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Grenzfahrer Viersen/Heinsberg/Mönchengladbach

AW: Grenzfahrer Viersen/Heinsberg/Mönchengladbach - Teil 3

Meine heutige Korrespondenz mit dem ADAC will ich euch nicht vorenthalten. Am Schluss findet ihr auch die kompletten Beiträge aus der Zeitschrift.

09.05.11 13:30 Uhr Mail an den ADAC
Betreff: Radwegbenutzungspflicht
Sehr geehrte Redaktion,
mit Ihren beiden letzten Ausgaben der Motorwelt haben Sie mich etwas verwirrt.
In der April-Ausgabe schreiben Sie: "Fahrradfahrer dürfen auch dann die Straße benutzen, wenn ein Radweg vorhanden ist, der mit dem blauen Radwegschild gekennzeichnet ist."
In der aktuellen Ausgabe vom Mai steht jedoch: "Fahrradfahrer sind immer verpflichtet, Radwege zu benutzen, wenn diese mit einem blauen Schild gekennzeichnet sind."
Diese Aussagen sind doch widersprüchlich, obwohl Sie sich jeweils auf das identische Aktenzeichen des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig beziehen. Als Radfahrer und auch als Autofahrer ist es sehr wichtig zu wissen, welches Verhalten korrekt ist.
Mit freundlichen Grüßen
PS Über eine persönliche Antwort würde ich mich sehr freuen.

09.05.11 15:20 Uhr Antwort vom ADAC
Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Kernaussage der unter „Urteile" in der Motorwelt April 2011 zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 3 C 42.09) war leider in dem Artikel missverständlich dargestellt worden:
Es handelt sich um eine wichtige Entscheidung für die Beurteilung der Benutzungspflicht für Radwege. Es ist jedoch eine Einzelfallentscheidung, die sich ausdrücklich nur an die Straßenverkehrsbehörde richtet und diese auffordert, das Verkehrszeichen 240 an der betroffenen Stelle zu entfernen.
Solange eine entsprechende Radwegbeschilderung montiert ist, besteht eine Benutzungspflicht durch den Radfahrer. Es steht nicht in seinem Ermessen zu entscheiden, ob er den ausgeschilderten Radweg benutzen will oder nicht.
Die Straßenverkehrsbehörden werden in der Entscheidung des BVerWG verpflichtet, dass eine Radwegbenutzungspflicht nur noch bei qualifizierter Gefahrenlage (§ 45 Abs. 9 Satz 2 StVO) durch eine entsprechende Beschilderung angeordnet werden darf. Als Konsequenz dieses Urteils sind die Straßenverkehrsbehörden daher aufgerufen, die Beschilderung ihrer Radwege zu überprüfen und die im Urteil ausgeführten Voraussetzungen bei der Kennzeichnung von Radwegen zu beachten.
Da durch die gewählte Formulierung in der Aprilausgabe ein anderer Eindruck entstanden ist, haben wir die Aussagen des Urteils im »Fahrrad-Spezial« der Maiausgabe noch einmal verdeutlicht.
Für Ihr Interesse an unserer Arbeit danken wir Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Leserservice ADACmotorwelt

Motorwelt 04/11
Radfahrer auf Abwegen
Fahradfahrer dürfen auch dann die Straße benutzen, wenn ein Radweg vorhanden ist, der mit dem blauen Radwegschild gekennzeichnet ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az BVerwG 3 C 42 09). Lediglich an gefährlichen Stellen sind die Radfahrer verpflichtet, auf den Fahrradweg zu fahren. Bisher galt eine generelle Benutzungspflicht der Radwege, wenn diese mit dem StVO-Schild (weißes Fahrrad auf blauem Grund) gekennzeichnet sind. Als Konsequenz des Urteils müssen diese Schilder jetzt überall dort entfernt werden, wo Radler auch gefahrenlos die Straße benutzen können.

Motorwelt 05/11
Auf Abwegen
Fahrradfahrer sind immer verpflichtet, Radwege zu benutzen, wenn diese mit einem blauen Schild gekennzeichnet sind. Städte und Kommunen dürfen das Verkehrszeichen aber nur dann aufstellen, wenn die Benutzung dieser Straße für den Radfahrer besonders gefährlich ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az 3 C 42.09). Als Konsequenz des Urteils müssen nun die Radwegschilder überall dort von den Behörden entfernt werden, wo Radler ohne erhöhtes Risiko auf der Straße fahren können.


Und was lernen wir daraus? Alles bleibt wie es ist. :cool:

LG Nic*
 
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Und ich! ;-)
Timmy, du kommst ja vielleicht rum?!
Holst dir mitm MTB die nötige Ausdauer für die Straße was? ;-)

Na dann viel Vergnügen in den Vogesen!

Danke haben wir gehabt!

Bin gerade das erste mal seit dem WP wieder RR gefahren. Wahnsinn wenn man von 1kg Rad auf ein 6 kg Rennrad wechselt....:cool:

Am Wochenende dann Hollandrunde wenn ich nach Hause komme und im Juni nach Schottland MTBiken...
 
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Danke haben wir gehabt!

Bin gerade das erste mal seit dem WP wieder RR gefahren. Wahnsinn wenn man von 1kg Rad auf ein 6 kg Rennrad wechselt....:cool:

Am Wochenende dann Hollandrunde wenn ich nach Hause komme und im Juni nach Schottland MTBiken...


Jo, hatte ich ebenfalls..... um die 3000-Eifel-Hm gesammelt... weiß echt nicht wofür? ;-)

Hm... daß dein Renner lächerliche 6kg wiegt, ist schon vorstellbar, allerdings nen 1kg-MTB? *grins*
 
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Wen es interessiert: Ich hab meinen Technik-Bericht auf Grenzfahrer de editiert, dort gibt es jetzt eine hoffentlich verständliche Anleitung wie man in Orux Maps eigene Offline-Karten generiert.

Gruß
Eddi
 
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Am Mittwoch Abend möchte ich 'mal wieder zur GF-Runde ab Waldniel motivieren:

[...]

Hoffe, dass ich nicht allein' fahren muss;)

Bernd

Musste nicht alleine fahren, Danke an Mic und Storckie für die nette Abendrunde bei kosmischen Wetterbedingungen. Wieder viele neue und schöne Streckenabschnitte kennengelernt, das hat richtig viel Spass gemacht.

Bernd
 
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HAAAAAALLLLLLLLOOOOOOO @ ALL

fahrt ihr die sonntags Runde jetzt am Wochenende? Würde mich gerne anschließen. Nur wann und wo genau?

LG Razor
 
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@elch, all:

hier nochmal nach Recherche die derzeitige Rechtslage, also genau so, wie der ADAC sie beschrieben hat. Die anderen Kommentierungen (Motorwelt) sind nicht zutreffend.:

"Solange eine entsprechende Radwegbeschilderung montiert ist, besteht eine Benutzungspflicht durch den Radfahrer. Es steht nicht in seinem Ermessen zu entscheiden, ob er den ausgeschilderten Radweg benutzen will oder nicht...."

Ein Abweichen vom Radweg kommt nur in Fälen von groben Gefahren (Löcher, Äste, pp.) in Frage. Die Strassenverkehrsbehörden müssen in Folge des Urteils des BverwG jetzt entscheiden, wo sie die blaue Beschilderung aufheben und wo nicht.

Gruß
 
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@elch, all:

hier nochmal nach Recherche die derzeitige Rechtslage, also genau so, wie der ADAC sie beschrieben hat. Die anderen Kommentierungen (Motorwelt) sind nicht zutreffend.:

"Solange eine entsprechende Radwegbeschilderung montiert ist, besteht eine Benutzungspflicht durch den Radfahrer. Es steht nicht in seinem Ermessen zu entscheiden, ob er den ausgeschilderten Radweg benutzen will oder nicht...."

Ein Abweichen vom Radweg kommt nur in Fälen von groben Gefahren (Löcher, Äste, pp.) in Frage. Die Strassenverkehrsbehörden müssen in Folge des Urteils des BverwG jetzt entscheiden, wo sie die blaue Beschilderung aufheben und wo nicht.

Gruß

...soweit die Theorie :D
der Rest ist auf eigene Verantwortung (wir sind doch alle schon groß:p)
 
AW: Grenzfahrer Viersen/Heinsberg/Mönchengladbach - Teil 3

Für Laufbegeisterte wie mich ist evtl. http://wickratherbenefizlauf.de/ von Intresse. Geht sich um nicht viel, ist halt für den guten Zweck und man kann sich mal 14km die Füsse vertreten. Leider wird wohl das wetter nicht so toll. Startnummer 184 ist schonmal meine.

Gerade habe ich meinen Platz beim 150km Jedermannrennen gebucht bei RaR. Ich weiss ja nicht in welcher Zahl wir in diesem Jahr vertreten sein werden aber beim schmökern auf der RaR Hp fand ich folgendes: http://www.radamring.de/de/anmeldung/1000euro.html davon liesse sich doch ein schönes Fest arangieren :). Ich habe auch das Hotel gebucht und werde schon ab Mittwochs vor Ort sein. Da ist am 17.8 auch nochmal die Gelegenheit schonmal das Material an der Hohen Acht zu testen. Also meine Beine und das Rad.

Grüsse
Torsten
 
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Für Laufbegeisterte wie mich ist evtl. http://wickratherbenefizlauf.de/ von Intresse. Torsten

Hey,
ich laufe am Sonntag ebenfalls :D, allerdings nur den 10 km-Schloß-Dyck-Lauf. Hat vielleicht jemand Lust morgen (wenn das Wetter mitspielt) eine kleine Runde ab Schloß Rheydt zu fahren? Ich möchte allerdings um 15:30 die Borussia schauen ;)
Gruß
Mike
 
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Hallo TR-6,
und @all; die Lust haben früh aufzustehen. Ihr seid herzlich
eingeladen morgen Sonntag mitzufahren. ca. 2 - 2,5 Stunden die
Richtung ergibt sich am Treffpunkt.

Treffpunkt:
Niederkrüchten Lindbruch 07:00 Uhr

Gruß,
Mic
 
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