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FahrradWeg = Pflicht?!

Hi
wenn der Weg nicht an der Straße entlang geführt ist, ist er auch nicht benutzungspflichtig. Zumindest sollte er das nicht sein.
Sprich doch mal mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
 
klausimausi schrieb:
In Diesem Fall nicht! Danach geht es lauschig weiter und nach etwa 400 Meter trifft man wieder auf den angeblichen Radweg.

Ich vermute, dass das Verbotschild die Radfahrern mit aller Gewalt auf den Radweg zwingen wollen.

Gruß,
Klaus


Rofl, das Verbotsschild ist echt mal der Oberhammer. :D
 
Hier in Lübeck gibt es auch so einiges was manchmal nervt.

zB. Bad Schwartau

wenn man von dort richtung Lübeck fährt , hört der Radweg auf und
man wird gezwungen auf dem Linken Bürgersteig (wo ein neuer Radweg anfängt)

drauf zu fahren , naja eigentlich

denn man kann da 70 fahren und wenn autos kommen hat man keine chance,

zudem müsste man nach einem Kilometer, wieder auf die rechte Seite , weil nach einer Brücke (fährt man drunter her) der Radweg pötzlich wieder anfängt :-)

ich fahre da einfach auf der Strße weiter .


Zudem diese Fahrrad verbot schilder sind komisch .

Niendorf nach Travemünde .
ortsunkundige werden auch mit dem Rad auf diese Strecke geführt und plotzlich kommt man nicht mehr weiter ....
also 2 km wieder zurück .

Aber wenn man mit dem Auto langfährt (kann man 70km/h fahren) .
sehe ich da nichts gefährliches, außerdem ist die straße einspurig und ca 4 Meter breit, also Radfahrer könnten eigentlich ruhig da lang fahren

sind auch nur 2km , aber man wird gezwungen fast 6 km umweg zu fahren :-(

total bescheuert
 
Moin,
Freitag ward mir aus einem Fahrzeug der Staatsgewalt die provokativ
herablassende Frage angetragen, ob ich wüßte, warum die Stadt
Braunschweig da drüben einen Radweg gebaut habe.
Meine Antwort, dass es sich um einen Fußweg handele, auf dem das
Radfahren nur erlaubt wäre und der noch dazu eben so überlaufen wäre,
dass ich im Schritt fahren müsste, hat den netten Beamten so
überfordert, dass er knurrte: "Dann tun sie es doch einfach!"
Nun würde mich mal interessieren, wie weit gehen im Einzelfall die
Weisungsbefugnisse des freundlichen Beamten?
Es war ein blaues Schild mit Fußgänger ohne Fahrrad mit weißem
Schild darunter mit Fahrrad.
Darf der mich ohne erkennbaren Grund auf den Fußweg weisen?
Ich kann ja keinen Widerstand riskieren (wollen würd ich manchmal schon).
Gruß
 
Hi
imho kann er Dich nicht ohne zwingenden Grund auf den Gehweg verweisen, bei dieser Schilderkombination besteht keine Benutzungspflicht.
Nen zwingenden Grund kann ich mir nicht vorstellen, er wohl auch nicht.
Am besten sofort Name und Dienststelle erfragen und Beschwerde ankündigen. Und auch einlegen.
Und die nächsten Schaltjahr korrekt fahren, was aber selbstverständlich ist...:)
 
enasnI schrieb:
Rofl, das Verbotsschild ist echt mal der Oberhammer. :D
Inzwischen wurde das Verbotschild um ca. 50 Meter versetzt. Nun wird nur noch die Auffahrt auf die Staatstrasse verboten was an dieser stelle zwar nicht unbedingt Sinn macht, aber womit man leben kann (da parallel ein Nebenweg besteht) Ich nehme mal an, es sollen dort die illegalen/gefährlichen Querungen der Radler, die Richtung Osten fahren wollen, verhindert werden. Dies gelingt jedoch nur teilweise :eek:

Durch die neu Platzierung des Verbotsschildes und das Abmontieren des blauen Lollies kann man nun wieder ganz entspannt auf der (Neben-)Strasse Richtung Osten rollen. :cool:

Gruß,
Klaus

PS: Dreimal dürft ihr raten, wessen Name auf dem nun fehlenden Lolli steht :D
 
Boeschtelunder schrieb:
Moin,
Freitag ward mir aus einem Fahrzeug der Staatsgewalt die provokativ
herablassende Frage angetragen, ob ich wüßte, warum die Stadt
Braunschweig da drüben einen Radweg gebaut habe.
Meine Antwort, dass es sich um einen Fußweg handele, auf dem das
Radfahren nur erlaubt wäre und der noch dazu eben so überlaufen wäre,
dass ich im Schritt fahren müsste, hat den netten Beamten so
überfordert, dass er knurrte: "Dann tun sie es doch einfach!"
Nun würde mich mal interessieren, wie weit gehen im Einzelfall die
Weisungsbefugnisse des freundlichen Beamten?
Es war ein blaues Schild mit Fußgänger ohne Fahrrad mit weißem
Schild darunter mit Fahrrad.
Darf der mich ohne erkennbaren Grund auf den Fußweg weisen?
Ich kann ja keinen Widerstand riskieren (wollen würd ich manchmal schon).
Gruß
Lustig!
Du warst vollständig im Recht!
Es war ein Fußweg, auf welchem Radfahrern die Benutzung erlaubt ist.
Fußgänger haben dort allerdings IMMER Vorrang, so dass du in der Tat nur Schritt fahren dürftest.
Um am Strassenverkehr in angemessener Weise teilzunehmen MUSST du auf der Strasse fahren.

Aber immer dran denken, auch (und vor allem) wenn du im Recht bist:
Höflich und freundlich bleiben! Es ist die nun mal die Staatsgewalt und eine Beleidigung bringt nur Ärger und kostet Geld.
 
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