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Falsche Laufräder geliefert - was tun?

Ein Mangel liegt vor, wenn die Ware nicht im bestimmungsgemäßen Umfang genutzt werden kann. Das ist bei der gelieferten älteren Version argumentativ schwer durchzusetzen - die ist ja voll kompatibel, nur eben 3mm schmaler.
Es ist auch so ziemlich schwierig, denn @Ambient schreibt in seinem OP mehrfach, dass es für Ihn Varianten sind. Wenn @Ambient es so beim Händler so reklamiert hat, dann wird es mit irgendwelchen Argumenten eher sehr schwer. Er erklärte damit, dass er die Laufräder in eben dem bestimmungsgemäßen Umfang nutzen kann. Aber @Ambient stört sich vor allem an den Aufklebern und an weiteren unscheinbaren Details.
 
Aber @Ambient stört sich vor allem an den Aufklebern und an weiteren unscheinbaren Details.
Seit wann ist eine andere Maulweite, ein älteres Modell und damit ein anderes Produkt ein unscheinbares Detail?

Lässt du dir das neueste Modell von einem Schuh schicken und schluckst es, wenn der Vorgänger geliefert wird?
 
Seit wann ist eine andere Maulweite, ein älteres Modell und damit ein anderes Produkt ein unscheinbares Detail?
Das mußt Du @Ambient fragen, denn er hat erklärt dass die zwei Versionen der Laufräder, für Ihn, zueinander variant sind. Ein Anwalt weiß im Zweifelsfall mit dieser Aussage sicher etwas anzufangen.
 
Du hast den (offensichtlichen) Mangel auch erst 1,5 Monate nach Erhalt angezeigt?
:) - nein, natürlich nicht! Ich hatte schon das passende Kettenblatt und die Titanschräubchen parat liegend, und war total geil 'drauf, das zu montieren - dementsprechend große Enttäuschung, Photos gemacht, reklamiert. Dem voraus ging allerdings eine mehrwöchige Lieferzeitverzögerung seitens des Versenders...
 
Die ist in dem Fall egal, ein Mangel ist kein Widerruf.
Ich meine man hatte sogar ein Jahr Zeit, um einen Mangel aufzuzeigen, das ist aber halbvergessenes Berufsschulwissen.
Das mußt Du @Ambient fragen, denn er hat erklärt dass die zwei Versionen der Laufräder, für Ihn, zueinander variant sind. Ein Anwalt weiß im Zweifelsfall mit dieser Aussage sicher etwas anzufangen.

Ersteres ist richtig.
Wenn es ein Mangel ist, dann ist die Verzögerung egal.
Ein Mangel ist es dann, wenn die Webseite beim Bestellvorgang das neue Modell zeigt, aber das alte geliefert worden ist. Hier muss der Händler darauf hinweisen, dass es ein Auslaufmodell ist.
Wenn kein Hinweis erfolgt, dann Mangel (+).

@bronks
Ja, aber das Interesse einen Fall mit diesem Streitwert und Auslandsbezug werden praktisch alle RAe nicht annehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Mangel liegt in dem Fall vor, wenn das falsche geliefert wurde, das am besten weniger wert ist.
Natürlich muss hier seitens des Händlers korrigiert werden.

Was zu liefern ist, steht in der Auftragsbestätigung. Und dort steht mit Sicherheit nur die Artikelbezeichnung, die ja identisch ist - nicht das Fertigungsjahr oder das technische Detail Felgeninnenweite. Der genannte Artikel wurde unbeschädigt geliefert, daher liegt kein Mangel an der Sache vor und der Kaufvertrag wurde erfüllt.

Die Argumentation, dass auf der HP zum Bestellzeitpunkt eine andere Version desselben Artikels gezeigt wurde, ist rechtlich sehr schwer durchzusetzen, erst Recht wenn kein Beleg in Form eines Screenshots vorliegt.


Bitte nicht falsch verstehen - ich sage nicht, dass ich das so in Ordnung finde. Nur dass man auf dem Rechtsweg nichts erreichen wird.
 
Und dort steht mit Sicherheit nur die Artikelbezeichnung, die ja identisch ist - nicht das Fertigungsjahr oder das technische Detail Felgeninnenweite. Der genannte Artikel wurde unbeschädigt geliefert, daher liegt kein Mangel an der Sache vor und der Kaufvertrag wurde erfüllt.
Das fußt auf genau welcher gesetzlichen Grundlage?

Wäre der Unterschied rein optisch, meinetwegen, aber Maulweite?
 
Was ist denn vereinbart? Das, was in der Auftragsbestätigung steht.

An einer endlosen Debatte habe ich kein Interesse, mit ging es nur darum, dem TE einen Rat zu geben.
 
Herzlichen Dank für die rege Diskussion und die unterschiedlichen Blickwinkel auf das Problem. Den Aspekt "Mangel" werde ich bei den nun folgenden Schritten weiterverfolgen (danke, @Inni und @ad-mh !).

Fulcrum hat mir sehr schnell und ausführlich technische Details zu den jeweiligen Modelljahren (MY2018-2021 bzw. MY2022) geschickt, außerdem bestätigt dass die Codes meiner Räder zu MY2018-2021 gehören und dass die Modelljahre aus Fulcrum-Sicht jeweils ein unterschiedliches Produkt sind. Fulcrum sagt auch wörtlich, dass meine Produktcodes nicht zu dem beworbenen Produkt aus dem Online-Shop von 365Rider (Daten sind bis heute nicht angepasst) passen.

Hier meine Auflistung der Unterschiede:

2017 version:
rider weight limit: 109kg
rim inner width: 17mm
rim height: 26mm
rear hub: freehub body aluminium? (white-grey)

2021 version:
system (sic!) weight limit: 120kg (slight increase to 2017)
rim inner width: 20mm (wider tyres possible and better tyre support)
rim height: 24mm (more comfortable)
rear hub with steel freehub body ("will resist biting from the cassette better than an aluminium one")
includes tubeless tape and tubeless valves

Gegenüber 365rider habe ich in meiner Kommunikation immer mit dem Argument Falschlieferung ("wrong wheels", unterschiedliche Maulweiten etc.) argumentiert, das Wort "Varianten" habe ich nur hier aus sprachlichen Gründen genutzt.

Ich werde nun 365rider nochmals offiziell mit dem Argument "Mangel" und per Frist auffordern, den Mangel zu beseitigen (Nachbesserung durch aktuelles Modell oder Rücksendung/Kostenerstattung). Falls das erfolglos ist, werde ich über PayPal eine Rückerstattung verlangen. GLS würde das Paket für 30€ nach Spanien liefern, das fände ich als Lehrgeld okay.

Was zu liefern ist, steht in der Auftragsbestätigung. Und dort steht mit Sicherheit nur die Artikelbezeichnung, die ja identisch ist - nicht das Fertigungsjahr oder das technische Detail Felgeninnenweite. Der genannte Artikel wurde unbeschädigt geliefert, daher liegt kein Mangel an der Sache vor und der Kaufvertrag wurde erfüllt.

Die Argumentation, dass auf der HP zum Bestellzeitpunkt eine andere Version desselben Artikels gezeigt wurde, ist rechtlich sehr schwer durchzusetzen, erst Recht wenn kein Beleg in Form eines Screenshots vorliegt.
Guter Punkt! Auf der Auftragsbestätigung und der Rechnung stehen jedoch die gleichen Referenz- und EAN-Codes wie auf der aktuellen Artikelseite (aus meiner Laiensicht gehören EAN und Artikelbeschreibung, inkl. Bewerbung der 20mm Maulweite, damit zur Gesamtbeschreibung des offerierten LRS).
 
Guter Punkt! Auf der Auftragsbestätigung und der Rechnung stehen jedoch die gleichen Referenz- und EAN-Codes wie auf der aktuellen Artikelseite (aus meiner Laiensicht gehören EAN und Artikelbeschreibung, inkl. Bewerbung der 20mm Maulweite, damit zur Gesamtbeschreibung des offerierten LRS).

Perfekt, das ist genau was du brauchst 👍
 
Zur konkreten Fragesgellung hier wurde ja nun zum Glück alles geklärt. Ich kann mich allerdings insofern beteiligen, dass ich vor 365rider nur warnen kann. In meinem Fall ging es um defekte favero assioma Pedale. Auch da war der Umgang von 365rider mit der kurz nach Kauf erfolgten Reklamation eine Frechheit: Man erklärte einfach, elektronische Geräte grundsätzlich nicht zurück zu nehmen und damit war das Thema für sie erledigt. Offensichtlich im Vertrauen darauf, dass niemand in Deutschland deshalb einen Anwalt beauftragt, um einen Rechtsstreit mit einem spanischen Onlineshop zu starten. Angesichts des Umgangs des Kundendiensts mit meinen mehrfachen Kontaktaufnahmen inkl. Hinweisen auf die Rechtslage in Spanien wie auch in Deutschland gehe ich davon aus, dass dieses Vorgehen dort Methode ist....
 
Ich werde nun 365rider nochmals offiziell mit dem Argument "Mangel" und per Frist auffordern, den Mangel zu beseitigen (Nachbesserung durch aktuelles Modell oder Rücksendung/Kostenerstattung). Falls das erfolglos ist, werde ich über PayPal eine Rückerstattung verlangen.
Ich kenne die Fristen nicht, innerhalb Du bei PayPal die Rückerstattung auslösen musst. Warte nicht zu lange!

GLS würde das Paket für 30€ nach Spanien liefern, das fände ich als Lehrgeld okay.
Warum?
Du hast doch schwarz auf weiß vom Hersteller, dass der Händler seine vertraglich vereinbarte Leistung gar nicht erbracht hat. Dir wurde ein Produkt geschickt, welches Du nicht bestellt hast, und Du hast nicht das Produkt erhalten, das Gegenstand des Vertrags ist. Aus meiner Sicht ist das kein Mangel - um die Beschaffenheit prüfen zu können müsstest Du erst einmal das richtige Produkt erhalten.

Du kannst dem Händler vorschlagen, dass Du das Paket auf deren Kosten zurückschickst, damit hast Du Deine Schuldigkeit getan.
 
Habe ich das richtig gelesen und du hast via PayPal bezahlt? Dann ist die Nummer doch einfach...

Meine persönliche Meinung: Wenn der spanische Händler sich nun gar nicht mehr meldet, würde ich keinesfalls die Ware zurücksenden (egal, wer die Kosten übernimmt) bevor ich nicht das Geld auf dem Konto sehe. Am Ende sind Geld UND Laufräder weg...
Aber wie gesagt: Wenn mit PayPal bezahlt, sollte das doch kein Ding sein, oder gibt es da auch Fristen?
 
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