rr-mtb-radler
Tradition = Rose
Deine Definition einer "Amtsautorität" beschreibt einen Diktator / Tyrannen, nicht mal einen "Amtsträger". Letzterer legt auch nicht die Regeln fest, sondern führt diese aus oder setzt sie durch.
Verbände und Vereine unterliegen der Gesetzgebung und leben in keinem "rechtsfreien" Raum, in dem sie sich Regeln nach Belieben geben können.
Darauf wollte der TE meiner Meinung nach hinaus. Klar, private Veranstaltungen sind in gewissen Grenzen frei, Bedingungen zur Teilnahme aufzustellen, die man in der Regel mit seiner Anmeldung akzeptiert oder eben nicht und nicht teilnimmt.
Mit Sicherheit ist der BDR nicht autorisiert, die Verkehrsregeln nach seinem Gusto zu interpretieren. Und es ist eben durchaus streitbar, ob eine Radtourenfahrt, die auf öffentlichen, nicht abgesperrten Straßen stattfindet, eine "Private Sportveranstaltung" sein kann und es ist durchaus streitbar, ob ein Veranstalter oder gleich der Dachverband BDR, die Verkehrsregeln nach Gusto für sich verändern kann. Oder ob es eben doch nur eine Art "Kleiderordnung" ist, wie meinethalben eine rote Schärpe, dass die Teilnehmer sich erkennen, o.ä.
Wenn es mit dem Argument "Sicherheit" verkauft wird, ist das nicht sehr eindeutig.
Du hast recht, der BDR ist nicht autorisiert die Verkehrsregeln zu ändern, frei zu interpretieren. ABER er darf alles fordern, was nicht entgegen der StVO und StVZO steht. Er darf demnach fordern, das bei seiner Veranstaltung ein Helm getragen werden muss, denn es ist nicht verboten einen Helm zu tragen.
Gäbe es eine gesetzliche Helmpflicht, dürfte er nicht, ohne behördliche Genehmigung, eine RTF durchführen lassen (durch einen dem BDR angehörigen Verein), bei der den Teilnehmern gestattet würde, ohne Helm zu fahren.