunter), alle auf irgendwelchen City- Tourenrädern, eine Art "Guide" vorne an, alle mit Warnwesten ( der Führende hatte eine rote, alle anderen gelb), alle mit Helm, alle wie an einer Perlenschnur aufgefädelt, hintereinander, am äußerst, wirklich äußerst rechtem Rand der Fahrbahn ( sic) und als Abschluß ein Kombi als Begleitfahrzeug mit eingeschaltetem Warnblinker ( sic, sic).

Ungefähr so muß man sich vorstellen, wenn sich der durchschnittliche Wohlstandsbundesbürger das Rad fahren denkt: Nur in der Freizeit, möglichst nicht auf der Straße und wenn, unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen.
 
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in der Tat: neben den dominierenden verkehrspolitischen Erwägungen schreckt mich unter anderem die erhöhte Selbsthaftung bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall ab, falls ich mit einem Rennrad am 'Start' wäre und offizieller Teilnehmer der helmpflicht-RTF.

Viel wichtiger: RTFen werden unter hohem persönlichen Einsatz von Freiwilligen organisiert. Und egal, wer von den Veranstaltern die Idee hatte, das Helmtragen vorzuschreiben (oder ob es sogar vom BDR direkt aufoktroyiert wurde): Am Ende streitest du dich am Start oder an den Verpflegungsstellen mit Helfern herum und machst denen den Tag schwer, den sie für dich und die Mitfahrer opfern. Selbst als Gegner einer Helmpflicht (egal ob gesetzlich, oder vom BDR oder vom organisierenden Verein): Als Mithelfer bei der RTF trage ich die Spielregeln mit, und wer sich nicht daran hält, ist für mich eine Nervensäge, der meine mir mühsam aus den Rippen (und dem Familienleben) geschnittene Zeit verschwendet.
 
Morgen wird der Deckel in Frankfurt wieder -freiwillig- getragen. Ich hoffe, dass ich nicht testen muss, ob er eine Hasenpfote ist oder mir das Leben rettet.
 
Selbst als Gegner einer Helmpflicht (egal ob gesetzlich, oder vom BDR oder vom organisierenden Verein): Als Mithelfer bei der RTF trage ich die Spielregeln mit, und wer sich nicht daran hält, ist für mich eine Nervensäge, der meine mir mühsam aus den Rippen (und dem Familienleben) geschnittene Zeit verschwendet.

Was heisst das jetzt?
War es bis 2015 ohne die BDR-Helmpflicht schlechter? Ist es jetzt für die Helfer besser?

Und was ist mit den ganzen Nervensägen, die sich nicht daran halten mit StVZO-konformen Fahrrädern an den Start zu gehen?
Schreitest Du da ein? Oder tolerierst Du dieses grob ungesetzliche Fehlverhalten?
Wenn ja: wo ist der Unterschied zwischen einem Verstoß gegen die vom BDR auferlegte Helmpflicht und einem Verstoß gegen die Auflage eines Strassenverkehrs-tauglichen Fahrrades? Immerhin wird bei fehenden Speichenreflektoren, etc. nicht nur die Veranstalterauflage grob missachtet, sondern auch noch mutwillig gegen die StVZO verstossen?
 
Raus zum 1. Mai !! Noch ist Zeit!


Nur nebenbei:
"Freiwillige Helfer" klingt zwar besonders ehrenhaft, aber meine Erfahrungen aus den Schulen meiner Kinder und den Sportvereinen, ist eher der, dass zumindest ein Teil von denen selbst nervtötend sind. Aus unerfindlichen Gründen gibt es immer eine Gruppe mit zuviel Freizeit, die versuchen den anderen irgendeinen Ringelpiez aufzudrücken und es überhaupt nicht verstehen können, dass man selber nur ein eingeschränktes Zeitbudget hat......:D

Tut mir leid, aber mein Mitleid ist da begrenzt...............:D
 
So unterschiedlich ist die Sichtweise, meine Erfahrung in KiGa, Schule und Verein ist, dass immer die Gleichen alles machen. 1.- Euro für jedes "Diesmal geht es nicht, aber beim nächsten Fest, Plätzchenverkauf, Fahrdienst ........bin ich auf jeden Fall dabei" und ich hätte mir heute das Storck Durnario in Frankfurt kaufen und ein Malletrainingslager buchen können :D
 
Das Eine schließt das Andere nicht aus............. Es gibt die, die nie kommen, die, die immer dann kommen, und nur dann, wenn es was zu holen gibt, die, die sich immer wieder breitschlagen lassen ( Hallo....) bis zu einem bestimmten Punkt.....:D und eben die, von denen ich gesprochen hatte: die sich überall rein- und vordrängeln, und aus welcher Motivation auch immer, den Bedarf an "freiwilliger Arbeit" multiplizieren....... oder gerne auch den Geldaufwand................:D
 
Ich liebe die Freizeitrevoluzzer :D
Kannst Dich gerne lustig machen, aber @VorneIstVerdammtWeitWeg hat vollkommen recht.
Nun werden Helmverweigerer als Nervensägen deklariert, die den ach so armen freiwillig-ehrenamtlichen Helfern das Leben schwer machen und ihre mühselig aus den Rippen geschnittene Freizeit verschwenden.
Gleichzeitig aber nehmen genau diese Typen keinerlei Anstoß daran, daß es wohl keinen einzigen Narrenkappenträger gibt, der mit STVZO-konformem Rad antritt.
Ist das lediglich Inkonsequenz - oder beispiellose Dummheit?
Mir stellt sich dann die Frage, was diese ehrenhaften Ehrenamtlichen dazu verleitet, diese Arbeit zu verrichten.
Helfersyndrom?
Profilneurose?
Ich habe übrigens einmal einige Zeit ehrenamtlich in der Strafgefangenenhilfe gearbeitet.
Was ich dort an "Ehrenamtlern" kennenlernen konnte, spottet jeder Beschreibung.
Das waren durch die Bank Typen, die meinten, anderen sagen zu müssen, was richtig und was falsch ist.
So gestörte Typen braucht die Welt nicht.
 
Nun werden Helmverweigerer als Nervensägen deklariert, die den ach so armen freiwillig-ehrenamtlichen Helfern das Leben schwer machen und ihre mühselig aus den Rippen geschnittene Freizeit verschwenden.

Blödes Beispiel, gebe ich zu. Ich wollte darauf hinaus, dass man bei der Teilnahme an einer Spaßveranstaltung deren Regeln (egal, wie schwachsinnig sie sein mögen) beachten oder aber gar nicht erst mitmachen sollte. Habe bei RTFen allerdings bislang weder erlebt, dass Teilnehmer durch Helmverweigerung richtige Ansichten an falscher Stelle kundtun, noch, dass das in diesem Forum jemand vorgeschlagen hat, noch, dass sich RTF-Organistoren wegen was auch immer als Hilfspolizisten aufspielen. Wie gesagt, blödes Beispiel.

Was der BDR übrigens auf der eigenen Homepage zum Thema StVO und RFT zum besten gibt, ist bestenfalls als verwirrend und am Thema vorbei zu bezeichnen.
 
Ich wollte darauf hinaus, dass man bei der Teilnahme an einer Spaßveranstaltung deren Regeln (egal, wie schwachsinnig sie sein mögen) beachten oder aber gar nicht erst mitmachen sollte.
Darin gehen wir konform.
Bin übrigens die letzten RTF 1997 gefahren. Nachdem ich vorher schon rund 6 Jahre keine mehr gefahren bin.
Eigentlich wollte ich mich damals einem Verein anschließen, aber nachdem man mir dort schon übelgenommen hat, daß ich ohne Helm fahre, hab ich mich schnell davon distanziert. Auffällig war damals schon, daß die Fahrweise immer aggressiver wurde, und ich kann das nur darauf zurückführen, daß der Helm ein trügerisches Gefühl von Sicherheit vermittelt.
Seitdem fahre ich ausschließlich alleine.

Habe bei RTFen allerdings bislang weder erlebt,(...), noch, dass sich RTF-Organistoren wegen was auch immer als Hilfspolizisten aufspielen. Wie gesagt, blödes Beispiel..
Ist Dir nicht aufgegangen, daß ich Dich mit der Profilneurose und dem Helfersyndrom ein wenig aufziehen wollte? ;-)

Was der BDR übrigens auf der eigenen Homepage zum Thema StVO und RFT zum besten gibt, ist bestenfalls als verwirrend und am Thema vorbei zu bezeichnen.
Machst mich neugierig. Was schreiben die denn da so?
 
Am Fahrrad Parkplatz beim Max Planck Institut in Göttingen, eine Nobelpreisträger-Schmiede, steht ein simples Schild:
Protrect your brain und es ist klar, welches Piktogramm damit zu sehen ist.

Also mir sagt das was, über Grenzen und Statistiken sowie Gesetztestexte hinweg :)
 
Auffällig war damals schon, daß die Fahrweise immer aggressiver wurde, und ich kann das nur darauf zurückführen, daß der Helm ein trügerisches Gefühl von Sicherheit vermittelt.
Und wieder so eine abfällige Bemerkung über die Helmträger. Du kannst es nicht lassen.

Du sitzt doch auch nicht angeschnallt im Auto und denkst dir immer "Ich kann jetzt mit 50km/h gegen die Wand fahren"
 
Ist Dir nicht aufgegangen, daß ich Dich mit der Profilneurose und dem Helfersyndrom ein wenig aufziehen wollte? ;-)

Ist mir nicht aufgegangen, und dir ist es gelungen ;-)

Machst mich neugierig. Was schreiben die denn da so?

Hier schreiben die z.B. das:

Mit der Erteilung der Genehmigung sind dabei meist verschiedene Pflichten für den Ausrichter verbunden. Die wichtigste davon, die auch eine direkte Auswirkung auf das Verhalten eines jeden Teilnehmers hat, ist die Verpflichtung zur Einhaltung der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.

Das bedeutet für jeden Teilnehmer:

  • An einer roten Ampel muss gewartet werden.
  • Stoppschilder sind zu beachten.
    [...]

Also simple Binsen. Aber ein expliziter Verweis auf Definition und Verhalten geschlossener Verbände fehlt, und das wäre wichtig, denn gerade Uneinigkeit darüber, ob man mitten in der Gruppe an einer auf Rot springenden Ampel anhält oder Autos auf einer Vorfahrtstraße durchlässt, führen nach meiner Erfahrung immer wieder zu brenzligen Situationen. Habe gerade heute wegen so was meinen ersten (harmlosen) RTF-Sturz erlitten. Ohne mit dem vorschriftsmäßig behelmten Kopf irgendwo aufzuschlagen natürlich.

Und wenn man schon die StVO bemüht, kann man auch gleich dazuschreiben, dass die Verwendung verkehrsuntauglicher Fahrräder (fehlende Reflektoren!) bei RTFen gedultet wird.
 
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